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44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld
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  1. 44 BDK Bielefeld
  2. V-26 Beschluss (vorl.)

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 zur Klimapräsidentschaft machen und Europas Versprechen für Demokratie und Menschenrechte einlösen!

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Veranstaltung:44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld
Tagesordnungspunkt:V Verschiedenes
Status:Beschluss (vorläufig)
Beschluss durch:Bundesdelegiertenkonferenz
Beschlossen am:16.11.2019
Basierend auf:V-26: Deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 zur Klimapräsidentschaft machen und Europas Versprechen für Demokratie und Menschenrechte einlösen!
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Beschlusstext

    Deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 zur Klimapräsidentschaft machen und Europas Versprechen
    für Demokratie und Menschenrechte einlösen!

      Ende 2019 nimmt die neue Europäische Kommission ihre Arbeit auf und ihr Arbeitsprogramm wird
      wegweisend für die kommenden Jahre europapolitischer Politik. Viele große Gesetzesvorhaben
      werden dabei von dem Land verhandelt, das ab dem 1. Juli 2020 die EU-Ratspräsidentschaft
      innehaben wird: Deutschland. Deutschland bildet ab dem 1. Juli 2020 bis Ende 2021 mit
      Portugal und Slowenien die sogenannte Trio-Präsidentschaft. Im zweiten Halbjahr 2020 hat
      Deutschland die Federführung. Das Trio formuliert gemeinsame Ziele und Prioritäten und
      erarbeitet ein konkretes Programm, mit dem sich der Rat während der drei Präsidentschaften
      befassen wird.

        Die deutsche Ratspräsidentschaft zur Klima-Präsidentschaft machen

          Im November 2020 findet die übernächste UN Klimakonferenz (COP26) in Glasgow statt, kurz
          davor kommen die UN Mitgliedsstaaten bei der 15. Weltartenschutzkonferenz zusammen. Eben in
          dieser Zeit wird Deutschland die Ratspräsidentschaft innehaben. Die EU und Deutschland
          müssen diese Chance nutzen und dem ins Stocken geratenen globalen Kampf gegen die Klimakrise
          und dem Schutz der Biodiversität neues Leben einhauchen. Noch ist es nicht zu spät, dass wir
          das Abkommen von Paris auch wirklich einhalten können, noch können die Aichi Ziele zur
          Bewahrung der biologischen Vielfalt erreicht werden. Dazu muss sich die EU auf ambitionierte
          verbindliche Maßnahmen einigen, um in jedem Sektor unseren fairen Beitrag zur Erreichung der
          Pariser Klimaschutzziele zu leisten. Wir brauchen endlich einen Aktionsplan Biodiversität.
          Es gilt mit positivem Beispiel voranzugehen, um den Handlungsdruck auch auf zögernde
          Regierungen in anderen Ländern der Welt zu erhöhen.

            Doch bislang versagt die Bundesregierung nicht nur national beim Klimaschutz, sondern auch
            europäisch. Das unambitionierte Klimapaket wird nur noch übertroffen von Deutschlands
            Blockade bei europäischen Verhandlungen für mehr Klimaschutz. Es darf nicht sein, dass
            Europa durch die rückwärtsgewandte Klimapolitik der Bundesregierung die Europäische Union
            lähmt. So wurde zum Beispiel auch auf Betreiben Deutschlands verhindert , dass die
            Europäische Investitionsbank, die zukünftige "Klimabank", endlich keine fossilen Kraftwerke
            mehr fördert. Die EU hat wegen ihrer Wirtschaftskraft und ihrer historischen Emissionen eine
            höhere Verantwortung. Aktuell ist sie aber vom Vorreiter zum Nachzügler geworden: die
            Klimaziele reichen zur Einhaltung des Pariser Abkommens nicht aus, und die Maßnahmen sind
            sogar für die Erfüllung der eigenen Ziele unzureichend. Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen eine zu
            100 Prozent erneuerbare und energieeffiziente Europäische Union als Treiber für die
            internationale Energiewende. Dafür muss das europäische Klimaschutzziel, das sich keineswegs
            auf dem Pfad der Pariser Klimaziele bewegt, ambitionierter und verbindlich werden: wir
            fordern 65% Emissionsminderung bis 2030.

