| Antrag: | Anders Wirtschaften für nachhaltigen Wohlstand - Auf dem Weg in die sozial-ökologische Marktwirtschaft | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesfrauenrat (dort beschlossen am: 20.09.2019) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme | 
| Angelegt: | 23.10.2019, 13:21 | 
WKF-05-252: Anders Wirtschaften für nachhaltigen Wohlstand - Auf dem Weg in die sozial-ökologische Marktwirtschaft
Von Zeile 251 bis 254:
Entscheidungen über Investitionen und Kreditvergaben gemacht werden, brauchen wir einen verbindlichen europäischen Standard für Nachhaltigkeit, dessen Leitplanken die 17 UN-Ziele Nachhaltigkeit (SDGs) sind, anhand dessen auch sozial-, geschlechter-, klima- und umweltschädliche Wirtschaftsbereiche klar benannt werden können. Auf dieser Grundlage müssen alle Finanzmarktakteure die Klima und UmweltauswirkungenAuswirkungen ihrer Investitionen offenlegen.
Unser Wirtschaftssystem und unser Wirtschaftsverständnis stehen vor dramatischen 
Veränderungen. Dabei geht es um viel mehr als um eine konjunkturelle Flaute nach Jahren des 
Booms, es geht um sehr grundsätzliche strukturelle Herausforderungen.
Ein ungezügelter Natur- und Ressourcenverbrauch, die Abhängigkeit von Exportüberschüssen, 
eine unzureichend regulierte Globalisierung, fehlende Investitionen in die Zukunft: Die 
Krisen verdeutlichen, dass unser angestammtes Wirtschaftsmodell, das in der Vergangenheit 
viel Wohlstand gebracht hat, so nicht mehr funktioniert. Der liberale Ökonom Nicolas Stern 
hat zu Recht festgestellt: „Der Klimawandel ist der größte Fall von Marktversagen, den die 
Welt je gesehen hat.“
Die enormen Wohlstandsgewinne kommen bei zu vielen nicht an und die Ungleichheit nimmt zu. 
Globale Konzerne, die sich nationaler Rechtsetzung entziehen, und Finanzmärkte, die an 
Stelle demokratischer Politik entscheiden, unter welchen Bedingungen wir Menschen leben. Das 
alles höhlt nicht nur die Grundlagen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens aus und gefährdet 
bei uns und in vielen anderen Ländern immer stärker das Vertrauen in demokratische Politik. 
Es zerstört auch die ökonomischen Grundlagen unserer Gesellschaft. Gleichzeitig erschüttern 
globale Handelskonflikte die Weltwirtschaft und die multilaterale Weltwirtschaftsordnung. 
Der drohende Brexit sorgt zusätzlich für Verunsicherung in der EU. Das hat Folgen. Nach 
Jahren des Booms zeichnet sich in Deutschland ein ernsthafter Abschwung der Konjunktur ab.
Jede Generation hat ihre Aufgabe. Einen nachhaltigen und gerechten Wohlstand zu schaffen, 
ist unsere. Deshalb müssen wir jetzt den Mut haben, weitreichende Entscheidungen zu treffen, 
dafür leidenschaftlich in der ganzen Breite der Gesellschaft zu werben und nicht verzagt nur 
in Trippelschritten zu denken. Richtig ausgestaltet schaffen wir die Grundlagen dafür, dass 
notwendige Innovationen in Europa entwickelt und marktfähig gemacht werden und damit 
zukunftsfähige neue Arbeitsplätze im Handwerk, in Startups, in der Dienstleistungsbranche 
und auch in traditionsreichen Industrieunternehmen entstehen. Dazu gehören auch massive 
Investitionen, öffentlich wie privat, um den immensen Investitionsstau in unserem Land zu 
begegnen, um die immensen Aufgaben beim Klimaschutz schnell und entschlossen anpacken zu 
können, um Produktivität und neue Ideen anzukurbeln.
Unser Ziel ist die sozial-ökologische Neubegründung der Marktwirtschaft. Sie ist das 
Gegenmodell zu einem ungeregeltem Kapitalismus und einem autoritären Staatskapitalismus. Wir 
streben ein Wirtschafts- und Finanzsystem an, das die planetaren Grenzen einhält und 
gleichzeitig menschliche Entfaltung garantiert – und zwar weltweit, über Grenzen hinweg und 
für zukünftige Generationen.
Den Weg dahin bereitet ein Green New Deal. Er schafft den neuen Ordnungsrahmen für faires, 
ökologisches und nachhaltiges Wirtschaften. Er investiert mutig in die Zukunft. Er setzt 
neue Kräfte für Kreativität und Innovationen frei. Er sorgt für sozialen Ausgleich. Er 
schafft die Grundlagen für einen nachhaltigen Wohlstand, der nicht auf der Ausbeutung der 
Natur und einer fossilen Wirtschaftsweise basiert, sondern den Mensch in den Mittelpunkt 
stellt.
Wir sind überzeugt, dass das freie und kreative Handeln von Menschen und die Dynamik eines 
fairen Wettbewerbs nachhaltigen Wohlstand und innovative Problemlösungen schaffen können. 
Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, bietet die Marktwirtschaft beste Voraussetzungen für 
sozial-ökologisches Wirtschaften. Doch dafür braucht es den gesamten Instrumentenkasten aus 
Steuern-, Abgaben- und Ordnungsrecht sowie intelligenter öffentlicher Forschungs- und 
Förderpolitik.
Die Aufgabe besteht darin, die Märkte der Zukunft so auszurichten, dass sie den Menschen und 
der Natur dienen. Dafür braucht es eine Politik, die beherzt vorangeht. Wenn wir es gut 
machen, können wir die großen Herausforderungen jetzt nutzen, um unsere Wirtschaft auf 
Zukunft, Gemeinwohl und nachhaltigen Wohlstand zu drehen.
Es wird gelingen
Unser Anspruch ist, dass Menschen sich entlang ihrer Vorstellungen in Freiheit und Würde 
entfalten können. Das erfordert ein Wirtschaftssystem, das Unternehmensgeist ebenso fördert 
wie es die Rechte von Beschäftigten schützt, nachhaltigen Wohlstand schafft, auf globale 
Gerechtigkeit zielt, die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern überwindet und 
gleichzeitig mit starken sozialen Institutionen Gerechtigkeit und Sicherheit garantiert. 
Eine starke und zukunftsfähige Wirtschaft, starke staatliche Institutionen und ökologische 
Leitplanken sowie ein starkes soziales Netz sind deshalb Grundbedingungen für die sozial-
ökologische Marktwirtschaft. Was Unternehmen, Arbeitnehmer*innen und Verbraucher*innen 
dagegen nicht brauchen, ist eine wankelmütige Politik, die (zu) spät ihre Unterlassungen 
korrigiert und dann in hektischen Aktionismus verfällt. Was sie brauchen, ist ein 
berechenbarer Weg in eine grundlegend neue Welt.
Für Deutschland ist die Überwindung des Kohle- und Öl-Zeitalters ein entscheidender, ja ein 
schicksalhafter Moment. Automobil, Chemie und Maschinenbau waren die Säulen des Erfolges der 
deutschen Wirtschaft in den letzten Jahrzehnten, aber sie müssen sich neu erfinden, um den 
Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden. Dabei kann die deutsche Industrie 
auf das bauen, was sie – und vor allem den Mittelstand – stark gemacht hat: ihre 
Ingenieurskunst, ihre Kreativität, das mittelständische Tüftlertum, die Sozialpartnerschaft 
mit den Gewerkschaften und ihre europäische und globale Orientierung.
Der Green New Deal für eine sozial-ökologische Neubegründung der Marktwirtschaft wird dann 
erfolgreich sein, wenn er auf ein neues Bündnis aus Arbeit und Umwelt setzt. Ohne die 
Beteiligung von Beschäftigten, Betriebsrät*innen und Gewerkschaften, ohne ihre Perspektive, 
ihren immensen Wissensschatz und ihre Wirkmacht in Unternehmen gelingt der Aufbau einer 
gemeinwohlorientierten Wirtschaftsordnung nicht. Wir wollen mit den Beschäftigten Seit an 
Seit für den Wandel kämpfen.
Viele Unternehmen machen sich bereits auf den Weg dahin. Mittelständler*innen schalten ihre 
Produktion auf Klimaneutralität um, Finanzinstitute entziehen sich dem Geschäft mit fossilen 
Energien, IT-Unternehmen setzen auf Erneuerbare und Großkonzerne erweitern grüne 
Produktportfolios. Die Industrie verlangt bereits ein überzeugendes, ökologisches 
Modernisierungsprogramm für Deutschland. Die Technologien, Innovationen und Ideen sind da. 
Die Politik muss jetzt liefern. 
