Änderungen von W-01 zu W-01 Beschluss (vorl.)
Ursprüngliche Version: | W-01 |
---|---|
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.10.2019, 12:03 |
Neue Version: | W-01 Beschluss (vorl.) |
---|---|
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 17.11.2019, 13:03 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 7:
Wohnen ist eine soziale Frage. Mieten und KaufpreiseImmobilienpreise haben sich in den wirtschaftsstarken Städten und Regionen in den letzten Jahren stark erhöht. Gestiegene Wohnkosten stellen Familien undfür sehr viele Menschen insbesondere Familien, inzwischen bis weit in die Mitte unserer Gesellschaft hinein vor große Probleme. Bezahlbare Wohnungen mitten in der Stadt, imin gewachsenen Wohnvierteln, in der Nähe vom Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft gutervon Schulen und Kitas, medizinischen Versorgungseinrichtungen, aber auch Kulturangeboten werden für Menschen mit kleinengeringen und mittleren Einkommen unerreichbar. Viele haben Angst davor, ihre Wohnung zu verlieren oder müssen ihre angestammten Wohnviertel verlassen zu müssen. Das schlägt einen Spalt in unsere Gesellschaft. Der soziale Zusammenhalt geht verloren. Wachsende räumliche Barrieren,
Von Zeile 11 bis 13 einfügen:
Neuvertragsmieten binnen fünf Jahren um etwa 50 Prozent. In München sind Quadratmeterpreise von über 20 Euro inzwischen keine Seltenheit mehr. Preistreiber sind oftmals spekulative Bodenpreise. Aber das Problem betrifft schon lange nicht mehr nur die Metropolen. Auch in Städten wie Lübeck, Potsdam oder Reutlingen haben
Von Zeile 17 bis 21:
Jede fünfte Mieterin, jeder fünfte Mieter gilt inzwischen als überlastet. Für immer mehr Unternehmen wird es zu einem Problem, dass ihre Mitarbeiter*innen in der Stadt keine Wohnung mehr finden. Auch bei vielen kleinen Gewerbetreibenden oder beim jungen, innovativen Start-Ups werden die Gewinne von steigenden Mieten aufgefressen.Immer mehr Menschen müssen einen immer größeren Anteil ihres Einkommens für die Mietkosten ausgeben. .Jede fünfte Mieterin, jeder fünfte Mieter gilt inzwischen als überlastet. Für immer mehr soziale und kulturelle Einrichtungen werden die überhöhten Mieten zum Problem. Bei vielen kleinen Gewerbetreibenden oder bei Existenzgründer*innen (wie Start-Ups) werden die Gewinne von steigenden Mieten aufgefressen. Eine vielfältige Einzelhandelsstruktur verschwindet so aus unseren Städten. Aber auch für Unternehmen wird es zu einem Problem, dass ihre Mitarbeiter*innen in der Stadt keine Wohnung mehr finden. Diese Entwicklungen stellen eine Gefahr für den Frieden und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft dar und verschärfen
Von Zeile 23 bis 25 einfügen:
Besonders betroffen von der Wohnungsnot sind Menschen mit geringerem Einkommen, Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Arbeitssuchende, LSBTIQ, Menschen mit Behinderung sowie Migrant*innen. Gerade sie werden bei der Vergabe von Wohnungen diskriminiert. Oft entscheidet die Tatsache, ob jemand Mayer
Von Zeile 29 bis 31 einfügen:
die wir für die Rettung des Klimas dringend brauchen, werden dafür missbraucht, Rendite zu maximieren. Mieter*innen werden so aus ihren Wohnungen verdrängt und dann durch neue Wohnungseigentümer*innen oder besserverdienende Mieter*innen ersetzt. Es steigt auch die Zahl der Wohnungslosen. In einem
Von Zeile 34 bis 38:
Der Wohnungsmarkt liegt wesentlich in kommunaler Verantwortung. Die Wohnungsbaupolitik ist überwiegend Ländersache. Probleme sollen da gelöst werden, wo sie entstehen. Mit Öffnungsklauseln im Miet- und Baurecht sowie im Wohnungswirtschaftsrecht für Länder und Kommunen wollen wir berücksichtigen, dass sich die Lebensverhältnisse und die Wohnsituation in Deutschland stark unterscheiden.Die Wohnungsbaupolitik als Daseinsvorsorge ist überwiegend Ländersache. Probleme sollen da gelöst werden, wo sie entstehen.
Von Zeile 40 bis 81:
schrumpfender Bevölkerung, Wohnungsleerstand und Herausforderungen durch einen raschen demographischen Wandel. Hinzu kommt eine Zersiedelung, die lange, unökologische Pendelverkehre und eine überlastete Verkehrsinfrasturktur zur Folge haben. Dieses Problem werden wir aber weniger mit wohnungspolitischen, sondern vielmehr eher mit regionalen, strukturpolitischen Instrumenten insbesondere durch die Landesregierungen lösen.
Die Ursachen für die Wohnungskrise sind vielfältig. Eine Deregulierung des Wohnungsmarktes, politische Fehlentscheidungen wie die Privatisierung großer kommunaler Wohnungsbestände sowie eine durch die Finanzkrise verstärkte Immobilienspekulation sind nur einige davon. Es gibt zwar immer noch hunderttausende private Vermieter*innen, die eine MietwohnungWohnung oder ein Mietshaus zur Altersvorsorge erworben haben, und dabeibei der Vermietung häufig auf maximale Rendite verzichten. Und es gibt sehr gute und sozial verantwortliche Wohnungsunternehmen in Deutschland, die mit ihrem Bestand stabilisierend auf den Wohnungsmarkt wirken. Doch es fehlt schlicht an genügend Wohnraum. DerStaatliche Aufgabe ist insbesondere bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Seit der Finanzmarktkrise sind unsere Städte aber auch zum Spielfeld der globalen Finanzinvestoren geworden, die die städtischen Bodenpreise in Höhen getrieben haben, die bezahlbaren Wohnungsneubau teilweise unmöglich machen. Gleichzeitig wurde der Wohnungsneubau in den angespannten Wohnungsmärkten in Deutschland seit vielen Jahrenüber viele Jahre massiv vernachlässigt. Nach unterschiedlichen Schätzungen liegt der Bedarf an Neubau in Deutschland bei 350.000 bis 400.000neuen Wohnungen pro Jahr. Diese Zahl wäre mindestens nötig, damit sich die Situation zumindest nicht weiter verschärft. Tatsächlich wurdendeutlich über den im vergangenen Jahr aber nurgebauten 285.000 Wohnungen gebaut. WennAus diesem Grund müssen wir jetzt keineden Bestand an preiswertem Wohnraum schützen sowie dringend eine Bauoffensive starten, werdendamit sich die Mietsteigerungen der letztenvergangenen Jahre auch in Zukunft fortsetzen und wird sich die Krise immer weiter zuspitzennicht noch mehr fortsetzen.
„Bauen, Bauen, Bauen“ reicht jedoch allein kann jedoch nicht ausdie Lösung sein. Es kommt entscheidend darauf an, was, wo, wie und für wen gebaut wird. Mit Luxus-Apartments ist weder der jungen Familien noch dem alleinerziehenden Krankenpfleger oder der Rentnerin geholfen.Der grundgesetzlichen Forderung, dass Eigentum "zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll" muss politisch wirksam Geltung verschafft werden.
Eine wesentliche Ursache des Fehlens von preisgünstigem Wohnraum ist der Rückzug der öffentlichen Hand aus dem sozialen Wohnungsbau, die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit für über drei Millionen Wohnungen und die massenhafte Privatisierung öffentlicher Wohnungsbestände in den letzten drei Jahrzehnten. Die Folgen spüren wir heute: VonGemeinnützig gebundene Wohnungen gibt es nur noch auf freiwilliger Basis und von den damals 3,6 Millionen Sozialwohnungen sind heute weniger als 1,2 Millionen übrig. EsWir werden uns deshalb in Zukunft gegen weitere Verkäufe kommunaler und staatlicher Wohnungen vehement wehren. Denn es sind diese Fehler der Vergangenheit, die sich heute rächen. Eine Studie gibt den bundesweiten Bedarf an günstigen Sozialmietwohnungen mit zusätzlich 1,6 Millionen an. Überteuerte Modernisierungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen treiben die Entwicklung weiter an.
Verschärft wird die Situation durch Finanzspekulationen. SieSpekulant*innen nutzen gezielt bestehende Lücken in den Steuergesetzen, um Gewinne am Allgemeinwohl vorbei zu schleusen und missbrauchen das Mietrecht zur Renditemaximierung. Der Grundstücks- und Wohnungsmarkt drohtist in einigen Großstädten bereits zum Finanzmarkt zu werdeneinem ungebremsten Finanzmarkt geworden. Geschäftsmodelle, die mit ungezügelten Renditeerwartungen mit Wohnraum an der Börse spekulieren stehen im Widerspruch zum Recht auf Wohnen. Doch Wohnen ist keine Ware, sondern ein soziales RechtGrundrecht. Was gebaut wird, muss lebenswert und nachhaltig sein. Gutes Wohnen bedeutet auch Ruhe und gesunde Luft – Wohnen soll nicht krank machen. Quartiere mit einem geballten sozialen Wohnraum, wie in Großstädten seit den 1960er Jahren entstanden, sind nicht nachhaltig. Andererseits wirkt soSo manches Quartier wirkt wie ausgestorben anstatt quirlig und lebendig: leere Zweitwohnungen, kaum Menschen auf der Straße.[Leerzeichen]Wir wollen stattdessennachhaltige, also sozial gemischte, grüne und ästhetischkulturell ansprechende Quartiere erhalten und neu schaffen, in denen auch altersgerechtes Leben und barrierefreien Wohnen möglich sind und auch Arbeitsplätze vor Ort entstehen können.
