Es ist wenig sinnvoll und kann nicht im Sinne der Emanzipation sein, ein Stimmrecht verfallen zu lassen nur um eine Quote einzuhalten. Die Quotierung stößt spätestens dann an ihre Grenzen, wenn nicht ausreichend Frauen zur verfügung stehen oder das Stimmrecht wahrnehmen können.
In den BAG'en sollte es unabhängig von einer Quotierung nach Kompetenz gehen.
Kommentare
Sebastian Walter:
Samuel Menacher:
Dirk Paul Finkeldey:
Antje Petersen:
Kay Müller:
Und wenn wir es mal ganz genau nehmen und alle berücksichtigen wollen, müssten wir dann nicht eine 33,3% Regelung suchen für M/ W/ D?
Sylvia Olbrich:
Es geht doch gerade darum alle zu motivieren Frauen zu unterstützen, Aufgaben zu übernehmen und zu überdenken welche Rahmenbedingungen notwendig sind genau das zu schaffen.
Mario Hüttenhofer:
In der Sache "was soll geschehen, wenn es nicht genügend Kandidatinnen gibt?" Bietet das Frauenstatut berekts die richtige Lösung in § 1. Der Vorschlag der Antragstellerinnen Die Sätze 4 und 5 des § 1 Bundesfrauenstatut, die gerade das regeln, nicht zu beachten, ist unpraktisch und verringert den Einfluss des entsendenden Gremiums. Das kann nicht das Ziel sein.
Mario Hüttenhofer:
In der Sache "was soll geschehen, wenn es nicht genügend Kandidatinnen gibt?" Bietet das Frauenstatut berekts die richtige Lösung in § 1. Der Vorschlag der Antragstellerinnen Die Sätze 4 und 5 des § 1 Bundesfrauenstatut, die gerade das regeln, nicht zu beachten, ist unpraktisch und verringert den Einfluss des entsendenden Gremiums. Das kann nicht das Ziel sein.
Mario Hüttenhofer:
In der Sache "was soll geschehen, wenn es nicht genügend Kandidatinnen gibt?" Bietet das Frauenstatut berekts die richtige Lösung in § 1. Der Vorschlag der Antragstellerinnen Die Sätze 4 und 5 des § 1 Bundesfrauenstatut, die gerade das regeln, nicht zu beachten, ist unpraktisch und verringert den Einfluss des entsendenden Gremiums. Das kann nicht das Ziel sein.