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44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld
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V-27: Kein Frieden ohne Feminismus – für eine feministische Außenpolitik

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld
Tagesordnungspunkt:V Verschiedenes
Antragsteller*in:Agnieszka Brugger (Ravensburg KV)
und 51 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 54%)
Status:Eingereicht
Eingereicht:04.10.2019, 15:25

Antragstext

    Eine friedliche und gerechte Welt gibt es nur, wenn alle Menschen frei von Diskriminierung
    und gleichberechtigt leben und sich aktiv an der Gesellschaft beteiligen können, egal
    welches Geschlecht, welche sexuelle Orientierung, welche Hautfarbe oder welche Herkunft sie
    haben. Eine feministische Außenpolitik bedeutet, Gewalt und Diskriminierung zu überwinden,
    Geschlechtergerechtigkeit weltweit zu verwirklichen und Menschenrechte für alle Menschen
    universell zu garantieren. Frauen und marginalisierte Gruppen brauchen einen gerechten
    Zugang zu Ressourcen und müssen ebenso gleichberechtigt am Tisch der Entscheider*innen
    repräsentiert sein.

      Im Jahr 2000 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1325 zu
      „Frauen, Frieden, Sicherheit“; in den nächsten Jahren folgten weitere Resolutionen. Die
      Geschlechtergerechtigkeit ist zudem als eigenes Ziel sowie als Querschnittsthema in der UN-
      Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verankert. Wir wollen, dass diese Resolutionen und
      die Agenda 2030 kohärent umgesetzt werden und wollen die Rechte von Frauen, LGBTIQ* und
      marginalisierten Gruppen weltweit stärken.

        Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind unter anderem aus der Friedens-, der Eine-Welt- und der
        Frauenbewegung hervorgegangen. Für uns war schon immer klar: Ohne Feminismus und
        Geschlechtergerechtigkeit kann es keinen echten Frieden, keinen wirklichen sozialen
        Zusammenhalt und keine nachhaltige wirtschaftliche Transformation geben.

          Diskriminierende Geschlechterverhältnisse in patriarchalen Gesellschaften führen weltweit
          dazu, dass Frauen, Mädchen und marginalisierte Gruppen strukturell benachteiligt werden.
          Zudem sind Frauen und Mädchen besonders von Gewalt, Armut, kriegerischen
          Auseinandersetzungen und von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen.

            Es ist unser Ziel, diese Ungerechtigkeit zu beenden und ungleiche Machtverhältnisse zwischen
            den Geschlechtern, in und zwischen allen Regionen der Welt, abzubauen. Eine umfassende
            feministische Außenpolitik will die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen stärken,
            ihren Zugang zu Ressourcen und ihre Repräsentation verbessern. So können patriarchale und
            diskriminierende Strukturen überwunden werden. Das ist nicht nur eine grundlegende Frage der
            Gerechtigkeit, sondern fester Bestandteil der universellen Menschenrechte.

            • V-27-037

            Menschen werden nicht nur aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, sondern auch auf Grund
            von Herkunft, Alter, Hautfarbe, sozialem Status, Religionszugehörigkeit, sexueller
            Orientierung oder Behinderung. Diese Merkmale können sich überschneiden und gegenseitig
            verstärken. Unsere feministische Außenpolitik ist daher intersektional und nimmt diese
            Mehrfachdiskriminierung in den Blick. Sie hinterfragt historisch gewachsene und
            wiederkehrende patriarchale, rassistische und anderweitig diskriminierende Strukturen.
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennen sich zu einer intersektionalen feministischen Außenpolitik
            und wollen sie als eines der Grundprinzipien deutscher und europäischer Außenpolitik
            verankern.

            V-27-037

            , gestellt von: KV Friedrichshain-Kreuzberg (beschlossen am: 22.10.2019)

            Menschen werden nicht nur aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, sondern auch auf Grund von Herkunft, Alter, Hautfarbe, sozialem Status, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung oder Behinderung. Diese Merkmale können sich überschneiden und gegenseitig verstärken. Unsere feministische Außenpolitik ist daher intersektional und nimmt diese Mehrfachdiskriminierung in den Blick. Sie hinterfragt historisch gewachsene und wiederkehrende patriarchale, rassistische und anderweitig diskriminierende Strukturen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennen sich zu einer intersektionalen feministischen Außenpolitik und wollen sie als eines der Grundprinzipien deutscher und europäischer Außenpolitik verankern. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass wir als westliche und in der Mehrheit weiße Feminist*innen eine privilegierte Perspektive einnehmen. Es ist wichtig, dass wir unsere aus vielschichtigen Machtverhältnissen resultierende Position reflektieren und dieses Bewusstsein in unsere Ziele und Handlungen einfließen lassen. Feministische Stimmen aus dem globalen Süden sind für uns zentrale Akteur*innen und wir beziehen sie als Expert*innen aktiv mit in unsere Außenpolitik ein.