Auch der Klimawandel und insbesondere die Klimaanpassung stellt uns in der WohnfrageFragen des Wohnens und Arbeitens in unseren Dörfern und Städten vor neue Herausforderungen. Besonders dichtDicht bebaute innerstädtische Quartiere heizen sich im Sommer besonders stark auf. Wir müssen verhindern, dass sich unsere InnenstädteStädte für kranke oder alte Menschen im Zuge der fortschreitenden Erderhitzung zu Zonen entwickeln, in denen sie weder schlafen noch sich im Freien aufhalten können. DeswegenAuch deswegen werden grüne Lungen für unsere Städte immer wichtiger. Wir wollen die Anzahl von Bäumen in Städten und an Verkehrswegen drastisch erhöhen. Wir wollen die Anzahl von Bäumen in Städten drastisch erhöhen, um Schatten und Sauerstoff in die Stadt zu bringen sowie die Wasseraufnahme zu verbessern. Außerdem wollen wir die Dächer und Fassaden nutzen, um Natur in die Stadt zu bringen. Und in Zeiten des Klimawandels und begrenzter Ressourcen kann die Lösung für den Wohnungsmarkt nicht nur in Neubauten liegen. Wir setzen daher auch auf flächensparendes Wohnen, damit der bestehende Wohnraum besser genutzt wird.
Von Zeile 87 bis 91:
Beim sozialen Wohnungsbau stehen wir vor einer Herkulesaufgabe. Wir müssen die Fehler und Versäumnisse der vergangenen 30 Jahre innerhalb eines Zeitraums von fünf bis zehn Jahrenzügig korrigieren. Schon seit den 1990er Jahren haben sich viele Kommunen mehr und mehr aus dem Wohnungsmarkt zurückgezogen. In Folge einesdes Skandals bei dem Ggemeinnützigen Wohnungsunternehmen „Neuen Heimat“ entschied sich die damalige schwarz-gelbe
Von Zeile 111 bis 113:
Dafür müssen bestehende kommunale Wohnungsgesellschaften gestärkt werden und es braucht eine Gründungsoffensive für neue Gesellschaftenkommunale Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften. Dabei wollen wir die Kommunen dabei umfassend unterstützen. Genauso stehen wir an der Seite der Zivilgesellschaft und unterstützen das
Von Zeile 116 bis 120:
zehn Jahren den Bestand an dauerhaft gebundenen Sozialwohnungen um mindestens eine Million erhöhen. Dafür setzen wir auf Neubau, aber auch auf ZuAnkauf von bestehenden Wohnungen. Entsprechend braucht es ein öffentliches Investitionsprogramm des Bundes von zusätzlichzunächst mindestens drei Milliarden Euro jährlich. Wir finanzieren das teilweise durch die Abschaffung von unsinnigenwohnungspolitisch nicht zielführenden Subventionen wie dem Baukindergeld.
Von Zeile 127 bis 132:
Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der Erwerb wird von der Grunderwerbsteuer befreit. Außerdem werden die Gewinne von der Ertragsbesteuerung befreit. Im Gegenzug und zur Finanzierung schaffen wir die Gewerbesteuerbefreiung für nicht gemeinnützige Wohnungsgesellschaften ab. Wir konzentrieren die Förderung auf die angespannten Wohnungsmärkte und beenden so die Gießkannenpolitik der Bundesregierung. Wir werden die Besteuerung der Wohnungswirtschaft künftig konsequent an dem Leitprinzip der Gemeinnützigkeit ausrichten. Spekulative Abschreibungsmodelle müssen abgeschafft werden. Um den dauerhaften Erhalt der Sozialwohnungen doppelt abzusichern, setzen wir zusätzlich auf öffentliches
Von Zeile 137 bis 144:
Sorge tragen, um soziale Segregation zu verhindern. Unser Ziel sind vielfältige gemischte Quartiere, wo Menschen mit geringemunabhängig von Alter und Menschen mit hohem Einkommen Nachbar*innen sein können. Bei neuen Baugenehmigungen sollen immer auch Vorgaben für eineWir wollen bei Neubauten verbindliche Quoten an Sozialwohnungen erfolgen, wie dies bereitshaben und deshalb Kommunen die Möglichkeit geben, in zahlreichen Städten üblich istBebauungsplänen Festsetzungen zu treffen, wonach bei Wohnbauvorhaben ein bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche im geförderten Wohnbau realisiert werden muss. Wir wollen bezahlbaren Wohnraum auch für mehr Menschen zur Verfügung stellen, wir wollen die Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen erhöhen und eine neue Kategorie geförderter Wohnungen für MenschenHaushalte schaffen, deren Einkommen die Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen um nicht mehr alsbis zu 50 Prozent übersteigt. Bei diesen Sozialwohnungen gelten dann entsprechend weniger strenge Kriterien bei der Miethöhe und es
Von Zeile 146 bis 148:
Unser langfristiges Vorbild bei der Sozialwohnungspolitikfür einen gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt ist die Stadt Wien mit ihrem großen Anteil gemeinnütziger Wohnungen, dieund für jeden attraktiv sindbreite Schichten bezahlbaren Wohnraum, der ausgewogene Mischung sicherstellt. In einer Sozialwohnung zu wohnen wird dort nicht gleichgesetzt mit Armut, weil die Mehrheit der Wienerinnen und
Von Zeile 151 bis 152 einfügen:
einkommensabhängige Fehlbelegungsabgabe eingeführt werden, deren Einnahmen für den Bau neuer Sozialwohnungen verwendet wird. Alternativ können Wohnungsunternehmen das Modell einkommensabhängiger Mietstufen nutzen, wobei die Mietbelastungsquote für einkommensschwache Mieter*innen nicht höher als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens liegen sollte.
Von Zeile 162 bis 167:
Ab dem Jahr 2030 braucht jede* DritteAltersgerechter und barrierefreier Wohnraum ist eine wichtige Basis für ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben – in Deutschland voraussichtlichden Städten ebenso wie in den ländlichen Räumen. Für einen Großteil der Menschen stellen mittlerweile ambulante Wohn- und Pflegeformen eine altersgerechteklare Alternative zum Heim dar. Wir wollen daher Wohnungen und das Wohnumfeld so gestalten, dass Menschen unabhängig von ihrem Alter oder ihrer eingeschränkten Bewegungsfreiheit möglichst selbstständig und unabhängig in ihrer gewohnten oder gewünschten Umgebung leben können. Dazu gehören auch Hausgemeinschaften, Pflegewohngruppen und Wohngemeinschaften genauso wie Mehrgenerationenwohnen oder „Wohnen mit Versorgungssicherheit“ in der eigenen Wohnung. Doch esDerzeit fehlen nicht nur Wohnungen ohne Barrieren, sondernallerdings allein für Menschen mit Behinderung in Deutschland immer noch rund eine Millionen barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen. Zudem es gibt auch zu wenig preiswerte Wohnungen für Menschen mit Einschränkungen. Hier wollen wir ansetzen und das KfW-Programm „Altersgerechter Umbau“ mit Mittelndeutlich aufstocken, um den großen Bedarf zu decken. Darüber hinaus werden wir die Städtebauförderung um einen Teil für inklusive Quartiere und Dörfer ergänzen. Hier sind auch Länder und Kommunen gefragt, den barrierefreien Ausbau voranzubringen und die infrastrukturelle Anbindung des ländlichen Raums an die Groß- und Mittelstädten, sowie untereinander zu ergänzen und zu verbessern.
Von Zeile 169 bis 172:
Boden ist ein begrenztes Gut. Wir müssen BaulandBauflächen schaffen und gleichzeitig den Flächenfraß reduzieren. Was wie ein Widerspruch klingt, musswird durch eine innovative BauflächenoffensiveBauoffensive aufgelöst werden, die behutsam verdichtet und, höher baut, dafür aberund die ganze Stadt konsequent begrünt.
Von Zeile 174 bis 186:
Parkplatz oder Spielplatz? Wohnung oder Einkaufszentrum? Solche Fragen werden in Kommunen täglich diskutiert und potentielle Bauflächen sind heißt umkämpft. Um mehr Wohnraum in Städten zu schaffen, wollen wir, wo es sinnvoll ist, nachverdichten. Neue Quartiere sollen nach dem Leitbild "Stadt der kurzen Wege" geplant werden, damit die Bewohner*innen alle Angebote des täglichen Bedarfs fußläufig (möglicher Ergänzung: oder mit dem ÖPNV) erreichen können. Bestehende Gebäude sollen aufgestockt werden, um Flächen zu sparen. Etwa, indem Wohnungen über dem Supermarkt entstehen oder indem Stockwerke hinzukommen, wo dies sinnvoll ist, Supermärkte und Parkplätze können überbaut werden. Wir erleichtern die behutsame Nachverdichtung durch Dachausbauten finanziell. Die Möglichkeit zur Aufstockung von einstöckigen Gewerbeimmobilien mit Wohnungen soll im Baurecht verankert werden, wenn dadurch bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Statt einer Sonderabschreibung, welche die Preise weiter in die Höhe treibt, wollen wir eine Investitionszulage im Rahmen einer „Grünen Bauflächenoffensive“Bauoffensive“ schaffen. Wir fördern damit finanziell die DachaufstockungNachverdichtung mit Wohnungen sowie das Aktivieren von Brachen – davon gibt es im Umland vielerorts noch vielin den Innnenbereichen der Städte.