Mit folgenden Maßnahmen wollen wir den Weg in eine sozial-ökologische Marktwirtschaft 
ebenen:
1. Qualitatives statt blindes Wachstum – ein neuer Wohlstandsbegriff
Um den universalen Anspruch der Menschen auf Würde, Freiheit und Glücksstreben innerhalb der 
planetaren Grenzen zu erfüllen, brauchen wir eine andere Form, Wohlstand zu messen. Unser 
heutiges Wirtschafts- und Sozialsystem ist darauf angewiesen, dass die Wirtschaft stetig 
wächst. Wächst sie nicht, drohen im heutigen System Wirtschaftskrisen und Arbeitslosigkeit, 
geraten Staatshaushalt und Sozialversicherungen ins Ungleichgewicht und es verschärfen sich 
gesellschaftliche Verteilungskonflikte. Klar aber ist: Ein ökologisch blindes 
Wirtschaftswachstum und die ökologische Begrenztheit unseres Planeten stehen miteinander im 
Konflikt. Unser Ziel ist deshalb,Wachstum mit sinkendem Ressourcenverbrauch zu koppeln.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist schon heute ein schlechter Indikator für Wohlstand und 
Lebensqualität, es ist blind für die sozialen Folgen und die ökologischen Schäden unseres 
Wirtschaftens. So werden etwa der Abbau von Ressourcen und die Zerstörung von Natur- und 
Sozialkapital im BIP überhaupt nicht berücksichtigt. Während Unternehmen beispielsweise den 
Rückgang von eigenen Bodenschätzen den Gewinnen gegenüberstellen und Abschreibungen 
vornehmen, macht der Staat das bisher nicht. Auch Reparaturmaßnahmen von Umweltschäden 
erscheinen im BIP als Steigerung, obwohl damit bestenfalls der Status quo wiederhergestellt 
und unter dem Strich nichts gewonnen ist. Genauso wird die unbezahlte Sorgearbeit, die vor 
allem von Frauen geleistet wird und eine unverzichtbare Grundlage unseres Wohlstands bildet, 
derzeit bei der Wohlstandsmessung nicht berücksichtigt. Wir schlagen deshalb ein neues 
Wohlstandsmaß und eine neue Form der Wirtschaftsberichterstattung vor, um neben den 
ökonomischen auch ökologische, soziale und gesellschaftliche Entwicklungen zu messen und 
Indikatoren dafür festzulegen. Dabei geht es um harte ökonomische Fakten, denn 
berücksichtigt wird auch das Natur- und Sozialkapital, dessen Verfügbarkeit natürlich ein 
Wert an sich, aber auch elementar für den wirtschaftlichen Erfolg ist.
Wir wollen damit Wohlstand in Deutschland und Europa zukünftig umfassender messen und den 
Fortschritt beim ökologischen Umbau der Wirtschaft langfristig abbilden. Auch für die 
Unternehmen können davon innovative Impulse ausgehen. So wollen wir als ersten Schritt für 
die Deutsche Bahn die Gemeinwohlbilanzierung einführen. Und alle größeren privaten 
Unternehmen sollen in ihrem Jahresabschluss zukünftig über Nachhaltigkeitsindikatoren wie 
CO2-Emissionen berichten. Bestehende Ausnahmen für nicht börsennotierte Unternehmen sowie 
für viele Banken und Versicherer wollen wir abschaffen. Langfristig wollen wir erreichen, 
dass diese ökologischen und sozialen Werte auch entsprechend bepreist werden und so direkten 
Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens haben.
2. Die Wirtschaft klimaneutral machen1
Wir können unser Wirtschaften verändern, aber nicht unsere Abhängigkeit von einer intakten 
Natur. Aus wissenschaftlicher Perspektive sind wir beim CO2-Ausstoß kurz davor, alle roten 
Linien zu überschreiten, vor denen uns viele Forscher*innen warnen. Das hätte gravierende 
Konsequenzen für unsere Freiheit und die Freiheit unserer Kinder und Enkel. Politisch werden 
die Klima- und Umweltauswirkungen unserer derzeitigen Wirtschaftsweise unsere Gesellschaften 
fordern wie nie zuvor. Und wirtschaftlich handelt es sich bei der Klimakrise um das größte 
Geschäftsrisiko für unseren Wohlstand – oder eben um die entscheidende Größe für unseren 
Wettbewerbserfolg auf den Märkten der Zukunft.
Nach Jahren des Stillstands ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, schnell und massiv in die 
Infrastruktur zu investieren, die eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft trägt. Um 
zur klimaneutralen Wirtschaft zu kommen, müssen Bahn, Autos und Gebäude weitgehend 
elektrifiziert werden. Für Lastwagen, Flugzeuge und Schiffe wird Wasserstoff eine zentrale 
Rolle spielen, ebenso für die Stahlindustrie, die Zementindustrie und Teile der 
Chemiebranche.
Die Energiewende muss dafür nach den Phasen der Markteinführung und Marktdurchdringung nun 
in die dritte Phase geführt werden, in der sie die Wirtschaft flächendeckend mit 
regenerativer Energie versorgt. Sie ist den Kinderschuhen entwachsen und muss im nächsten 
Jahrzehnt via Sektorenkopplung die Bereiche Verkehr, Industrie und Wärme erschließen. 
Gleichzeitig müssen Unternehmen drastisch Energie einsparen und effizienter verwenden sowie 
CO2-lastige durch CO2-neutrale Produktionsverfahren ersetzen.
Dabei können wir darauf bauen, dass technische und gesellschaftliche Entwicklungen nicht 
linear verlaufen, und dass wir effizienter oder besser werden können in einem Sprung aus dem 
Gewohnten heraus. Und darauf, dass die Marktwirtschaft ihre volle innovative Kraft entfalten 
kann, wenn wir die richtigen politischen Leitplanken setzen. Märkte sind ein mächtiges 
Instrument, sie schaffen und zerstören in rasendem Tempo. Sie können verheerende Krisen 
entzünden – Lehman Brothers lässt grüßen – und sie können gleichzeitig dafür sorgen, dass 
binnen weniger Jahre das Smartphone auch in den entlegendsten Winkeln dieser Erde Menschen 
miteinander verbindet. Märkte können, wenn die Anreize richtig gesetzt sind, eine grüne 
Revolution entfachen, die unsere Vorstellungskraft auf die Probe stellen wird. Damit dies 
geschieht, muss der Staat durch Ordnungspolitik, Preispolitik, Förder- und 
Investitionspolitik den Rahmen so zu setzen, dass der Weg zum klimaneutralen Verhalten in 
einem sozial-ökologisch gerahmten Markt rechtlich verbindlich und ökonomisch lohnend ist.
Ordnungsrecht bedeutetPlanungssicherheit für die Unternehmen. Also die verlässliche Vorgabe, 
dass Autos, Flugzeuge, Maschinen oder Kraftwerke ab einem bestimmten Datum kein Treibhausgas 
mehr ausstoßen dürfen. Preispolitik schafft fairen Wettbewerb, weil die Klimabilanz von 
Produkten zum Teil des Preises wird. Klimaschädliches Wirtschaften wird teurer, 
klimafreundliches Verhalten billiger. Förder- und Investitionspolitik gibt Starthilfen für 
neue Produkte und Produktionsweisen und verhilft ihnen über die Schwelle zur 
Wirtschaftlichkeit. Und sie schafft über den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur die Basis 
für ökologische Wirtschafts- und Lebensweise.
Ein Klimaschutzgesetz macht die Vorgaben
Das Klimaschutzgesetz ist das ordnungspolitische Herzstück. Ein solches Gesetz legt für alle 
Wirtschaftsbereiche (Sektoren) verbindliche CO2-Minderungsziele und CO2-Minderungspfade 
ebenso wie die dafür notwendigen Maßnahmen fest. Es garantiert eine dichte Kontrolle, ob die 
Maßnahmen wirken, und sieht empfindliche Sanktionen bei einer Verfehlung der Ziele vor. 
Ergänzt wird ein solches Klimaschutzgesetz durch weitere ordnungsrechtliche Vorgaben. Zum 
Beispiel wollen wir, dass ab 2030 nur noch emissionsfreie Autos neu zugelassen werden und 
der Weg dorthin durch verbindliche Quoten für E-Autos bereitet wird. Auch der Umbau der 
energieintensiven Unternehmen ließe sich über ansteigende Quoten zum Beispiel für 
klimaneutralen Stahl in Autos oder auch Windrädern und Gebäuden nicht nur planungssicherer 
gestalten, die Unternehmen hätten gerade mit Blick auf die weltweiten Überkapazitäten so 
auch einen Wettbewerbsvorteil auf dem europäischen Markt.
