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44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld
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  1. 44 BDK Bielefeld
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W-01-465: Recht auf Wohnen

Antrag: Recht auf Wohnen
Antragsteller*in: Katrin Schmidberger (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 25%)
Status: Geprüft
Verfahrensvorschlag: Erledigt durch: W-01-462
Eingereicht: 25.10.2019, 12:42

Verfahrensvorschlag zu W-01-462: Antragstext

Von Zeile 463 bis 468:

WirDie Anzahl wohnungsloser Menschen in Deutschland seit Jahren rapide ansteigt. Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe waren im Jahr 2017 mind. 650.000 Menschen in Deutschland wohnungslos. Hinzukommen tausende Obdachlose, deren Anzahl bisher nicht systematisch erfasst ist. Immer mehr Städte reagieren auf die steigenden Obdachlosigkeit mit baulichen und ordnungspolitischen Maßnahmen, um obdachlose Menschen von bestimmten Plätzen fernzuhalten. Diese Praxis ist für uns mit der Menschenwürde nicht vereinbar, verlagert Obdachlosigkeit nur und muss unterbunden werden. Stattdessen wollen wir ein nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Weg bringen und uns entsprechend der globalen Nachhaltigkeitsziele vornehmen, dass es bis 2030 keine Obdachlosigkeit mehr in Deutschland gibt.

Überforderung, Burn-out-, Suchterkrankungen, Verschuldung und Armut: Insbesondere Personen mit sozialen Schwierigkeiten, aber zunehmend auch Frauen und Familien mit Kindern sind von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen. Um sie beim Erhalt des Wohnraums zu unterstützen, wollen wir in allen Kommunen Fachstellen einrichten, in denen Ansprechpartner*innen der Jobcenter, der Sozialämter, der Bau- und Wohnungsaufsicht, von Sucht- und Schuldnerberatungsstellen und der Mieter*innenberatung zusammenwirken. Auch Personen im ALG2-Bezug sind aufgrund von Sanktionen oder unzureichenden Kosten der Unterkunft besonders oft von Wohnungslosigkeit bedroht. Sie wollen wir vor Wohnungslosigkeit schützen, indem wir die Kosten der Unterkunft den regionalen Wohnungsmärkten anpassen und die Sanktionierung der sozialen Mindestsicherung und der Kosten der Unterkunft abschaffen. EU-Bürger*innen, die auf der Suche nach Arbeit nach Deutschland kommen, wollen wir ebenfalls vor Wohnungslosigkeit bewahren. Dafür wollen wir sie von Anfang an gezielt bei der Suche nach sozialversicherungspflichtiger Arbeit unterstützen und nach drei Monaten den Zugang zu Leistungen des SGB II ermöglichen. Außerdem wollen wir Kommunen befähigen, diese EU-Bürger*innen im Wohnungsnotfall den Zugang zu Notunterkünften zu gewährleisten.

In angespannten Wohnungsmärkten beobachten wir, dass die Wohnungslosigkeit bis weit in die Mittelschicht hineinreicht. Auch diese braucht unsere Unterstützung. Bei besonderen sozialen Härten sind Zwangsräumungen mit allen Mitteln zu verhindern, bis alternativer Wohnraum am Wohnort zur Verfügung steht. Denn eine Unterbringung in Wohnungsloseneinrichtungen ist für diesen Personenkreis unzumutbar. Kommunale Wohnungsunternehmen wollen wir außerdem verpflichten, Zwangräumung durch Beratung möglichst abzuwenden und Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen.

Wer einmal in die Wohnungslosigkeit gerät, schafft es selten aus eigener Kraft aus dieser hinaus und lebt über mehrere Jahre in Wohnungsloseneinrichtungen. Dabei sind Betroffene erheblichen gesundheitlichen und sozialen Gefährdungen ausgesetzt. Wir wollen daher niedrigschwellige passgenaue Hilfen für Obdachlose ausbauen, wie z. B. Hilfeangebote für Psychisch- und Suchtkranke. Es ist eine menschenwürdige Notversorgung sicherzustellen, die besondere Bedarfe von vulnerablen Gruppen wie Obdachlose mit Mobilitätseinschränkungen, Pflegebedürftige und Sterbenskranke (Hospiz) berücksichtigt. In spezialisierten Unterkünften wollen wir unter anderem von Wohnungslosigkeit betroffenen LSBTTIQ*-Jugendlichen einen "Safer Space" vor Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Übergriffen bieten. Darüber hinaus müssen Bürger*innen unabhängig von ihrem Sozialleistungsbezug Zugang zu Notunterkünften erhalten.
Um eine möglichst schnelle Reintegration in normale Wohnungsverhältnisse zu ermöglichen, wollen wir in allen Wohnungsloseneinrichtungen die Beratung durch Sozialarbeiter*innen ausbauen und Wohnungslose durch die Einrichtung von kommunalen Wohnungsakquisestelle bei der Anmietung von eigenem Wohnraum gezielt unterstützen
. Außerdem braucht es eine gezielte Förderung des „Housing First“"Housing First"-Ansatzes, bei dem Obdachlose in eine Wohnung einziehen können, ohne sich zuvor für Hilfe „qualifizieren“"qualifizieren" zu müssen. Darüber hinaus müssen Bürger*innen, unabhängig von ihrem Sozialleistungsbezug, Zugang zu Notunterkünften erhalten.

Original-Änderungsantrag: Antragstext

In Zeile 465 einfügen:

vornehmen, dass es bis 2030 keine Obdachlosigkeit mehr in Deutschland gibt. Kommunale Wohnungsunternehmen stehen in der Pflicht, Zwangsräumungen durch Beratung zu verhindern und abzuwenden sowie Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen. Außerdem braucht

Begründung

erfolgt mündlich

weitere Antragsteller*innen

  • Julian Schwarze (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
  • Dr. Theodoros Ioannidis (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
  • Pascal Striebel (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)
  • Anna Hoppenau (KV Berlin-Neukölln)
  • Svenja Borgschulte (KV Berlin-Pankow)
  • André Schulze (KV Berlin-Neukölln)
  • Michael Sebastian Schneiß (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
  • Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
  • Mareike Engels (KV Hamburg-Altona)
  • Horst Schiermeyer (KV Görlitz)
  • Andreas Audretsch (KV Berlin-Neukölln)
  • Claudia Schulte (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
  • Christian Meyer (KV Holzminden)
  • Philipp Ahrens (KV Berlin-Lichtenberg)
  • Werner Graf (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
  • Marcus Schmitt (KV Main-Taunus)
  • Sven Lehmann (KV Köln)
  • Vasili Franco (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
  • Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow)

Kommentare

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