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44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld
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  1. 44 BDK Bielefeld
  2. V-54 Beschluss (vorl.)

Seenotrettung: Schiffe schicken, Häfen öffnen, Menschen retten

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Veranstaltung:44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld
Tagesordnungspunkt:V Verschiedenes
Status:Beschluss (vorläufig)
Beschluss durch:Bundesdelegiertenkonferenz
Beschlossen am:16.11.2019
Basierend auf:V-54 (D-05): Seenotrettung: Schiffe schicken, Häfen öffnen, Menschen retten
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Beschlusstext

    Das Mittelmeer ist ein Grab für tausende, schutzsuchende Menschen.
    Seenotrettungsorganisationen wie Sea-Watch, MSF, SOS Mediterranée, Proactiva Open Arms,
    Jugend Rettet, Sea-Eye, Resqship oder Mission Lifeline versuchen dieses Vakuum, das durch
    den Mangel an staatlicher Seenotrettung entstanden ist, zu füllen. Unter hohem
    ehrenamtlichen Einsatz und Risiko konnten viele Menschen gerettet werden. Dieser Einsatz
    gegen das Sterben auf dem Meer verdient Respekt, Anerkennung und unsere volle Solidarität.
    Doch statt Anerkennung und Unterstützung, wird stetig weiter an der Verhinderung von Flucht
    und humanitärer Hilfe gearbeitet. Die Debatte um Migration und Flucht gerät immer weiter aus
    den Fugen von Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Anstand. Dem stellen wir uns
    entschieden entgegen. Wir stehen an der Seite der Seenotretter*innen und solidarisieren uns
    mit Menschen auf der Flucht.

      Eine europäische Seenotrettung gegen das Massensterben ist in weiter Ferne. CDU und CSU
      stimmten im Europaparlament gegen eine Haushaltslinie für die Seenotrettung und gegen eine
      Resolution, die sich für staatliche Seenotrettung, Entkriminalisierung von NGOs und
      Transparenz über Seenotrettungsfälle aussprach. Die Einigung von Malta, in der sich Italien,
      Malta, Frankreich und Deutschland auf eine schnelle Verteilung von Geflüchteten einigten,
      brachte keine Lösung und wurde von den europäischen Innenministern blockiert.

      Denn statt einer Verbesserung der Situation im zentralen Mittelmeer und die Chance, die
      Weichen in die richtige Richtung zu stellen, hat sich die Situation weiter verschlechtert,
      wie die letzten Tage und Wochen gezeigt haben: Noch immer müssen aus Seenot Gerettete tage-
      und wochenlang auf einen sicheren Hafen warten. Die Einigung vom 23. September hat sich in
      Luft aufgelöst.

        • libysche Milizen bedrohen weiterhin Europäische Rettungsschiffe, wie zuletzt die “Alan
          Kurdi”, deren Rettungsoperation durch Warnschüsse gefährdet wurde

          • Der deutsche Innenminister forderte kurz nach dem Angriff auf zivile Seenotrettung
            einen Verhaltenskodex für Hilfsorganisationen statt einen Kodex für die gewalttätigen
            Milizen

            • Nach seiner konstruktiven Rolle in den vergangenen Monaten beim Abschluss des Malta-
              Deals tritt der deutsche Innenminister nun wieder für Asylverfahren an den
              Außengrenzen ein statt für eine schnelle Verteilung von Asylsuchenden. Damit nehmen er
              und die Bundesregierung in Kauf, dass unmenschliche Situationen an den Außengrenzen
              und Hafenschließungen durch Küstenstaaten verstetigt werden.

              • In den letzten Wochen wurde offensichtlich, dass der EU-Mitgliedsstaat Malta gezielt
                libysche Milizen informiert, um Menschen aus der eigenen Seenotrettungszone nach
                Libyen verschleppen zu lassen. Das verstößt offensichtlich gegen internationales Recht
                und europäische Werte.

                Deswegen setzen wir als Bündnis 90/Die Grünen uns dafür ein, dass:

                  1. … der Mangel an staatlicher Seenotrettung endlich beendet wird. Es ist eine Frage des
                    politischen Willens: Wer Menschen in Not helfen will, sollte das auch auf dem
                    Mittelmeer tun. Wir können nicht weiter nur zuschauen, wenn tausende Menschen jedes
                    Jahr sterben. Es ist an der Zeit, nicht nur die Hilfsorganisationen ideell zu
                    unterstützen, sondern als EU selbst aktiv zu werden und endlich ein europäisch
                    organisiertes und finanziertes ziviles Seenotrettungssystem aufzubauen. Solange sollen
                    die Bundesregierung und die Bundesländer selbst einen aktiven Beitrag zur
                    Seenotrettung leisten und alle Möglichkeiten einer konkreten Unterstützung prüfen.

                    .