In Deutschland stehen etwa zwei Millionen Wohnungen leer. Wir fördern die Wiederbelebung leerstehender Häuser und Wohnungen finanziell mit der grünen Bauflächenoffensive"Grünen Bauoffensive". Vielerorts lässt sich so Naturverlust und Flächenversiegelung an Ortsrändern und im Umland verhindern
Von Zeile 190 bis 202:
Beteiligung führt zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten und Bauverzögerungen und oft entstehen so wenig lebenswertean dem Alltag der Menschen vorbei gebaute Quartiere. Deswegen stehen wir für moderne Beteiligungsprozesse im Rahmen einer zu verwirklichenden Baukultur. Wir wollen Beteiligungsprozesse organisieren, in denen Menschen frühzeitig ergebnisoffen mitentscheiden können, was gebaut, aber nicht verhindern können, dass gebaut wird.
Viele bestehende Bebauungspläne sind veraltet und entsprechen nicht mehr den modernen Anforderungen. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, sie im Sinne einer vertikalen Siedlungsentwicklung anzupassenschon älter und ermöglichen nur begrenzt heutige Anforderungen an eine angemessene Nachverdichtung. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, bestehende Bebauungspläne im Sinne einer vertikalen Siedlungsentwicklung zu ändern, so dass höher gebaut werden kann und Natur in der Stadt und Umland geschont und bereits versiegelte Flächen besser genutzt werden.
Bisher ungenutzte Brachen, die eine ökologische Funktion für die Stadt haben, sollten wir schon aus Klimaschutzgründen nicht vollständig bebauen, sondern auch für neue grüne Lungen, Erholungsgebiete und soziale Begegnungsräume nutzen. Wir verschreiben uns dem Ziel der Innenentwicklungdoppelten Innenentwicklung. Ebenfalls ist auch,es wichtig, dass neue öffentliche Räume zu erschließenerschlossen und unsere Städte lebenswerter zu gestaltengestaltet werden.
Von Zeile 213 bis 214 einfügen:
Verkehrsalternative, sondern auch ein Mittel gegen Wohnungsnot, wenn so der ländliche Raum mit attraktiven Reisezeiten an die Ballungszentren angeschlossen und angebunden wird. Um ländliche Räume wieder attraktiver zu machen, müssen wir aber mehr tun, als nur eine Verbindung in die nächste Stadt herzustellen. Es bedarf einer massiven Stärkung der öffentlichen Infrastruktur in ländlichen Räumen. Gesundheitsversorgung, Verwaltung, soziale und kulturelle Angebote und vieles mehr.
Von Zeile 234 bis 241:
Die noch vorhandenen bundeseigenen Bestände sollen nicht mehr an private Investoren veräußert, sondern ausschließlich verbilligt an Kommunen mit einer dauerhaften Sozialbindung abgegeben werden. An private Investor*innen sollte hingegen nur noch Erbbaurechteim Erbbaurecht vergeben werden, damit die Flächen nach Ablauf einer Frist an die öffentliche Hand zurückfallendauerhaft im staatlichen Eigentum verbleiben. Heute laufen Sozialbindungen nach 15 bis 30 Jahren aus. ÜberDurch die Vergabe im Erbbaurecht könnenwollen wir vertraglich sicherstellen, dass künftig Sozialwohnungen dauerhaft in der Bindung erhalten bleiben. Wir werden die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die Liegenschaften des Bundeseisenbahnvermögens zu einem Gemeinnützigengemeinnützigen, revolvierenden Bundesbodenfonds weiter entwickeln. Der Bundesbodenfonds soll für gemeinwohlorientiere und
Von Zeile 244 bis 268:
Viele Investor*innen sind im Besitz von Bauland, spekulieren aber lieber auf steigende Bodenpreise als zu bauen. Das kommunale Bau- und Planungsrecht sieht heute schon eine Baupflicht (Baugebot) vor. Wird nicht gebaut, kann in letzter Konsequenz eine Enteignung gegen Entschädigung stehen. Das Bundesverfassungsgericht sieht gerade bei Grund und Boden eine besondere und weitgehend soziale Verpflichtung des Eigentums. Wer der Aufforderung zu bauen nicht nachkommt, kann zum Verkauf gezwungen beziehungsweise gegen Entschädigung enteignet werden. Wir unterstützen die Kommunen, die von dieser Möglichkeit bei besonders angespannten Wohnungsmärkten Gebrauch machen. Bei solchen Lagen sollen Kommunen das Baugebot nicht nur für einzelne Grundstücke, sondern für bestimmte Gebiete aussprechen können. Falls dem Baugebot nicht entsprochen wird und die öffentliche Hand daraufhin als ultima ratio enteignet, sollte die Entschädigung einem realistischen Ertragswert entsprechen. Länder sollen in die Lage versetzt werden, durch eine erhöhte Grundsteuer für unbebaute Grundstücke einen Anreiz zum Bauen zu schaffen. Ebenso sollen alle Länder über ihre Bauordnungen die Gültigkeit von Baugenehmigungen zeitlich befristen können, um die Spekulation mit Baurechten zu unterbinden.Eigentümer von Bauland, spekulieren aber lieber auf steigende Bodenpreise als zu bauen. Das Bau- und Planungsrecht bietet die Möglichkeit, Grundstückseigentümer mit dem Baugebot zur Bebauung zu verpflichten. Das Bundesverfassungsgericht sieht gerade bei Grund und Boden eine besondere und weitgehend soziale Verpflichtung des Eigentums. Wer der Aufforderung sein Grundstück zu bebauen nicht nachkommt, kann zum Verkauf gezwungen werden, ggf. nur gegen Entschädigung zum Bodenrichtwert . Wir unterstützen die Kommunen, die von dieser Möglichkeit bei besonders angespannten Wohnungsmärkten Gebrauch machen. Bei solchen Lagen sollen Kommunen das Baugebot nicht nur für einzelne Grundstücke, sondern für bestimmte Gebiete aussprechen können. Länder sollen in die Lage versetzt werden, durch eine erhöhte Grundsteuer für unbebaute Grundstücke einen Anreiz zum Bauen zu schaffen.
Es gibt weitere Möglichkeiten, die Rechte von Mieterinnen und Mietern zu stärken. Vorbildcharakter hat für uns die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen. Durch sie ist sichergestellt, dass nicht nur die Eigentümer*innen eines Unternehmens, sondern auch die dort beschäftigen Arbeitnehmer*innen einen Einfluss auf die Entscheidungen haben, die sie direkt betreffen. Wir wollen dieses Prinzip vom Arbeitsverhältnis auf das Mietverhältnis übertragen. Unser Ziel ist, der Gemeinschaft der Mieter*innen Mitbestimmungsrechte zu einzuräumen, etwa wenn es um Umbauten oder Modernisierungen geht. Wir wollen so eine echte Mietermitbestimmung entwickeln, um die Gemeinwohlorientierung des Eigentums auch auf dem Wohnungsmarkt durchzusetzen. Diese Mietermitbestimmung soll – analog zur Arbeitnehmermitbestimmung – für Wohnungsgesellschaften ab einer bestimmten Größe gelten.
Die größte Hürde zur Schaffung bezahlbaren Wohnraumes liegt nicht in fehlenden Investoren oder Fördermitteln, sondern überwiegend in der Vergabepraxis von Flächen. Immer noch zu oft werden öffetnliche Flächen meistbietend an Investoren veräussert, ohne ausreichende städtebauliche wie mietpreisbeschränkende Rahmenbedingungen zu definieren,. In der Folge wird eben kein bezahlbarer Wohnraum geschaffen, sondern vielmehr die Mieten maximiert.Die Kommunalpolitik hat häufig zu wenig Instrumente, um dem entgegenzuwirken. Aufgabe der Bundes- und Landespolitik ist es daher, solchen für die Wohnungsmärkte fatalen Flächenvergaben entgegenzuwirken und die Kommunen zu unterstützen, eine aktive Bodenpolitik zu betreiben und mehr Transparenz zu schaffen.
Es gibt weitere Möglichkeiten, die Rechte von Mieterinnen und Mietern zu stärken. Vorbildcharakter hat für uns die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen. Durch sie ist sichergestellt, dass nicht nur die Eigentümer*innen eines Unternehmens, sondern auch die dort beschäftigen Arbeitnehmer*innen einen Einfluss auf die Entscheidungen haben, die sie direkt betreffen. Wir wollen dieses Prinzip vom Arbeitsverhältnis auf das Mietverhältnis übertragen. Unser Ziel ist, der Gemeinschaft der Mieter*innen Mitbestimmungsrechte zu einzuräumen, etwa wenn es um Umbauten oder Modernisierungen geht. Wir wollen so eine echte Mietermitbestimmung entwickeln, um die Gemeinwohlorientierung des Eigentums auch auf dem Wohnungsmarkt durchzusetzen. Diese Mietermitbestimmung soll – analog zur Arbeitnehmermitbestimmung – für Wohnungsgesellschaften ab einer bestimmten Größe gelten.