              Ursula von der Leyen hat für ihre ersten 100 Tage einen Green Deal inklusive
              Klimaschutzgesetz angekündigt und den designierten EU Kommissar Frans Timmermanns
              beauftragt, das Gesetz zusammen mit einem Plan für den europäischen Green Deal zu
              erarbeiten. Es wird in die Zeit der deutschen Ratspräsidentschaft fallen, eine ambitionierte
              Position der Mitgliedstaaten im Rat zu definieren. Im europäischen Klimaschutzgesetz sollen
              klare Minderungsziele festgelegt werden, deren Erreichung unabhängig im Rahmen klarer
              Mechanismen überprüft werden soll, es soll direkt notwendige Massnahmen in den Sektoren
              unterlegen, damit Europa seine Verpflichtungen im Pariser Klimavertrag vollumfänglich
              erreicht. Dazu gehören die verbindliche Einbeziehung der Sektoren Flugverkehr und
              Schifffahrt ebenso wie die Umstellung der Landwirtschaft, um die Emissionen aus der
              Düngerproduktion und Tierhaltung zu minimieren. Ziel der Ratspräsidentschaft muss es sein,
              dass ein neues europäisches CO2 Reduktionsziel beschlossen wird, das mit dem Pariser
              Klimaschutzabkommen kompatibel ist und zur Klimakonferenz in Glasgow COP26 eingereicht
              werden kann. Da darf die aktuelle deutsche Politik auf keinen Fall der Maßstab für sein! Die
              Bundesregierung muss auf europäischer Ebene für einen Mindestpreis im ETS von 40€ pro Tonne
              CO2 eintreten.

                Die neue Europäische Kommission wird wahrscheinlich eine Überarbeitung des Europäischen
                gesetzlichen Rahmens für Gas vorlegen. Falls es frühzeitig zu einem neuen "Gaspaket" kommt,
                wird die Bundesregierung die Ratsposition dazu verhandeln müssen. Statt weiter die
                Fürsprecherin fossiler Energieträger zu spielen, wie etwa beim Bau der Gaspipeline Nord
                Stream 2, sollte die Bundesregierung den Blick endlich in die Zukunft richten und die
                Europäische Energiewende mit aller Kraft vorantreiben. Wir wollen keine weiteren Gelder für
                fossile Infrastruktur ausgeben, sondern in den Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine
                Verbesserung der Energieeffizienz investieren und gezielt Power-To-X Technologien fördern.
                Dafür muss Europa zu einem gemeinsamen Großmarkt auf der Basis von Erneuerbaren
                zusammenwachsen.

                Wir brauchen außerdem nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa einen vollständigen
                Kohleausstieg. Während in Deutschland dafür die Milliardenpakete geschnürt werden, sieht es
                auf europäischer Ebene dafür mau aus. Der deutsche Kohleausstieg - teuer, langsam,
                rückwärtsgewandt - ist schlecht gemacht. Viel Geld für wenig Transformation und wenig
                Zukunft und somit kein Vorbild für andere, auch weniger reiche Mitgliedsstaaten. Aber wir
                wissen auch: die Transformation gibt es nicht umsonst. Dabei ist klar: auch andere
                europäische Kohleregionen zum Beispiel in Polen werden Unterstützung für die Transformation
                brauchen. Hier kann und muss die EU die wirtschaftlich schwächeren Länder beim Ausstieg
                unterstützen. Der nun anvisierte "Just Transition Fund" im EU Haushalt muss auskömmlich
                finanziert sein als Teil des Green Deals, an verbindliche Abschaltpläne gekoppelt werden,
                nur zukunftsfeste Investitionen unterstützten und die Beschäftigten im Blick haben.

