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            <title>1. Ordentlicher Länderrat 2026: Anträge</title>
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                <title>1. Ordentlicher Länderrat 2026: Anträge</title>
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                        <title>W-01: Nah am Menschen, stark im Wandel</title>
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                        <author>Bundesvorstand (dort beschlossen am: 18.06.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland im Sommer 2026: Ein erschöpftes, gereiztes, Orientierung suchendes Land geht in die Sommerferien. Ein Land, das nach Halt sucht, sich Sorgen um den Zusammenhalt macht. Viele haben das Gefühl, dass die Gemeinschaft auseinanderdriftet, dass nicht mehr selbstverständlich ist, was uns lange getragen hat. Gleichzeitig kommen viele Menschen zusammen, um gemeinsam etwas zu schaffen, sei es im Job, in Vereinen oder in der Nachbarschaft. Menschen arbeiten gemeinsam an Projekten, unterstützen sich im Alltag oder schauen einfach gemeinsam Fußball. Sie investieren, allen politischen Fehlentscheidungen zum Trotz, in die Transformation, beweisen Risikobereitschaft und übernehmen Verantwortung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist keine normale Zeit, kein normales Jahr, kein normaler Sommer. Es ist der Sommer, in dem sich Demokrat*innen darüber bewusst werden müssen, was es zu bewahren, was es zu erkämpfen gilt. Es ist der Sommer, in dem sie alle Überzeugung, alle Kraft, alle Kreativität, alle Entschlossenheit mobilisieren müssen. In Sachsen-Anhalt steht die Frage im Raum, ob erstmals seit 1945 eine Partei in der Traditionslinie der Nationalsozialisten, eine verfassungsfeindliche Partei, nicht nur Diskursmacht erhält, sondern auch Regierungsmacht übertragen bekommt. Dieses Szenario ist den Umfragen zufolge weder ausgemacht noch ausgeschlossen. Es kann aber auch ganz anders kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für Resignation, für Fatalismus und Trägheit gibt es keinen Anlass, ganz im Gegenteil. Wir sind davon überzeugt, dass sich dieser Einsatz lohnt und dass er wirkt. Als Demokrat*innen gehen wir selbstbewusst und mit geradem Rücken und skizzieren, was sich alles erreichen lässt. Wir wollen das Versprechen erneuern, dass Veränderung Verbesserung bedeuten kann. Hoffnung ist keine naive Haltung, Hoffnung ist eine politische Praxis. Hoffnung heißt nicht: „Alles wird gut.“ Hoffnung heißt: Es ist noch nicht entschieden und Handeln ändert etwas.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In dieser Zeit braucht es eine Bundesregierung, die das Land stabilisiert, die Halt und Orientierung gibt und die Hoffnung und Zuversicht stiftet. Die Verunsicherung ist real. Und sie hat handfeste Gründe. Viele Menschen sorgen sich vor einer Ausweitung des Krieges in Europa. Diese Sorge nehmen wir ernst, und wir geben darauf eine klare Antwort: Sicherheit entsteht nicht durch Beschwichtigung, sondern durch verantwortungsvolle Stärke. Wir stehen solidarisch an der Seite der Menschen in der Ukraine und zu unserer Unterstützung für ihre Verteidigung. Wir wissen, dass Deutschlands Sicherheit in einem geeinten, handlungsfähigen Europa am besten aufgehoben ist. Europäische Zusammenarbeit ist kein Selbstzweck, sondern unser stärkster Schutz gegen Aggressoren von außen und gegen das Chaos, das Trump in die Welt bringt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit heißt für uns auch Sicherheit vor wirtschaftlichem Abstieg, Sicherheit in der Energieversorgung, ein verlässlicher Sozialstaat. Für nicht wenige ist allein durch gestiegene Sprit- und Kerosinkosten der lange geplante Urlaub nicht drin oder wird eingeschränkt. Die Unsicherheit, was im Herbst, im Winter oder im nächsten Jahr an zusätzlichen Belastungen kommen mag, ist groß. Unsere Volkswirtschaft in einer andauernden strukturellen Krise, die Sorge um wirtschaftlichen und in der Folge auch persönlichen Abstieg treibt die Menschen um.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir stehen vor zentralen Weggabelungen: Lernen wir aus den Fehlern der Vergangenheit und lösen wir uns aus der Abhängigkeit von Öl und Gas? Oder machen wir das Gegenteil, schlicht der Ideologie halber oder als Kniefall vor dem fossilen Lobbyismus? Gibt es noch Entlastung für die besonders unter den Preisen leidenden Menschen? Oder landen die mühsam zusammengesuchten Steuergelder am Ende doch zu relevantem Anteil bei den Mineralölkonzernen und nicht in den Portemonnaies der Bürger*innen? Erneuert die Politik das Versprechen, dass das Leben für die Menschen funktioniert, dass der Alltag bezahlbar ist, dass der Staat seinen Aufgaben nachkommt und jede und jeder den gleichen Zugang zu seinen Angeboten und Institutionen hat? Oder bleibt der zeitnahe Facharzttermin ein Privileg für Besserverdienende, die Kita-Betreuung vor Ort ein Glücksspiel und der Fahrplan eine grobe Orientierung?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesregierung setzt der Verunsicherung leider wenig entgegen, sondern befeuert sie durch ständigen Streit. Tatkraft und Lösungskompetenz, Kompromissfähigkeit und Weitsicht fehlen. Die Koalitionspartner haben sich ineinander verhakt, sind von inneren Kämpfen ermattet, bewegungsunfähig, nervös und kraftlos. Das Einzige, worauf sich Union und SPD verlässlich verständigen können, sind Rückschritte im Klimaschutz – auch auf Kosten unserer Sicherheit und des Geldbeutels der Bürger*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn der Bundeskanzler über Mathematik und Demografie spricht, hören viele Menschen: Kälte. Härte. Kahlschlag. Kein Wunder, dass Gewerkschaften und Sozialverbände gegen den drohenden Abbau sozialer Rechte und sozialer Standards Sturm laufen. Denn das, was von der Regierung in diesen Tagen als Reform präsentiert wird, führt in Wahrheit nur dazu, dass das Leben sehr vieler Menschen schlechter und schwerer wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht eine klare Perspektive, wofür es sich zu kämpfen lohnt, was erreicht werden kann, wenn alle mitmachen. Eine Perspektive, dass die Belastungen gerecht ausgestaltet und fair verteilt und eben nicht einseitig bei denen abgeladen werden, die sich am wenigsten wehren können. Diese Perspektive, dieser Aufbruch fehlt. So kann man ein Land in der Krise nicht regieren, so kann man es nicht aus der Krise führen. Das Ergebnis ist eine lange nicht dagewesene Verhärtung der politischen Debatten, innerhalb der Koalition, zwischen den Sozialpartnern und in der Gesellschaft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während die Regierung aktuell nur Privilegien und Reichtum schützt, selbst aber keine Reformen schafft, sind wir bereit, gerecht zu reformieren, zu hinterfragen und haben Lust darauf, Neues zu gestalten. Wir sehen die Zukunft nicht nur als Risiko, sondern vor allem als große Chance.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb wollen wir diese Zuversicht raubende Dynamik des schwarz-roten Regierungsalltags durchbrechen und ihr einen hoffnungsstiftenden Zukunftsmut entgegensetzen. Bei den nötigen Reformen geht es darum, den Sozialstaat zu erhalten und nicht abzubauen. Bei den Belastungen heißt das, zuerst bei denen anzusetzen, die sie am ehesten schultern können – und nicht bei denen, die ohnehin kaum noch über die Runden kommen. Es heißt, Privilegien und Reichtum nicht unangetastet zu lassen, während alle anderen den Gürtel enger schnallen sollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Volle Kraft voraus</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem Rückenwind aus dem Frühjahr gehen wir voller Motivation in die anstehenden Wahlkämpfe. In Hannover und Lüneburg wollen wir die Rathäuser verteidigen. In Berlin wollen wir das Rote Rathaus gewinnen. Unser Einsatz bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern entscheidet nicht nur darüber, wie viele Prozente BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils erreichen wird – sondern ob überhaupt noch eine stabile Regierung unter Demokrat*innen in Magdeburg und Schwerin gebildet werden kann. Dieser Verantwortung und politische Tragweite, die weit über die Grenzen Sachsen-Anhalts und Mecklenburg-Vorpommerns hinausreicht, sind wir uns bewusst. Wir glauben fest an den Wiedereinzug in beide Landtage. Wir geben dafür heute ein klares Versprechen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Wahlen sind nicht die Wahlen der beiden Landesverbände allein. Es sind unsere Wahlen. Wir erleben eine Partei, die so motiviert ist wie noch nie. Dutzende Kreisverbände und hunderte Einzelpersonen aus dem ganzen Land nehmen Urlaubstage, um im Wahlkampf zwischen Rügen und Saale-Unstrut mit anzupacken. Die Spendenbereitschaft ist enorm. Unsere Landesverbände sind hochmotiviert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir bauen auf der Strukturarbeit auf, die im letzten Jahr eine neue Intensität und Dimension erlangt hat. Die Zahl der Kreisverbandspartnerschaften steigt kontinuierlich. Diente der erste Ostkongress im letzten Jahr zur kritischen Bestandsaufnahme und Analyse, zeigt der diesjährige Kongress erste Konsequenzen auf. Die Präsenz des Bundesverbands in den ostdeutschen Landesverbänden hat sich spürbar gesteigert, der neu eingerichtete Vorstandsbeirat tagt und berät zu grüner Kommunikation, Sichtbarkeit vor Ort und einer stärkeren Wirksamkeit grüner Politik. Abgeordnete aus Bundestag und Europäischem Parlament haben neue Büros in Brandenburg und Thüringen eröffnet. Programmatik, Haltung und Kommunikation der Bundespartei haben sich gewandelt. Wir sind zunehmend vor Ort ansprechbar und stehen an der Seite der Menschen, die sich jeden Tag für die Demokratie und eine freie Gesellschaft einsetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit diesem Beschluss setzen wir genau dort an. Wir werben bei den Wähler*innen nicht nur dafür, die taktisch beste Wahl zu sein, um eine Machtübertragung an Rechtsextreme zu verhindern. Wir haben konkrete Vorschläge, die das Leben in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, in Berlin und im ganzen Land verbessern, im Hier und Jetzt und für das Morgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sind uns der unterschiedlichen Entwicklungen in verschiedenen Regionen bewusst. Ja, es gibt strukturelle Unterschiede. Doch der Abbau der Unterschiede ist nicht nur eine Entwicklung für diese Region, er ist Herausforderung für Alle. Es geht darum, strukturelle Gerechtigkeitslücken zu schließen und neue Perspektiven zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Energie, die sich rechnet </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Saubere Energie ist nicht Verzicht, sondern der günstigste Weg zu bezahlbarem Strom, neuer Wertschöpfung und guten Arbeitsplätzen vor Ort. Wir sorgen dafür, dass die Kostenvorteile der günstigen Erneuerbaren endlich dort ankommen, wo die Energiewende gemacht wird – gerade in