              Feministische Außenpolitik als Grundprinzip deutscher Außenpolitik

                Wir stehen für Frieden, Menschenrechte, den Schutz der Lebensgrundlagen und eine
                geschlechtergerechte, sozial-ökologische Transformation. Deshalb muss
                Geschlechtergerechtigkeit auch ein Leitmotiv deutscher und europäischer Außen-, Sicherheits-
                und Entwicklungspolitik werden. Wir wollen globale Probleme gemeinschaftlich lösen – zivil,
                multilateral, nachhaltig und gerecht. Wir wollen sicherstellen, dass jede Art von
                diplomatischen Verhandlungen, die Planung und Durchführung von Projekten, wie auch das
                Engagement in multilateralen und supranationalen Organisationen darauf ausgerichtet ist,
                Geschlechtergerechtigkeit zu fördern und entsprechende finanzielle Mittel zur Umsetzung
                bereitgestellt werden. Deshalb streben wir in den kommenden Jahren an, dass mindestens 25
                Prozent der Mittel für humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und zivile
                Krisenprävention für Vorhaben mit dem Hauptziel Geschlechtergerechtigkeit verwendet werden.
                Wir setzen uns außerdem mit Nachdruck dafür ein, dass die Agenda „Frauen, Frieden und
                Sicherheit“ durch den Sicherheitsrat und die Vereinten Nationen ausreichend finanziert wird.
                Dazu gehört auch mehr Geld für feministische Außenpolitik im Bundeshaushalt.

                  Eine umfassende feministische Außenpolitik öffnet neue Blickwinkel auf bisher ungenutzte
                  Potentiale. Sie hinterfragt bestehende Machtverhältnisse und zeigt Wege auf, um sie
                  abzubauen. Sie hat zum Ziel, die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen weltweit zu
                  fördern, ihnen gerechten Zugang zu sozialen, ökonomischen und politischen Ressourcen zu
                  garantieren und gleichberechtigte Teilhabe auf allen Verhandlungs- und Umsetzungsebenen
                  sicherzustellen.

                    Sie nimmt in den Blick, wie Gewalt gegenüber Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen
                    ebenso wie die dahinter stehenden Strukturen überwunden werden können. Wir wollen unsere
                    feministische Außenpolitik als Querschnittsaufgabe im Ministerium für wirtschaftliche
                    Zusammenarbeit und Entwicklung, im Auswärtigen Amt, im Verteidigungsministerium und in allen
                    anderen beteiligten Ministerien grundlegend verankern. BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stehen
                    unverhandelbar für eine feministische Außenpolitik.

                      Rechte von Frauen und Mädchen in und nach gewaltsamen Konflikten stärken

                        Eine feministische Außen- und Sicherheitspolitik nimmt nicht nur die Sicherheit von Staaten
                        in den Blick, sondern richtet vielmehr ihre Perspektive auf die menschliche Sicherheit. Ein
                        umfassender gesellschaftlicher Frieden umfasst daher mehr als die reine Abwesenheit von
                        Gewalt und zwischenstaatlicher Konflikte. Wir rücken damit die Rechte und Bedürfnisse von
                        Menschen statt Staaten in den Mittelpunkt. Menschenrechtsverletzungen wie sexualisierte und
                        geschlechtsspezifische Gewalt sind keine Einzelfälle in gewaltsamen Auseinandersetzungen,
                        sondern werden systematisch zur Verbreitung von Angst und mit dem Ziel eingesetzt, Menschen
                        zu unterwerfen.

                          Dass davon insbesondere Frauen und Mädchen betroffen sind, ergibt sich aus den patriarchalen
                          und gesellschaftlichen Strukturen. Ziel unserer feministischen Außenpolitik ist, dass alle
                          Menschen gleich und frei von Not und Furcht leben können, gerechte Entwicklungschancen sowie
                          Gestaltungsmöglichkeiten in den Gesellschaften bestehen und Menschenrechte konsequent
                          geachtet, geschützt und gewährleistet werden.