                Die grüne Transformation der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft muss aber als
                Querschnittsthema im nächsten EU Haushalt gestaltet werden. Auch hier kommt es auf die
                deutsche Regierung an aus dem Kohleausstieg ein europäisches Projekt zu machen! Wir brauchen
                ein Divestment Programm und ein Climate mainstreaming für den EU Haushalt. Nachdem mit der
                Photovoltaik eine Schlüsselindustrie des 21. Jahrhunderts ohne Federlesens anderen
                Volkswirtschaften überlassen wurde, gilt es, mit einer europäischen Wasserstoffstrategie
                Know-How und zukunftsfähige Arbeitsplätze in der EU zu halten.

                Die Landwirtschaft produziert heute größtenteils nach Bedingungen, die in eine Sackgasse für
                Bäuerinnen und Bauern, für Umwelt und Klima führen. Wir müssen dieses System grundsätzlich
                ändern, so dass ein umwelt-, tier- und klimafreundliches Wirtschaften sich eher lohnt als
                industrialisierte Landwirtschaft. Die Agrarpolitik der Bundesregierung wie auch die EU-
                Agrarpolitik tun aber genau das nicht und leisten so ihren Beitrag, die Klimakrise
                anzuheizen. Wir fordern daher einen radikalen Umbau der EU-Agrarförderung (GAP) sowie eine
                Qualifizierung der Gelder der Europäischen Agrarpolitik: Öffentliche Gelder sollen
                qualifiziert und spätestens ab 2027 nur in öffentliche Leistung investiert werden. Gefördert
                werden soll dann nur noch eine klima- und tiergerechte, arten- und umweltschützende
                Landwirtschaft.

                Deutschland hat über den Europäischen Rat Einfluss und Möglichkeit, diesen Systemwechsel in
                der EU-Agrarpolitik einzufordern und muss seine Ratspräsidentschaft nutzen, um endlich einen
                Kurswechsel im Bereich der EU-Agrarförderung einzuleiten, um eine klimagerechtere
                Landwirtschaft voranzubringen.

                  EU Haushalt stärken

                    Momentan verhandelt das Europäische Parlament mit Kommission und Rat das Budget der
                    Europäischen Union für die kommenden Jahre. Trotz eines ambitionierteren französischen
                    Vorschlags möchte Deutschland daran festhalten, dass nur 25% der gesamten Ausgaben des
                    Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 – 2027 der EU einen Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele
                    leisten sollen. . Der Umweltausschuss hat sich im September allerdings für einen 40%igen
                    Anteil für Klimaschutz-Investitionen ausgesprochen; wir Grüne fordern 50%. Für die EU
                    Außenfinanzierung fordern wir 40 Prozent fürs Klima und 10 Prozent für Biodiversität, damit
                    die EU künftig deutlich mehr für Finanzierungsbedarfe in Entwicklungsländern bereitstellt.
                    Damit würde die EU endlich einen fairen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung im
                    Kontext der UN Klimaverhandlungen leisten. Finanzminister Scholz sollte sich auf Bundesebene
                    dafür einsetzen, dass die Blockade der deutschen Regierung für mehr Klimaschutz im Haushalt
                    der Europäischen Union endlich aufbricht. Angesichts der globalen Klimakatastrophe haben wir
                    keine Zeit mehr zu verlieren. Es darf keine falsche Zurückhaltung beim Schutz unserer
                    Lebensgrundlagen geben. Unser Planet und wir können nicht auf den nächsten Mehrjährigen
                    Finanzrahmen in acht Jahren warten. Dann wird es zu spät sein.