Ostdeutschland. Das ist gerecht: In den ostdeutschen Ländern decken die Erneuerbaren schon rund 75 Prozent der Stromversorgung – weit mehr als der Bundesschnitt von rund 56 Prozent. Mehr als ein Drittel der rund 30.000 Windenergieanlagen an Land stehen im Osten – pro Kopf dreimal so viele wie anderswo, beim Solarstrom fast doppelt so viel. Die ostdeutschen Länder sind Energieregionen und sollen es bleiben. Gleichzeitig gilt: Wer die Energiewende so trägt, soll zuerst von ihr profitieren. Als Bündnisgrüne haben wir die EEG-Beteiligung der Kommunen von 0,2 Cent je Kilowattstunde umgesetzt. Das bringt Geld für Schulen, Feuerwehr und Kitas. Jetzt braucht es Beteiligungsgesetze in allen Ländern– gut, dass es sie jetzt schon an vielen Stellen gibt. Vor Ort hat das spürbare Vorteile: von günstigeren Strompreisen bis zu Cash in die kommunalen Kassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dafür setzen wir auf regionale Preissignale, dynamische Netzentgelte und Energy Sharing. Regionale Preissignale machen Wind- und Sonnenstrom dort günstig, wo die Anlagen stehen – effizienter, günstiger, mit direkter Teilhabe. Die genaue Zahl der Regionen bzw. auch ein langfristiger Übergang zu knotenscharfen Preisen (Nodal Pricing) ist dabei so zu gestalten, dass der Zuschnitt die Netze entlastet, die Systemsicherheit und Stabilität stärkt, unsere industriellen Kerne erhält, neue Produktionen ermöglicht und den Markt liquide hält. Eine Aufteilung in nur zwei Gebotszonen lehnen wir klar ab: Anders als ein netzscharfer Zuschnitt folgt sie keiner Engpassgrenze, sondern einer politischen Linie – sie würde das Land spalten, ohne die Kostenvorteile für alle zu heben. Gleichzeitig steuern wir mit dynamischen Netzentgelten Flexibilität und netzdienliche Speicher marktwirtschaftlich. Wer Strom nutzt, wann und wo er entsteht, wird belohnt. Dafür starten wir eine Digitalisierungsoffensive für die Netze mit Standards für digitale Anschlussverfahren, transparenten Informationen und einem geordneten Verfahren zur Priorisierung knapper Anschlusskapazitäten. Individuelle Netzanschlussvereinbarungen zwischen Netzbetreiber und Netznutzenden genauso wie die sogenannte Überbauung schaffen zusätzliche Kapazität, um bestehende Netze bestmöglich zu nutzen und Ausbau zu vermeiden. Mit Energy Sharing teilen Bürger*innen, Genossenschaften und Betriebe selbst erzeugten Strom in der Nachbarschaft. Das ermöglichen wir endlich und machen es, wo netzdienlich, finanziell attraktiv. Erneuerbare-Energien-Anlagen, Batteriespeicher, Rechenzentren oder Industriebetriebe sollen nicht länger auf den Netzausbau warten müssen. Dafür synchronisieren wir Anschluss- und Ausbauplanung und beschleunigen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netze konsequent weiter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen ermöglichen und nicht abwürgen, wie es bei Umsetzung der aktuellen Vorschläge der Bundesregierung zum Netzengpassmanagement drohen würde. Wir wollen, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Energiemarktakteuren verlässliche Regeln entwickelt, die die regionalen Unterschiede beim Stand der Energiewende und dem Netzausbau berücksichtigen. Auch die Verteilnetzplanung muss dafür verbindlicher werden. Wir müssen die Pflicht der Netzbetreiber zum bedarfsgerechten Ausbau erhalten, um die Energiewende nicht zu gefährden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit Märkten, die die Realität im Netz abbilden, sorgen wir für grüne Energie aus der Region, für die Region. All das macht Strom günstiger, Heizen, Kühlen und Elektromobilität wird bezahlbarer. So verdrängen wir über eine schnellere Elektrifizierung Öl und Gas. Hierfür haben wir im vergangenen Herbst bereits umfassende Beschlüsse vorgelegt. Davon profitiert das ganze Land: weniger Netzengpässe und teure Noteingriffe, weniger neue Gas-Kraftwerke, ein stabiles Stromsystem auch in unruhigen Zeiten, die Systemkosten fallen für alle. Die wenigen Back-up-Kraftwerke, die wir für die Systemstabilität noch brauchen, laufen zu Beginn mit Gas, dann mit grünem Wasserstoff.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade im Sommer gilt: Wer sein E-Auto mittags lädt, dem schickt die Sonne keine Rechnung. Mit dem Solarbonus geben wir 600 kostenlose Sonnenstunden an Haushalte und Betriebe weiter. Regionen mit über 100 Prozent erneuerbarer Erzeugung bekommen 300 Stunden extra. Wo Strom günstig und sauber ist, siedeln sich Rechenzentren, grüner Wasserstoff und neue Industrien an. Das bedeutet Wertschöpfung und gute Arbeitsplätze vor Ort. Gleichzeitig gilt: Kein bestehender Industriestandort wird schlechtergestellt; stromintensive Betriebe – egal wo – schützen wir vor Mehrkosten, etwa über einen Industriestrompreis finanziert mit den Effizienzgewinnen der Reform. So macht sich die Energiewende mit schwarzen Zahlen auf der Stromrechnung bezahlt – fair für die Regionen, günstiger für alle, stark für den Standort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Starke Wirtschaft durch Innovation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir streiten für einen starken Wirtschaftsstandort. Dafür braucht es weniger Bürokratie, günstigere Energie, mehr Fachkräfte und ausreichend Investitionen in Infrastruktur. Aber die Schlüssel für eine zukunftsfähige Wirtschaft sind Forschung an neuen Technologien und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Neue Unternehmen mit modernen, nachhaltigen Technologien helfen auch dabei, strukturelle Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland abzubauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grüne Wirtschaftspolitik vereint Innovation, Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit: regionale Wertschöpfung statt fragiler Abhängigkeiten, eigene Technologieführerschaft statt verlängerter Werkbank, nachhaltige Investitionen statt kurzsichtiger Profitorientierung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Innovation entsteht im Mittelstand. Wir wollen Investitionen fördern, indem wir Gewinne, die in Forschungs-, Innovations-, oder Modernisierungsinvestitionen fließen, besserstellen als Gewinne, die ausgeschüttet werden. Wir setzen uns konsequent für den Mittelstandsfonds ein, der durch öffentliches und gehebeltes privates Kapital eine wichtige Lücke bei der Finanzierung von mittelständischen Investitionen schließen würde. Außerdem braucht der Mittelstand Fairness in der Unternehmensbesteuerung, die wir durch konsequente Besteuerung von multinationalen Konzernen erreichen wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Innovation entsteht in Start-Ups. Wir wollen es Pensionskassen und Versicherungen ermöglichen, stärker in Venture-Capital-Fonds zu investieren und so Wachstumsfinanzierung für Start-Ups bereitzustellen. Damit ein europäisches Start-Up künftig nicht 27-mal Recht, Steuern und Bürokratie neu anwenden muss, wenn es in Europa wachsen will, fordern wir eine schnelle Einführung einer neuen europäischen Rechtsform als sogenanntes 28. Regime.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Innovation entsteht in der Forschung. Es braucht eine gezielte Stärkung der Hochschulfinanzierung. Wir wollen erreichen, dass Staat und Unternehmen deutlich mehr als 3,5 Prozent der Wirtschaftsleistung in Forschung und Entwicklung investieren. Um Ausgründungen und IP-Transfers aus Hochschulen zu fördern, verschaffen wir den Start-Up-Factories einen Schub und stärken die EXIST-Hochschulförderung in der Breite.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Entlastung, die da ankommt, wo sie gebraucht wird</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Menschen mit geringen und mittleren Einkommen leiden am meisten unter steigenden Preisen. Sie brauchen strukturelle Entlastung und das klare Zeichen, dass sich Mehrarbeit auch finanziell lohnt. Der Staat muss den arbeitenden Menschen ein angemessenes und ausreichendes Einkommen ermöglichen. Das ist nicht nur ein Gebot der grundlegenden Gerechtigkeit, sondern auch Voraussetzung für Teilhabe an der Gesellschaft und Motor der Binnennachfrage.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen den jährlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anheben. Das bedeutet für eine durchschnittliche Familie mit zwei Kindern eine Entlastung von rund 120 bis 150 Euro im Jahr. Den Arbeitnehmerpauschbetrag wollen wir auf 1.500 Euro erhöhen und so auch für eine deutliche Bürokratieentlastung sorgen. Für sehr hohe Einkommen wollen wir eine neue Tarifstufe einführen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 120.000 Euro soll diese bei 45 Prozent starten und ab 250.000 Euro bei 48 Prozent liegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um sowohl diejenigen mit kleinen und mittleren Einkommen als auch Unternehmen zu entlasten, müssen wir auch die Sozialabgaben angehen und ihren Anstieg bremsen. Die Bundesregierung hat zum Beispiel die Chance verpasst, die Krankenkassenbeiträge um 2 Prozentpunkte zu senken. Das hätte eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen um rund 800 Euro pro Jahr entlastet. Wir unterstützen jene Vorschläge der Kommission zur Modernisierung des Sozialstaats, die dazu führen, dass Sozialleistungen Menschen einfacher und verständlicher erreichen und die gleichzeitig Einsparpotenziale bieten. Entscheidend sind einheitliche Definitionen, Vereinfachung, Digitalisierung und Automatisierung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alleinerziehende und Familien mit Kindern sind von steigenden Preisen überdurchschnittlich betroffen. Sie brauchen unsere vorrangige Unterstützung. Die Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss sollen so reformiert werden, dass künftig mindestens die Hälfte des Kindergeldes bei den Alleinerziehenden ankommt. Das Ehegattensplitting soll für neue Ehen weiterentwickelt und der Splittingvorteil auf die Übertragbarkeit des Grundfreibetrags begrenzt werden. Das eingesparte Geld soll durch eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags bei den Familien bleiben, wodurch gerade Familien mit geringem Einkommen profitieren. Um die Vereinbarkeit von Job, Haushalt und Betreuung zu erhöhen, führen wir ein Gutscheinmodell ein, mit dem Familien Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten. Außerdem wollen wir die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten deutlich erhöhen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts der zweiten fossilen Energiepreiskrise in wenigen Jahren braucht es auch hier Entlastungen an der richtigen Stelle. Die Stromsteuer muss endlich für alle gesenkt werden, für Haushalte sowie für kleine und mittlere Unternehmen, nicht nur für die große Industrie. Das entlastet sofort und setzt gleichzeitig den richtigen Anreiz Richtung Elektrifizierung. Eine Senkung der Netzentgelte durch geringere Kosten beim Netzausbau und die Einführung eines Amortisationskontos, dass die Kosten über mehrere Generationen verteilt, würde die Menschen und Betriebe zusätzlich bei der monatlichen Stromrechnung entlasten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fast die Hälfte der Bürger*innen hat keine 2.000 Euro an Rücklagen. Sie stehen bereits aufgrund einer kaputten Waschmaschine mit dem Rücken zur Wand. Wir wollen den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro auf 2.000 Euro erhöhen, den Zuschuss der Arbeitnehmer-Sparzulage fürs Fondssparen deutlich erhöhen und die private Altersvorsorge durch einen Bürgerfonds mit automatischer Teilnahme für alle bei Nichtwiderspruch stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit diese Entlastungen finanziert werden können, müssen wir die existierenden, offensichtlichen Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen. Bei der Erbschaftssteuer wollen wir die 300-Wohnungen-Regelung und die 26-Millionen-Regel abschaffen. Gewinne aus Krypto-Verkäufen müssen endlich besteuert werden. Digitalkonzerne dürfen nicht länger ihre Gewinne ins Ausland verschieben können, sondern sollen künftig 10 Prozent Digitalsteuer auf Umsätze in Deutschland entrichten. Und ein stärkerer Einsatz gegen Finanzkriminalität versteht sich eigentlich von selbst. Der jährliche Schaden durch Steuerhinterziehung wird immerhin auf über 100 Milliarden Euro jährlich geschätzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bildung und Kultur vor Ort: Zukunftschancen für alle!