Von Zeile 273 bis 290:
dieser Leistungen anderer sollte nicht über eine Bodenrente privatisiert werden. Für die Eigentümer*in stellen sie einen leistungslosen Vermögenszuwachs dar. Im Planungsrecht gibt es bereits Instrumente, solche windfall profits, also Wertsteigerung von privatem Grund und Boden, durch einen kommunalen Bebauungsplan zu berücksichtigen.Wir wollen es für Kommunen ermöglichen, planungsbedingte Wertsteigerungen teilweise abzuschöpfen und für kommunale Infrastrukturen, soziales Wohnen und Umwelt einzusetzen.Im Baugesetzbuchgibt es bereits Instrumente, die durch die kommunale Planung geschaffenen privaten Bodenwertsteigerungen im Rahmen von städtebaulichen Verträgen und bei Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen abzuschöpfen. Wir wollen es den Kommunen ermöglichen, weitergehende planungsbedingte Bodenwertsteigerungen rechtssicher abzuschöpfen und für kommunale Infrastrukturen, soziales Wohnung und Umwelt einzusetzen. Dies soll auch bei Bauvorhaben in bereits bebauten Quartieren ermöglicht werden (§34 BauGB), wo bislang leistungslose Bodenwertsteigerungen gar nicht für die Belange der Allgemeinheit nutzbar sind. Damit wird es auch möglich, den häufigen spekulativen Handel mit Baugenehmigungen einzudämmen und so mittels dieser Spekulationsbremse für Boden den zuletzt stark angewachsene Bauüberhang in den Städten abzubauen.
Mit dem Vorkaufsrecht solidarisches Eigentum begründengemeinwohlorientiertes Wohnen schaffen und Mieter*innen vor Verdrängung schützen
Das im BaurechtBauplanungsrecht verankerte Vorkaufsrecht der Kommunen für Wohnungen und Bauland ist ein wichtiges Mittel, gegen Verdrängung der angestammte Mieter*innen in den Stadtgebieten entgegenzutreten, und stellt für uns ein wichtiges Instrument dar, um das Ziel von mehr öffentlichem und solidarischem Eigentum zu verwirklichen. Es wird aber viel zu selten genutzt und unterliegt zu restriktiven Voraussetzungen. Daher braucht es eine aktive Ankaufstrategie. Akteure wie zum Beispiel Genossenschaften oder Stiftungen, die gemeinwohlorientiert agieren, könnenwollen wir den Kommunen die kommunale öffentliche Strategie ergänzenMöglichkeit geben, Vorkaufsrechte innerhalb von vier Monaten auch mit dem Ziel einer langfristigen Bodenbevorratung zu begründen und im Einzelfall auszuüben. Das kommunale Vorkaufsrecht soll auf alle Gebiete der Stadt ausgeweitet werden. Die Ausübungsfrist von zwei MonatenBei der Errechnung des Preises soll der Ertrags- und nicht der Verkehrswert herangezogen werden, der bezahlbare Mieten sichert und spekulative Wertsteigerungen unterbindet. Zusätzlich wollen wir gesetzlich festschreiben, dass die Ausübung eines Vorkaufsrechts auch dann durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt ist, wenn sie dazu dient, geförderten Wohnraum zu schaffen bzw. den Ankauf durch gemeinwohlorientierte Genossenschaften zu ermöglichen. Greifen sollen gesetzliche Vorkaufsrechte zukünftig auch bei Share Deals und Zwangsversteigerungen geltenund bei Share-Deals analog § 1 Grunderwerbsteuergesetz. Schließlich wollen wir die Möglichkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts zum Verkehrswert um eine Regelung ergänzen, wonach – analog den bestehenden gesetzlichen Vorschriften im Enteignungsrecht – solche Wertsteigerungen des Grundstücks außer Betracht bleiben, die erst aus der städtebaulichen Maßnahme resultieren, die das gesetzliche Vorkaufsrecht begründet. Eine Stärkung des Vorkaufsrechtes der Kommunen ist auch dann sinnvoll, wenn es gar nicht angewandt wird, weil die Mieter*innen auch durch Abwendungsvereinbarungen vor Verdrängung geschützt werden können.
Um die kommunalen Bauämter zu unterstützen, wollen wir beim Bund (BBSR) eine Rechtberatungsstelle einrichten , um Kommunen bei der Ausübung von Vorkaufsrechten und diese darin unterstützen, mit Online-Katastern eine Übersicht überweiteren Geboten zu unterstützen. Viele Kommunen erheben inzwischen Leerstände, Problemimmobilien, brachliegende und verfallende Grundstücke zu schaffenin Online-Katastern. So können Kommunen städtebauliche und soziale Missstände schnell erkennen und gegen diese vorgehen. . Oft haben Kommunen oder Genossenschaften Schwierigkeiten, den Ankauf zu finanzieren. Deswegen wollen wir
Von Zeile 296 bis 298:
Nachhaltig und digital bauen – und damit Kosten sparen
Digital planen und nachhaltig bauen
Mit einer Innovationsoffensive für die besten Klima-Investitionen in Gebäude und Wohnungenallen Gebäuden unterstützen wir selbstnutzende Eigentümerinnen, Vermieter sowie Mieter*innen. Wir helfen
Von Zeile 307 bis 322:
überhaupt geleistet werden können, wollen wir die Innovationskraft und Produktivität im Bauwesen stärken. In Ländern wie China, Dubai und den Niederlanden wird bereits mit dem Einsatz von 3D-Druckern beim Bau experimentiert. Wir wollen die Forschung auf diesem Gebiet unterstützen und Pilotprojekte auch in Deutschland fördern.Durchgängige Verwaltungsstrukturen, starke gesetzliche aber umsetzbare Rahmenbedingungen, hohe Fachkompetenz aller Beteiligten von der Eigentümer*in über die Planenden bis zum Handwerker sind erforderlich um Nachhaltigkeit im Bauwesen Wirklichkeit werden zu lassen. Wir wollen die Forschung, aber auch Verwaltung, Eigentümer*innen und Bauwirtschaft unterstützen und Pilotprojekte wie beispielsweise beim Einsatz von 3-D-Druckern in Deutschland fördern.
Der nachwachsende Baustoff Holz bietet gleich mehrfach Potenzial für eine höhere Produktivität durch digitale Unterstützung: Er speichert CO2 und schützt damit das Klima. Ganze Gebäudeteile lassen sich im Werk mit digitaler Technik vorfertigen und auf der Baustelle rasch und damit kostengünstig aufbauen. Holz ist leichter als Stahl und Beton und damit statisch für Dachausbauten gut geeignet. Building Information Models (BIM), also digitale Abbilder der Neubauten, haben das Potenzial, das Bauen zu erleichtern: Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Baugewerken werden sicht- und damit definierbar, das macht heute Abstimmungen und Kosten transparenter und erleichtert später Modernisierung und Instandsetzung sowie Recycling. Mit einem Marktanreizprogramm für das Bauen mit nachwachsenden Baustoffen regen wir den verstärkten Einsatz von Holz aus nachhaltigen Quellen als Baustoff an. durch Modularität, Materialeigenschaften, auch durch digitale Unterstützung. Er speichert CO2 und schützt damit das Klima. Ganze Gebäudeteile lassen sich im Werk vorfertigen und auf der Baustelle rasch und kostengünstig aufbauen. Holz ist leichter als Stahl und Beton und damit statisch für Dachausbauten gut geeignet. Mit einem Marktanreizprogramm für das Bauen mit nachwachsenden Baustoffen regen wir den verstärkten Einsatz von Baumaterialien aus nachhaltigen Quellen als Baustoff an, das Bauwerk- und Baustoffrecycling fördern wir vorrangig. Die Kapazität nachwachsender Die Kapazität nachwachsender Baustoffe als CO2-Speicher wollen wir im Gebäudeenergiegesetz honorieren und als Beitrag zum klimaneutralen Gebäudebestand auch
Von Zeile 333 bis 335 einfügen:
Nicht immer fehlt Wohnraum: Manchmal ist er vorhanden, wird aber nicht oder falsch genutzt. Wir wollen gegen Fehlnutzungen und spekulativen Leerstand von Wohnraum vorgehen. Wenn Eigentümer*innen eine Zweckentfremdung nicht beenden oder Wohnraum verfallen lassen und andere Sanktionen nicht wirken, ist die Einsetzung von Treuhänder*innen ein Mittel zur Herstellung der Wohnnutzung. In beliebten Großstädten verschwindet Wohnraum auch dadurch, dass er als Ferienwohnung genutzt
Von Zeile 343 bis 346:
Seit 1987 ist die durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner*in um über ein Drittel gestiegen und statistisch leben mittlerweile in jeder Wohnung weniger als 2 Personen . Der Grund dafür ist oft, dass immer mehr Menschen in Wohnungen leben, die für sie zu groß geworden sind. PaareMenschen etwa, die nicht in eine kleinere Wohnung ziehen, wenn die Kinder aus dem Haus sind, oder Menschen, die nach einer Trennung oder dem Versterben der
Von Zeile 348 bis 350:
in Betracht, weil sie dann einen älteren und sehr günstigen Mietvertrag verlieren würden. Und eine neue Wohnung wäre nicht nur kleiner, sondern voraussichtlichzudem meist sogar dennoch auch noch teurer. Oftmals ist das auch der Grund, weshalb Menschen ihre Wohnung nicht aufgeben, wenn sie eine
Von Zeile 353 bis 373:
wir den Mieter*innen ein Recht geben, ihre bestehenden Mietverträge untereinander zu tauschen. So können alleinstehende ältere Menschen ihre als zu groß empfundene Wohnung mit derbeispielsweise jungen Familie tauschen, die dringend mehr Platz benötigt. Und das ohne steigende Kosten, weil sie einfach in den Mietvertrag der Anderen als neue Mietpartei einsteigen. Bisher wird dies nur innerhalb von einigen Wohnungsgesellschaften und auf freiwilliger Basis praktiziert. Wir werden dafür einen allgemeinen Rechtsanspruch einführen. Er soll zunächst nur für Wohnungsgesellschaften gelten, private Kleinvermieter*innen bleiben davon ausgenommen. Außerdem werden wir der Vermieter*in ein Recht einräumen, aus gutenbei berechtigten Gründen der Übertragung des Mietvertrags zu widersprechen, etwa wenn die neuen Mieter*innen nicht über das Einkommen verfügen, um die Miete zahlen zu könnenwidersprechen. Zusätzlich wollen wir den Umzug in solchen Fällen finanziell fördern.