                      Die neue Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen fordert 1 000 Milliarden Euro für den
                      Klimaschutz in der Europäischen Union. Der Europäische Rechnungshof fordert sogar das
                      Zehnfache. Doch die deutsche Bundesregierung hält am 1-Prozent-Ziel als Anteil am Brutto
                      National Einkommen (BNE) für den europäischen Haushalt fest, und möchte an den Ausgaben aber
                      auch nichts ändern. Gleichzeitig trägt die Bundesregierung in der EU zur Blockade wichtiger
                      Maßnahmen gegen Steuerdumping bei, die einen größeren EU-Haushalt gegenfinanzieren könnten.
                      Wir fordern die Deutsche Bundesregierung auf für mehr europäische Investitionen in Klima,
                      Digitalisierung und Zusammenhalt einzustehen und das 1% Ziel bei den Verhandlungen zum
                      mehrjährigen Finanzrahmen aufzugeben. Die Bundesregierung schadet mit ihrer Hardliner
                      Position der Europäischen Union. Wer den EU Haushalt zusammenkürzen will wird die Klimakrise
                      nicht stoppen und verschärft die soziale Spaltung auf unserem Kontinent. Wir Grüne wollen in
                      einem ersten Schritt 1,3% BNE für den EU Haushalt bereitstellen und den EU Haushalt durch
                      eigene Einnahmequellen unabhängiger machen.

                        Was in Deutschland die Fixierung auf die schwarze Null ist, das ist in der Europäischen
                        Union das 1-Prozent-Ziel. Ein Aufbruch für Europa sieht ganz anders aus.

                          Die Europäische Investitionsbank (EIB) zur Klimabank machen: ‚Energy Efficiency First‘

                            Bündnis 90/DIE GRÜNEN treibt gemeinsam mit unseren Freundinnen und Freunden aus Europa die
                            Debatte über eine neue Finanzierungspolitik der Europäischen Investitionsbank (EIB) an.
                            Deutschland gehört zu größten Geldgeber der Bank. Wir begrüßen den Vorschlag der EIB für
                            ihre geplante Darlehenspolitik im Energiebereich, die Finanzierung von Projekten mit
                            fossilen Brennstoffen einzustellen sowie alle Bemühungen, die Aktivitäten der EIB mit den
                            Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang zu bringen. Es braucht allerdings mehr
                            ehrgeizige Schritte um die EIB in eine Klimabank zu verwandeln. Dazu braucht die EIB mehr
                            Eigenkapital, um innovative Technologien in großem Umfange finanzieren zu können und eine
                            Managementkultur, Risiken einzugehen, die Privatinvestoren noch nicht tragen wollen. Einen
                            schnellen Fossil-Ausstieg unterstützen wir voll und ganz.

                              Europas Versprechen für Demokratie und Menschenrechte einlösen

                                Die deutsche Ratspräsidentschaft muss während der Ratspräsidentschaft einen Schwerpunkt auf
                                die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie setzen. Europas Werte basieren auf der
                                Grundrechtecharta: Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.
                                Dieses Jahr wird die Grundrechtecharta zehn Jahre. Ein Grund zu feiern! Aber die
                                Einschränkung von Wissenschaftsfreiheit , autoritäre Justizreformen, Korruption, die
                                Einschränkung von Pressefreiheit und Demonstrationsrecht und zivilgesellschaftlicher Akteure
                                in vielen Mitgliedsstaaten zeigen: Demokratie, Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit
                                sind nicht in Stein gemeißelt. Sie gilt es immer wieder neu zu erkämpfen, zu schützen und zu
                                bewahren.

                                Wir fordern, dass sich die deutsche Ratspräsidentschaft für eine Reform der
                                Grundrechtecharta einsetzt. Ihr Anwendungsbereich soll so ausgeweitet werden, dass alle
                                Bürger*innen der EU die in der Charta enthaltenen Grundrechte im national vorgesehenen
                                Instanzenweg auch gegenüber ihren jeweiligen Nationalstaaten einklagen können. Das würde sie
                                massiv stärken und die Möglichkeiten verbessern, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu
                                verteidigen, gerade in den Ländern, in denen diese Prinzipien angegriffen werden. Sie gilt
                                es immer wieder neu zu erkämpfen, zu schützen und zu bewahren. Die Grundrechtecharta muss
                                dabei uneingeschränkt auch in der digitalen Sphäre durchgesetzt werden.