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bildung ist die Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft und unserer innovativen Wirtschaft. Bildung ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht. Bei der Bildung zu kürzen, ist nicht nur eine soziale Bankrotterklärung, sondern wird unsere Wettbewerbsfähigkeit langfristig enorm schaden. Für uns ist klar: Jedes Kind sollte gerechte Chancen auf gute Bildung haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade in sehr ländlichen Regionen wird dieser Anspruch durch Schulschließungen und mangelnde Kinderbetreuung gefährdet. Es braucht mehr Investitionen in Bildungseinrichtungen vor Ort, etwa durch eine Ausweitung des Startchancen-Programms. Auch in sehr ländlichen Regionen sollte die nächste Kinderbetreuung idealerweise nicht weiter als 15 Minuten entfernt sein und örtliche Grundschulen erhalten bleiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bibliotheken gehören zu den für alle zugänglichen Orte für Bildung und Begegnung. Sie unterstützen gerade dort, wo Kinder zu Hause weniger Möglichkeiten haben. Wir wollen, dass Bibliotheken flächendeckend erreichbar sind und ihre unabhängige Arbeit fortsetzen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Projekte des Bundesprogramms “Demokratie leben!” sorgen für Demokratiebildung und helfen, mit unterschiedlichen Ansichten und Meinungen umzugehen. Sie nehmen unsere Geschichte des Nationalsozialismus als immerwährende Verantwortung in den Blick und das Erbe der friedlich gebliebenen Revolution. Damit sind sie ein sehr wichtiger Ort von Bildung und Begegnung mit kompetenten Mitarbeitenden, die gerade auf dem Land im Osten Deutschlands erhalten bleiben müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kultur macht unsere Heimat aus. Gerade auf dem Dorf sind Kulturangebote oftmals, neben der Freiwilligen Feuerwehr oder der kirchlichen Jugendarbeit, die einzigen Orte neben der Schule, die Anknüpfungspunkte für Gemeinschaft und Engagement sind. Ob Chor oder Tanz, Malen oder Blaskapelle - mit der Kulturstiftung des Bundes oder vom Bund unterstützen Programmen wie „Land lebt doch“ oder „Neulandgewinner“ können solche ländlichen Projekte immer wieder gut unterstützt werden. Wir wollen dafür sorgen, dass sie künftig so ausgestattet sind, dass gute Projekte nicht am Geld scheitern, zumal in Ostdeutschland sehr viel weniger private Spenden oder Stiftungsgelder landen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Auf geht’s!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland im Herbst 2026, wie wird es aussehen? Die Wahlen im September können eine große Wirkung über die jeweiligen Länder hinaus haben. Gleichzeitig ist es nicht weniger entscheidend, wie der Rest des Landes, wie die Politik darauf reagiert. Es geht nicht allein darum, die Demokratie zu verteidigen – es geht darum, sie zu leben, sie als alltägliche Haltung, vor allem auch als Tätigkeit zu begreifen. Ihr Versprechen zu erneuern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir lieben unsere Demokratie. Sie braucht aber jeden Tag die Bereitschaft, sich selbst zu hinterfragen, für Offenheit im Diskurs einzutreten und den Menschen im Gegenüber zu sehen. Das ist unser Bündnisgedanke: Den Menschen zuzuhören und Fragen zu stellen, anderen Meinungen Raum zu geben und gleichzeitig unsere Positionen deutlich zu machen und für Zustimmung werben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nein, Deutschland ist nicht pauschal veränderungsmüde. Die Menschen sind es nicht. Viele, sehr viele, sind – ganz im Gegenteil – erneuerungsbegierig. Sie wollen den Kern dessen erhalten, was ihre Heimat prägt: Tradition und Zugehörigkeit, Gemeinschaft, Geborgenheit und Sicherheit. Und sie wissen, dass sich dafür Dinge wandeln müssen, dass wir einiges ändern müssen. Sie sind bereit für Erneuerung. Wir sind es auch.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 18 Jun 2026 11:07:29 +0200</pubDate>
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                        <title>W-02: Freizügigkeit verwirklichen: Gleiche Rechte, gute Arbeit und soziale Sicherheit in Europa </title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr26/freizugigkeit-verwirklichen-gleiche-rechte-gute-arbeit-und-soziale-s-48579</link>
                        <author>BAG Migration &amp; Flucht | BAG Europa (dort beschlossen am: 11.06.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Europa ist mehr als ein Binnenmarkt. Es ist ein gemeinsamer Rechtsraum, entstanden aus der historischen Verantwortung, Menschenwürde, Frieden und Gleichheit dauerhaft zu sichern. Diese Verpflichtung gilt konkret: Die Personenfreizügigkeit ist das Recht zur freien Wahl des Aufenthalts- und Wohnortes. Es garantiert grundsätzlich gleiche Rechte wie den Staatsangehörigen des Aufnahmestaates – im Betrieb, im Amt und im Alltag. Soziale Sicherheit, Schutz vor Ausbeutung und echte Teilhabe sind keine Zusatzleistungen, sondern der Kern dieses europäischen Versprechens und des Gleichbehandlungsgrundsatzes der Europäischen Union.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Offene Grenzen innerhalb Europas machen dieses Versprechen erfahrbar. Sie ermöglichen Menschen, über Grenzen hinweg zu arbeiten, zu lernen, Familien zu gründen, Verantwortung zu übernehmen und ihr Leben frei zu gestalten. Sie verbinden Regionen, Nachbarschaften, Arbeitsmärkte und Lebensrealitäten. Grenzkontrollen im Schengen-Raum sind deshalb kein Ausdruck von Handlungsfähigkeit, sondern ein Rückschritt hinter die Errungenschaften der europäischen Einigung. Sie schwächen das Vertrauen in den gemeinsamen europäischen Raum, belasten Pendler*innen sowie Reisende und lenken von den eigentlichen politischen Herausforderungen ab: gute Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit und die konsequente Durchsetzung gleicher Rechte für alle, die von der Freizügigkeit in Europa Gebrauch machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit ist eine tragende Säule der wirtschaftlichen Erfolgsgeschichte Europas. Sie ermöglicht einen offenen Arbeitsmarkt, fördert die Mobilität von Arbeits- und Fachkräften und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im europäischen Binnenmarkt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit wirtschaftliche Chancen, individuelle Freiheit zu einem Mehrwert für Beschäftigte, Unternehmen und Gesellschaft wird, müssen faire Arbeitsbedingungen, wirksame Arbeitnehmer*innenrechte und gleiche soziale Standards in allen Regionen Europas gewährleistet sein. Wir setzen uns für ein Europa ein, das diese Rechte nicht nur verspricht, sondern auch durchsetzt: durch starke Arbeitnehmer*innenvertretungen, wirksame Kontrollen und gut ausgestattete Kontrollbehörden, den Zugang zu (Rechts-)Beratung und -schutz und demokratische Teilhabe. Denn Freizügigkeit wird erst dann vollständig verwirklicht, wenn Menschen nicht nur Grenzen überschreiten können, sondern überall in Europa mit gleichen Rechten leben und arbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gute Arbeit in einem sozialen Europa</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grenzüberschreitende Arbeit und mobile Beschäftigung sind längst europäische Realität. Millionen Menschen arbeiten heute in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als dem, in dem sie leben oder geboren wurden. Sie sichern unter anderem Pflege, Logistik, Landwirtschaft, Bau, Fleischindustrie, Transport und viele weitere zentrale Bereiche unserer Wirtschaft. Deutschland ist seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland und profitiert massiv von der Arbeit mobiler Beschäftigter. Viele Bereiche unseres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens wären ohne sie heute nicht in gleicher Weise funktionsfähig. Doch während Märkte und Mobilität immer stärker europäisch organisiert sind, bleiben Schutzrechte, Kontrollen und soziale Standards dahinter zurück.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade jene Branchen, die strukturell von Arbeitsmigration abhängig sind, sind häufig geprägt von Niedriglöhnen, prekären Beschäftigungsbedingungen, Subunternehmerketten, Ausbeutung und systematischen Rechtsverstößen. Dem stellen wir ein klares sozial- und europapolitisches Modell entgegen: gleiche Rechte, gleiche Löhne und würdige Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in Europa.