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43. Bundesdelegiertenkonferenz Leipzig
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  1. 43. BDK Leipzig
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WA-01: "Den DDR-Dopingopfern weiterhin zur Seite stehen – Das Hilfegesetz des Bundes entfristen und an einer dauerhaften Rentenlösung arbeiten!"

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Achtung: dies ist eine alte Fassung; die aktuelle Fassung gibt es hier:
WA-01NEU: "Den DDR-Dopingopfern weiterhin zur Seite stehen – Das Hilfegesetz des Bundes entfristen und an einer dauerhaften Rentenlösung arbeiten!"
Veranstaltung:43. Bundesdelegiertenkonferenz Leipzig
Tagesordnungspunkt:WA Weitere Anträge
Antragsteller*in:Stadtverband Halle (Saale) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (beschlossen am: 12.09.2018)
Status:Eingereicht
Verfahrensvorschlag:Abstimmung
Eingereicht:13.09.2018, 11:46

Antragstext

  • WA-01-002

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennt sich weiterhin solidarisch mit den Opfern des DDR-
Staatsdopings. Wir fordern daher kurzfristig die Entfristung des Zweiten Dopingopfer-
Hilfegesetzes und langfristig den Zugang zu einer Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz
für alle nachgewiesenen Dopingopfer.

Änderungsantrag WA-01-002

, gestellt von: Bundesvorstand (beschlossen am: 15.10.2018)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennt sich weiterhin solidarisch mit den Opfern des DDR-Staatsdopings. Wir fordern daher kurzfristig die Entfristung des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes über 2019 hinaus und langfristig den Zugang zu einer Rente nach dem Opferentschädigungsgesetzden SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen für alle nachgewiesenen Dopingopfer.

Begründung

    Die wissenschaftliche Aufarbeitung des Staatsdopings der ehemaligen DDR ist seit den ersten Gerichtsprozessen Anfang der 2000er in vollem Gange und das immense Ausmaß wird mit jeder Veröffentlichung und jeder Studie bekannter. Fakt ist bereits jetzt, in der DDR wurde jahrelang flächendeckend Doping in allen olympischen Sportarten eingesetzt und verabreicht, um die Aussicht auf Höchstleistungen auf dem internationalen Parkett zu produzieren und im Wettstreit mit „Dem Westen“ einen illegalen Vorsprung zu erreichen. Die Dopingverabreichung erfolgte dabei auch in hohem Maße an minderjährige Sportlerinnen und Sportler in den Kadersportschulen. Mit dem Staatsplan 14.25 wurde daneben ein umfangreiches und kriminelles Dopingforschungssystem mit Medizinern und Wissenschaftlern etabliert und das Portfolio möglicher Dopingmaßnahmen erweitert. Sportlerinnern und Sportler wurden weder über den Einsatz der Dopingmittel, noch über deren Nebenwirkungen aufgeklärt, das vorhandene Wissen über die Unsicherheit und letztendliche Gefahr für Körper und Psyche wurde nicht weitergegeben. Die Folgen sind dramatisch. Schwere körperliche Schäden an Gelenken und Knochen, eine massive Häufung von Krebserkrankungen, Unfruchtbarkeit und zahlreiche weitere Spätfolgen haben viele ehemalige Spitzensportler*innen zu Schwerbehinderte und Frührentner*innen gemacht und danebenviele psychische Erkrankungen bedingt. Schätzungen rechnen mit ca. 15000 betroffenen Personen, viele davon leiden unter extremen Folgen. Nicht selten sind körperliche und psychische Folgen auch auf die Kinder von Sportler*innen beobachtet worden.

      Mit dem ersten Dopingopfer-Hilfegesetz hat die damalige rot-grüne Bundesregierung 2002 den ersten Schritt zu einer Entschädigung der Opfer gemacht, die zweite Auflage des Gesetzes erfolgte dann 2016. Wegen der anhaltenden Antragsflut wurde die Frist für die Beantragung einer einmaligen Entschädigung um ein Jahr auf den 31.12.2019 ausgeweitet. Das reicht jedoch nicht. Für die erstmalige finanzielle Unterstützung von Opfern, die zum Teil heute noch nichts von einem Zusammenhang möglicher Erkrankungen und ihrer sportlichen Vergangenheit wissen, ist dies eine Tragödie. Wir fordern daher eine Entfristung der Antragsstellung und eine angemessene Aufstockung des Fonds. Langfristig ist aber zur Absicherung der schwerwiegendsten Opfer, insbesondere da viele nicht mehr arbeiten können und daher in der Mindestsicherung ankommen werden, eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz.

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      Änderungsanträge

      • WA-01-002 (Bundesvorstand (beschlossen am: 15.10.2018), Behandelt)

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