                            Wir stellen uns entschieden gegen geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt in
                            bewaffneten Konflikten. Darum setzen wir uns dafür ein, dass auch in militärischen Kontexten
                            systematisch aufgearbeitet wird, wie diese Gewaltformen entstehen und wie man ihnen
                            entgegenwirken kann. Wir stehen außerdem für die lückenlose Aufklärung und harte Bestrafung
                            von sexualisierter Ausbeutung und Gewalt durch Militär, Mitglieder von Friedensmissionen der
                            Vereinten Nationen sowie Organisationen der humanitären Hilfe und
                            Entwicklungszusammenarbeit. Wir wollen, dass keine Rüstungsexporte an Diktatoren oder in
                            Krisen- und Konfliktgebiete genehmigt werden.

                              Wir setzen uns für die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen, Mädchen und LGBTIQ*
                              weltweit ein und wollen dazu beitragen, dass der weltweite Zugang zu sexueller und
                              reproduktiver Gesundheit gewährleistet wird, auch und gerade, wenn andere Staaten ihre
                              Finanzhilfen in diesem Bereich streichen.

                                Wegfallende Gelder im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit in der
                                Entwicklungszusammenarbeit, wie etwa durch Streichungen der US-Regierung, wollen wir mit
                                deutschen und europäischen Finanzmitteln kompensieren.

                                  Zu einer glaubwürdigen Außen- und Entwicklungspolitik gehört auch eine konsequente Politik
                                  für das Selbstbestimmungsrecht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit hier bei uns. Wir
                                  setzen uns folglich dafür ein, dass in Deutschland und international die UN-
                                  Frauenrechtskonvention eingehalten wird. Sie gilt als das wichtigste
                                  Menschenrechtsinstrument für Frauen. Laut Frauenrechtskonvention ist der Zugang zu
                                  Verhütungsmitteln und zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ein Menschenrecht, hinter dieser
                                  Forderung bleibt auch Deutschland zurück.

                                    Deutschland schneidet im internationalen Vergleich schlecht ab, wenn es um Geld für Bildung
                                    und Gesundheit von Mädchen und Frauen in Krisen und Konflikten geht. Wir wollen mit einer
                                    internationalen Bildungsoffensive finanzielle und strukturelle Hilfe für Mädchen und Frauen
                                    sicherstellen und erhöhen. Denn Bildung und Gesundheit sind Menschenrechte, die in
                                    Konflikten oft als erstes Mädchen verwehrt werden und sie daran hindern, ein
                                    selbstbestimmtes Leben zu führen.

                                      In Nachkriegsgesellschaften steigen die Fälle von häuslicher Gewalt meistens an, was auch
                                      dazu führt, dass sich Gewalt und Traumata in der nächsten Generation festsetzen. Es ist
                                      zentral, dass es in Nachkriegsgesellschaften Schutz vor Gewalt gibt. Bedeutend ist auch, wie
                                      eine Gesellschaft vor einem Konflikt strukturiert ist. Darum muss entschieden gegen
                                      genderspezifische und sexualisierte Diskriminierung und Gewalt nicht nur in bewaffneten
                                      Konflikten vorgegangen werden. Alle Bereiche unserer Entwicklungszusammenarbeit müssen
                                      daraufhin ausgerichtet werden, dass sie dazu beitragen, dass die Geschlechter
                                      gleichberechtigt leben können.

                                        Zur Aufarbeitung von Traumata und zur Prävention weiterer Gewalt sollen deutlich mehr
                                        Vorhaben der internationalen Zusammenarbeit, auch mit der Zivilgesellschaft in
                                        Postkonfliktkontexten aufgelegt werden, die psychosoziale Beratung und Traumabearbeitung
                                        umfassen. Außerdem wollen wir mehr in geschlechtergerechte Frühwarnung sowie die Prävention
                                        von Krisen und Entwicklung investieren.