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein zentraler Fortschritt ist die europäische Mindestlohnrichtlinie. Sie setzt wichtige Maßstäbe für soziale Konvergenz in Europa und fordert angemessene Mindestlöhne von mindestens 60 Prozent des Medianlohns sowie eine stärkere Tarifbindung. Deutschland entfernt sich jedoch seit Jahren von diesen Zielen. Die Tarifbindung sinkt, tariflose Bereiche wachsen und die Vorgaben der Richtlinie werden bislang nicht ausreichend umgesetzt. Deshalb braucht es eine gemeinsame Strategie von Bund und Ländern, um die Tarifvertragsabdeckung deutlich zu erhöhen. Dazu gehören konsequente Schritte gegen Tarifflucht, wirksame Tariftreuegesetze in allen Bundesländern und den Abbau von Hürden für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gute Arbeit setzt soziale Sicherheit voraus. Deshalb lehnen wir die Ausweitung sozialversicherungsfreier kurzfristiger Beschäftigung auf 90 Arbeitstage ab. Beschäftigte brauchen vom ersten Arbeitstag an Krankenversicherungsschutz auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung sowie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Prekäre Sonderregelungen dürfen nicht zum Geschäftsmodell werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Rechte durchsetzen, Ausbeutung beenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Arbeitsrechte dürfen nicht nur auf dem Papier existieren, sie müssen durchsetzbar sein. Eine zentrale Leerstelle in Deutschland ist das Fehlen einer wirksamen Arbeitsinspektion. Die bestehende Kontrollstruktur ist zersplittert, unterfinanziert und häufig zu schwach, um systematische Verstöße konsequent zu verfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls erfüllt diese Aufgabe nur begrenzt. Während Länder wie Frankreich oder Polen über Arbeitsinspektionen verfügen, die Verstöße gegen Arbeitsrecht kontrollieren, sanktionieren und Beschäftigte aktiv schützen können, fehlt ein vergleichbares Instrument in Deutschland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen Arbeitsinspektion gemeinsam mit den Gewerkschaften neu denken. Prekäre Branchen müssen flächendeckend kontrolliert und Verstöße gegen Arbeitsrechte konsequent sanktioniert werden. Dafür braucht es auch Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die Expertise im Bereich Arbeitsausbeutung, Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung und organisierter Verstöße gegen Arbeits- und Sozialstandards aufbauen können. Die Staatsanwaltschaften müssen personell besser ausgestattet werden, damit Ermittlungen wirksam geführt und Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden können. Ausbeuterische Arbeitsbedingungen sind keine Einzelfälle, sondern häufig Teil eines Geschäftsmodells, das gezielt auf der Unsicherheit und Abhängigkeit mobiler Beschäftigter aufbaut. Deshalb müssen Arbeits-, Finanz-, Sozialversicherungs- und Strafverfolgungsbehörden enger zusammenarbeiten und wirksame Instrumente erhalten, um gegen solche Strukturen vorzugehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch Beratungs- und Unterstützungsstrukturen müssen massiv gestärkt werden. Gewerkschaftsnahe Beratungsstellen wie Faire Mobilität und die Landesberatungsstellen leisten unverzichtbare Arbeit. Sie beraten in den Erstsprachen der Beschäftigten, prüfen Arbeitsverträge, helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen und schaffen Zugang zum Recht. Das hohe Fallaufkommen zeigt, wie groß der Bedarf ist. Wer in Europa arbeitet, braucht unabhängig vom Beschäftigungsland Zugang zu Beratung und Rechtsschutz. Deshalb braucht es auch ein dauerhaft finanziertes, europaweites, gewerkschaftsnahes Beratungsnetzwerk und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Faire Regeln für mobile Beschäftigung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit großer Sorge beobachten wir Angriffe auf die Rechte mobiler Beschäftigter. Bereits in den vergangenen Jahren wurden soziale Rechte von EU-Bürgerinnen schrittweise eingeschränkt. So wurden durch die gesetzlichen Regelungen aus dem Jahr 2016, insbesondere die Ansprüche arbeitsuchender Unionsbürger*innen auf Leistungen der Grundsicherung, erheblich begrenzt. Heute erleben wir erneut politische Vorstöße, die den Zugang zu sozialen Leistungen erschweren oder die Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit selbst infrage stellen: Ausnahmen vom Mindestlohn in der Saisonarbeit, Debatten über die Kürzung des Kindergeldes für Kinder im Ausland. Begleitet wird dies von rassistischen Ressentiments, insbesondere antiziganistischen und antiosteuropäischen Narrativen, sowie pauschalen Vorwürfen des Sozialmissbrauchs, die dazu dienen, den Zugang zu Grundsicherung und sozialen Rechten weiter zu erschweren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während die Beschränkung dieser Rechte noch vor wenigen Jahren von allen demokratischen Parteien klar abgelehnt wurde, werden solche Forderungen im Zuge des gesellschaftlichen Rechtsrucks zunehmend salonfähig. Diesen Angriffen erteilen wir eine klare Absage. Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der größten sozialen Errungenschaften Europas.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Statt Beschäftigte gegeneinander auszuspielen, wollen wir würdige Arbeitsbedingungen schaffen. Werkvertrags- und Subunternehmermodelle in der sogenannten letzten Meile der Paketzustellung müssen beendet werden. Die großen Paketdienstleister müssen die Zusteller*innen, die ihr Kerngeschäft ausüben, grundsätzlich direkt beschäftigen. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz hat in der Fleischindustrie gezeigt, dass die Begrenzung von Werkverträgen und Subunternehmerketten wirksam gegen Ausbeutung, Lohndumping und die Umgehung arbeitsrechtlicher Verantwortung sein kann. Die EU-Plattformarbeitsrichtlinie muss zügig umgesetzt werden, damit Rider und andere Beschäftigten in der Plattformökonomie vor Scheinselbstständigkeit geschützt und algorithmische Kontrolle transparent gemacht wird. Subunternehmerketten in der Baubranche müssen begrenzt und arbeitsrechtliche Standards in der häuslichen Pflege klar durchgesetzt werden. Pflege darf nicht länger auf dem Rücken von Frauen aus Ostmitteleuropa organisiert werden. Scheinselbstständigkeit und sogenannte Dienstleistungsverträge, die faktisch 24-Stunden-Pflege und permanente Verfügbarkeit erzwingen, müssen beendet werden. Der von BMAS, BMG und der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung eingesetzte Arbeitskreis zur Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für die Beschäftigung von Live-Ins kommt auch in seinem Abschlussbericht von November 2024 zu dem Ergebnis, dass „eine rechtssichere Grundlage für die Beschäftigung von Live-Ins nur in Form einer regulären Anstellung bei Agenturen oder Haushalten möglich“ ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschäftigtengruppen, die häufig im privaten Raum arbeiten und deshalb besonderer Isolation, Abhängigkeit und Gewalt ausgesetzt sind, dürfen nicht unsichtbar bleiben. Das gilt etwa für Au-pairs oder sogenannte Live-Ins in der häuslichen Pflege. Sie müssen bei Landes- und Aktionsplänen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ausdrücklich mitgedacht werden. Schutzkonzepte und Beratungsangebote müssen mehrsprachig, niedrigschwellig und unabhängig vom Aufenthaltsstatus zugänglich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist höchste Zeit, dass sich Deutschland zu den universellen Menschenrechten von Arbeitsmigrant*innen bekennt.Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmerinnen und ihrer Familienangehörigen (ICMW) wurde bereits 1990 von den Vereinten Nationen verabschiedet und trat 2003 in Kraft. Bis Juli 2025 wurde sie von 60 Staaten ratifiziert. Deutschland gehört weiterhin zu den wenigen demokratischen Einwanderungsländern, die diesen zentralen Menschenrechtsvertrag bislang nicht ratifiziert haben. Die Konvention garantiert grundlegende Arbeits-, Sozial- und Menschenrechte unabhängig vom Aufenthaltsstatus und setzt internationale Mindeststandards gegen Ausbeutung, Diskriminierung und Entrechtung. Wir setzen uns dafür ein, die Voraussetzungen für eine Ratifizierung der UN-Wanderarbeitnehmerkonvention zu schaffen und ihre Standards schrittweise in deutsches Recht zu überführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mitbestimmung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein soziales Europa braucht außerdem starke Mitbestimmung. Demokratie darf nicht am Werkstor enden. Mobile Beschäftigte müssen ihre Interessen wirksam vertreten und ihre Rechte kollektiv durchsetzen können. Betriebsräte und Gewerkschaften sind zentrale Pfeiler einer demokratischen Arbeitswelt und leisten einen entscheidenden Beitrag zu fairen Arbeitsbedingungen, guter Bezahlung und wirksamen Schutz vor Ausbeutung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für viele mobile Beschäftigte bleiben Mitbestimmung und kollektive Interessenvertretung jedoch schwer zugänglich. Sprachbarrieren, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, fehlende Informationen über Rechte oder die Angst vor Kündigung erschweren häufig die Organisierung und Beteiligung. Deshalb wollen wir den Zugang zu betrieblicher und gewerkschaftlicher Vertretung erleichtern, mehrsprachige Informations- und Beratungsangebote ausbauen und mobile Beschäftigte besser vor Benachteiligung aufgrund gewerkschaftlichen Engagements schützen. Denn wer in Europa arbeitet, muss seine Rechte auch gemeinsam mit anderen Beschäftigten vertreten können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Parallel zur betrieblichen Mitbestimmung wollen wir auch die demokratische Teilhabe ausbauen. Europa wird dort konkret, wo Menschen ihren Lebensmittelpunkt grenzüberschreitend gestalten und selbstverständlich Teil der Gesellschaft sind. Wer hier lebt, arbeitet, Kinder großzieht oder sich einbringt, prägt unsere Demokratie mit. Deshalb wollen wir bestehende Rechte bei kommunalen und europäischen Wahlen bekannter, zugänglicher und praktisch nutzbar machen. Wir setzen uns außerdem aktiv dafür ein, demokratische Teilhabe nicht allein an die Staatsangehörigkeit zu knüpfen, sondern stärker am Lebensmittelpunkt auszurichten. Wer dauerhaft hier lebt, arbeitet und Verantwortung übernimmt, soll auch auf Landes- und Bundesebene mitentscheiden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Soziale Sicherung europäisch denken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Soziale Sicherung ist ein integraler Teil der Unionsbürgerschaft. Dass soziale Rechte über Grenzen hinweg gelten und erworbene Ansprüche mitgenommen werden können, ist eine große europäische Errungenschaft. In der Realität ist dieses Versprechen jedoch noch nicht vollständig eingelöst: Viele Menschen stoßen weiterhin auf Hürden beim Zugang zu sozialen Leistungen, auf bürokratische Barrieren oder auf Unsicherheit darüber, welche sozialen Rechte ihnen zustehen. Deshalb braucht es bessere Informationen, niedrigschwellige Migrationsberatung und eine stärkere Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Community Projekte und die Vernetzung regionaler und kommunaler Akteur*innen mit Herkunftsländern spielen dabei eine wichtige Rolle. Informationen und Beratung müssen dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Für die nächste EU-Förderperiode ab 2028 muss sichergestellt werden, dass ausreichend Mittel aus den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen zur Verfügung stehen, um lokale Angebote und grenzüberschreitende Netzwerkarbeit zu finanzieren. Länder- und behördenübergreifende Kontrollen, etwa von Finanz- und Wohnungsaufsicht, müssen besonders betroffene Branchen wie Logistik, Pflege oder Gebäudereinigung gezielt in den Blick nehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf europäischer Ebene müssen die European Labour Authority (ELA) und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden gestärkt werden. Arbeitgeber*innen müssen zu mehr Transparenz verpflichtet werden: Miet- und Arbeitsverträge müssen voneinander entkoppelt und in der Herkunftssprache zur Verfügung gestellt werden. Die Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte für faire Beschäftigung