Mit einem Programm für flächensparendes Wohnen fördern wir Umzüge, Umbauten und Wohnungstausch durch Information, Beratung und Zuschüsse. So werden beispielsweise Eltern unterstützt, die ihre Wohnung nach dem Auszug ihrer Kinder mit einer jungen Familie tauschen wollen, oder die ihre Wohnung so umbauen wollen, dass die alten Kinderzimmer als eigene Wohnung vermietet werden können. Bremen beispielsweise will eine zentrale, öffentliche Plattform für Wohnungstausch einrichten, in die neben den Beständen der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften auch private Vermieter*innen einbezogen werden.
Kommunen und Baubranche für mehr Wohnungsneubau stärken
Das in den Bereichen Bau und Planung und Bau tätige Personal in den Kommunen ist seit 1991 um 35 Prozent zurückgegangen. In den mit Baufragen befassten Stellen arbeitete 2010 bereits ein gutes Drittel der Beschäftigten weniger, bis 2015 waren es noch einmal zehn Prozent weniger Beschäftigte als zuvor. Und heute sind es diese wenigen Beschäftigten, die den aufgelaufenen kommunalen Investitionsstau bei maroden Schulen und Brücken lösen und zusätzlich Wohnungsneubau und Klimaschutz organisieren sollen. Gestiegene Anforderungen an Vergabe, Rechtskonformität und Bürgerbeteiligung erfordern darüberhinaus, dass die Personalkapazitäten in den Ämtern dauerhaft wieder aufgebaut werden.
Ganz ähnlich sieht es in derim privaten BauwirtschaftSektor aus: Trotz Einstellungen in den vergangenen Jahren arbeiten heute in der Bauwirtschaft fast 800.000 Menschen weniger als noch Mitte der 1990er Jahre. Hinzu kommen die planenden, finanzierenden und überwachenden Berufe. Wenn wir beim Planen und Bauen wieder aufholen wollen, muss sich das schnell ändern.
Von Zeile 377 bis 382:
Steuern erleichtern durch planbare, verlässliche Investitionshilfen, finanzielle Entlastung der Kommunen sowie leichtere Planungsinstrumente im Planungs- und Baurecht für dringende Belange: Vorkaufsrechte, Klimamodernisierung oder Neubauplanung im Ortskern. Wir stärken die Kommunen und sorgen für planbare und verlässliche Investitionshilfen, und zwar mit dem „Aktionsplan Faire Wärme“, der BauflächenoffensiveBauoffensive, einem Bundesprogramm für grüne Infrastrukturen und der Neuen Wohngemeinnützigkeit. So können Kommunen wieder eigenes Planungspersonal
Von Zeile 385 bis 388 einfügen:
Hand, nicht durch Finanzinvestoren. Überschuldete Kommunen wollen wir durch Altschuldenhilfe und Entlastung bei den Sozialkosten wieder auf die Füße helfen. Zudem wollen wir ein Programm zum Abbau der Altschulden ostdeutscher kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen auflegen, um dreißig Jahre nach der Wiedervereinigung diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.
Wir wollen es Kommunen ermöglichen, mit machbarem Aufwand Bauland im Innenbereich für öffentliche und private Investitionen zu aktivieren, und gleichzeitig grüne Freiräume, Mobilität, Schulen
Von Zeile 390 bis 395:
Stadtentwicklung es erfordern, die Möglichkeit, ein „Innenentwicklungsgebiet“ festzulegen. Darin können sie aktiv Baulücken, Brachflächen und andere Flächen zügig einerzur baulichen Nutzung oder Freiraumnutzung zuführen, auch auf Flächen,erschließen und entwickeln. Das ergänzt die Baugenehmigung nach dem Grundsatz des „Einfügens in die Umgebung“ (§34 Baugesetzbuch) bebaut werden können§34 BauGB. Damit erleichtern wirAußerdem soll in diesen Gebieten das kommunale Vorkaufsrechte erheblichVorkaufsrecht ausgebaut werden. So können die Kommunen zum Beispiel im Umland der Ballungszentren und Metropolen Baupotenziale in den Ortskernen erschließen, bevor sie Bauland auf der grünen
Von Zeile 398 bis 401:
Früher waren öffentlicheÖffentliche Bauinvestitionen sind immer noch häufig von der Kassenlage abhängig. Fehlte es an Steuereinnahmen, wurde auchwird nicht mehr gebaut. Damit warist es für die private Bauwirtschaft nie sicher, ob die aktuelle Auftragslage auch in Zukunft Bestand haben würdehat. In dieser Situation erhöhen Unternehmen eher die Preise, als dass sie ihre Kapazitäten ausweiten.
Von Zeile 403 bis 411:
Klimaschutz in Gebäuden wollen wir das ändern und geben dem Baugewerbe das Signal, dass es sich lohnt zu investieren und neue Beschäftigte einzustellen. Die Bauwirtschaft verzeichnethat kaum Produktivitätszuwachse. Sie ist im Branchenvergleich bei der Produktivitätsentwicklung immer noch unter den Schlusslichtern zu findenProduktivitätszuwächse.[Leerzeichen]Firmen finden angesichts des Baubooms kaum noch Mitarbeiter*innen und Fachkräfte. Wir werden alles tun, um die Bauwirtschaft dabei zu unterstützen, Fachkräfte. Damit handwerkliche Berufe attraktiver für junge Menschen werden, wollen wir die Möglichkeiten der dualen Ausbildung aufwerten und stärken. Für die Anwerbung von Fachkräften aus dem Nicht-EU Ausland anzuwerben. Dafür braucht es ein modernes Einwanderungsrecht, das die bestehenden Regelungen liberalisiert, systematisiert und vereinfacht und bessere Zugangsmöglichkeiten zu Ausbildung und Erwerbsmöglichkeiten für Asylsuchende bietet.
Insbesondere in Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt brauchen wir eine Politik der „sozialen Bodennutzung“, um ausreichend Wohn- Für Asylsuchende und Geduldete, die sich bereits in Deutschland befinden, wollenPflegeprojekte schaffen zu können. In diesen Gebieten begrüßen wir einen Zugang in Ausbildung, Studiumes, wenn Kommunen eine Mindestquote von 30% der neu zu errichtenden Wohnflächen für den sozial geförderter Wohnungsbau vorsehen. Zudem sollten die Grundstücke nicht nach Höchstgebotsverfahren an den Meistbietenden veräußert werden. Im Rahmen von Konzeptausschreibungen sollten soziale und Erwerbstätigkeit schaffeninklusive Wohnprojekten oder genossenschaftliche Wohnformen mit Erbbaurecht bevorzugt werden.
Von Zeile 413 bis 419:
Wir wissen, dass vielerorts heute bereits so viele Wohnungen fehlen, dass man mittels Neubau nicht zu schnellen Erfolgen kommen kann. Im Gegenteil wird es viele Jahre dauern, bis wir in den Großstädten wirklich ausreichenden Wohnraum geschaffen haben. Daher braucht es für Kommunen über die bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen hinaus eine Möglichkeit, Mieten zu begrenzen. Eine spürbare Begrenzung des Mietsanstiegs ist gleichzeitig das wirksamste Instrument, um die Ertragswerte von Immobilien zu begrenzen und dämpfend auf die Preisentwicklung einzuwirken.
Das Problem, dass immer mehr Menschen durch die Miete übermäßig belastet werden, hat zahlreiche Ursachen. Dazu gehören unter Anderem ein zu geringer Wohnungsneubau - vor allem im bezahlbaren Segment -, ein grassierender Niedriglohnsektor und prekäre Beschäftigungsformen ebenso wie Spekulation mit Immobilien. Eine spürbare Begrenzung des Mietsanstiegs ist kurzfristig das wirksamste Instrument, um die Ertragswerte von Immobilien zu begrenzen und dämpfend auf die Preisentwicklung einzuwirken.