CO2 muss einen Preis bekommen
Ein wirksamer CO2-Preis ist für uns der zweite Teil des nötigen Instrumentenmixes, den wir 
zugleich klimapolitisch wirksam und sozial gerecht ausgestalten wollen. Nur so lässt sich 
zügig ein stabiler, langfristig orientierter Investitionsrahmen schaffen und systematisch 
Anreize zur Senkung des CO2-Ausstoßes und für eine Umstellung von Produktionsweisen sowie 
für „Efficiency First“ beim Umgang mit Ressourcen setzen. Nur so lässt sich das Potenzial 
auf einer für alle Marktteilnehmer transparenten Basis für einen fairen Wettbewerb schaffen. 
Der CO2-Preis schafft Gerechtigkeit und steigert mittelfristig auch die Wettbewerbsfähigkeit 
auf dem Weltmarkt — denn Klimaschutz ist nicht nur notwendig, sondern auch ein globaler 
Zukunftstrend.
Keine Steuermittel mehr für klimaschädliches Verhalten
Damit ökonomische Anreize ihr volles Potenzial entfalten können und zusätzliche finanzielle 
Spielräume für Zukunftsinvestitionen entstehen, wollen wir umwelt- und klimaschädliche 
Subventionen konsequent abbauen. Insgesamt betragen diese in Deutschland über 57 Milliarden 
Euro. Staatliche Subventionen wie die Steuerbefreiung von Rohöl zur Plastikherstellung, dem 
immer noch gewährten Beschaffungszuschuss für neue Ölheizungen oder die Nichtbesteuerung von 
Kerosin wollen wir endlich beenden.
Investitionen in CO2-freie Industrieprozesse, insbesondere in den Bereichen Stahl, Chemie 
und Zement, lohnen meist erst bei sehr hohen CO2-Preisen, die das europäische 
Emissionshandelssystem derzeit noch nicht abbildet. Damit sich solche Investitionen für 
Unternehmen schon heute rechnen, wollen wir den Unternehmen die Differenz zwischen dem 
aktuellen CO2-Preis und den tatsächlichen CO2-Vermeidungskosten erstatten, welche ihnen 
durch die Investitionen in neue Verfahren und Technologien entstehen (Carbon Contract for 
Difference). Die Kosten dafür können über eine Klima-Umlage refinanziert werden, die auf die 
Endprodukte aufgeschlagen wird und die für heimische Produkte und Importe gleichermaßen 
gilt. So rechnen sich diese Investitionen sofort und es werden kurzfristige 
Wettbewerbsnachteile gegenüber Regionen ohne eine entsprechende CO2-Bepreisung vermieden.
Förderpolitik gibt Starthilfe
Wir lassen die Unternehmen bei der ökologischen Transformation nicht allein und wollen sie 
unterstützen. Für Investitionen in transformative, CO2-freie Industrieprozesse in den 
Bereichen Stahl, Chemie oder Zement wollen wir deshalb bessere Abschreibungsmöglichkeiten 
schaffen und Leuchtturmprojekte CO2-freier Verfahren und Prozesse gezielt fördern. Die Basis 
zur Entwicklung solcher Verfahren ist die entsprechende Forschung. Dafür wollen wir die 
Mittel im kommenden europäischen Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“ auf 120 
Milliarden Euro aufstocken und die steuerliche Forschungsförderung als ein wirkungsvolles 
Innovationsinstrument ausgestalten. Weiterhin richten wir die öffentliche Beschaffung 
konsequent klimaverantwortlich aus und schaffen so Leitmärkte, die innovativen Unternehmen 
die notwendige Sicherheit geben, dass ihre Produkte auch einen Markt finden, auf dem sie 
starten können.
Um den ökologischen Umbau zu fördern und gleichzeitig den sich anbahnenden 
Wirtschaftsabschwung zu bekämpfen werden wir die degressive Abschreibung (AfA) zeitlich 
befristet wieder einführen.
In die ökologische Infrastruktur investieren
Investitionen in Klimaschutz bedeutet vor allem: Ausbau von Bahninfrastruktur, von ÖPNV, 
Fahrrad- und Fußverkehrsinfrastruktur, aber auch Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-
Mobilität sowie von Infrastruktur für erneuerbaren Wasserstoff. Wärmenetze, energetische 
Gebäudesanierung und der Ersatz von Öl- und Gasheizungen benötigen Unterstützung. Auch 
stehen die Rettung unserer Wälder, die Erhöhung von Deichen und die Schaffung von mehr 
Überflutungsflächen für Flüsse, der Umbau zu einer klima- und tierschutzgerechten 
Landwirtschaft an.
Allein die Bahn braucht mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr, um die notwendige 
Verlagerung des Verkehrs von der Luft und der Straße auf die Schiene stemmen zu können. Für 
den Aufbau eines elektrischen Ladesäulennetzes brauchen wir ein Investitionsprogramm in Höhe 
von 600 Millionen Euro. Unser Programm „Faire Wärme“, mit dem wir die energetische 
Gebäudesanierung unterstützen wollen, umfasst 7 Milliarden Euro im Jahr. Dies sind nur drei 
Beispiele. Insgesamt plädieren wir für zusätzliche öffentliche Investitionen in Höhe von 30 
Milliarden pro Jahr.
Wettbewerbsfähigkeit sichern, Klimadumping verhindern
Neben den notwendigen Anreizen müssen wir bei Einführung von ordnungspolitischen 
Klimamaßnahmen die europäische Industrie auch vor möglichen Nachteilen im internationalen 
Wettbewerb mit Staaten ohne eine vergleichbare Klimaschutzpolitik schützen. Dies kann über 
Grenzausgleichsmaßnahmen wie europäische Klimazölle, die auch auf Importe aufgeschlagen 
werden, oder über einen Grundstoffausgleich, der Recycling und weniger energieintensive 
Werkstoffe belohnt, geschehen. Auch die Finanzierung der zusätzlich notwendigen 
Investitionskosten für saubere Technologien könnte in Zukunft ein Weg sein, anstatt 
weiterhin kostenlose Zertifikate im Emissionshandel auszugeben.
Divestment: Kapital aus fossilen in grüne Geschäftsfelder lenken
Mit einer breit angelegten Divestmentstrategie wollen wir dafür sorgen, dass Anlagekapital 
zukünftig Klimaschutz statt Klimazerstörung finanziert. Öffentliche Banken und 
Versicherungen sollen Investitionen in die Dekarbonisierung der Wirtschaft umlenken und 
umgehend aus klimaschädlichen Wirtschaftsproduktionen wie Kohle- oder Erdölindustrie 
aussteigen. Damit auch Kleinanlegerinnen und Kleinanleger von der grünen Finanzwende 
profitieren und ihr Geld mit gutem Gewissen anlegen können, brauchen wir ein EU-Label für 
nachhaltige Finanzprodukte mit starken ökologischen und sozialen Standards. Damit alle 
Anleger*innen nachvollziehen können, ob Unternehmen ökologisch wirtschaften, werden wir 
entsprechende Offenlegungspflichten einführen.
Neue Anlagerichtlinien für die öffentliche Hand, Fonds wie für die Beamtenpension oder 
Rücklagen der Bundesanstalt für Arbeit sollen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkriterien 
folgen. Der Bund kann dem Markt für nachhaltige Geldanlagen wichtige Impulse geben. Dafür 
muss er seine Investitionen in Kohle-, Öl- und Gas-Konzerne, die Geschäfte auf Kosten des 
Klimas machen, beenden.
Damit neben der Rendite auch die Klima- und Sozialverträglichkeit zur Grundlage von 
Entscheidungen über Investitionen und Kreditvergaben gemacht werden, brauchen wir einen 
verbindlichen europäischen Standard für Nachhaltigkeit, dessen Leitplanken die 17 UN-Ziele Nachhaltigkeit (SDGs) sind, anhand dessen auch sozial-, geschlechter-, klima- und 
umweltschädliche Wirtschaftsbereiche klar benannt werden können. Auf dieser Grundlage müssen 
alle Finanzmarktakteure die Klima und UmweltauswirkungenAuswirkungen ihrer Investitionen offenlegen.
Klimarisiken, die in Konzern- und Bankbilanzen schlummern, sollten bei der Bewertung durch 
Rating-Agenturen und die Finanzmarktaufsicht berücksichtigt werden, zum Beispiel durch 
Klima-Stresstests für Banken und Versicherungen oder durch Aufschläge bei 
Eigenkapitalanforderungen bei Finanzierungen, die hohe Klima und Umweltrisiken bergen.
3. Verwerten statt Verschwenden: Kreislaufwirtschaft als übergeordneter Rahmen
Die ökologische Wende kann nur gelingen, wenn wir nicht dauerhaft auf immer mehr Rohstoffe 
angewiesen sind. So können Unternehmen Kosten in erheblichem Umfang einsparen und außerdem 
können hunderttausende neue Jobs entstehen. Im Bereich Elektromobilität beispielsweise gibt 
es großes Potenzial, um durch Recycling der Lithium-Ionen-Batterien einerseits den 
ökologischen Fußabdruck zu verkleinern, andererseits den Bedarf an Rohstoffen zu senken. 