müssen rechtlich verbindlich und einklagbar werden. Wir fordern zudem eine schnelle Umsetzung der überarbeitenden Richtlinie für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (883/04) durch die Bundesregierung. Die lang überfällige Überarbeitung dieser Gesetzgebung, wird die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsstaaten in der Erbringung von Sozialleistungen verbessern und kann Missbrauch bei der Entsendung verhindern oder die Inanspruchnahme von bspw. Gesundheits- und Pflegeleistungen erleichtern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Politik und Öffentlichkeit gilt es, diskriminierenden Narrativen und Kriminalitätsdiskursen entschieden zu begegnen. Denn wer soziale Rechte angreift, schützt nicht den Sozialstaat, sondern schwächt den europäischen Zusammenhalt. Ein starkes Europa entsteht nicht durch Ausschluss, sondern durch gleiche Rechte, soziale Sicherheit und wirksamen Schutz vor Ausbeutung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gleichbehandlung im Alltag verwirklichen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Europa der Rechte zeigt sich dort, wo mobile Arbeitnehmer*innen und ihre Kinder gleichberechtigt teilhaben können: in Kitas, Schulen, Sprachkursen und Nachbarschaften. Wenn Kinder unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsdauer gemeinsam lernen und aufwachsen, stärkt das die individuellen Chancen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das in der EU-Freizügigkeit auch für Angehörige aus Drittstaaten garantierte Familienleben muss für alle Herkunftsländer gleichermaßen garantiert werden können.Mehrsprachigkeit, Mobilität und grenzüberschreitende Lebensrealitäten sind keine Belastung, sondern eine Stärke einer offenen europäischen Gesellschaft. Gute Bildungs- und Sprachangebote erleichtern Teilhabe, verhindern Ausgrenzung und ermöglichen echte Chancengleichheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sprachförderung ist eine zentrale Voraussetzung für echte Gleichbehandlung. Wer von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch macht, braucht verlässlichen Zugang zu Sprachkursen, unabhängig davon, ob der Zugang über Arbeit, Familie, Ausbildung oder eine andere Lebensrealität erfolgt. Integrationskurse und berufsbezogene Sprachkurse sind keine freiwillige Zusatzleistung, sondern Teil öffentlicher Teilhabe und Arbeitsmarktinfrastruktur. Sie ermöglichen Menschen, ihre Rechte zu kennen, sich gegen Ausbeutung zu wehren, mit Behörden zu kommunizieren, Bildungswege ihrer Kinder zu begleiten und ihre Qualifikationen einzubringen. Deshalb setzen wir uns für einen kostenlosen, bedarfsgerechten und statusunabhängigen Zugang zu Sprach- und Integrationskursen ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch die Anerkennung von Berufsabschlüssen und Qualifikationen ist zentral für eine faire Arbeitnehmerfreizügigkeit. Europa gewinnt, wenn Menschen ihre Fähigkeiten und Erfahrungen tatsächlich einbringen können, statt durch bürokratische Hürden unterhalb ihrer Qualifikation zu arbeiten. Schnellere, transparente und besser zugängliche Anerkennungsverfahren stärken individuelle Perspektiven, sichern Fachkräfte und verhindern, dass mobile Arbeitnehmer*innen in prekäre Beschäftigung gedrängt werden. Freizügigkeit entfaltet ihr Potenzial dort, wo Mobilität mit fairen Chancen und sozialer Sicherheit verbunden wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichbehandlung muss auch auf dem Wohnungsmarkt, bei Behörden und im Zugang zu öffentlichen Leistungen erfahrbar sein. Viele Menschen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, erleben Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Sprache, Namen oder unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Gerade mobile Arbeitnehmer*innen sind besonders verletzlich, wenn Wohnraum an Arbeit gekoppelt ist oder prekäre Unterkünfte Abhängigkeiten verstärken. Offene und diskriminierungsfreie Zugänge zu Wohnraum, Beratung und Verwaltung stärken Vertrauen in demokratische Institutionen und schaffen gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb wollen wir Antidiskriminierungsstrukturen stärken, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz weiterentwickeln und europäische Antidiskriminierungsstandards konsequent umsetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Arbeitnehmerfreizügigkeit verstehen wir nicht allein als wirtschaftliche Freiheit, sondern als soziales und demokratisches Bürger*innenrecht. Unser Ziel ist ein Europa, das gleiche Rechte, gleiche Würde und echte Teilhabe für Menschen verwirklicht, die von Freizügigkeit Gebrauch machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Freizügigkeit für alle Lebensrealitäten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Recht muss für alle Menschen in Europa gleichermaßen gelten: für mobile Beschäftigte, Saisonarbeiter*innen, Grenzpendler*innen, entsandte Arbeitnehmer*innen, Selbstständige, Auszubildende, Studierende, Arbeitssuchende, Familienangehörige und Kinder. Es gilt für Menschen, die dauerhaft bleiben, ebenso wie für Menschen, deren Alltag grenzüberschreitend organisiert ist. Entscheidend ist nicht, ob ein Lebensweg in nationale Kategorien passt, sondern ob Rechte tatsächlich für alle zugänglich, bekannt und durchsetzbar sind.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Antragsstellende: BAG Migration &amp; Flucht | BAG Europa</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unterstützt von GewerkschaftsGrün</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 17 Jun 2026 12:12:23 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S-01: Statut gegen sexuelle Belästigung bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr26/statut-gegen-sexuelle-belastigung-bei-bundnis-90-die-grunen-62724</link>
                        <author>Bundesvorstand (dort beschlossen am: 15.06.2026)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1lr26/statut-gegen-sexuelle-belastigung-bei-bundnis-90-die-grunen-62724</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sexuelle Belästigung, verbal, nonverbal oder körperlich, widerspricht den Grundwerten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit diesem Statut bekräftigt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Anspruch, eine Partei zu sein, in der sich alle Menschen frei von sexueller Belästigung politisch engagieren können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Statut dient dem Schutz der persönlichen Integrität, Würde und sexuellen Selbstbestimmung aller Parteimitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Partei ergreift daher organisatorische, präventive und intervenierende Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Meldungen wegen sexueller Belästigung werden ernst genommen, vertraulich behandelt und im Rahmen dieses Statuts einer sachgerechten Klärung zugeführt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die zuständigen Anlaufstellen unterbreiten meldenden Personen ein vertrauliches Gesprächsangebot und informieren umfassend über Unterstützungsangebote sowie über mögliche weitere Schritte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Beschwerdestellen wirken darauf hin, durch persönliche Gespräche eine faire und respektvolle Klärung herbeizuführen. Eine neutrale Moderation hilft dabei, meldende Personen zu unterstützen, ohne dass gemeldeter Personen vorverurteilt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Schiedsgerichte der Partei können zudem Ordnungsmaßnahmen in Fällen sexueller Belästigung verhängt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Somit stärkt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eine Kultur von Respekt und Verantwortung gegenüber allen Mitgliedern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Ziele und Anwendungsbereich</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Strukturen gegen sexuelle Belästigung dienen dem Schutz und dem Wohl aller Parteimitglieder.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Strukturen gegen sexuelle Belästigung dienen der Aufarbeitung von Fällen sexueller Belästigung zwischen Parteimitgliedern oder zwischen Mitgliedern der Grünen Jugend und Parteimitgliedern im Parteikontext, insbesondere in Parteigremien oder auf Parteiveranstaltungen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Soweit eine Zuständigkeit des Arbeitgebers gemäß § 13 Abs. 1 AGG besteht, findet dieses Statut keine Anwendung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Auch Nichtmitglieder können sich im Falle sexueller Belästigung im Parteikontext, insbesondere auf Parteiveranstaltungen, an die Anlaufstelle wenden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Dieses Statut gilt für alle Landesverbände und den Bundesverband. Es findet auch dann Anwendung, wenn die Arbeit der Anlauf- oder Beschwerdestelle von einem geeigneten Dienstleister ausgeführt wird. Weitergehende Regelungen können die Landesverbände selbstständig treffen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen oder sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Dieses Statut findet auch bei digitaler sexueller Belästigung Anwendung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Vertraulichkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Anlauf- und Beschwerdestellen arbeiten vertraulich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Alle Informationen aus Gesprächen mit der Anlauf- oder Beschwerdestelle, insbesondere die Identitäten der Beteiligten, sind vor dem Zugriff unbeteiligter Dritter zu schützen (Vertraulichkeit).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Dritte*r ist jede natürliche Person, die nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt ist, sowie Gliederungen und Organe der Partei.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Strukturen gegen sexuelle Belästigung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Strukturen gegen sexuelle Belästigung beinhalten die Anlaufstellen (§ 4), die Beschwerdestellen (§ 7), die Schiedsgerichte (§ 13) und die Beauftragte gegen sexuelle Belästigung (§ 15).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Anlauf- und Beschwerdestellen haben unterschiedliche Zuständigkeiten und agieren getrennt voneinander. Sie sind personell unterschiedlich besetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Anlaufstellen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Landesverbände und der Bundesverband richten Anlaufstellen ein.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Anlaufstelle ist paritätisch besetzt mit mindestens zwei ehrenamtlichen Ansprechpersonen oder einem Dienstleister.