                    1. … die Bundesregierung und die Europäischen Institutionen sich für eine aufgeklärte
                      Politik einsetzen, damit aus Seenot Gerettete und Hilfsorganisationen dabei
                      unterstützt werden, schnellstmöglich in einen sicheren Hafen einfahren zu können und
                      von dort aus operieren zu können
                      . Das Scheitern einer gemeinsamen Europäischen
                      Asylpolitik und die Handlungsunfähigkeit von Staats- und Regierungschefs darf nicht
                      länger auf dem Rücken der Schwächsten und der humanitären Hilfe ausgetragen werden.
                      Statt den Hilfsorganisationen durch einen "Verhaltenskodex" zusätzliche Steine in den
                      Weg zu legen, sollte man eher über einen Kodex für die libysche Küstenwache reden.
                      Informationen über Seenotrettungsfälle müssen öffentlich zugänglich gemacht werden,
                      insbesondere die Schiffe im Umfeld sollten im Sinne des internationalen Rechts
                      schnellstmöglich Informationen über Seenotrettungsfälle bekommen, um Rettungsaktionen
                      einleiten zu können. Auch Frontex darf nicht länger dazu beitragen, dass Rettungen
                      verzögert werden.

                      1. … eine schnelle Verteilung der Menschen, die an den europäischen Außengrenzen ankommen
                        und Asyl beantragen wollen, sichergestellt wird
                        . Nur durch eine schnelle Verteilung
                        kann die Verantwortung für die Asylverfahren gerechter verteilt werden und unwürdige
                        Situationen wie auf den griechischen Inseln vermieden werden. Dabei muss die
                        Rechtsstaatlichkeit im Vordergrund stehen. Asylsuchende an den Außengrenzen Europas
                        müssen zuverlässig registriert und erstversorgt sowie ihre Daten abgeglichen werden.
                        Selbstverständlich muss die EU ihre Außengrenzen kontrollieren und gemeinschaftlich
                        vor Terrorismus, Menschen- und Drogenhandel schützen. Die Vermengung dieser wichtigen
                        grenzpolizeilichen Aufgaben mit der europäischen Asylpolitik und Flüchtlingsaufnahme
                        ist jedoch zutiefst unseriös und politisch fahrlässig. Die europäische
                        Flüchtlingspolitik lässt sich nicht über Grenzkontrollen lösen oder gestalten.
                        Grenzschutz darf nicht bedeuten, dass niemand mehr reinkommt. Externalisierung von
                        Lagern, Pre-Screenings, Hotspots oder geschlossene Lager an den Außengrenzen sowie
                        Auffang- und Transitzentren jenseits der Außengrenzen lehnen wir ab. Außerdem müssen
                        die
                        Spielräume zur Aufnahme von Geflüchteten in aufnahmebereiten Regionen,
                        Bundesländern und Kommunen genutzt und erweitert werden
                        . Dafür sollen die Länder-
                        Aufnahmemöglichkeiten zum Beispiel im Rahmen des §23(1) Aufenthaltsgesetzes ausgenutzt
                        werden.

                        1. … sichere und legale Fluchtwege geschaffen werden. Wir befürworten eine Ausweitung der
                          Ressettlement und Relocationprogramme, aber auch der Landesaufnahmeprogramme. Die EU-
                          Länder müssen ihren Anteil an dem jährlichen, vom UNHCR ermittelten Resettlement-
                          Bedarf entsprechend ihrer Wirtschaftskraft erfüllen. Das individuelle Asylrecht wird
                          dadurch nicht angetastet. So nehmen wir unsere humanitäre Verantwortung gegenüber
                          besonders schutzbedürftigen Geflüchteten wahr – beispielsweise aus UN-
                          Flüchtlingslagern in Jordanien, dem Libanon oder der Türkei. Zugleich wollen wir die
                          Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte wieder grundrechtskonform ermöglichen
                          und setzen uns für humanitäre Visa ein. Die Möglichkeit der Kommunen und Bundesländer,
                          eigenständig Hilfe zu leisten und Menschen aufzunehmen sollten deutlich verbessert
                          werden.

                          1. ...der Schengen-Kodex eingehalten wird. Völkerrechtlich unzulässige Zurückweisungen
                            von Geflüchteten an den innereuropäischen Schengen-Grenzen darf die EU nicht weiter
                            akzeptieren. Sie muss sicherstellen, dass in den EU-Staaten sowohl an den
                            innereuropäischen als auch Außengrenzen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
                            gewährleistet werden.

                            1. … die Finanzierung und Ausbildung libyscher Milizen beendet wird, so lange ihre
                              Schiffe sich nicht an internationales Recht halten und Menschen an den Ort
                              zurückbringen, von dem sie gerade fliehen mussten. Im Gegensatz zu Hilfsorganisationen
                              sind die EU-geförderten libyschen Milizen weder gute Seenotretter, noch sind sie für
                              die Seenotrettung ausgerüstet. Trotz dreistelliger Millionenförderung duch die EU gibt
                              es an Bord der Milizen nicht einmal Schwimmwesten für die Rettung. In Libyen selbst
                              sind Geflüchtete einer unmenschlichen und ausweglosen Lage ausgesetzt, mit
                              Gefangenenlagern, willkürlichen Erschießungen, Vergewaltigungen und Sklaverei. Die
                              Bundesregierung muss sich deshalb viel stärker mit eigenen Kontingenten für die
                              Notevakuierung von Flüchtlingen aus den libyschen Gefangenenlagern einsetzen.

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