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43. Bundesdelegiertenkonferenz Leipzig
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  1. 43. BDK Leipzig
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EP-F-01-233-2: Kapitel 3: Sichern, was uns ausmacht: Freiheit, Demokratie und Menschenrechte verteidigen

Antrag: Kapitel 3: Sichern, was uns ausmacht: Freiheit, Demokratie und Menschenrechte verteidigen
Antragsteller*in: Ercan Kilic (Salzgitter KV)
und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%)
Status: Geprüft
Verfahrensvorschlag: Erledigt durch Neufassung Unterkapitel 3.3
Eingereicht: 03.10.2018, 01:37

Antragstext

Von Zeile 233 bis 236:

sind wir überzeugt, dass Seenotrettung eine staatliche Aufgabe ist. Wir fordern, dass die EU und die Mitgliedsstaaten ihre humanitären Pflichten endlich wahrnimmt,wahrnehmen und ein europäisch organisiertes und finanziertes ziviles Seenotrettungssystem aufbaut en.

Asylsuchende, die an der Grenze eines EU-Staates Asyl beantragen, sind vor Zurückweisung durch Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 33 Abs.1)
und sichdie Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 3) geschützt. Völkerrechtsbrüche müssen konsequent geahndet werden. Das Zurückweisungsverbot (Refoulement-Verbot) ist strikt durch die EU und ihre Mitgliedsstaaten zu beachten. Dieses verbietet Maßnahmen auf hoher See oder in Territorialgewässern von Drittstaaten, die dazu führen, dass Schutzsuchende in die Folter oder erniedrigende Behandlung zurückgeschickt werden. Der Flüchtlingsschutz darf nicht an das völkerrechtlich verbriefte Nichtzurückweisungsgebot hältDrittstaaten außerhalb der EU ausgelagert werden. Dies erfordert eine Beendigung der Kooperationen mit autoritären Regimen.

Begründung

Europäische Flüchtlingspolitik ist gekennzeichnet durch das tägliche Sterben im Mittelmeer, völkerrechtswidrige Zurückweisungen von Schutzsuchenden an europäischen Land- und Seegrenzen, Deals mit autoritären Regierungen wie der Türkei (März 2016), zerfallenen Staaten wie Libyen (seit Februar 2017) oder Bürgerkriegsländern wie Afghanistan (Oktober 2016). Transit- und Herkunftsländer werden immer stärker und vor allem effizienter in die Fluchtverhinderung weit vor Europas Grenzen eingebunden. Diese Kooperationen haben mit der gerne zitierten »Fluchtursachenbekämpfung« nichts zu tun. Seit Oktober 2015 versucht Deutschland – das phasenweise willigste Land bei der Flüchtlingsaufnahme – zusammen mit anderen Staaten der EU maßgeblich den Zugang für Schutzsuchende nach Europa rigide zu versperren.

Nach Angaben des UNHCR vom 28. Februar 2017 sind Zehntausende Schutzsuchende an europäischen Grenzen zurückgedrängt worden, so in Bulgarien, Kroatien, Griechenland, Ungarn, Serbien, Spanien und Mazedonien. In vielen Fällen wurde mutmaßlich Gewalt angewendet, um Schutzsuchende fernzuhalten. An der polnischen Grenze zu Weißrussland finden ebenfalls verstärkt Zurückweisungen, sogenannte Push Backs, von Schutzsuchenden – überwiegend aus Tschetschenien – statt. Bedauerlicherweise gibt es keine signifikante Reaktion der EU- Kommission zu diesen Völkerrechtsverstößen. Rückhaltlose Untersuchungen und die konsequente Durchführung von Vertragsverletzungsverfahren finden nicht statt.

weitere Antragsteller*innen

  • Philipp Schmagold (Kiel KV)
  • Eyüp Odabasi (Herford KV)
  • Volkmar Nickol (Berlin-Kreisfrei KV)
  • Michael Gwosdz (Hamburg-Eimsbüttel KV)
  • Gerd Kauschat (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)
  • Kemal Anıl Kaputanoğlu (Hamburg-Nord KV)
  • Georg Berner-Waindok (Wilhelmshaven KV)
  • Barbara Poneleit (Forchheim KV)
  • Claudia Laux (Bernkastel-Wittlich KV)
  • Yvonne Marchewitz (Hannover RV)
  • Claudia Steinhoff (Emden KV)
  • Christina Johanne Schröder (Wesermarsch KV)
  • Hans-Joachim Janßen (Wesermarsch KV)
  • Peter Kallusek (Südliche Weinstraße KV)
  • Cedric Fischer (Hildesheim KV)
  • Susanne Menge (Oldenburg-Stadt KV)
  • Markus D. Knudsen (Hamburg-Nord KV)
  • Filiz Polat (Osnabrück-Land KV)
  • Christopher Steiner (Hannover RV)

Kommentare

06.10.2018

Benita v. Brackel-Schmidt:

Unterstütze ich gern!
08.10.2018

Nicole van der Made:

Unterstütze ich sehr gern
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