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die örtliche Zuständigkeit der Anlaufstellen richtet sich grundsätzlich nach dem Landesverband der meldenden Person. Die Anlaufstelle des Bundesverbandes ist zuständig, wenn das anlassgebende Verhalten in Gremien oder auf Veranstaltungen des Bundesverbandes stattgefunden hat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Jede Anlaufstelle baut Netzwerke zu lokalen externen Hilfs- und Beratungsstrukturen auf (Bspw. Frauen- oder Opferberatungsstellen) und tragen diese in einem Verzeichnis zusammen. Bei Bedarf kann die meldende Person an eine dieser spezialisierten Beratungsstellen vermittelt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Für die Sichtbarkeit der Stelle und die lokalen Zugangswege ist der jeweilige Landes- beziehungsweise der Bundesverband verantwortlich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die Anlaufstellen sind zu Evaluationszwecken dazu verpflichtet, der Beauftragten gegen sexuelle Belästigung einen jährlichen, anonymisierten Tätigkeitsbericht vorzulegen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Ansprechpersonen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Ehrenamtliche Ansprechpersonen werden für eine Dauer von zwei Jahren von dem jeweiligen Vorstand eingesetzt, oder vom Landesparteitag, beziehungsweise der Bundesversammlung, gewählt. Eine Wiederernennung bzw. Wiederwahl ist möglich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Als Ansprechperson kann nur eingesetzt oder gewählt werden, wer in der Landesgeschäftsstelle und/oder innerhalb der Parteistrukturen auf Landes-, Bundes- oder Europaebene keine Personalverantwortung trägt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit als Ansprechperson ist die schnellstmögliche Teilnahme an einer Schulung im Sinne des § 16 dieses Statuts. Darüberhinausgehende fachliche Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Arbeitsweise der Anlaufstelle </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Anlaufstellen fungieren als niedrigschwellige Kontakt- und Informationsmöglichkeit für meldende und hinweisgebende Parteimitglieder.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Anlaufstelle macht meldenden Menschen ein vertrauliches Gesprächsangebot um ausführlich über die bestehenden Strukturen, Handlungsmöglichkeiten, Prozesse sowie auch bestehende Grenzen zu informieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Für eine umfassende inhaltliche Beratung, die über eine reine Information hinausgeht, muss die meldende Person ihren vollständigen Namen mitteilen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Anlaufstelle stellt keine Strafanzeigen, es sei denn es besteht eine gesetzliche Pflicht. Sobald der Verdacht einer Straftat entsteht, muss die jeweilige Person über die Option informiert werden, Strafanzeige zu erstatten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Beschwerdestellen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Landesverbände und der Bundesverband richten Beschwerdestellen ein. Diese bearbeiten eingehende Beschwerden wegen sexueller Belästigung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Beschwerdestelle ist paritätisch besetzt mit mindestens zwei ehrenamtlichen Vertrauenspersonen oder einem Dienstleister.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Zuständigkeit der Beschwerdestellen richtet sich grundsätzlich nach dem Landesverband der meldenden Person. Die Beschwerdestelle des Bundesverbandes ist zuständig, wenn das zugrundeliegende Verhalten der Meldung in Gremien oder auf Veranstaltungen des Bundesverbandes stattgefunden hat. Ehrenamtliche Vertrauenspersonen bearbeiten nur Verfahren, bei denen keine Besorgnis der Befangenheit besteht. Die Vertrauensperson ist beispielsweise befangen bei Verfahren aus dem eigenen Landesverband, oder wenn eine persönliche Beziehung zu einer der beteiligten Personen besteht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Beschwerdestellen sind zu Evaluationszwecken dazu verpflichtet, der Beauftragten gegen sexuelle Belästigung einen jährlichen, anonymisierten Tätigkeitsbericht vorzulegen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Vertrauenspersonen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Ehrenamtliche Vertrauenspersonen werden für eine Dauer von zwei Jahren von dem jeweiligen Vorstand eingesetzt oder vom Landesparteitag, beziehungsweise der Bundesversammlung, gewählt. Eine Wiederernennung ist möglich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Als Vertrauensperson kann nur eingesetzt oder gewählt werden, wer in der Landesgeschäftsstelle und/oder innerhalb der Parteistrukturen auf Landes-, Bundes- oder Europaebene keine Personalverantwortung trägt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Voraussetzung für die Tätigkeit als Vertrauenspersonen ist die schnellstmögliche Teilnahme an einer Schulung im Sinne des § 16 dieses Statuts. Darüberhinausgehende fachliche Vorkenntnisse sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Arbeitsweise der Beschwerdestelle</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Beschwerdestelle arbeitet unparteiisch. Eingehende Beschwerden werden objektiv und umfassend bearbeitet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die konkrete Vorgehensweise wird den beteiligten Parteien transparent gemacht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Ziel der Arbeit von Beschwerdestellen ist die einvernehmliche Beilegung der Beschwerde. Dabei kann eine Verständigung auf freiwillige Maßnahmen erfolgen. Ergebnis der Gespräche kann auch die Rücknahme der Beschwerde sein.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Beschwerdestelle sensibilisiert die gemeldete Person für die Wirkung des eigenen Handelns und strebt im Fall von sexuell belästigendem Verhalten eine Verantwortungsübernahme an. Dabei werden die Grundwerte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgezeigt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die Beteiligten bekennen sich schriftlich zu der Vertraulichkeit. Ist die Vertraulichkeit des Verfahrens gebrochen, werden die Beteiligten darüber informiert und das Verfahren beendet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die Beschwerdestelle bearbeitet keine Beschwerden, die Straftatbestände des § 177 StGB (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung), des § 238 StGB (Nachstellung), Verbrechen im Sinne des § 12 Abs. 1 StGB oder die Anwendung physischer Gewalt zum Gegenstand haben. In diesen Fällen wird auf externe Beratungsstellen sowie die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten hingewiesen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Die Beschwerdestelle kann keine Sanktionen gegen Parteimitglieder verhängen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Beschwerdeverfahren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Beschwerde erheben kann jedes Parteimitglied, das sich von sexueller Belästigung betroffen fühlt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen und mindestens folgende Angaben enthalten:
<ol><li>den Vor- und Nachnamen der meldenden Person,</li><li>den Kreisverband der meldenden Person</li><li>den Vor- und Nachnamen der gemeldeten Person,</li><li>den Ort,</li><li>das Datum und</li><li>eine Beschreibung des Verhaltens.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Personen, die das Schrifterfordernis nicht selbstständig erfüllen können, erhalten von der Beschwerdestelle angemessene Unterstützung, um ihr Beschwerderecht barrierefrei wahrnehmen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li value="3">Die Beschwerdestelle prüft eingehende Beschwerden auf Plausibilität. Ist die Beschwerde plausibel, informiert die Beschwerdestelle die gemeldete Person über den konkreten Inhalt der Beschwerde. Diese wird um eine Stellungnahme gebeten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Vertrauenspersonen führen Einzel- und/oder gemeinsame Gespräche mit meldender und gemeldeter Person.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In besonders herausfordernden Fällen kann sich die Vertrauensperson fachlich beraten lassen, um die Meldung im Anschluss selbstständig weiter bearbeiten zu können. Die Identitäten der Beteiligten werden dabei nicht genannt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Alternativ kann die Beschwerde an einen Dienstleister abgegeben werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 12 Übergabe der Beschwerde an einen Dienstleister </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Beschwerde soll an einen Dienstleister abgegeben werden, wenn</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>sich eine oder mehrere Beschwerden gegen Mandatsträger*innen auf Bundes-, Landes- oder Europaebene oder Kandidat*innen für Mandate auf Bundes-, Landes- oder Europaebene richten,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>der Beschwerdestelle mehr als zwei Beschwerden gegen dieselbe Person bekannt werden oder</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>wenn sich aus der Beschwerde mehr als zwei unmittelbar Beteiligte ergeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 13 Ordnungsmaßnahmen wegen sexueller Belästigung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Auf Antrag kann das örtlich zuständige Landesschiedsgericht Ordnungsmaßnahmen gemäß § 24 der Bundessatzung wegen sexueller Belästigung verhängen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Antragsbefugt sind Parteimitglieder, die selbst unmittelbar von sexueller Belästigung betroffen sind.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Landesverband, in dem die gemeldete Person Mitglied ist. Rechtsmittelinstanz ist das Bundesschiedsgericht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 14 Durchsetzung von Ordnungsmaßnahmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Sofern Ordnungsmaßnahmen durch das Schiedsgericht verhängt werden, informiert dieses die Landesgeschäftsstelle über die konkret verhängte(n) Maßnahme(n).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Landesgeschäftsstelle informiert die Gremien und Personen, deren Kenntnis für die Durchsetzung der Maßnahme erforderlich ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 15 Beauftragte gegen sexuelle Belästigung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Ernennung der Beauftragten gegen sexuelle Belästigung richtet sich nach § 30 Abs. 4 der Bundessatzung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Beauftragte ist zuständig für:<br>
1. die Qualitätssicherung der Strukturen gegen sexuelle Belästigung<br>
2. die Koordination der Anlauf- und Beschwerdestellen<br>
3. die Organisation regelmäßiger Schulungen und Supervisionen für ehrenamtliche Ansprech- und Vertrauenspersonen<br>
4. den Aufbau von Präventionsarbeit, insbesondere durch die Organisation von Infoveranstaltungen, und einem Awareness-Konzept für Veranstaltungen<br>