Dafür müsste nur die EU-Batterierichtlinie reformiert werden.
Unser Ziel ist der parallele Aufbau einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Diese 
basiert auf in sich geschlossenen Stoffkreisläufen. Der Kreislauf beginnt bereits bei der 
Produktgestaltung. Produkte müssen so designt werden, dass die jeweiligen Einzelteile auch 
wieder voneinander getrennt und sinnvoll wiederverwertet werden können. Dafür wollen wir 
verbindliche Vorgaben in der EU-Ökodesign-Richtlinie schaffen. Wir wollen Abfallvermeidung- 
und verwertung durch einen Mix aus Anreizen und Vorgaben stärken: Wir wollen Recyclingquoten 
einführen, welche die tatsächlich im Kreislauf geführten Wertstoffe messen. Hersteller*innen 
sollen zu einer festen Einsatzquote für recycelte Rohstoffe verpflichtet werden.
Die Rücknahme- und Verwertungspflicht bei Produkten wie Verpackungen, Elektro- und 
Elektronikaltgeräten muss ausgeweitet und durch finanzielle Anreize gestärkt werden. Ein 
solcher Anreiz ist die Weiterentwicklung der Lizenzentgelte für Verpackungen zu einer 
Ressourcenabgabe, die gleichzeitig ökologische Verpackungen über einen Bonus fördert. Auch 
Rücknahmeprämien für einzelne Produktgruppen wie beispielsweise Mobiltelefone können ein 
möglicher Weg sein. Unser Ziel ist, bis 2030 alle Kunststoffprodukte kosteneffizient zu 
recyceln oder wiederzuverwenden. Schließlich wollen wir die Forschung für Recycling-Prozesse 
und die Substitution von Rohstoffen intensivieren.
4. Gute und selbstbestimmte Arbeit – wir gestalten den Wandel der Arbeitswelt
Unsere Arbeitswelt wird sich in den kommenden Jahren vor allem durch die Digitalisierung 
rasant und tiefgreifend verändern. Bekannte Tätigkeiten und Arbeitsplätze werden wegfallen 
oder sich stark verändern, neue Arbeitsplätze und Berufe entstehen. Ob es in der Summe dann 
weniger Arbeitsplätze geben wird oder mehr, kann derzeit niemand verlässlich vorhersagen. 
Klar ist jedoch, dass sich auch die Art, wie wir arbeiten werden, massiv verändert. Unser 
Arbeiten wird flexibler, selbstorganisierter, auch kooperativer. Zugleich erleben wir 
bereits heute neue Formen der Ausbeutung und Überforderung. Ein großes Problem bedeutet 
daneben der bereits heute spürbare massive Fachkräftemangel – eine Million Stellen sind 
unbesetzt. In den kommenden 15 Jahren wird die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter 
ohne Einwanderung um sechs Millionen schrumpfen.
Für beide Entwicklungen – den Fachkräftemangel und die Veränderungen der Arbeitswelt – muss 
sich die Bildungs- und Weiterbildungspolitik, die Arbeitsmarkt-, Einwanderungs- und 
Integrationspolitik viel besser rüsten als bisher.
Weiterbildung ist der Schlüssel
Das bedeutet vor allem, dass Menschen die Möglichkeit haben müssen, sich weiterzubilden und 
neu zu qualifizieren. Dafür brauchen sie Geld, Zeit und passende Angebote. Wir wollen einen 
Rechtsanspruch auf Weiterbildung begründen. Das lebensbegleitende Lernen wird damit Teil des 
öffentlichen Bildungsauftrags. In allen Kommunen wollen wir Bildungsagenturen schaffen. Sie 
sollen zum Herzstück von regionalen Bildungsnetzwerken werden, in denen sich 
Arbeitsagenturen, Jobcenter, Volkshochschulen, Kammern, Berufs- und Hochschulen sowie andere 
Weiterbildungsträger vernetzen, um flächendeckend und niedrigschwellig beste Weiterbildung 
und Beratung anbieten zu können. Die bisherige Arbeitslosenversicherung wird zu einer 
Arbeits- und Weiterbildungsversicherung umgebaut. So, wie wir in den beiden vergangenen 
Jahrhunderten damit begonnen haben, uns gegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit abzusichern, 
sollten wir im 21. Jahrhundert im Rahmen der Arbeitslosenversicherung eine Garantie auf 
Weiterbildung festschreiben. Sie sollte sowohl die Weiterbildung finanzieren als auch den 
Lebensunterhalt in Weiterbildungsphasen absichern. Auch die Möglichkeiten der 
Digitalisierung wollen wir für die Bildung weiter nutzen. Dafür soll eine öffentliche und 
unabhängige digitale Plattform alle Fort- und Weiterbildungsangebote bündeln. Das ermöglicht 
neue Zugänge für Menschen, die sich weiterbilden wollen.
Wir sehen es zudem als unsere Verantwortung, die Arbeitnehmer*innen insbesondere beim 
ökologischen und digitalen Wandel mitzunehmen. Wir wollen dazu als eine wichtige Maßnahme 
eine neue „Qualifizierungs-Kurzarbeit“ einführen, um so die Chancen der Beschäftigten und 
der Betriebe im Strukturwandel vorausschauend zu verbessern. So können Beschäftigte sich 
qualifizieren und danach in ihren Betrieb zurückkehren. Die Phase der Kurzarbeit muss 
konsequent für die Qualifizierung der Beschäftigten genutzt werden. Dabei wollen wir die 
„Qualifizierungs-Kurzarbeit“ eng an die Sozialpartnerschaft koppeln und zwar durch 
tarifliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen. Denn Unternehmen, Gewerkschaften und 
Betriebsräte können nur gemeinsam dem Strukturwandel die richtige Richtung geben.
Fachkräftemangel bekämpfen
Der Fachkräftemangel stellt für viele Unternehmen ein Problem dar. Wir wollen darauf 
reagieren, indem wir nicht nur engagiert auf Qualifizierung und Weiterbildung setzen und die 
Erwerbstätigkeit von Frauen weiter stärken. Gerade angesichts des demographischen Wandels 
halten wir zusätzlich auch eine ambitionierte Einwanderungspolitik für dringend notwendig. 
Das Fachkräftezuwanderungsgesetz der großen Koalition erfüllt diesen Anspruch nicht. Wir 
wollen es überarbeiten und entbürokratisieren. Deutschland braucht ein echtes 
Einwanderungsgesetz mit einem transparenten Punktesystem und der Möglichkeit eines 
Spurwechsels.
Neue Jobs
Wir haben große Engpässe dort, wo Menschen sich um Menschen kümmern: in der Pflege, der 
Bildung, in der Kinder- und Altersbetreuung. Diese Jobs in der Sorge-Arbeit müssen ausgebaut 
werden und brauchen endlich die Anerkennung, auch finanziell, die ihnen gemessen an ihrer 
gesellschaftlichen Relevanz zusteht. Diejenigen, die sich um andere Menschen kümmern, dürfen 
nicht beim Mindestlohn landen oder Probleme haben, sich eine Wohnung zu leisten.
Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung schätzt, dass mit stetigen 
Investitionen in Nachhaltigkeit bis 2030 weltweit bis zu 170 Millionen neue Jobs geschaffen 
werden können. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) 
geht davon aus, dass sich die Zahl der Arbeitsplätze in der Erneuerbaren-Energien-Branche in 
Deutschland allein in den nächsten zehn Jahren auf mindestens 500.000 verdoppelt. Im 
gesamten Bereich Umwelttechnik und Ressourceneffizienz sind bereits heute 1,5 Millionen 
Menschen in Deutschland beschäftigt. Erwartet wird hier ein Anstieg von jährlich 6,7 
Prozent. Für diese Zukunftsbranche brauchen wir also qualifizierte Maschinenbauer, 
Elektrotechnikerinnen, Ingenieurinnen, Vertriebsmitarbeiter*innen, Bürokräfte – von der 
Berufseinsteigerin bis zur erfahrenen Fachkraft.
Gute Arbeitsbedingungen
Gute Arbeitsbedingungen und eine faire Verteilung des Wohlstandes zwischen Arbeit und 
Kapital auszuhandeln, ist zunächst Aufgabe der Sozialpartner. Wir wollen die kollektive 
Selbstorganisation und Mitbestimmung wieder stärken und prekäre Beschäftigung überwinden. 
Bei der öffentlichen Vergabe sollen nur Unternehmen zum Zuge kommen, die einem Tarifvertrag 
angehören bzw. Tariflöhne zahlen. Zudem wollen wir es leichter machen, Tarifverträge für 
allgemeinverbindlich zu erklären. Die Bildung von Betriebsräten werden wir erleichtern, 
indem Initiator*innen einen besonderen Schutz erhalten und die Verhinderung von 
betrieblicher Interessenvertretung als klare Straftat angesehen und verfolgt wird.
