Veranstaltung: | 43. Bundesdelegiertenkonferenz Leipzig |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | T Tagesordnung - Formalia |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (beschlossen am: 24.09.2018) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 21.09.2018, 09:17 |
WO-02: Wahlverfahren für die Wahl zur Antragskommission
Antragstext
- Die Mitglieder der Antragskommission nach § 12 Abs. 9 der Satzung von der
Bundesversammlung gewählt.
- Die Wahlen zur Antragskommission sind geheim und werden in verbundener Einzelwahl mit
Hilfe eines elektronischen Abstimmungssystems durchgeführt.
- Es werden drei Frauenplätze und zwei offene Plätze gewählt
- Soweit die Anzahl der Bewerberinnen der Anzahl der Frauenplätze entspricht, werden
Frauen und offene Plätze in einem Wahlgang gewählt.
- Alle Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich jeweils 3 Minuten vor.
- Danach beginnt der Wahlgang. Die Delegierten haben in jedem Wahlgang jeweils so viele
Stimmen, wie in diesem Wahlgang Antragskommissionsmitglieder zu wählen sind.
- Gewählt ist jeweils im ersten und zweiten Wahlgang, wer mehr als 50 Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Für den nächsten Wahlgang scheiden alle
aus, die weniger als 10 Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben. Ab dem dritten
Wahlgang reicht die relative Mehrheit. Es muss jedoch ein Mindestquorum von 25 Prozent
der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht werden. Erreichen mehr Kandidat*innen in
einem Wahlgang die erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die
Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewählt. Die Frauenplätz und die offenen Plätze
werden dabei getrennt ausgewertet.
- Der Politische Bundesgeschäftsführer, ein (kooptiertes) Mitglied des Parteirats und
ein weiteres Mitglied des Bundesvorstands sind nach der Satzung § 12 Abs. 9 ebenfalls
Mitglieder der Antragskommission. Für die Antragskommission gilt insgesamt die
Mindestquotierung; die weiteren in die Antragskommission entsendenden Gremien
Bundesvorstand und Parteirat müssen bei ihrer Delegierung die Mindestquotierung der
Antragskommission beachten.
Änderungsanträge
keine
Kommentare