5. den Austausch mit der Grünen Jugend bei Weiterentwicklung eigener Strukturen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Beauftragte ist nicht an der Einzelfallbearbeitung beteiligt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Beauftragte wird angemessen ausgestattet. Für eine interne Vertretungsregelung wird gesorgt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 16 Schulungen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Ehrenamtliche Ansprech- und Vertrauenspersonen werden mindestens einmal jährlich geschult.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Schulung setzt sich zusammen aus einem zweitägigen Präsenz-Training sowie regelmäßigen gemeinsamen Supervisionen online.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 17 Datenschutz </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die schriftliche Korrespondenz zwischen Ansprech- oder Vertrauenspersonen mit am Verfahren Beteiligten erfolgt ausschließlich über dafür eingerichtete, gesicherte und zugriffsbeschränkte Postfächer.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Alle erhobenen persönlichen Daten werden sechs Monate nach der Beendigung des Verfahrens automatisch gelöscht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Besteht der Verdacht einer Straftat, kann eine Aufbewahrung für die Dauer, die zur Klärung und Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist, erfolgen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 18 Evaluation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Jahr nach Inkrafttreten ist das Statut zu evaluieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 19 Inkrafttreten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Statut tritt durch Beschluss des Länderrats zum 15. Oktober 2026 in Kraft.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit dem § 30 „Strukturen gegen sexuelle Belästigung“ der Bundessatzung, ist gemäß Abs. 5 die Pflicht begründet, ein Statut gegen sexuelle Belästigung auf dem Länderrat zu beschließen.<br>
Dieses Statut dient der Konkretisierung des § 30 Abs.3 und 4 und soll Regelungsgrundlage für zukünftige Beschwerdeverfahren wegen sexueller Belästigung innerhalb der Partei sein. Inhalt des Statuts sind somit die formellen und materiellen Voraussetzungen, die wir zukünftig an Verfahren wegen sexueller Belästigung in den Parteistrukturen stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Etablierung und Finanzierung der in der Satzung verankerten Strukturen gegen sexuelle Belästigung bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern.<br>
Die Kosten für das laufende Haushaltsjahr 2026 trägt der Bundesverband.<br>
Die entstehenden Gemeinschaftskosten werden ab 2027 zwischen Bund und Ländern nach einem vom Bundesfinanzrat zu beschließenden gemeinschaftlichen Finanzierungsmodell aufgeteilt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Den Landesverbänden steht es frei, sich bei der Ausgestaltung der Stellen zusammenzuschließen, gemeinsame Strukturen zu entwickeln und Ressourcen zu bündeln (“Pooling-Lösung”).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 16 Jun 2026 13:11:16 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>E-01: Wahl EGP-Congress Delegierte</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr26/wahl-egp-congress-delegierte-3860</link>
                        <author>Bundesvorstand (dort beschlossen am: 15.06.2026)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1lr26/wahl-egp-congress-delegierte-3860</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zum Kongress (Congress) der Europäischen Grünen Partei (EGP) hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt sechs Delegiertenplätze zu besetzen. Wir schlagen dem Länderrat vor, folgende Personen zu delegieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zum Verfahren: Die vorgeschlagenen Personen wurden jeweils aus den entsprechenden Gremien und Organen nominiert. Eine Vorstellung der benannten Personen findet nicht statt. Der Länderrat bestätigt die Vorschläge – wie auch in den vergangenen Jahren – in einer öffentlichen Abstimmung über den Antrag.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zwei Delegierte des <strong>Bundesvorstandes:</strong><br>
Franziska Brantner, Sven Giegold</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vier Ersatzdelegierte des Bundesvorstandes:<br>
Pegah Edalatian, Heiko Knopf, Gesine Märtens und Felix Banaszak</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Delegierter der <strong>BAG Europa:</strong><br>
Torben Wöckner</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Drei Ersatzdelegierte der <strong>BAG Europa</strong>:<br>
Kathleen Wabrowetz, Liliane Pollmann und Sienna Leesberg</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Delegierter der<strong> Grünen Jugend:</strong><br>
David Diestel</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Delegierte der deutschen <strong>Gruppe im Europaparlament:</strong><br>
Terry Reintke</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Drei Ersatzdelegierte der deutschen <strong>Gruppe im Europaparlament</strong>:<br>
Michael Bloss, Anna Cavazzini, Daniel Freund</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Delegierte der <strong>Bundestagsfraktion:</strong><br>
Chantal Kopf</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Drei Ersatzdelegierte der <strong>Bundestagsfraktion</strong>:<br>
Anton Hofreiter, Claudia Roth, Julian Joswig</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 11:44:14 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>K-01: Verwendung Künstlicher Intelligenz bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr26/verwendung-kunstlicher-intelligenz-bei-bundnis-90-die-grunen-59840</link>
                        <author>Bundesvorstand (dort beschlossen am: 08.06.2026)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1lr26/verwendung-kunstlicher-intelligenz-bei-bundnis-90-die-grunen-59840</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Künstliche Intelligenz ist die größte technologische Veränderung seit der industriellen Revolution. Sie verändert die Arbeit in nahezu allen Betrieben, Behörden und Organisationen. Auch in unserer Partei wird KI an vielen Stellen bereits genutzt, in der Regel jedoch außerhalb geregelter Prozesse und ohne gemeinsame Standards. Diese Realität anzuerkennen ist die Voraussetzung dafür, sie aktiv zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich als Partei nie davor gescheut, technologische Umbrüche anzunehmen und sie zum Maßstab grüner Werte zu machen. Genau diesen Anspruch lösen wir auch in unserer eigenen Organisation ein. Den Möglichkeiten von KI verschlossen zu bleiben, wäre fahrlässig. Sie unreflektiert zu übernehmen, wäre unklug. Wir wählen einen dritten Weg: Wir nutzen KI souverän, gestalten den Einsatz selbstbestimmt und richten ihn an unseren Werten aus: an Demokratie, digitaler Souveränität, Datenschutz, Transparenz, Nachhaltigkeit, Teilhabe, Gemeinwohlorientierung, Barrierefreiheit, Fairness und einem verantwortungsvollen, diskriminierungsfreien Umgang mit Technologie. KI soll Menschen unterstützen, nicht ersetzen, demokratische Prozesse stärken statt manipulieren und offen, nachvollziehbar sowie im Sinne des Gemeinwohls eingesetzt werden. Dabei achten wir auf Datensparsamkeit, ökologische Verantwortung, offene Standards und eine starke europäische digitale Infrastruktur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische Arbeit unserer Partei ist text-, daten- und kommunikationsintensiv. Das gilt für die strategisch-inhaltliche Arbeit ebenso wie für Kommunikation, Mitgliederbetreuung, Wahlkampforganisation, Veranstaltungs- und Wissensmanagement und die Verwaltung. Genau dort entfaltet KI heute ihren größten Nutzen. Sie beschleunigt Recherche und Synthese, bereitet Entwürfe vor, automatisiert Routinen, übersetzt, strukturiert große Mengen an Eingaben und entlastet Mitarbeitende von kleinteiliger Arbeit. So wird Zeit frei für das, was nur Menschen können: politisches Urteil, Beziehungsarbeit, Gestaltung.<br><br>
Die technische Landschaft ist im dauerhaften Wandel. Modelle, Anbieter und Risiken verändern sich in Wochen, nicht in Jahren. Der Bundesverband beobachtet die Entwicklung eng, aktualisiert sowohl die offenen als auch die kommerziellen Modelle gemäß einer transparenten Priorisierung und passt Ausschluss- und Anbieterlisten regelmäßig an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Umgang mit KI wird damit zu einer dauerhaften organisatorischen Aufgabe, die Austausch, Weiterbildung, Anpassungsfähigkeit und kontinuierliche Weiterentwicklung voraussetzt. Mit der Weiterentwicklung von KI-Systemen verändern sich auch mögliche Sicherheitsrisiken fortlaufend, sowohl bei Open-Source-Modellen als auch bei kommerziellen Anwendungen. Neue Systeme können zusätzliche Angriffsflächen schaffen oder missbräuchliche Nutzungen erleichtern. Deshalb müssen technische, organisatorische und rechtliche Risiken kontinuierlich beobachtet, bewertet und an neue Entwicklungen angepasst werden. Sicherheitsprüfung ist damit keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Prozess.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Handlungsempfehlungen werden daher nie abgeschlossen sein, sondern legen einen gemeinsamen Entwicklungsprozess, Anwendungen, Regelungen und Verfahren fest, die regelmäßig evaluiert werden. Erfahrungen aus der Praxis werden aufgenommen und neue Erkenntnisse systematisch berücksichtigt. Ziel ist es, schrittweise tragfähige Standards aufzubauen, aus der Nutzung zu lernen und auf Veränderungen handlungsfähig reagieren zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Beschluss </strong><br>
Der Bundesverband und die Landesverbände erarbeiten im Rahmen einer gemeinsamen Digitalstrategie Handlungsempfehlungen für den Einsatz von KI in der politischen Arbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Folgende Prinzipien sollen dafür leitend sein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Souveränität </strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Einsatz von KI im Bundesverband folgt dem Grundsatz digitaler Souveränität, wie ihn die 51. Bundesdelegiertenkonferenz in Hannover (November 2025) im Beschluss „Digitale Souveränität stärken&quot; festgehalten hat. Wir wollen frei entscheiden können, welche Technologien wir einsetzen, auf welcher Infrastruktur sie laufen und welche Daten sie verarbeiten. Wir vermeiden neue Abhängigkeiten und bauen bestehende ab. Was aus Mitgliedsbeiträgen finanziert wird, soll der Partei und ihren Strukturen langfristig zugutekommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Self-Hosted KI-Interfaces als Standard </strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eingesetzt werden selbst betriebene, auf Open Source basierende KI-Interfaces. Sie laufen auf souverän kontrollierter Infrastruktur, lokal oder bei einem europäischen Auftragsverarbeiter, und greifen in der Standardkonfiguration auf offene, frei verfügbare Modelle zurück.