Änderungen von V-23 zu V-23 Beschluss (vorl.)
Ursprüngliche Version: | V-23 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.10.2019, 10:16 |
Neue Version: | V-23 Beschluss (vorl.) |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 17.11.2019, 05:06 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 68 bis 76:
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN streiten wir daher für mehr Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen, damit sich diese weiterhin kreativ und engagiert auch in politische Auseinandersetzungen einbringen können. Wir Grüne streben daher eine umfassende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts an. Wir wollen in das Gemeinnützigkeitsrecht zusätzliche Zwecke integrieren, die das Engagement der Bürger*innen auch für bisher nicht ausdrücklich anerkannte Ziele wie die Durchsetzung des Sozialstaatsgebotes - einschließlich der dafür nötigen Finanzausstattung des Staates - oder z.B. die Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte und LGBTIQ-Rechte steuerlich begünstigen. Diese wie bisherige Zwecke, ob Umweltschutz oder Gleichberechtigung von Mann und Frau, können oft nur durch die Teilnahme an der öffentlichen und auch politischen Willensbildung verfolgt werden. Das muss ausdrücklich und umfassend erlaubt sein.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN streiten wir daher für mehr Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen, damit sich diese weiterhin kreativ und engagiert auch in politische Auseinandersetzungen einbringen können. Ob dies durch eine Generalklausel in der Abgabenordnung, durch die Wiederbelebung der sogenannten politischen Vereine, durch eine ausgeweitete Liste gemeinnütziger Zwecke oder lediglich einer Aufstellung einer Negativliste ermöglicht wird, muss in dem politischen Arbeitsprozess zwischen Bund und Ländern geklärt werden. Jedoch muss sicher gestellt werden, dass nicht die wirtschaftlich Mächtigen einen intransparenten und durch Steuervorteile übermäßigen Einfluss auf die öffentlich Debatte und politische Willensbildung gewinnen, der die gleichberechtigte Teilnahme aller Bürger*innen am demokratischen Prozess gefährdet. Deshalb braucht es Transparenzregeln für alle politischen Akteure und für alle großen gemeinnützigen Organisationen. Hierzu können ein Lobbyregister und ein Gemeinnützigkeitsregister beitragen. In ein öffentlich zugängliches Gemeinnützigkeitsregister gehören neben der Auflistung der verfolgten Ziele auch Angaben über die Finanzierung und über Großspenden.