Wir wollen die betriebliche Mitbestimmung ausbauen, indem die Betriebsräte bei der 
Personalplanung stärker eingebunden werden und bei der Weiterbildung und der 
Beschäftigungssicherung ein echtes Vorschlags- und Initiativrecht bekommen. Die 
unternehmerische Mitbestimmung soll bereits ab einer Unternehmensgröße von 1.000 
Beschäftigten voll greifen und die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertreter*innen bei 
strategischen Unternehmensentscheidungen im Aufsichtsrat erweitert werden.
Der gesetzliche Mindestlohn war ein wichtiger Meilenstein für faire Arbeitsbedingungen. Wir 
wollen Ausnahmen beim Mindestlohnstreichen, die Kontrolle verbessern und zudem dafür sorgen, 
dass er in Zukunft wirklich armutsfest ist. Die Mindestlohnkommission wollen wir 
reformieren, um ihren Entscheidungsspielraum zu stärken. Die Höhe des Mindestlohns soll sich 
künftig nicht allein an der Tarifentwicklung orientieren, sondern vor Armut schützen und den 
Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken. Deshalb wollen wir als Sofortmaßnahme eine 
Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro. Gleichzeitig sollen die Vertreter*innen der 
Wissenschaft in der Mindestlohnkommission ein Stimmrecht erhalten. Leiharbeit wollen wir 
stärker regulieren, für Leiharbeitskräfte soll ab dem ersten Tag die gleiche Bezahlung wie 
für die Stammbelegschaft gelten sowie eine zusätzliche Flexibilitätsprämie. Sachgrundlose 
Befristungen wollen wir abschaffen. Wir fordern ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz mit 
einem Verbandsklagerecht für gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Unser Ziel ist es, 
Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln und dafür zu sorgen, 
dass die Beiträge durch Steuern und Abgaben sowie soziale Leistungen so aufeinander 
abgestimmt werden, dass sich Erwerbsarbeit immer rechnet. Dabei darf die Belastung mit 
Steuern und Abgaben nicht sprunghaft steigen. Und wir streiten dafür, Berufe aufzuwerten, 
die heute noch meist von Frauen ausgeübt werden, beispielsweise in der Erziehung, der Pflege 
oder im Gesundheitssystem, und sie besser zu bezahlen. Wir wollen, dass Arbeit auf Abruf 
nicht mehr möglich ist, wenn die Tätigkeiten mit normalen Arbeitsverhältnissen erledigt 
werden können, etwa über die Nutzung von Arbeitszeitkonten.
Die Regulierung von Arbeit wollen wir an die Herausforderung der Digitalisierung anpassen. 
Dafür braucht es schärfere Abgrenzungskriterien von (Solo-)Selbstständigkeit sowie eine 
Neudefinition des Arbeitnehmer*innen-Begriffs. Gesetzliche Mindesthonorare sollen für 
Selbstständige ein Schutz vor Dumping und Ausbeutung sein, genauso wie der gesetzliche 
Mindestlohn es für Beschäftige ist. Auch sollten sich die Auftraggeber*innen an den 
Sozialversicherungsbeiträgen beteiligen.
Durch Digitalisierung entsteht ein großes Potenzial, Arbeitszeit weiter zu verkürzen, sie 
mit anderen Lebensbereichen besser zu vereinbaren und Arbeit umzuverteilen, sowohl Erwerbs- 
als auch Sorge-Arbeit. Dabei ist uns besonders wichtig, dass es auch zu einer gerechteren 
Aufteilung von Erwerbs- und Sorge-Arbeit zwischen den Geschlechtern kommt. Wenn Arbeit 
besser ins Leben passt, sind die Beschäftigten produktiver, weniger gestresst und 
engagierter. Auch der wachsende Fachkräftebedarf kann so besser bewältigt werden.
Wir brauchen nicht noch mehr Verfügbarkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern rund um 
die Uhr. Zum Schutz der Gesundheit braucht es auch im digitalen Zeitalter eine Grenze für 
die tägliche Höchstarbeitszeit sowie ausreichende Ruhezeiten ohne Unterbrechung. Wir wollen 
mehr Arbeitszeitsouveränität für die Beschäftigten und fordern eine Wahlarbeitszeit zwischen 
30 und 40 Wochenstunden. Damit wird die Vollzeit neu definiert und zu einem flexiblen 
Arbeitszeitkorridor umgestaltet. Ein Rückkehrrecht von Teilzeit-Beschäftigten auf ihre 
vorherige Stundenzahl ist notwendig, damit sie beruflich wieder voll durchstarten können. 
Die von der großen Koalition eingeführte Brückenteilzeit nur für große Betriebe genügt 
diesen Anforderungen bei weitem nicht. Der überwiegende Teil der Beschäftigten (insbesondere 
Frauen) wird aufgrund der Einschränkungen das Recht auf Rückkehr in Vollzeit nicht in 
Anspruch nehmen können. Wir wollen außerdem, dass die Hälfte der Plätze in den 
Führungspositionen von Unternehmen mit Frauen besetzt werden, Deshalb braucht es 
verbindliche Frauenquoten für Aufsichtsräte und vergleichbare Regelungen auch für Vorstände. 
Durch die Digitalisierung wird es auch einfacher für die Beschäftigen, von zu Hause zu 
arbeiten. Wir werden deswegen ein Recht auf Home-Office einführen.
Beschäftigte am Wohlstand beteiligen
Eine verbesserte Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen kann sowohl dem Fachkräftemangel als 
auch einer ungleichen Vermögensentwicklung entgegenwirken. Sie ist ein Weg, um die 
Bevölkerung besser am gesellschaftlichen Produktivvermögen zu beteiligen. Bislang sind wir 
im europäischen Vergleich jedoch Schlusslicht bei der Mitarbeiterbeteiligung. Wir wollen 
daher den steuerlichen Freibetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen deutlich 
anheben. Außerdem wollen wir eine Plattform schaffen, um Beispiele von erfolgreichen 
Beteiligungsmodellen besser zugänglich zu machen und interessierten Unternehmen mehr 
Informationen bereit zu stellen.
5. Eine neue Gründerzeit ermöglichen
Viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) treiben den ökologischen Wandel voran 
und schreiben schon heute mit grünen Ideen schwarze Zahlen. Sie schaffen neue Arbeitsplätze, 
die auch morgen noch bestehen. Wir wollen sie mit einem steuerlichen Forschungsbonus 
unterstützen, die Chancen von ressourcensparenden und emissionsarmen Produkten und Verfahren 
zu nutzen und sie mit einfacheren Abschreibungsregeln, Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer 
und guten Bedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen entlasten. In Strukturwandelregionen 
wollen wir die regionale Wirtschaftsförderung stärken, damit es lokal ansässigen Unternehmen 
schnell gelingt, den neuen Marktanforderungen gerecht zu werden. Gerade die kleinen und 
mittleren Unternehmen im Handwerk sind unverzichtbar. Sie realisieren die Energiewende, 
sorgen für fachgerechte Wärmedämmung und sind regionaler Partner für die Landwirtschaft. 
Damit Handwerksberufe wieder attraktiver werden setzen wir auf eine stärkere Tarifbindung 
und branchenspezifische Mindestvergütungen. Die Handwerksbetriebe sollen bei der Ausbildung 
und Gewinnung von Auszubildenden stärker beraten, unterstützt und begleitet werden. Durch 
einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Breitband-Internetanschluss sorgen wir dafür, dass 
das Handwerk auch im ländlichen Raum online ist.
Gründer*innen fördern
Wir brauchen eine neue Gründer*innenwelle. Keine gute Idee darf an zu wenig Eigenkapital 
scheitern. Wir fordern daher eine schnelle Einführung des unbürokratischen 
Gründungskapitals, welches Gründer*innen einen Einmalbetrag bis maximal 25.000 Euro 
sicherstellt, unter der Voraussetzung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Frauen sind erfolgreiche Gründerinnen, bei Gründungen von Unternehmen jedoch 
unterrepräsentiert. Nur 15 Prozent der Startups in Deutschland werden laut Female Founder 
Monitor von Frauen gegründet. Bei einer solch niedrigen Quote entgeht Deutschland ein großes 
Potenzial an innovativen Unternehmen. Öffentliche Fördergelder erreichen in der Regel eher 
männliche als weibliche Gründer*innen. Wir schlagen vor, einen staatlich geförderten 
Wagniskapitalfonds zu schaffen, der sich nur an Gründerinnen richtet. Irland hat mit diesem 
Modell gute Erfahrungen gemacht. Nach einem Zeitraum von fünf Jahren sollte überprüft 
werden, ob der Fonds einen nachhaltigen Effekt hatte. Jede fünfte Gründerin und jeder fünfte 
Gründer hat eine Einwanderungsgeschichte. Für sie wollen wir ein zugeschnittenes 
Beratungsangebot schaffen.