                                          Repräsentation von Frauen und marginalisierten Gruppen stärken

                                            Frauen machen mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung aus und sind trotzdem in der
                                            internationalen Politik völlig unterrepräsentiert. Das muss sich grundlegend ändern. Wir
                                            wollen mehr internationale Politik von Frauen und mehr internationale Politik für Frauen.
                                            Denn sowohl Geschlechtergerechtigkeit als auch der Schutz von Frauen in bewaffneten
                                            Konflikten sowie ihre gleichberechtigte Mitwirkung an Friedensprozessen tragen in
                                            erheblichem Maße dazu bei, dass der Weltfrieden und die internationale Sicherheit gewahrt
                                            und gefördert werden. Darum wollen wir sicherstellen, dass die Perspektiven von Frauen und
                                            Mädchen in Friedensmissionen gleichberechtigt vertreten werden. Auch wollen wir
                                            zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die sich für Gleichberechtigung und die Rechte
                                            marginalisierter Gruppen einsetzen, stärker schützen, unterstützen und ihre Zusammenarbeit
                                            über staatliche Grenzen hinweg fördern.

                                              In den meisten Fällen sitzen nach einem kriegerischen Konflikt allein die Kriegsparteien am
                                              Verhandlungstisch, um die Nachkriegsordnung und die Zukunft aller zu gestalten. In den
                                              letzten 30 Jahren waren nur drei Prozent derjenigen, die einen Friedensvertrag unterzeichnet
                                              haben und nur neun Prozent der Verhandler*innen weiblich. Ein Friedensabkommen hält aber
                                              erwiesenermaßen länger und hat höhere Erfolgschancen, wenn Frauen und marginalisierte
                                              Gruppen aktiv beteiligt waren. Wir setzen uns dafür ein, Frauenrechtsverteidiger*innen und
                                              Aktivist*innen verpflichtend als Expert*innen für die Menschenrechtssituation in Krisen- und
                                              Konfliktländern anzuhören und ihnen gleichberechtigt einen festen Platz am Verhandlungstisch
                                              zu geben.

                                                Verhandlungen müssen so gestaltet werden, dass marginalisierte Gruppen tatsächlich teilhaben
                                                können. Nationale und lokale Aussöhnungs- und Aufarbeitungsprozesse wie
                                                Wahrheitskommissionen müssen durch internationale Zusammenarbeit stärker unterstützt und
                                                gefördert werden. Die Rolle von Frauenrechtsaktivist*innen für Aussöhnung und
                                                Demokratisierung in Post-Konfliktkontexten wollen wir stärken.

                                                  Bei den Partnern vor Ort müssen die Friedensmissionen mit Nachdruck darauf hinwirken, dass
                                                  Frauen in allen Phasen eingebunden sind. Auch dadurch bekommt die Rolle von Frauen in
                                                  Konflikten einen anderen Stellenwert; Frauen erhalten vor Ort die Möglichkeit, an
                                                  Konfliktlösungen mitzuarbeiten. Auf Ebene der Europäischen Union fordern wir außerdem einen
                                                  stehenden Pool an Expert*innen, der mindestens zur Hälfte aus Frauen besteht und in Krisen
                                                  schnell und unkompliziert mit Jurist*innen, Mediator*innen und Polizist*innen aushelfen
                                                  kann.

                                                    Wir wollen mehr Frauen in der zivilen Krisenprävention und den Friedensmissionen der
                                                    Vereinten Nationen. Gerade in Bereichen wie dem militärischen, in denen patriarchale
                                                    Machtstrukturen und Männlichkeitsbilder immer wieder vorkommen und im Ernstfall Waffengewalt
                                                    angewendet wird, ist es wichtig zu verstehen, was für Auswirkungen dies auf
                                                    Geschlechterrollen und Dominanzverhalten hat. Wir setzen uns daher für entsprechende
                                                    Fortbildungen und unabhängige Meldestrukturen für sexistische und rassistische Übergriffe
                                                    oder sexualisierte Gewalt ein. Wir wollen dafür sorgen, dass bei Reformen von
                                                    Sicherheitssektoren die besondere Situation von Frauen und Mädchen bedacht wird und Frauen
                                                    gleichberechtigt an diesen Prozessen teilhaben können.