                                In Zeiten von erstarkendem Rechtspopulismus stärken wir gezielt die demokratischen Kräfte in
                                den betroffenen Mitgliedstaaten. Darum fordern Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Wenn Regierungen in
                                Mitgliedstaaten Demokratie und Rechtsstaatlichkeit schwerwiegend, systematisch und
                                dauerhaft, unter anderem durch Korruption, untergraben, soll die EU-Kommission den
                                nationalen Regierungen die Kontrolle über die Vergabe von EU-Geldern entziehen können. Ein
                                Entzug von Fördermitteln soll jedoch nicht die breite Bevölkerung treffen sondern nur die
                                Regierungen, die demokratische Prinzipien verletzt haben. Deshalb wollen wir, dass dem
                                betreffenden Mitgliedsstaat nicht pauschal Mittel gestrichen, sondern dass sie zielgerichtet
                                eingefroren und direkt verwaltet von der Kommission an die Kommunen und andere
                                Fördermittelempfänger ausgegeben werden. So könnte das Geld weiterhin dort ankommen, wo es
                                gebraucht und sinnvoll verwendet wird, aber die Vergabemacht läge nicht mehr bei den
                                nationalen Regierungen. Das muss im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen unter deutscher
                                Ratspräsidentschaft verankert werden.

                                  Bereits bestehende Instrumente der EU zur Sicherung von Rechtstaatlichkeit und Demokratie,
                                  wie der EU-Rechtsstaatsmechanismus, müssen weiterentwickelt werden. Deutschland hat die
                                  Aufgabe, dies zu einer der Kernaufgaben der Ratspräsidentschaft zu machen. Ein wirksamer
                                  Rechtsstaatsmechanismus braucht klare Kriterien, unabhängige Untersuchungen und echte
                                  Sanktionsmöglichkeiten. Darunter verstehen wir einen umfassenden, alle Mitgliedsstaaten
                                  einschließenden und jährlichen Bericht über Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch eine
                                  unabhängige Kommission, die sich aus den Nationalen Parlamenten und dem Europäischen
                                  Parlament ernannten Verfassungsexperten zusammensetzt.

                                    Bei akuten und gravierenden Verletzungen von demokratischen Prinzipien und
                                    Rechtsstaatlichkeit durch einzelne nationale Gesetze erstellt die "Rechtsstaats-Kommission“
                                    Ad-hoc-Berichte und schlägt der Europäischen Kommission Reaktions- und
                                    Sanktionsmöglichkeiten vor. Doch Sanktionen alleine reichen nicht aus: Wir wollen
                                    Rahmenbedingungen für Zivilgesellschaft, Medien und politische Pluralität in der EU stärken.
                                    Um aktiv und gemeinnützig agierende Akteur/innen zu schützen, sollte die deutsche
                                    Ratspräsidentschaft sich für die Schaffung eines europaweiten Vereins- und
                                    Gemeinnützigkeitsrechts einsetzen.

                                      Dabei schauen wir auch auf uns in Deutschland selbst: Urteile des EuGH dürfen
                                      Mitgliedstaaten der EU nicht ignorieren. Vertragsverletzungsverfahren laufen auch gegen
                                      Deutschland. Dabei muss gerade Deutschland während der Ratspräsidentschaft zeigen:
                                      Vertragsverletzungsverfahren nimmt die Bundesregierung ernst und beendet den andauernden
                                      Verstoß zum Beispiel gegen die EU-Nitratrichtlinie.

                                        Stärkung der Menschenrechte innerhalb und außerhalb der EU

                                        An den europäischen Außengrenzen verletzen Mitgliedsstaaten systematisch europäisches Recht.
                                        In Ländern wie Kroatien wird Menschen ein rechtsstaatliches Verfahren verweigert.
                                        Geflüchtete werden durch kroatische Grenzbeamte misshandelt, beraubt und illegal wieder in
                                        Drittstaaten zurückgeschickt. Die deutsche Ratspräsidentschaft muss sich gegen die
                                        Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen stellen und Maßnahmen ergreifen, solche
                                        Situationen zu verhindern. Statt willkürliche Grenzkontrollen im Schengenraum durchzuführen
                                        sollten wir uns verstärkt darum kümmern, dass im Schengenraum keine
                                        Menschenrechtsverletzungen mehr geduldet werden.