Der Staat ist durch die öffentliche Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen ein 
wichtiger Impulsgeber für die Wirtschaft. Die öffentliche Hand kann durch die 
Auftragsvergabe eine aktive Vorbild- und Lenkungsfunktion erfüllen, eine nachhaltige 
Wirtschaftsweise stärken und Innovationen fördern. Wir wollen, dass Vergabeverfahren so 
gestalten werden, dass der Bund im Rahmen seiner öffentlichen Auftragsvergabe und 
Ausschreibungen Startups und jüngere Unternehmen, neue Technologien und innovative 
Geschäftsmodelle stärker berücksichtigt. Vergabelose sollten KMU-freundlich ausgeschrieben 
werden.
Wir fordern Startup-Zentren ähnlich der französischen Station F, die Gründer*innen den 
notwendigen Arbeitsraum zur Verfügung stellen. Wir fordern zwei Jahre Befreiung von nicht 
unbedingt nötigen Melde- und Berichtspflichten und wollen die Gründungsberatung und
-förderung aus einer Hand in „One-Stop-Shops“ ermöglichen, damit Gründer*innen Zeit zum 
Gründen haben. Ausgründungen aus Hochschulen und Kooperationen von Gründer*innen und 
Hochschulen sollen durch bessere Beratung und Betreuung gefördert werden, damit zum Beispiel 
Labore zur Mitnutzung geöffnet werden. Die heutige Gründungsförderung ist stark auf 
technologieorientierte Startups zugeschnitten. Wir wollen die bestehenden Förderinstrumente 
neutraler ausgestalten und damit stärker als bisher zum Beispiel sozial orientierte 
Unternehmen oder die Kreativwirtschaft fördern.
Wir wollen die freiwillige Arbeitslosenversicherung weitgehend für Selbständige öffnen und 
erreichen, dass anderweitig nicht abgesicherte Selbständige in die gesetzliche 
Rentenversicherung einbezogen werden. Und wir brauchen in Deutschland auch eine Kultur des 
Scheiterns. Das Insolvenzrecht muss so gestaltet sein, dass es schneller Neuanfänge 
ermöglicht.
Für die erfolgversprechendsten Startups wollen wir einen Europäischen Startup-Pass 
einführen. Dieser soll ihnen die Möglichkeit geben, an allen europäischen Startup-
Förderprogrammen teilzunehmen und Unterstützung durch Inkubatoren zu erhalten. Sie sollen 
außerdem breite Unterstützung durch Informationen und Beratung zur Rechtslage und zu 
Patenten bis hin zu vereinfachten Visa für ausländische Mitarbeiter*innen des Startups 
bekommen. Ausländischen Startups sollen neben einem Europäisches Startup-Visum auch Beratung 
und finanzielle Unterstützung angeboten werden, damit sie sich in Europa ansiedeln.
Verwaltung kooperativer gestalten
Zugleich kann die öffentliche Verwaltung innovativer und kooperativer werden. Wir fordern 
daher ein deutsches GovTech-Programm nach dänischem Vorbild. So sollen 
Technologieunternehmen und Startups mit innovativen Lösungen den Ministerien helfen, 
bestimmte Fragestellungen und Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, zu lösen. 
Unser Ziel ist die vollständige elektronische Abwicklung in der Verwaltung. Das spart 
Unternehmen, Bürger*innen und der Verwaltung viel Zeit und Geld.
Bei der Regulierung soll das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten: Große Unternehmen 
können komplexe Anforderungen erfüllen, kleinere Unternehmen und den Mittelstand wollen wir 
gezielt entlasten. Für die Gründungsphase eines Unternehmens wollen wir bestimmte 
Regulierungen ganz aussetzen. Genehmigungsverfahren wollen wir beschleunigen. Wir werden 
nicht nur den Unternehmen Fristen setzen, sondern verstärkt auch der Verwaltung. Verpasst 
die Verwaltung die Frist, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.
Wagnisse ermöglichen
Wir müssen nicht nur technologisch exzellent sein, sondern bahnbrechende Technologien auch 
in neue Geschäftsmodelle, Märkte, Dienstleistungen und Produkte umwandeln können. 
Fördermöglichkeiten und Netzwerke für Startups und junge Unternehmen können den Unterschied 
zwischen einer guten Idee auf dem Flipchart und einem weltweit erfolgreichen Unternehmen 
ausmachen.
Startup-Förderung braucht Anschubfinanzierung und eine starke Finanzierung in der 
Wachstumsphase. Wir wollen mit einem öffentlichen Zukunftsfonds eine Investitionswelle im 
Venture Capital Markt auslösen. Dieser Fonds soll als eine Art stille Teilhaber*in jungen 
und wachsenden Startups das nötige Eigenkapital bereitstellen. Das verhindert, dass unsere 
Startups auf ausländische Geldgeber angewiesen sind, aufgekauft werden und das 
technologische Know-how ins Ausland fließt. Wenn ausländische Konzerne ein europäisches 
Startup übernehmen, sollen sie einen Ausgleich für die Fördermittel zahlen, die das Startup 
von europäischer und nationaler Ebene bekommen hat.
Der Fonds soll mit Eigenkapital ausgestattet werden und sich dann weiteres Kapital günstig 
am Finanzmarkt leihen. Seine Gewinne sollen vollständig das eigene Kapital weiter 
aufstocken. Der Zukunftsfonds soll politisch unabhängig gemanagt werden. Unser unabhängig 
verwalteter Bürgerfonds für eine stabile und rentable Anlagemöglichkeit soll in den 
Zukunftsfonds investieren können und auch andere Investitionen im Venture-Capital-Bereich 
finanzieren können. Über die Trennung von Zukunftsfonds und Bürgerfonds verhindern wir 
problematische Interessenskonflikte zwischen industriepolitischen Zielen und dem 
Bürgerfonds.
Auch Crowdfunding kann – vor allem wenn reward-basiert – neue Finanzierungsquellen für junge 
Unternehmen erschließen. Wir wollen dafür sorgen, dass öffentliche Förderungen von 
Gründungen und von Forschung mit Crowdfunding kombiniert werden können.
Gute Bedingungen für gute Ideen schafft auch der europäische Binnenmarkt mit über 500 
Millionen Menschen, die sich daran beteiligen. Der Wagniskapitalmarkt der EU ist derzeit in 
viele kleine nationale Märkte zersplittert. Wir wollen die nationalen Förderinstrumente 
koordinieren und abstimmen. Mittelfristig streben wir einen großen europäischen 
Wagniskapitalfonds an und wollen die EU zum größten Venture-Capital-Markt der Welt machen.
6. Digital von der Null zur Eins werden
Wir setzen uns für eine Politik der technologischen Souveränität Europas ein und plädieren 
für eine starke europäische Digitalinfrastruktur. Anstatt sich zum Beispiel bei Cloud-
Diensten zwischen Amazon oder Alibaba entscheiden zu müssen, wollen wir eine eigene 
europäische Cloud-Infrastruktur aufbauen. Diese soll unseren Unternehmen eine effiziente und 
sichere Alternative zu den amerikanischen und chinesischen Anbietern sein.
Dabei setzen wir unsere Priorität auf die Stärkung der europäischen Halbleiterindustrie. 
Halbleiter sind im digitalen 21. Jahrhundert das, was Rohöl im analogen 20. Jahrhundert war: 
eine kritische Ressource. In Ostdeutschland haben wir einen der größten Standorte für die 
Halbleiterproduktion in Europa. Wir wollen diese Stärke stärken, indem wir die Forschung und 
Entwicklung von ultraeffizienten Chips fördern und den Mikroelektronik-Cluster in Dresden 
stärken.
Vielfalt und Offenheit statt digitaler Monopole
Die Digitalisierung hat datenbasierte Plattform-Geschäftsmodelle hervorgebracht, die eine 
Tendenz zum Monopol aufweisen. So erfordern es Wettbewerb und moderner Verbraucherschutz, 
dass die Grundsätze der Interoperabilität – wie wir sie aus dem Mobilfunk kennen – auch bei 
online-gestützten Angeboten gelten. Was heute bei Telefon, SMS und Mail selbstverständlich 
ist, muss zum Beispiel auch bei Messenger-Diensten oder sozialen Netzwerken gewährleistet 
werden, nämlich unkompliziert zwischen Anbietern und Plattformen kommunizieren und wechseln 
zu können.
Auch digitale Großkonzerne müssen sich an das europäische Ordnungsrecht halten. Deshalb 
setzen wir uns für eine faire Besteuerung digitaler Großkonzerne ein, die bisher von der 
Bundesregierung verhindert wird.