                                                      Damit sich Deutschland in der Welt glaubhaft für eine feministische Außenpolitik einsetzen
                                                      kann, muss es bei sich selber anfangen und beispielsweise auch mehr Frauen aufs
                                                      internationale Parkett schicken. Nur ein Bruchteil aller deutschen Botschaften werden von
                                                      Frauen geleitet, im Auswärtigen Amt, Verteidigungsministerium und Ministerium für
                                                      wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung arbeiten deutlich weniger Frauen als Männer,
                                                      insbesondere in den Führungsetagen. Das muss sich ändern. Zudem wollen wir die
                                                      querschnittsmäßige Verankerung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 und ihrer
                                                      Folgeresolutionen vorantreiben und ihnen insgesamt einen höheren Stellenwert in den
                                                      Ministerien geben. Wir wollen das Gender-Mainstreaming verstärken und Personal auf allen
                                                      Ebenen der Ministerien paritätisch besetzen. Zudem setzen wir uns für eine gerechte und
                                                      gleichwertige Repräsentation von Frauen in internationalen Organisationen ein.

                                                      • V-27-178

                                                      Um strukturelle Diskriminierung abzubauen, müssen unterschiedliche Perspektiven auch in den
                                                      Ministerien berücksichtigt werden, etwa durch Diversity-Konzepte, indem Mitarbeitende
                                                      sensibilisiert werden und unterschiedliche Gruppen gezielt durch Mentoringprogramme
                                                      angesprochen und gefördert werden. Frauen müssen gleichberechtigt gefördert werden und der
                                                      diplomatische Dienst und die Bundeswehr müssen mehr dafür tun, dass alle den Beruf besser
                                                      mit ihrer Familie vereinen können.

                                                      V-27-178

                                                      , gestellt von: Anna Hoppenau (Berlin-Neukölln KV)

                                                      Um strukturelle Diskriminierung abzubauen, müssen unterschiedliche Perspektiven auch in den Ministerien berücksichtigt werden, etwa durch Diversity-Konzepte, indem Mitarbeitende sensibilisiert werden und unterschiedliche Gruppen gezielt durch Mentoringprogramme angesprochen und gefördert werden. Frauen müssen gleichberechtigt gefördert werden und der diplomatische Dienst und die Bundeswehr müssen mehr dafür tun, dass alle den Beruf besser mit ihrer Familie vereinen können. Die Bundesregierung muss, wie im Rahmen der Yogyakarta-Allianz gefordert, schnellstmöglich ein Inklusionskonzept für LGBTIQ* in der deutschen Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit vorlegen.

                                                        Zugang zu Ressourcen verbessern

                                                          Ein weiteres Schlüsselelement für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung ist die
                                                          wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen. Diese wollen wir im Rahmen der
                                                          Entwicklungszusammenarbeit fördern und sicherstellen, dass Frauen und marginalisierte
                                                          Gruppen unter gleichwertigen, gerechten und menschenwürdigen Bedingungen arbeiten und alle
                                                          Menschen auch im ländlichen Raum und der Landwirtschaft gleichberechtigt werden. Dazu gehört
                                                          gerechter Zugang zu Landeigentum und Produktionsmitteln und ein geschlechtergerechtes
                                                          Erbrecht.

                                                            Damit es gar nicht erst zu Kriegen und Krisen kommt, müssen Konflikte frühzeitig erkannt,
                                                            bearbeitet und entschärft werden. Dazu ist es zwingend notwendig das Versprechen
                                                            einzuhalten, 0,7% des Bruttonationaleinkommens für Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit
                                                            einzusetzen. Der Einsatz dieser Gelder muss jedoch deutlich geschlechtergerechter als
                                                            bislang erfolgen.

                                                              Die Förderung von Vorhaben, die vor allem die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit zum
                                                              Ziel haben, muss deutlich ausgebaut werden. Beispielsweise kann zunehmendem Wassermangel und
                                                              Dürren, von deren Auswirkungen besonders Frauen betroffen sind, mit
                                                              Ernteausfallversicherungen begegnet werden. Gleichzeitig müssen alle Vorhaben der
                                                              Entwicklungszusammenarbeit sowie der humanitären Hilfe im Sinne des Gendermainstreamings
                                                              geschlechtsspezifische Bedarfe und Herausforderungen mit berücksichtigen und in dieser
                                                              Hinsicht regelmäßig evaluiert und angepasst werden.

