Veranstaltung: | 43. Bundesdelegiertenkonferenz Leipzig |
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Tagesordnungspunkt: | T Tagesordnung - Formalia |
Antragsteller*in: | Karl-Wilhelm Koch (Vulkaneifel KV) und 26 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 30%) |
Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 23.09.2018, 09:08 |
Keine grüne Unterstützung für völkerrechtswidrige Einsätze
Antragstext
Bündnis 90/Die Grünen lehnen jeglichen Einsatz der Bundeswehr bei "Vergeltungsschlägen" in
Syrien - wie aktuell diskutiert - mit fehlendem UN-Mandat ohne "Wenn und Aber" ab. Derartige
Militärische Kampf-Einsätze wären mit Zerstörung, dem Verlust von Menschenleben und der
Gefahr einer internationalen Eskalation verbunden. Vergeltungsmaßnahmen auf
völkerrechtswidrige C-Waffeneinsätze o.ä. - selbst wenn diese eindeutig belegbar und
zuzuordnen wären - sind ein eindeutiger Verstoß gegen das Internationale Recht. Sie sind
somit nicht zulässig!
Begründung
Während Russlands Militäreinsätze auf Ersuchen der offiziellen Regierung völkerrechtlich legitim sind, verstößt die Unterstützung der Rebellenverbände durch die USA, die Türkei u.a. gegen das Völkerrecht. Das Eingreifen Russland ist vergleichbar mit der Unterstützung der afghanischen Regierung durch Allianz von NATO-Staaten: Ein Staat kann sich gegen innere Aufstände wehren. Zwar wären dabei Einsätze von C-Waffen oder Angriffe auf Krankenhäuser oder Hilfskonvois verboten. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem Gutachten vom 28.06.2018 jedoch klar festgestellt, dass schon die Unterstützung der Rebellen mit Geld, Waffen und militärischem Training ein Verstoß gegen das Gewaltverbot nach Artikel 2, Absatz 4 der UN-Charta sei. Der Militärschlag der USA, Frankreichs und Großbritanniens vom 14.4.2018 war erst recht ein solcher Verstoß, wie der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten vom 18.04.2018 feststellt. Nach Artikel 42 der UN-Charta hat allein der Sicherheitsrat das Recht, über Gewaltmaßnahmen gegen Staaten zu entscheiden.
weitere Antragsteller*innen
- Gerd Kauschat (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)
- Ralf Henze (Odenwald-Kraichgau KV)
- Barbara Romanowski (Oberberg KV)
- Kerstin Dehne (München KV)
- Julian Breitschwerdt (Karlsruhe-Land KV)
- Alpha Amadou Barry (Oberberg KV)
- Detlef Wilske (Berlin-Lichtenberg KV)
- Michael Hoffmeier (Eichsfeld KV)
- Karl-Josef Aicher (Bodenseekreis KV)
- Gerhard Fontagnier (Mannheim KV)
- Tabitha Elkins (Alzey-Worms KV)
- Juliana Wimmer (Berlin-Kreisfrei KV)
- René El-Saman (Bonn KV)
- Fritz Lothar Winkelhoch (Oberberg KV)
- Ursula Hertel-Lenz (Berlin-Steglitz/Zehlendorf KV)
- Gerhard Klünder (Warendorf KV)
- Ralph Urban (Herzogtum Lauenburg KV)
- Olaf Weber (Weimar-Stadt KV)
- Bianca Renate Frömming (Bremen-Nord KV)
- Berti Furtner-Loleit (München KV)
- Klemens Griesehop (Berlin-Pankow KV)
- Philipp Schmagold (Kiel KV)
- Sigrid Pomaska-Brand (Mark KV)
- Walther Moser (Freiburg KV)
- Felix Winter (Rostock KV)
- Andreas Saakel (Lahn-Dill KV)
Kommentare
Karl-Wilhelm Koch:
Karl-Wilhelm Koch:
unterstützen. Obige Version wird NICHT eingereicht, Sorry und Danke KW