Infrastrukturen sind eine öffentliche Aufgabe. Dieses Prinzip, das bei Stromnetzen oder 
Straßen selbstverständlich ist, muss im digitalen Bereich neu ausgehandelt werden. Wenn 
Google seine dominierende Stellung bei Handy-Betriebssystemen oder Amazon seine beim Verkauf 
über den Marketplace ausnutzt, müssen wir dem einen Riegel vorschieben. Den lokalen 
Einzelhandel werden wir vor unfairem Dumpingwettbewerb von Amazon und Co. schützen. Ziel ist 
es, privatisierte Marktplätze wieder öffentlich zugänglich zu machen. Außerdem werden wir 
die Gebühren für Plattformen mit weitreichender Marktmacht regulieren, damit die Gewinne von 
kleinen Unternehmen nicht von den Plattformbetreibern abgeschöpft werden können.
Google und Facebook dominieren mittlerweile den Markt für Onlinewerbung. Kaum ein 
Unternehmen kann es sich noch leisten, nicht über sie online für die eigenen Produkte zu 
werben. Ein solches Oligopol muss reguliert werden. Wir wollen in Europa eine gesetzliche 
Grundlage für Onlinewerbung schaffen.
Standards für die datengetriebene Wirtschaft
So, wie wir mit der Datenschutzgrundverordnung unseren europäischen Rechtsrahmen in der 
digitalen Welt stärken konnten, an die sich andere halten müssen, wollen wir auch ethische, 
gesellschaftliche und sicherheitspolitische Grundregeln für intelligente Maschinen und 
Algorithmen auf EU-Ebene etablieren. Dazu gehören Regeln bezüglich der Haftung, Transparenz, 
Nicht-Diskriminierung und Überprüfbarkeit algorithmischer Entscheidungen sowie essentielle 
Cybersicherheitsstandards.
Wir wollen einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für datengetriebene 
Geschäftsmodelle schaffen. Daten sind Schlüsselressource der digitalen Welt, insbesondere 
für Technologien wie die künstliche Intelligenz. Daher plädieren wir für die Bereitstellung 
öffentlicher, anonymisierter bzw. pseudoanonymisierter Daten, damit dadurch neue 
Innovationen und Geschäftsmodelle entstehen. Open-Data ist eine Grundvoraussetzung, damit 
europäische Unternehmen etwa bei künstlicher Intelligenz noch zum Silicon Valley 
aufschließen können. Die Bundesregierung muss bei Innovationen und neuen technologischen 
Lösungen im Bereich des öffentlichen Sektors vorangehen. Dafür muss sie auch die bei 
öffentlichen Stellen erfassten Daten in einer datenschutzkonformen Weise (anonymisiert) der 
Allgemeinheit zur Verfügung stellen. So können Startups, Unternehmen und 
Forschungseinrichtungen diesen Datenschatz für die Entwicklung innovativer Technologien 
nutzen. „Sharing is Caring“ gilt an dieser Stelle ganz besonders.
„Private Daten schützen, öffentliche Daten nützen“ gilt auch für Unternehmen. Wir wollen 
eine Datenökonomie stärken, die nach diesem Prinzip organisiert ist. Dafür wollen wir 
Definitionen von Normen, Standards und Schnittstellen zum Datenaustausch zwischen 
Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlicher Hand zur kooperativen Datennutzung 
fördern. Mit der Macht über Daten werden heute Monopolstellungen geschaffen. Wir wollen 
gesetzlich regeln, welche Daten als öffentliches Gut anzusehen sind.
IT für grüne Ziele nutzen
Wir wollen die Digitalisierung nutzen, um Ökonomie und Ökologie weiter zusammenzuführen. Die 
Digitalisierung schafft enorme Chancen für Ökoeffizienz und Kreislaufwirtschaft. Dafür 
wollen wir ein EU-Förderprogramm, das sich exklusiv dem ökologischen Potenzial der 
Digitalisierung widmet und die Ökoeffizienz in Unternehmen fördert. Die Digitalisierung kann 
zum ökologischen Umbau unserer Gesellschaft beitragen. Wenn wir nicht handeln, besteht aber 
das Risiko, dass die Digitalisierung zum Treiber von Klimakrise und Umweltzerstörung wird. 
Derzeit werden wertvolle Rohstoffe zunehmend für die Digitalisierung gebraucht und der 
Energiebedarf für digitale Prozesse wächst jedes Jahr massiv. Expert*innen zufolge wird der 
digitale Energiebedarf bis zum Jahr 2040 die weltweite Energieproduktion übersteigen, wenn 
wir nicht umsteuern.
Wir wollen als Teil der Energiewende energiearme IT-Technik voranbringen und eine 
europäische „Green-IT“-Strategie auflegen. Darüber hinaus setzen wir uns für „Green-IT“-
Kriterien bei der öffentlichen Vergabe und ein Label für energieeffiziente, nachhaltige 
Rechenzentren ein. Denn gerade die Digitalisierung bietet auch ein erhebliches Potenzial für 
den Klimaschutz und zur Einsparung von Treibhausgasen und Ressourcen.
Allein durch die Digitalisierung könnten die globalen CO2-Emissionen bis 2030 gegenüber 
jetzigen Prognosen um 20 Prozent sinken. Studien gehen von 15 bis 20 Prozent 
Energieeinsparung durch Gebäude-Klimamanagementsysteme aus. Um 25 bis 30 Prozent könnte der 
Energieverbrauch der Industrie durch IT-gesteuerte Prozessoptimierung sinken, indem 
Maschinen intelligent miteinander vernetzt werden. Dieses Potenzial wollen wir konsequent 
nutzen.
Bei großen Unternehmen ist es längst selbstverständlich, dass Videokonferenzen in vielen 
Fällen Reisen per Bahn oder Flugzeug ersetzen. Das spart Zeit und Kosten, entlastet die 
Mitarbeitenden und schont zugleich die Umwelt. Mit den selbstfahrenden Autos von morgen 
bietet sich durch Vernetzung, Carsharing und zusätzlich flexible öffentliche 
Nahverkehrsangebote gerade im ländlichen Raum die Chance, viele Privatfahrten im Auto zu 
ersetzen. Die Digitalisierung kann die Energiewende in Form intelligenter Netze unterstützen 
oder dabei helfen, Transportketten zu optimieren und etwa Leerfahrten zu verhindern.
Cybersicherheit für die Industrie
Es braucht dringend ein umfassendes Paket zur Stärkung der Cybersicherheit unserer 
Industrie. Dies umfasst die Einrichtung eines europäischen Forschungsverbunds für 
Cybersicherheit, in dem das Nationale Forschungszentrum in Darmstadt integraler Teil wird, 
um die Entwicklung von Technologien und industriellen Fähigkeiten im Bereich der 
Cybersicherheit zu fördern. Außerdem wollen wir ein in allen Mitgliedstaaten anerkanntes EU-
weites Zertifizierungssystem für Produkte und Dienstleistungen sowie umfassende 
Beratungsangebote einführen.
7. Die Technik von morgen entwickeln
Um den Wirtschaftsstandort Deutschland in die Zukunft zu führen, müssen wir auch für 
Forschung und Entwicklung die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Technologiedurchbrüche, 
Innovation und Neues entstehen nicht allein in Forschungsabteilungen, Vorstandsebenen oder 
Regierungsagenturen. Sie entstehen in Ökosystemen. Es geht darum, Kooperationen zu fördern, 
die Arbeit in isolierten Fach-Communities aufzubrechen, Wissen zu teilen und von der 
Erfindung nahtlos in die Umsetzung zu kommen. Wir fordern daher mehr interdisziplinäre 
Forschungsplattformen, an denen sich insbesondere Hochschulen, freie Forschungsinstitute, 
zivilgesellschaftliche Organisationen und Unternehmen beteiligen können. Darüber hinaus sind 
Reallabore und Experimentierräume in der Forschung notwendig, damit bahnbrechende neue 
Technologien auch gleich in der Umsetzung getestet werden können. Um diese zu fördern, 
schlagen wir eine eigene Förderlinie vor.
Alle heute genutzten Technologien beruhen auf öffentlicher Grundlagenforschung. Auch in 
Europa und Deutschland sollte die öffentliche Hand massiv investieren, gerade da, wo Märkte 
versagen: bei risikoreicher Forschung, öffentlicher Infrastruktur, Sprunginnovationen. Für 
diese Jahrhundertaufgabe müssen deutsche und europäische Förderprogramme ambitionierter, 
risikofreudiger und agiler werden. Es geht uns dabei um einen gezielt agierenden, proaktiven 
und unternehmerischen Staat, der unternehmerisches Risiko eingeht und als Leadinvestor ein 
innovationsfreundliches Umfeld auch für private Unternehmen und ihre Ideen schafft.
In Zukunftstechnologien und digitale Infrastruktur investieren
Europäische Kooperation ist die Grundvoraussetzung, um auf den Technologiemärkten des 21. 