Von Zeile 422 bis 425 einfügen:
werden die Mieter*innen allein gelassen. Es liegt an ihnen, gegen ihre neue Vermieter*in zu klagen. Viele tun das nicht. Wir wollen deshalb in Gebieten mit Wohnungsnot regionale und wirksame Mietobergrenzen einziehen. Die Mietpreisbremse muss endlich angezogen und unnötige Ausnahmen abgeschafft werden. Geschäftsmodelle wie möbliertes Wohnen könnten so endlich reguliert oder unterbunden werden. Sie muss als ein dauerhaftes Instrument im Mietrecht erhalten bleiben, und nicht wie von der Bundesregierung geplant bereits 2025 wieder auslaufen. Es
Von Zeile 431 bis 433:
Geldbuße belegen. Um den Mietanstieg auch bei bestehenden Mietverträgen stärker einzuschränken, werden wir den Mietanstieg auf maximal drei2,5 Prozent pro Jahr bis zur Obergrenze ortsüblicher Vergleichsmietenortsüblichen Vergleichsmiete beschränken.
Von Zeile 436 bis 447:
an. Der Mietspiegel setzt sich derzeit aus den neuen Mietverträgen der letzten vier Jahre zusammen. Die Große Koalition hat das sehr zaghaft auf künftig sechs Jahre verlängert. Dies führt aber immer noch dazu, dass bei starken Mietsteigerungen auch die bestehenden Mietverträge zeitlich verzögert betroffen sind. Wir werden deshalb die Mietverträge der letzten zehnzwanzig Jahre für die Berechnung des Mietspiegels berücksichtigen. In einigen Kommunen gibt es überhaupt keinen qualifizierten Mietspiegel. Aber nur damit können Mieter*innen die Höhe der ortsüblichen Miete und damit ihre Rechte überhaupt verlässlich bestimmen. Wir werden die Kommunen finanziell unterstützen, um dies künftig in allen mittleren und großen Städten Deutschlands abzusichern. Außerdem wollen wir StädteZukünftig soll es den Ländern ermöglicht werden, Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zur Anwendungdie Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels verpflichtenaufzuerlegen und das auch finanziell zu fördern. Dort wo es qualifizierte Mietspiegel gibt, sollen diese auch von allen Wohnungsanbietern verpflichtend als Mieterhöhungsinstrument genutzt werden müssen, damit KonzerneWohnungseigentümer*innen künftig nicht mehr klagenauf Basis von teureren Vergleichswohnungen Mieterhöhungen einklagen können. Die Heranziehung von Vergleichswohnungen zur Begründung der Mieterhöhung darf nur dann erfolgen, wenn die Vergleichswohnungen nicht allein aus dem Bestand nur eine*r Eigentümer*in stammen.
Wir wollen durch Änderung des BGBs und der Betriebskostenverordnung sicherstellen, dass die Grundsteuer nicht länger auf die Mieter*innen umgelegt werden kann. 57,9 Prozent der Haushalte (ca. 36,4 Millionen Menschen) wären so nicht länger von der Grundsteuer belastet. Für statistische Verweise auf die Betriebskostenverordnung werden wir durch eine Änderung des BGBEGs eine Übergangsfrist von mindestens 10 Jahren gewähren.
Von Zeile 452 bis 453 einfügen:
Über die Kündigung bestehender Mietverträge und die Eigentumsumwandlung oder die Wiedervermietung an wohlhabendere Mieter*innen findet ein großer Teil der Mietsteigerungen statt. Menschen werden aus ihren
Von Zeile 460 bis 461 einfügen:
Mieter*innen sollen keine Angst haben müssen, ihre Wohnung zu verlieren, nur weil sie berechtigt von ihrem Mietminderungsrecht bei Mängeln in der Wohnung Gebrauch gemacht haben. Wir wollen kostenfreie Mieterberatungen und die Schuldnerberatung in den Kommunen ausbauen.
Von Zeile 463 bis 475:
WirDie Anzahl wohnungsloser Menschen in Deutschland seit Jahren rapide ansteigt. Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe waren im Jahr 2017 mind. 650.000 Menschen in Deutschland wohnungslos. Hinzukommen tausende Obdachlose, deren Anzahl bisher nicht systematisch erfasst ist. Immer mehr Städte reagieren auf die steigenden Obdachlosigkeit mit baulichen und ordnungspolitischen Maßnahmen, um obdachlose Menschen von bestimmten Plätzen fernzuhalten. Diese Praxis ist für uns mit der Menschenwürde nicht vereinbar, verlagert Obdachlosigkeit nur und muss unterbunden werden. Stattdessen wollen wir ein nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Weg bringen und uns entsprechend der globalen Nachhaltigkeitsziele vornehmen, dass es bis 2030 keine Obdachlosigkeit mehr in Deutschland gibt.
Überforderung, Burn-out-, Suchterkrankungen, Verschuldung und Armut: Insbesondere Personen mit sozialen Schwierigkeiten, aber zunehmend auch Frauen und Familien mit Kindern sind von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen. Um sie beim Erhalt des Wohnraums zu unterstützen, wollen wir in allen Kommunen Fachstellen einrichten, in denen Ansprechpartner*innen der Jobcenter, der Sozialämter, der Bau- und Wohnungsaufsicht, von Sucht- und Schuldnerberatungsstellen und der Mieter*innenberatung zusammenwirken. Auch Personen im ALG2-Bezug sind aufgrund von Sanktionen oder unzureichenden Kosten der Unterkunft besonders oft von Wohnungslosigkeit bedroht. Sie wollen wir vor Wohnungslosigkeit schützen, indem wir die Kosten der Unterkunft den regionalen Wohnungsmärkten anpassen und die Sanktionierung der sozialen Mindestsicherung und der Kosten der Unterkunft abschaffen. EU-Bürger*innen, die auf der Suche nach Arbeit nach Deutschland kommen, wollen wir ebenfalls vor Wohnungslosigkeit bewahren. Dafür wollen wir sie von Anfang an gezielt bei der Suche nach sozialversicherungspflichtiger Arbeit unterstützen und nach drei Monaten den Zugang zu Leistungen des SGB II ermöglichen. Außerdem wollen wir Kommunen befähigen, diese EU-Bürger*innen im Wohnungsnotfall den Zugang zu Notunterkünften zu gewährleisten.
In angespannten Wohnungsmärkten beobachten wir, dass die Wohnungslosigkeit bis weit in die Mittelschicht hineinreicht. Auch diese braucht unsere Unterstützung. Bei besonderen sozialen Härten sind Zwangsräumungen mit allen Mitteln zu verhindern, bis alternativer Wohnraum am Wohnort zur Verfügung steht. Denn eine Unterbringung in Wohnungsloseneinrichtungen ist für diesen Personenkreis unzumutbar. Kommunale Wohnungsunternehmen wollen wir außerdem verpflichten, Zwangräumung durch Beratung möglichst abzuwenden und Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen.
Wer einmal in die Wohnungslosigkeit gerät, schafft es selten aus eigener Kraft aus dieser hinaus und lebt über mehrere Jahre in Wohnungsloseneinrichtungen. Dabei sind Betroffene erheblichen gesundheitlichen und sozialen Gefährdungen ausgesetzt. Wir wollen daher niedrigschwellige passgenaue Hilfen für Obdachlose ausbauen, wie z. B. Hilfeangebote für Psychisch- und Suchtkranke. Es ist eine menschenwürdige Notversorgung sicherzustellen, die besondere Bedarfe von vulnerablen Gruppen wie Obdachlose mit Mobilitätseinschränkungen, Pflegebedürftige und Sterbenskranke (Hospiz) berücksichtigt. In spezialisierten Unterkünften wollen wir unter anderem von Wohnungslosigkeit betroffenen LSBTTIQ*-Jugendlichen einen "Safer Space" vor Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Übergriffen bieten. Darüber hinaus müssen Bürger*innen unabhängig von ihrem Sozialleistungsbezug Zugang zu Notunterkünften erhalten.
Um eine möglichst schnelle Reintegration in normale Wohnungsverhältnisse zu ermöglichen, wollen wir in allen Wohnungsloseneinrichtungen die Beratung durch Sozialarbeiter*innen ausbauen und Wohnungslose durch die Einrichtung von kommunalen Wohnungsakquisestelle bei der Anmietung von eigenem Wohnraum gezielt unterstützen. Außerdem braucht es eine gezielte Förderung des „Housing First“"Housing First"-Ansatzes, bei dem Obdachlose in eine Wohnung einziehen können, ohne sich zuvor für Hilfe „qualifizieren“"qualifizieren" zu müssen. Darüber hinaus müssen Bürger*innen, unabhängig von ihrem Sozialleistungsbezug, Zugang zu Notunterkünften erhalten. So soll das Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sichergestellt werden.
Das Wohngeld wollen wir als wohnungs- und sozialpolitisches Instrument stärken. Es muss durch jährliche Anpassung dynamisiert werden und die Berechnung der Mietstufen darf nicht länger nur auf Grundlage der Wohngeldempfängerhaushalte erfolgen. Zudm wollen wir einen Erwerbstätigenfreibetrag einführen und das Wohngeld unschädlich für das Aufenthaltsrecht ausgestalten. Um Wohngeldbezieherinnen und Wohngeldbezieher in Folge einer energetischen Sanierung nicht mit den gestiegenen Mietkosten alleine zu lassen, werden wir eine Klimakomponente beim Wohngeld einführen.