                                                                Frauen und marginalisierte Gruppen auf der Flucht schützen

                                                                  Etwa die Hälfte aller Menschen auf der Flucht sind Frauen und Mädchen. Ihre Fluchtgründe
                                                                  können geschlechtsspezifisch sein. Sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention als auch das
                                                                  deutsche Asylrecht erkennen geschlechtsspezifische Verfolgung als Verfolgungsgrund an. Das
                                                                  heißt die Geschlechtszugehörigkeit oder die sexuelle Orientierung stellen den Grund für die
                                                                  Verfolgung dar oder bestimmen die Art der Verfolgung. Darunter fällt sexualisierte Gewalt,
                                                                  die im Kontext von Gewaltkonflikten als Kriegsmittel gegen Frauen eingesetzt wird, oder
                                                                  auch, wenn Frauen grundlegende Rechte verweigert werden. Hierzu zählt beispielsweise das
                                                                  Recht darauf, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, das Recht auf Religionsausübung oder
                                                                  das Recht auf Zugang zu Bildungseinrichtungen. Auch wenn der Großteil der Geflüchteten in
                                                                  den Grenzregionen ihrer Heimat bleibt, begeben sich manche auf weitere Wege.

                                                                    Viele Formen von Gewalt, vor denen Frauen fliehen, begegnen ihnen auch auf der Flucht: Auf
                                                                    Fluchtrouten, in Transitstaaten aber auch in Geflüchtetenunterkünften in Europa sind viele
                                                                    Frauen geschlechterspezifischer und sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Dabei tragen Frauen
                                                                    auf der Flucht häufig auch die Verantwortung für mitfliehende Kinder. Daher ist es zentral,
                                                                    dass es in allen Unterkünften für Geflüchtete Schutzräume und Schutzkonzepte sowie
                                                                    psychosoziale und gesundheitliche Betreuung für Frauen und marginalisierte Gruppen gibt.

                                                                    • V-27-219-2
                                                                    • V-27-219

                                                                    Die deutsche und europäische Entwicklungszusammenarbeit muss ausreichend Projekte
                                                                    finanzieren, die Frauen, Kinder und andere vulnerable Gruppen vor Gewalt schützen, ihre
                                                                    Selbsthilfekompetenzen stärken und gesellschaftlich über das Thema sexualisierte Gewalt
                                                                    aufklären. Es darf keine Kooperationen mit autoritären Regimen geben, die Flucht und
                                                                    Migration verhindern wollen. Frauen und Mädchen, die häufig ohnehin weniger Möglichkeiten zu
                                                                    Flucht und Migration haben als Männer, leiden besonders unter den Abschottungstendenzen.
                                                                    Statt den Flüchtlingsschutz zunehmend vor die Tore Europas auszulagern, braucht es sichere
                                                                    Wege, gerade für besonders vulnerable Gruppen, wie Frauen, Mädchen und LGBTIQ*.

                                                                    V-27-219-2

                                                                    , gestellt von: Erik Marquardt (KV Berlin-Treptow/Köpenick)

                                                                    Die deutsche und europäische Entwicklungszusammenarbeit muss ausreichend Projekte finanzieren, die Frauen, Kinder und andere vulnerable Gruppen vor Gewalt schützen, ihre Selbsthilfekompetenzen stärken und gesellschaftlich über das Thema sexualisierte Gewalt aufklären. Es darf keineImmer wieder werden bei Kooperationen mit autoritären Regimen geben, die Flucht und Migration verhindern wollenAbkommen zur Migrationsbekämpfung Menschenrechte missachtet. Solche Kooperationen lehnen wir ab. Bestehende Abkommen und Kooperationen können nur fortgeführt werden, wenn Menschenrechte geschützt werden. Frauen und Mädchen, die häufig ohnehin weniger Möglichkeiten zu Flucht und Migration haben als Männer, leiden besonders unter den Abschottungstendenzen. Kooperationen, wie das EU-Türkei-Statement, erzeugen sehenden Auges unwürdige Situationen in überfüllten Hotspots an den EU-Außengrenzen, wodurch besonders Frauen, Kindern und LGBTIQ* nicht die notwendigen Schutzräume gewährt werden, sodass sie immer wieder Opfer von Gewalt werden. Statt den Flüchtlingsschutz zunehmend vor die Tore Europas auszulagern, braucht es sichere Wege, gerade für besonders vulnerable Gruppen, wie Frauen, Mädchen und LGBTIQ*.

