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43. Bundesdelegiertenkonferenz Leipzig
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EP-S-01-566: Kapitel 4: Garantieren, was uns alle schützt: Frieden und Sicherheit fördern

Antrag: Kapitel 4: Garantieren, was uns alle schützt: Frieden und Sicherheit fördern
Antragsteller*in: Rebecca Harms (Lüchow-Dannenberg KV)
und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 9%)
Status:Geprüft
Verfahrensvorschlag:Erledigt durch: EP-S-01-565
Eingereicht: 05.10.2018, 16:58

Verfahrensvorschlag zu EP-S-01-565: Antragstext

In Zeile 556 einfügen:

Wir stehen für eine Handelspolitik, die die Globalisierung gerecht gestaltet, die in ihren Handelsabkommen verbindlich soziale und ökologische Standards und das Vorsorgeprinzip im Vertrag verankern, die kommunale Daseinsvorsorge ausreichend schützt, den Pariser Klimavertrag als wesentlichen Bestandteil verankert und die parlamentarische Mitentscheidung bei der so genannten regulatorischen Kooperation garantiert. Es ist nicht hinnehmbar, dass es Sonderschiedsgerichte für Investoren gibt, während Klimaschutz, Menschenrechte oder das Vorsorgeprinzip nur schmückende Prosa bleiben. Wir lehnen einseitige Gerichte und Sonderklagerechte für private Investoren ab. Das sind unsere Maßstäbe für Handelsabkommen wie CETA, JEFTA und TTIP. Deshalb lehnen wir CETA in dieser Form weiterhin ab. Wir sind davon überzeugt, dass es möglich ist, das Abkommen im Sinne der oben genannten Kriterien zu verändern, so lange es noch nicht endgültig in Kraft gesetzt ist. Die derzeit laufenden Vertragsanpassungen wollen wir nutzen.

Von Zeile 565 bis 567 löschen:

Ein Großteil von CETA ist bereits in Kraft, die problematischen Teile, die auch national ratifiziert werden müssen, noch nicht. Diese wollen wir in der aktuellen Form nicht ratifizieren.

Original-Änderungsantrag: Antragstext

Von Zeile 566 bis 567 löschen:

ratifiziert werden müssen, noch nicht. Diese wollen wir in der aktuellen Form nicht ratifizieren.

Begründung

Der Europäische Rat hat bereits am 28.10.2016 einen Beschluss über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des „Canadian Free Trade Agreement (CETA) verabschiedet. Das Europäische Parlament hat dann am 15. Februar 2017 über eine Ratifikation und vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens CETA abgestimmt. Die Ratifikation selbst findet jetzt in den einzelnen Mitgliedsstaaten statt – in Deutschland müssen der Bundestag und der Bundesrat vrsl. über ein Ratifikationsgesetz abstimmen.

Somit liegt die finale Ratifikation des Canadian Free Trade Agreements nicht mehr in der Kompetenz der EU inkl. des Europäischen Parlamentes und sollte folglich auch nicht in einem Europawahlprogramm abgehandelt werden.

weitere Antragsteller*innen

  • Omid Nouripour (Frankfurt KV)
  • Kerstin Andreae (Freiburg KV)
  • Danyal Bayaz (Kurpfalz-Hardt KV)
  • Felix Beutler (Berlin-Lichtenberg KV)
  • Stephan Bischoff (Magdeburg KV)
  • Marcel Ernst (Göttingen KV)
  • Sebastian Pewny (Bochum KV)
  • Sebastian Seibel (Berlin-Mitte KV)
  • Stefan Benzing (Ludwigsburg KV)
  • Gregor Möllring (Hannover RV)
  • Tilman Krösche (Braunschweig KV)
  • Bennet Müller (Aalen-Ellwangen KV)
  • Tjark Melchert (Gifhorn KV)
  • Anna Maria Uhl (Stuttgart KV)
  • Roland Panter (Hannover RV)
  • Tobias Pinkel (Bremen-Mitte KV)
  • Niels Fischer (Aachen KV)
  • Björn Bühring (Göttingen KV)
  • Gerhard Thiel (Diepholz KV)
  • Ottmar von Holtz (Hildesheim KV)
  • Volker Ratzmann (Berlin-Pankow KV)
  • Mathis Weselmann (Göttingen KV)

Kommentare

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