Eigenbedarfskündigungen sollen deutlicher als heute auf die tatsächliche Nutzung durch die Eigentümer*in und die nahen Verwandten beschränkt werden, um Missbrauch zu unterbinden. Wir wollen prüfen inwiefern es möglich ist, in angespannten Wohnungsmärkten bei besonders schutzwürdigen Personengruppen Eigenbedarfskündigungen ganz auszuschliessen. Die voranschreitende Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wollen wir so nicht hinnehmen. Die Kommunen können heute schon in sogenannten Milieuschutzgebieten die Umwandlung von Wohnungen in Eigentumswohnungen zwar einschränken, aber durch eine Lücke im Bundesbaugesetz nicht untersagen. Bedingungen und Befristungen werden wir weitgehend abschaffen, so dass eine Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt eine
Von Zeile 483 bis 487:
unerlässlich. Hierfür wollen wir Gruppenklagen einführen. Außerdem streben wir an, die Einhaltung der zulässigen Miethöhen auch öffentlicheffektiver zu kontrollieren und damit auchmehr Verstöße aufzudecken, gegen die Mieter*innen nicht klagen. Dazu wollen wir auch das Wirtschaftsstrafrecht gegen überhöhte Mieten wieder wirksam machen. Solche Verstöße werden wir wirksam sanktionieren.
Von Zeile 491 bis 498 einfügen:
Mieter*innen keine Chance. Wir wollen diese Diskriminierung beenden. Dafür muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformiert, die Ausnahmen bei der Vermietung von Wohnraum (AGG, §19 Abs. 3) ersatzlos gestrichen und der Merkmalskatalog erweitert werden. Denn der soziale Status oder auch die Sprache sind Diskriminierungsmerkmale, die auf dem Wohnungsmarkt eine besonders wichtige Rolle spielen. Wohnprojekte und Wohnformen, die vulnerable und marginalisierte Gruppen gezielt unterstützen und einen "Safer Space" vor Diskriminierung bieten, wollen wir fördern. Außerdem setzen wir uns für die Einführung des Verbandsklagerechts ein, damit Verbände für Betroffene klagen können. Und wir wollen, dass Fachstellen zur Beratung, Begleitung und Unterstützung von Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, gestärkt und ausgebaut werden. Sie sollen auch Testingverfahren anwenden. Damit wollen wir den Diskriminierungsschutz auf dem Wohnungsmarkt wirkungsvoller gestalten.
Von Zeile 503 bis 505 einfügen:
nicht mehr leisten. Damit wird die Knappheit auch für den Wirtschaftsstandort zu einer ernsten Bedrohung für Vielfalt. Auch Träger sozialer Einrichtungen sind für ihre Arbeit auf bezahlbare Gewerberäume angewiesen, die in den Städten immer knapper werden.
Von Zeile 509 bis 518:
Die Reform der Grundsteuer ist überfällig, da sie auf veralteten Werten beruht, die inzwischen verfassungswidrig sind. Die große Koalition hat die Reform immer wieder verschleppt und gefährdet so 14 Milliarden Euro, auf welche die Kommunen dringend angewiesen sind, um neue Sozialwohnungen zu bauen. Wir wollen sicherstellen, dass durch die Reform nicht die Mieter*innen belastet werden. Deshalb werden wir die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter*innen abschaffen. Für bestehende Vereinbarungen, die dem entgegenstehen, werden wir eine angemessene Übergangsfrist gewähren. Außerdem müssen Städte und Gemeinden die Möglichkeit haben, mit der Grundsteuer zu steuern und Stadtentwicklungspolitik zu betreiben. Dafür sollen sie für unterschiedliche Stadtgebiete auch unterschiedlich hohe Steuersätze festlegen dürfen.
. Wir wollen sicherstellen, dass durch die Reform der Grundsteuer nicht die Mieter*innen belastet werden. Deshalb werden wir die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter*innen abschaffen. Für bestehende Vereinbarungen, die dem entgegenstehen, werden wir eine angemessene Übergangsfrist gewähren.
Von Zeile 524 bis 531 einfügen:
Wir wollen zu einem Wohnungsmarkt zurückkehren, der nicht vom Spekulationsinteresse getrieben wird.
Wir wollen die Anhäufung von Immobilienbesitz und damit die Vermögenskonzentration in den Händen weniger Investoren und anonymen Kapitals steuerlich unattraktiv machen.
Durch die Steuerumgehung mittels sogenannter Share Deals gelingt es großen Wohnungsgesellschaften, und spekulationsgetriebenen Immobilienakteuren Immobilien zu kaufen, ohne dafür Grunderwerbsteuer zu zahlen. Immer größere Wohnungsbestände sind in die Hand von börsennotierten Konzernen, internationalen Gesellschaften und Private Equity Fonds geraten. Auch die deutsche Körperschaftsteuer wird so umgangen. Sie verschieben Gewinne ins Ausland, um die Körperschaftssteuer auf Mieterträge und Veräußerungsgewinne auf ein Minimum zu reduzieren. Wir werden die Praxis der steuerfreien Share Deals beenden, indem wir schon bei einem Verkauf der Mehrheit einer Gesellschaft zumindest anteilig Grunderwerbsteuer erheben.
Von Zeile 533 bis 535:
progressiv auszugestalten. Wenn Wohnungskonzerne große Immobilienbestände aufkaufen, soll eine höhere Grunderwerbsteuer fällig werden, als wenn Privatpersonen eine Wohnung kaufen, um selbst darin zu wohnenein Wohneigentum erwerben. Unternehmen der Neuen Wohngemeinnützigkeit werden von der Grunderwerbsteuer vollständig befreit. So wird die Grunderwerbsteuer zu einer Antispekulationssteuer.
Von Zeile 555 bis 556:
Die Geldwäsche mit deutschen Immobilien in Deutschland wird zur Zeit auch dadurch stark vereinfacht, dass der Immobilienkauf in Deutschland auch mit Bargeld stattfinden darf. In anderen europäischen
Von Zeile 561 bis 565 einfügen:
in Fällen, bei denen die Herkunft der Gelder nicht identifiziert werden kann, darf der Kaufvertrag nicht mehr notariell beglaubigt werden. Wir setzen hierbei auch auf verpflichtende Fortbildungen für Makler*innen und Notar*innen und auf die Zusammenarbeit mit den Kammern und Berufsverbänden. Auch die Bauaufsichten sollen bei unklaren Eigentumsverhältnissen berechtigt werden, vor Erteilung einer Baugenehmigung Auskunft über die wirtschaftlich berechtigten Eigentümer zu verlangen. Außerdem sollen künftig bei jedem Immobilienkauf die Finanzbehörden informiert werden, auch wenn die Käufer*innen nicht in Deutschland steuerpflichtig sind. In
Von Zeile 569 bis 571:
Alle Maßnahmen gegen Geldwäsche helfen aber wenig, wenn die Behörden nicht dazu in der Lage sind, sie auch durchzusetzen. Wir werden die Ausstattung im Bereich Kontrolle erheblich verbessern und das Personal deutlich aufstocken.Wir werden die personelle und materielle Ausstattung im Bereich Kontrolle und Bekämpfung sowie die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene erheblich verbessern. Zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, insbesondere im Immobilienbereich, soll der Schutz von Whistleblowern deutlich verbessert und aufbauend auf den ersten Erfahrungen die Möglichkeit der Vermögensabschöpfung erweitert werden. Wir wollen prüfen, ob Immobilien zu gemeinwohlorientierten Zweckenin Bundes- bzw. Landeseigentum überführt werden können.
.
Von Zeile 574 bis 576:
beziehungsweise nur noch gemeinnützigen Eigentümer*innen gewähren. Für Veräußerungsgewinne von nicht selbstgenutztem Wohneigentumprivaten Immobilien wollen wir die Spekulationsfrist verlängernabschaffen und auch bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sicherstellen, dass
Von Zeile 580 bis 585:
Wir wollen Fehlentwicklungen bei der energetischen GebäudesanierungGebäudemodernisierung beenden. Energetische ModernisierungZentral ist, dass der Bund die Rechtsgrundlagen dafür schafft, allen Eigentümer von Gebäuden, die dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen, Anreize zu bieten, innerhalb der nächsten 30 Jahre klimaneutral zu modernisieren. Auf dieser Grundlage soll energetische Modernisierung klaren Kriterien folgen: mehr Klimaschutz, so warmmietenneutral wie möglich, ohne Verdrängung sowie in Übereinstimmung mit den Mieterinnen und Mietern. Zusammen mit einem Energieeinsparrecht und einer Förderung, die die Modernisierungen auf den nötigen Klimaschutzpfad bringen, wollen wir so energiesparendeenergieeffiziente Gebäude zu geringstmöglichen Kosten schaffen und die Klimaschutzziele im Gebäudebereich erreichen. Zentral wird dabei sein, auch
Von Zeile 587 bis 589:
sich aus verschiedenen erneuerbaren Energiequellen speisen. Dort, wo die Besiedlungsstruktur es hergibtmöglicht, müssen wir weg von der Einzelhausbetrachtung hin zu einer Quartiersbetrachtung. Durch diese Strategie hat es zum Beispiel Dänemark geschafft, den Anteil der Erneuerbaren im
Von Zeile 600 bis 602 einfügen:
maximal verfügbaren öffentlichen Fördermittel berücksichtigen, um einen Anreiz für die Vermieter*innen zu schaffen, sie auch in Anspruch zu nehmen. Zudem soll sich die Umlagefähigkeit auf Maßnahmen zum Klimaschutz, den Abbau von Barrieren und die technische Einbruchssicherung beschränken. Mieter*innen sollen einen Gutschein für einen kostenlosen Klima-Check erhalten, um zu ermitteln, wo sie Energie und
Von Zeile 608 bis 609 einfügen:
Wohnungsunternehmen, daher muss es für sie attraktiver werden, an öffentliche Fördermittel zu gelangen.