                                                                    V-27-219

                                                                    , gestellt von: Bundesvorstand (beschlossen am: 21.10.2019)

                                                                    Die deutsche und europäische Entwicklungszusammenarbeit muss ausreichend Projekte finanzieren, die Frauen, Kinder und andere vulnerable Gruppen vor Gewalt schützen, ihre Selbsthilfekompetenzen stärken und gesellschaftlich über das Thema sexualisierte Gewalt aufklären. Es darf keine Kooperationen mit autoritären Regimen geben, die Flucht und Migration verhindern wollen.Kooperationen mit autoritären Staaten sind besonders kritisch zu betrachten, weil dabei oft fundamentale Menschenrechte verletzt werden. Anreize mit dem Ziel die europäischen Außengrenzen weit vor Europa zu schließen oder Projekte, in Bereichen der sogenannten Sicherheitspartnerschaften oder die Umwidmung entwicklungspolitischer Gelder für menschenrechtlich problematische Grenzschutzprojekte oder menschenrechtswidrige Rücknahmeabkommen lehnen wir ab. Frauen und Mädchen, die häufig ohnehin weniger Möglichkeiten zu Flucht und Migration haben als Männer, leiden besonders unter den Abschottungstendenzen. Statt den Flüchtlingsschutz zunehmend vor die Tore Europas auszulagern, braucht es sichere Wege, gerade für besonders vulnerable Gruppen, wie Frauen, Mädchen und LGBTIQ*.

                                                                    • V-27-226

                                                                    Nicht nur das Sonderkontingent der baden-württembergischen Landesregierung für besonders
                                                                    schutzbedürftige Frauen und Kinder aus dem Nordirak zeigt, wie wichtig Aufnahmekontingente
                                                                    sein können. Auch der Familiennachzug und das Resettlement-Programm des UNHCR können Frauen
                                                                    und Mädchen vor den geschlechtsspezifischen Gefahren auf der Flucht bewahren und helfen
                                                                    dabei, jene zu identifizieren, die besonders schutzbedürftig sind

                                                                    V-27-226

                                                                    , gestellt von: Erik Marquardt (KV Berlin-Treptow/Köpenick)

                                                                    Nicht nur das Sonderkontingent der baden-württembergischen Landesregierung für besonders schutzbedürftige Frauen und Kinder aus dem Nordirak zeigt, wie wichtig Aufnahmekontingente sein können. Auch der FamiliennachzugEine deutliche Vereinfachung des Familiennachzugs und daszusätzliche Resettlement-Programm des UNHCR könnenProgramme würden Frauen und Mädchen vor den geschlechtsspezifischen Gefahren auf der Flucht bewahren. Nur durch legale und helfen dabei,sichere Fluchtmöglichkeiten, können frühzeitig jene zu identifizierenidentifiziert werden, die besonders schutzbedürftig sind.

                                                                    Begründung

                                                                      Erfolgt mündlich.

                                                                      Gehe zu Zeile:
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                                                                      weitere Antragsteller*innen