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wo Anwendungsfälle die Fähigkeiten offener Modelle erkennbar überschreiten, kann das interne Interface um geprüfte kommerzielle Modelle europäischer Anbieter erweitert werden. In zu begründenden Ausnahmefällen können geprüfte kommerzielle KI-Plattformen auch direkt und außerhalb der eigenen Sandbox genutzt werden. Das betrifft Anwendungsfälle, in denen plattformspezifische Funktionen erforderlich sind, die sich technisch nicht über die eigene Schnittstelle abbilden lassen, etwa fortgeschrittene multimodale Werkzeuge, spezialisierte Recherche- und Analysefunktionen oder die Zusammenarbeit mit externen Partner*innen auf einer gemeinsamen Plattform.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die direkte Nutzung kommerzieller Modelle ist die Ausnahme, nicht die Regel. Für sie gelten zusätzliche Auflagen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wahrung von Urheber- und Leistungsschutzrechten.</strong> Der KI-Einsatz respektiert geistiges Eigentum. Inhalte werden nicht ohne Berechtigung verarbeitet oder reproduziert, fremde Werke werden nicht ungekennzeichnet übernommen. Bei der Auswahl von Modellen werden Anbieter bevorzugt, die ihre Trainingsdaten transparent machen und Urheber*innen angemessen beteiligen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausschluss von Diskriminierung. </strong>KI-Systeme dürfen nicht eingesetzt werden, wo sie Diskriminierung erzeugen oder verfestigen. Modelle und Anwendungen werden auf Verzerrungen geprüft, insbesondere auf rassistische, sexistische, antisemitische, queerfeindliche oder behindertenfeindliche Muster. Auffällige Modelle werden nicht eingesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Barrierefreiheit.</strong> KI-Werkzeuge in der BGSt werden so ausgewählt und konfiguriert, dass sie für Mitarbeitende mit Behinderungen zugänglich sind. Barrierefreiheit nach den geltenden Standards (BITV, WCAG) ist verbindliches Auswahlkriterium. Wo KI-Werkzeuge Barrieren senken können, etwa bei Texterstellung, Übersetzung oder Bildbeschreibung, werden sie aktiv dafür eingesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong>Transparenz </strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wesentlich KI-erstellte Inhalte werden, wo es für Empfänger*innen oder die Öffentlichkeit relevant ist, gekennzeichnet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><strong>Beschaffungsregeln</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politisch oder ideologisch manipulierte KI-Modelle sind ausgeschlossen und die Liste der empfohlenen KI-Modelle wird regelmäßig überprüft. KI wird DSGVO- und AI-Act-konform eingesetzt; Anwendungen, die in die Rechte von Mitarbeitenden oder Mitgliedern eingreifen, sind ausgeschlossen. In der Beschaffung gilt „Open Source first“, offene Standards und die Vermeidung von Abhängigkeiten. Energie- und Ressourceneffizienz sind verbindliche Auswahlkriterien. Europäische Anbieter werden bevorzugt; Ausnahmen müssen begründet und dokumentiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><strong>Weiterbildung </strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bundesverband und Landesverbände bauen für Anwendungsfälle, Schulungen, Sicherheits- und Datenschutzfragen eine Unterstützungsstruktur auf.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>I. Politische Anschlussfähigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Beschluss ist die innerorganisatorische Übersetzung dreier programmatischer Linien:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>des BDK-Beschlusses „Digitale Souveränität stärken&quot; (51. BDK Hannover, 28.–30.11.2025), der digitale Selbstbestimmung, Open Source, sichere Cloud-Infrastrukturen und den Abbau bestehender Abhängigkeiten zum politischen Leitprinzip macht;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>der Linie der Bundestagsfraktion zu „KI made in Europe&quot; und zur Umsetzung der KI-Verordnung (Anträge 21/2349 „Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz ermöglichen&quot; und 21/2726 „Strategie zur Digitalen Souveränität&quot;), in denen Open Source ausdrücklich als Pfad „transparenter, nachhaltiger und souveräner KI-Systeme&quot; beschrieben wird;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>bündnisgrüne Beschlüsse auf Landesebene, etwa der Open-Source-Strategie des Freistaates Sachsen unter bündnisgrüner Mitwirkung (2022) und des Forderungspapiers GRÜNE NRW (2024), die den Grundsatz „öffentliches Geld – öffentliches Gut&quot; in konkrete Verwaltungs- und Beschaffungslogik übersetzen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Ausschluss von Modellen mit manipulierten Trainingsdaten oder manipulierter Inferenz ist nicht nur grüne Position, sondern entspricht inzwischen auch der Risikoeinschätzung der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 12. März 2025, die proprietäre Systeme ohne vollen Quellcode-Zugriff als „erhebliches Risiko für die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen und sicherheitsrelevanter KI-Anwendungen&quot; bezeichnet hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>II. Gestaffelter Hybrid-Ansatz als Standard </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein „nur Open Source&quot;-Modell wäre politisch attraktiv, ist aber operativ nicht in jedem Anwendungsfall ausreichend. Ein „nur kommerzielles&quot; Modell wäre einfach beschaffbar, aber souveränitäts- und datenschutzpolitisch nicht politisch vertretbar und im Übrigen nicht im Einklang mit unserer bisherigen Beschlusslage. Der Hybrid-Ansatz antwortet auf diesen Konflikt: Er nutzt Open Source als Standard und Rückgrat, lässt aber kontrollierten Zugriff auf kommerzielle Modelle dort zu, wo Anwendungsfälle es erfordern. Bevorzugt über ein eigenes, kontrolliertes Interface, mit klaren Verträgen, ohne Datenabfluss zu Trainingszwecken und mit einer dokumentierten Auswahllogik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Handlungsfähigkeit bei asymmetrischer Bedrohung</strong><br>
Wir gehen davon aus, dass nicht alle Akteure im politischen Raum vergleichbare Selbstbeschränkungen anlegen. KI-gestützte Angriffe, koordinierte Desinformation und der Missbrauch leistungsfähiger Modelle durch politische Gegner oder ausländische Akteure können unsere Cybersicht massiv beeinträchtigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei einer konkreten, sicherheitsrelevanten Bedrohung dürfen zum Erkennen, Abwehren oder Aufklären einer Bedrohung deshalb vorübergehend auch leistungsfähigere kommerzielle Modelle eingesetzt werden, einschließlich möglicherweise nicht öffentlich verfügbarer oder nur eingeschränkt zugänglicher Modelle. Ziel ist mindestens technische Parität zu denjenigen, die uns angreifen oder zu manipulieren versuchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>III. Wirkung gegen Schatten-KI </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfahrungen aus Verwaltung und Unternehmen zeigen: Ohne ein internes Angebot von vergleichbarer Qualität und klare Leitlinie nutzen Mitarbeitende private Accounts kommerzieller Anbieter („Shadow KI&quot;). Damit fließen Informationen unkontrolliert ab und Risiken werden privatisiert. Ein gutes internes Werkzeug ist die wirksamste Maßnahme gegen diese Praxis – stärker als jedes Verbot. Die kombinierte Strategie aus „besser als die Free-Versionen&quot; und einem klaren Verbot der Free-Versionen ist wirksam, weil sie kein Werkzeug verbietet, ohne ein besseres bereitzustellen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 10 Jun 2026 13:17:49 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F-02: Geschäftsordnung des Parteirats</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr26/geschaftsordnung-des-parteirats-30773</link>
                        <author>Bundesvorstand (dort beschlossen am: 08.12.2025)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1lr26/geschaftsordnung-des-parteirats-30773</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Parteirat berät den Bundesvorstand, koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen, Regierungsmitgliedern und den Landesverbänden zwischen den Sitzungen des Länderrates und plant gemeinsame politische Initiativen. Zur Ausführung seiner Aufgaben kann der Parteirat Beschlüsse fassen. (Satzung § 17 Abs. 1)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Parteirat wird vom Bundesvorstand unter Angabe der Tagesordnung in der Regel fünf Tage vor der Sitzung einberufen. Zu einer außerordentlichen Sitzung tritt der Parteirat zusammen, wenn ein Fünftel seiner Mitglieder oder der Bundesvorstand dies verlangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Parteivorsitzenden leiten im Regelfall die Sitzungen. Die Parteiöffentlichkeit kann von den Sitzungen ausgeschlossen werden. Der Parteirat kann Gäste einladen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Es gilt eine generelle Redezeitbegrenzung von drei Minuten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Beschlüsse fasst der Parteirat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern nicht die Satzung des Bundesverbandes anderes vorschreibt. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Beschlüsse des Parteirates werden protokolliert (Bundesgeschäftsstelle). Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn zwei Wochen nach Verschickung kein Mitglied des Parteirates widersprochen hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Der Parteirat kann Arbeitsgruppen einrichten. Sie sind mit einem bestimmten Auftrag für einen bestimmten Zeitraum zu benennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung der Bundesdelegiertenkonferenz entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Beschlossen auf der Parteiratssitzung am 08.12.2025; lt. Satzung § 18 (3) zu bestätigen durch den Länderrat.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der auf der 51. BDK vom 28. - 30. November 2025 neu gewählte Parteirat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die laut Satzung des Bundesverbandes § 18 (3) einer Bestätigung durch den Länderrat bedarf.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 10 Jun 2026 12:39:13 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F-01: Vorschlag zur Tagesordnung</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr26/vorschlag-zur-tagesordnung-23051</link>
                        <author>Bundesvorstand (dort beschlossen am: 28.05.2026)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1lr26/vorschlag-zur-tagesordnung-23051</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sonntag, 28. Juni 2026</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beginn um 9:30 Uhr</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>TOP 1 Formalia</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>TOP 2 Nah am Menschen, stark im Wandel</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>TOP 3 Statut gegen sexuelle Belästigung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>TOP 4 KI-Strategie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>TOP 5 Wahl EGP-Congress Delegierte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ende um ca. 14 Uhr</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 28 May 2026 14:41:59 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>