Für die Soziale Wärmewende brauchen wir daher eine gerechte Kostenverteilung zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen, sowie der öffentlichen Hand. Die von uns vorgesehene Absenkung der Modernisieurngsumlage ist ein wichtiger Schritt, um als Sofortmaßnahme die einseitige Kostenverteilung zulasten der Mieter*innen zu beenden. Darüber hinaus werden wir alternative Vorschläge, die Modernisierungsumlage durch ein anderes Instrument zu ersetzen, prüfen und ggfls. in einem zweiten Schritt umsetzen.
Von Zeile 614 bis 620:
Unternehmen und Privatpersonen brauchen Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen. Deshalb wollen wir erstens mit einem Energieeinspargesetz einen klaren Pfad vorgeben, wie viel Energie in welchen Bereichen bis wann eingespart werden muss. Im Gebäudebereich wollen wir zweitens das schwer zu durchblickende Regelungsdickicht durch ein einfaches und transparentes Energieeinsparrecht ersetzen. Anstatt jedes Bauteil einzeln zu bewerten, wollen wir die CO2-Emissionen und den realen Wärmebedarf eines Gebäudes zur maßgeblichen Steuerungsgröße machen.
Von Zeile 622 bis 629:
Energieberater*innen im Einklang mit der baukulturellen Gestaltung. Eigentümer*innen können den FahrplanSchritte des Fahrplans auf Antrag kostenlos erstellen lassen. Für die einzelnen Stationen im Klima-Fahrplan des Gebäudes gibt es öffentliche Fördermittel. Bei Neubau muss das Passivhaus zum verpflichtenden Standard werden, denn die beste Energie ist diejenige, die man gar nicht erst verbraucht. FürBestandsgebäude wie Denkmäler gelten Ausnahmensind unter fachlicher Aufsicht bestmöglich energetisch zu modernisieren. Wird die Heizung neu eingebaut oder getauscht, müssen künftig Anteile erneuerbare Wärmeenergie wie hocheffiziente Wärmepumpen, SolarwärmeSolarenergie oder CO2-arme Nahwärme aus einem anliegenden Netz eingesetzt werden. Öffentliche Förderung gibt es nur ab einem solchen Klimapfad und für den Bestand nur bei bestmöglicher energetischer Modernisierung.
Von Zeile 637 bis 639:
eingebaut werden. Zusätzlich wollen wir ein Förderprogramm für den Tausch von Öl- und Gasheizungen gegen moderne Heizungen mit Sonnenwärme, Wärmepumpe oder und hocheffiziente Wärmepumpen ggf. mit Holz auflegen. Ebenso soll der Einsatz von erneuerbarer Wärme ab sofort verpflichtend werden, wenn eine fossile
Von Zeile 642 bis 645:
Wir denken energetische GebäudesanierungGebäudemodernisierung nicht länger nur von Haus zu Haus, sondern in Zusammenhängen von städtischen Quartieren, Gewerbegebieten, Dörfern oder Siedlungen. Dadurch stärken wir gemeinschaftliche Versorgungslösungen, die energieeffizientereffizienter und günstiger sind als eine Vielzahl von Einzellösungen.
Von Zeile 647 bis 649 einfügen:
verknüpfen und effizient zu verteilen – insbesondere in dicht bebauten Quartieren. Deshalb wollen wir sie CO2- und energieeinsparend ausbauen und stärker fördern, wenn sie zur lokalen Klimastrategie passen. Wir wollen Wärmenetze dazu für die Einspeisung erneuerbarer Wärme
Von Zeile 655 bis 657:
Quartierssanierung legen wir ein finanzstarkes Förderprogramm auf, um in Gebieten, in denen viele Gebäude sanierungsreifsanierungsbedürftig sind, die SanierungModernisierungsrate zu erhöhen und warmmietenneutrale SanierungenModernisierungen für Mieterinnen und Mieter mit kleinem Einkommen zu ermöglichen.
Von Zeile 669 bis 674:
sind die Bewohner*innen von Städten besonders betroffen, da Städte heißer werden als das Umland und, je nach Bebauung, einen zusätzlichen Hitzeinseleffekt haben. Während einer Hitzewelle kann es hier noch einmal bis zu acht Grad heißer sein als im Umland. In Berlin könnte so bald ein Klima wie heute im australischen Canberra herrschen. Die Klimaanspassung wird also in den nächsten Jahrzehnten erhebliche Ressourcen in Anspruch nehmen.
Deshalb müssen wir beimim Städtebau dringend für Kühlung sorgen. Statt Asphaltwüsten und Hitzeinseln braucht es grüne Oasen in unseren Städten. Wasserflächen, Bäume, Parks, grüne
Von Zeile 676 bis 677 einfügen:
Starkregen-Wasser versickern und gespeichert werden. Das kühlt und entlastet die Kanalisation immens. Die Regenwasserableitung in Fliessgewässer wollen wir minimieren. Versickerungsflächen und Zisternen wollen wir fördern.
Von Zeile 684 bis 689:
Für die Herstellung der Baustoffe selbst wird ein Vielfaches der Energie verbraucht, die das entstehende Gebäude später pro Jahr benötigt. DeshalbWir wollen wir bei der Klassifizierung von Bau- und Dämmstoffen die Umweltauswirkungen und den Energieeinsatz bei der Herstellung berücksichtigen, die sogenannte graue Energie. Wir wollen eine Volldeklaration aller Baustoffe gegenüber den Bauherr*innen. Künftig muss der Bund in seinen Gesetzen und Förderprogrammen statt Styropor und Co. fossilfreie und CO2-speichernde Materialien aus nachwachsenden Stoffen wie Holz und Pflanzenfasern belohnen.
Von Zeile 704 bis 708:
gemeinwohlorientiertem Eigentum aber auch privates, selbstgenutztes Wohneigentum. Wir wollen die Länder ermächtigen, die Grunderwerbssteuer für große Wohnungsunternehmen wirksam zu erhöhen, und im Gegenzug die Grunderwerbssteuer für private Besitzer*innen progressiv zu gestalten, sofern diese den Wohnraum selbst nutzen.den Steuersatz der Grunderwerbssteuer progressiv auszugestalten und beispielsweise für große Wohnungsunternehmen zu erhöhen und im Gegenzug für private Besitzer*innen abzusenken. Wo andere auf finanzmarktgetriebene Wohnungsmärkte oder auf riesige staatliche Wohnungskonzerne setzen, ist das grüne Leitbild
Von Zeile 729 bis 733:
Finanzierungsformen wie günstige Kredite von öffentlichen Banken, Garantien und Bürgschaften prüfen. Außerdem soll das Vorkaufsrecht auf soziale Akteure wiezu Gunsten von sozialen Akteuren und von Genossenschaften oder auch gemeinnützigen GmbHs ausgeweitetausgeübt werden können und diese Akteure auch bei der Ausübung des Vorkaufsrechts finanziell unterstützt werden. Hier kommen für uns Mischformen aus öffentlichem und privatem Eigentum in Betracht. So könnten beispielsweise kommunale oder landeseigene
Von Zeile 737 bis 738 einfügen:
Weiterhin werden wir Mietkauf für selbstgenutztes Wohneigentum über die Länder und Kommunen fördern. So kann der Zinsvorteil des Staates an junge Familien weitergegeben werden, denen es ermöglicht wird,
Von Zeile 740 bis 746:
sollte eine öffentliche Ausschreibung für den Bau der Wohnungen erfolgen und sie sollten auf öffentlichem Bauland in Erbpachtim Erbbaurecht gebaut werden.
Mehr Menschen sollen sich Wohneigentum leisten können. Wir wollen die Grunderwerbssteuer für große Wohnungsunternehmen wirksam machen und erhöhen, im Gegenzug gleichzeitig den Ländern ermöglichen, die Grunderwerbssteuer für private Besitzer*innen progressiv zu gestalten, sofern diese den Wohnraum selbst nutzen. Auch dieDie Kosten für die Makler*innen treiben die Preise in die Höhe. Zum Teil werden mehr als sieben Prozent des Kaufpreises verlangt, was
Von Zeile 749 bis 750 einfügen:
bestellt. In aller Regel ist dies die Verkäufer*in einer Immobilie. Zusätzlich werden wir die Höhe der Gebühr gesetzlich für die Käufer*in auf maximal zwei Prozent deckeln. Zudem werden wir einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter*innen und Mietverwalter*innen sowie Makler*innen einführen.
Von Zeile 761 bis 765:
Grundgesetzes geregelte Sozialpflichtigkeit des Eigentums ist aber mehr und mehr verlorengegangen. Wir wollen sie wiedereinfordern und herstellen. Die Möglichkeit zur Vergesellschaftung gegen Entschädigung ist in unserer Verfassung ausdrücklich vorgesehen. Wir würden uns wünschen, dass die Umstände die KommunenLänder und den Bund nicht zwingen, dieses letzte Mittel anzuwenden, um das Sozialstaatsgebot zu erfüllen. Wenn Wohnungsunternehmen sich jedoch weigern, ihrer