                                                                      • Claudia Roth (Augsburg-Stadt KV)
                                                                      • Gesine Agena (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)
                                                                      • Ulle Schauws (Krefeld KV)
                                                                      • Frithjof Schmidt (KV Bochum)
                                                                      • Luise Amtsberg (KV Kiel)
                                                                      • Jamila Schäfer (München KV)
                                                                      • Katja Keul (Nienburg KV)
                                                                      • Margarete Bause (KV München)
                                                                      • Ssaman Mardi (KV Regensburg-Stadt)
                                                                      • Hannah Marie Neumann (Berlin-Lichtenberg KV)
                                                                      • Juliana Wimmer (Berlin-Kreisfrei KV)
                                                                      • Ricarda Lang (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
                                                                      • Silke Gebel (KV Berlin-Mitte)
                                                                      • Sara Nanni (KV Düsseldorf)
                                                                      • Ska Keller (Spree-Neiße KV)
                                                                      • Jennifer Trunk (KV Frankfurt)
                                                                      • Hasret Karacuban (KV Köln)
                                                                      • Anna Cavazzini (KV Chemnitz)
                                                                      • Pegah Edalatian-Schahriari (KV Düsseldorf)
                                                                      • Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
                                                                      • Omid Nouripour (KV Frankfurt)
                                                                      • Sergey Lagodinsky (KV Berlin-Pankow)
                                                                      • Jürgen Trittin (KV Göttingen)
                                                                      • Julia Woller (KV Köln)
                                                                      • Friederike Schwebler (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)
                                                                      • Bruno Hönel (KV Lübeck)
                                                                      • Astrid Rothe-Beinlich (Erfurt KV)
                                                                      • Sebastian Karg (KV Schwäbisch Hall)
                                                                      • Jonathan Morsch (KV Rendsburg-Eckernförde)
                                                                      • Kajo Aicher (Bodenseekreis KV)
                                                                      • Jan Seemann (Münster KV)
                                                                      • Vasili Franco (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
                                                                      • Fritz Lothar Winkelhoch (KV Oberberg)
                                                                      • Helge Cornelis (Aurich-Norden KV)
                                                                      • Patrick Weißler (KV Regensburg-Stadt)
                                                                      • Stefan Lange (KV Berlin-Neukölln)
                                                                      • Nastassja Wohnhas (KV Berlin-Pankow)
                                                                      • Maria Wißmiller (KV München)
                                                                      • Oliver Edgar Münchhoff (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
                                                                      • Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
                                                                      • Sibylle Steffan (KV Berlin-Neukölln)
                                                                      • Felix Banaszak (Duisburg KV)
                                                                      • Dirk-Claas Ulrich (KV Göttingen)
                                                                      • Katharina Horn (KV Vorpommern-Greifswald)
                                                                      • Tabitha Elkins (Alzey-Worms KV)
                                                                      • Verena Osgyan (KV Nürnberg-Stadt)
                                                                      • Michael Hoffmeier (KV Eichsfeld)
                                                                      • Sira Berkhan (Karlsruhe-Land KV)
                                                                      • Silvia Rothmund (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
                                                                      • Simon Dylla (Main-Taunus KV)
                                                                      • Hendrik Pelzl (KV Main-Kinzig)

                                                                      Änderungsanträge

                                                                      • V-27-037 (KV Friedrichshain-Kreuzberg (beschlossen am: 22.10.2019), Eingereicht)
                                                                      • V-27-178 (Anna Hoppenau (Berlin-Neukölln KV), Eingereicht)
                                                                      • V-27-219 (Bundesvorstand (beschlossen am: 21.10.2019), Eingereicht)
                                                                      • V-27-219-2 (Erik Marquardt (KV Berlin-Treptow/Köpenick), Eingereicht)
                                                                      • V-27-226 (Erik Marquardt (KV Berlin-Treptow/Köpenick), Eingereicht)

                                                                      Kommentare

                                                                      22.10.2019

                                                                      Kay Müller:

                                                                      Patienten mit Beatmung sollen zukünftig nach dem Willen der Bundesregierung nicht mehr bei ihren Familien in der Häuslichkeit versorgt werden dürfen.
                                                                      Der Referentenentwurf zum RISG stellt eine Bedrohung für die Grund- und Menschenrechte von Menschen mit Intensivpflegestatus dar, sowie für die adäquate und qualitativ hochwertige Versorgung dieser. Diesem stellen wir uns entgegen!
                                                                      Bitte unterstützt unseren Antrag.

                                                                      https://gruenlink.de/1nsi
                                                                      08.11.2019

                                                                      Simona Faulhaber:

                                                                      Ich unterstütze diesen Antrag ebenfalls..

                                                                      SiMona Faulhaber KV Wolfsburg
                                                                      09.11.2019

                                                                      Dennis Nawrot:

                                                                      "Eine friedliche und gerechte Welt gibt es nur, wenn alle Menschen frei von Diskriminierung
                                                                      und gleichberechtigt leben und sich aktiv an der Gesellschaft beteiligen können, egal
                                                                      welches Geschlecht, welche sexuelle Orientierung, welche Hautfarbe oder welche Herkunft sie
                                                                      haben."
                                                                      Das gilt übrigens auch für Parteien. Schade, dass damit nun Schluss sein soll (wenn man sich die Satzungsänderungsanträge mal anschaut).
                                                                      13.11.2019

                                                                      Verena Fuchslocher:

                                                                      Ich unterstütze diesen Antrag!

                                                                      Verena Fuchslocher, KV Mannheim, LAG FP Ba-Wü
                                                                      13.11.2019

                                                                      Verena Fuchslocher:

                                                                      Ich unterstütze diesen Antrag!

                                                                      Verena Fuchslocher, KV Mannheim, LAG FP Ba-Wü
                                                                        Logge dich ein, um kommentieren zu können.
                                                                      • Änderungsantrag stellen
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                                                                      • PDF-Version
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