                                          Menschen auf der Flucht sind kriminellen Strukturen und Gewalt schutzlos ausgesetzt. Auch
                                          innerhalb Europas, etwa in den überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln werden die
                                          menschenrechte von Geflüchteten durch das Fehlen einer solidarischen Verteilungspolitik in
                                          Europa massiv verletzt. Die Einführung eines Ad-Hoc Verteilungsmechanismus zwischen 4 EU
                                          Staaten wäre ein Schritt in die richtige Richtung gewesen. Die Bundesregierung muss ihre
                                          Ratspräsidentschaft nutzen, um einen gemeinsamen solidarischen Verteilmechanismus und auch
                                          die Europäische Unterstützung aufnahmebereiter Kommunen voranzubringen.

                                            Die EU Kommission wird eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie vorlegen, die
                                            Diskriminierung außerhalb des Arbeitsmarktes für alle Diskriminierungstatbestände verhindern
                                            und ahnden soll. Hier sollte die deutsche Ratspräsidentschaft eine ambitionierte
                                            Ratspositionierung ermöglichen. Dies ist besonders wichtig vor dem Hintergrund, dass die
                                            deutschen Regierungen der letzten Jahre immer eine solche Antidiskrimierungsgesetzgebung mit
                                            verhindert haben.

                                              Außerdem kann die deutsche Ratspräsidentschaft mit Blick auf Gleichberechtigung die
                                              angekündigten Initiativen für Lohngleichheit und gegen Gewalt an Frauen gestärkt und
                                              konkretisiert werden. Hier braucht es ambitionierte Gesetzgebung statt weiterer
                                              Koordinierungsprozesse. Die von Ursula von der Leyen angekündigte Richtlinie gegen
                                              geschlechterbezogene Gewalt muss vorgelegt werden, statt wieder in der Schublade zu
                                              verschwinden. Wir fordern, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung wahr macht und eine
                                              Initiative für nachhaltige Lieferketten startet. Es braucht verbindliche Regeln, die
                                              sicherstellen, dass unsere Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen und
                                              Umweltverbrechen sind.

                                              Wir treten für eine gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik ein, die sich für
                                              Menschenrechte stark macht. Dabei setzen wir uns dafür ein, dass Verteidigerinnen von
                                              Menschenrechten und Demokratie, Hinweisgeberinnen, aber auch Bürgerdialoge mehr und
                                              unbürokratischer gefördert und geschützt werden. Eine konkrete Aufgabe für die deutsche
                                              Ratspräsidentschaft wird es sein, den Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie des
                                              Europäischen Rates voranzutreiben. Menschenrechte müssen bei allen EU Handelsverträgen
                                              verbindlich verankert und ihre Verletzung einklagbar sein. Weiterhin sollte die
                                              internationale Vernetzung und der Austausch von zivilgesellschaftlichen Organisationen
                                              unterstützt werden. Humanitäre Hilfe darf weder außerhalb noch innerhalb Europas
                                              kriminalisiert werden. Bei dem angekündigten Aufschlag für eine gemeinsame Migrations-und
                                              Asylpolitik wird es entscheidend auf die Bundesregierung während der Ratspräsidentschaft
                                              ankommen, hier die Menschenrechte, das Recht auf Asyl und die Einhaltung von internationalem
                                              Recht durchzusetzen.

                                                Eine Umwidmung der Entwicklungszusammenarbeit zur Migrationsabwehr -- beispielsweise durch
                                                Migrationsmarker bei Entwicklungszusammenarbeitsprojekten, Mindestausgaben für
                                                Migrationsmanagement in Entwicklungszusammenarbeitsinstrumenten, Nutzung von EU-Trust-Funds
                                                für die Unterstützung von Grenzpolizei von Staaten, in denen Menschen- und Flüchtlingsrechte
                                                nicht gewahrt sind, oder migrationspolitischen Bedingungen für die Bewilligung von
                                                Entwicklungszusammenarbeitsgeldern - lehnen wir ab. Wir setzen uns dafür ein, dass die
                                                Ratspräsidentschaft das ebenfalls tut.

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