Jahrhunderts mithalten zu können. Wir wollen deswegen wieder intensiv in den Wissens- und 
Innovationsstandort Europa investieren und die Mittel des kommenden europäischen 
Forschungsrahmenprogramms auf 120 Milliarden Euro aufstocken. Damit wollen wir ein 
schlagkräftiges Nachfolgeprogramm zu „Horizon 2020“ etablieren, das besonders die 
Grundlagenforschung in wirtschaftlichen Schlüsselfeldern wie der künstlichen Intelligenz, 
der Robotik, Quantentechnologie sowie der Bio- und Nanotechnologie fördert.
Es bleibt daher ein Fehler, dass die Bundesregierung die Vorschläge vom französischen 
Präsidenten, eine europäische Agentur für Sprunginnovationen und ein deutsch-französisches 
KI-Zentrum zu etablieren, nicht angenommen und ernsthaft verfolgt hat. Stattdessen hat die 
große Koalition eine allein national ausgerichtete Agentur für Sprunginnovationen etabliert. 
Wir fordern, dass diese nun zumindest mit den europäischen Institutionen und Initiativen eng 
verzahnt wird. Auch sind die geplanten 500.000 Euro Förderung für ein virtuelles deutsch-
französisches KI-Netzwerk viel zu wenig, um die besten Forscherinnen und Forscher 
zusammenzubringen und tatsächlich Synergien zu etablieren.
Schnelles Netz ist die Grundlage für alles – Industrie, Mobilität, Landwirtschaft, digitale 
Verwaltung, Teilhabe, ökonomischer Erfolg. Für Unternehmen ist der Breitbandausbau eine 
harte Standortfrage. Und oftmals sind es gerade die ländlichen Regionen, die von schnellem 
Internet abgehängt sind. Von der flächendeckenden Grundversorgung, die die Bundesregierung 
versprochen hatte, sind wir weit entfernt. Für die digitale Infrastruktur Glasfaser und 5G-
Mobilfunk gibt es erhebliche Investitionslücken. Damit der Glasfaserausbau schneller 
vorankommt, brauchen wir eine solide Finanzierung. Dies wollen wir dadurch ermöglichen, dass 
der Bund seine Anteile an der Telekom verkauft, und sie in eine Ausbaugesellschaft für 
Glasfaser investieren.
Neue Wege beim Urheberrecht
Wir wollen zudem in der Forschungsförderung stärker Output-basierte Modelle erproben und 
beispielsweise Prämien für die Lösung von Zukunftsfragen öffentlich ausloben. Ferner wollen 
wir eine weitgehende Verfügbarkeit von Basisinnovationen ermöglichen und dafür Open-Source-
Lösungen fördern. Wer sich verpflichtet, seine Forschungsergebnisse gebührenfrei der 
Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, erhält im Gegenzug großzügigen Zugang zu 
Fördermitteln. Ein Beispiel, wie eine solche gemeinwohlorientierte Lizensierung gestaltet 
werden kann, sind die Creative Commons Lizenzen, die seit Jahren erfolgreich die Rechte von 
Urheber*innen waren und gleichzeitig Inhalte für andere zugänglich und nutzbar machen.
Auch dem Mittelstand wollen wir den Weg frei machen für eine Investitionsoffensive in 
Forschung, Entwicklung und Innovation. Wir wollen die steuerliche Förderung bei Forschung 
und Entwicklung nicht wie die große Koalition auch Großkonzernen gewähren, sondern explizit 
den KMUs. Bei der Auftragsforschung sollen auch die Auftraggeber*innen einen Teil des 
Steuerbonus geltend machen können.
8. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West, Stadt und Land
Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Stadt und Land, dass strukturschwache und 
wirtschaftsstarke Regionen nicht weiter auseinanderdriften. In den deutschen Kommunen klafft 
eine öffentliche Investitionslücke bei der Infrastruktur von 138 Milliarden Euro. So viel 
Geld fehlt in Kitas, Straßen, Brücken oder Spielplätzen, allein um die Substanz zu erhalten. 
Viele Kommunen können das nicht finanzieren. Damit werden wir unserer Verpflichtung nach 
gleichwertigen Lebensverhältnissen nicht überall im Land gerecht, was vor allem 
strukturschwache Regionen, gerade in Ostdeutschland, betrifft.
Eine neue Gemeinschaftsaufgabe „regionale Daseinsvorsorge“ soll dem Bund erlauben, 
strukturschwache Regionen finanziell zu unterstützen. Dafür wollen wir eine Kompetenzagentur 
schaffen, welche die Kommunen bei der Planung von Investitionen und dem Abruf von 
Fördermitteln unterstützt. Eine Förderung über alle Regionen hinweg führt oft dazu, dass 
stärkere Regionen aufgrund ihrer funktionierenden Infrastruktur und Verwaltung die Mittel 
als erstes beantragen und bekommen, während die schwächeren Regionen dann das Nachsehen 
haben. Wir wollen die Förderung auf die wirklich strukturschwachen Regionen ausrichten. Die 
beste Förderung hilft nicht, wenn die Mittel nicht dort ankommen, wo sie wirksam werden 
sollen.
Wir wollen die aktuelle Förderung von ihrer Projektorientierung hin zu Prozessen ausrichten, 
damit Projekte vor Ort langfristig gesichert sind und das Engagement der Leute vor Ort 
nachhaltig gefördert wird. Daneben soll ein Altschuldenfonds Kommunen mit hohen Altschulden 
neue Spielräume eröffnen, indem der Bund einen Teil der Schulden übernimmt, aber auch die 
Verantwortung der Länder zum Tragen kommt sowie berücksichtigt wird, dass einige 
Landesregierungen dies bereits aus eigener Kraft getan haben. Der Bund kann sich zu sehr 
niedrigen – momentan sogar negativen – Zinsen finanzieren, und so den Kommunen wieder Luft 
zum Atmen verschaffen. Die regionale Wirtschaftsförderung wollen wir neu ausrichten und 
Regionen, die einen starken Strukturwandel zu bewältigen haben, mehr in den Blick nehmen. 
Entscheidend für die Ansiedlung von Unternehmen ist nicht der Scheck vom Staat, sondern eine 
exzellente Infrastruktur und gut ausgebildete Fachkräfte vor Ort. Wo es keinen Datenhighway 
gibt, kann sich heute kein Unternehmen mehr ansiedeln.
Für die Lausitz hieße das zum Beispiel, dass man von den kleinen Orten schnell nach Cottbus 
kommen kann, und von Cottbus schnell mit der Bahn nach Berlin. Schnelles Internet und das 
digitale Büro würden es mit einem Arbeitsplatz in Berlin ermöglichen, an der 
mecklenburgischen Seenplatte zu wohnen. Gute Bahnverbindungen würden die gelegentliche, 
zügige Fahrt zur Firma erlauben. Wir wollen die regionalen Zentren stärken und zu 
Ankerpunkten in den Regionen mit breitem Angebot an öffentlichen und kulturellen 
Dienstleistungen machen. Wir wollen auch Universitäten und Fachhochschulen ansiedeln bzw. 
erweitern, denn sie können einen Wissenstransfer in die lokale Wirtschaft organisieren. 
Gleichzeitig bringen die gut ausgebildeten Studierenden eigene Geschäftsideen mit oder sind 
künftige Fachkräfte für die lokale Wirtschaft. So kann es auch gelingen, junge Zugewanderte 
zu motivieren, etwa in die Uckermark oder nach Ostsachsen zu ziehen.
9. Mit einer gemeinsamen Industriestrategie die Stärke des europäischen Binnenmarktes nutzen
Der Kern einer guten Industriepolitik liegt in der Stärkung der eigenen Innovationskraft, 
nicht in der Abwehr von Konkurrenz. Trotzdem ist es wichtig, dass Deutschland und Europa 
faire Regeln entwickeln und diese dann nach innen und außen durchsetzen.
Der europäische Binnenmarkt ist der größte gemeinsame Wirtschaftsraum der Welt. Kein großes 
globales Unternehmen kann es sich leisten, auf diesem riesigen Markt nicht vertreten zu 
sein. Den Europäischen Binnenmarkt müssen wir nutzen, um Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und 
faire Spielregeln zu stärken, anstatt uns von nationalen Interessen auseinanderdividieren zu 
lassen.
Wer auf dem europäischen Markt mitspielen will, muss den europäischen Regeln folgen. Mit der 
Datenschutzgrundverordnung haben wir gezeigt, wie das geht. Entweder halten sich Unternehmen 
daran, oder ihnen wird der Zugang zum Markt verwehrt. Mittlerweile macht die DSGVO 
international Karriere.
Die Europäische Union muss dafür als starke und geeinte Akteurin gemeinsame Standards für 
eine zukunftsfähige Wirtschaft entwickeln – statt Empfängerin der strategischen 
Entscheidungen anderer zu sein. Wenn die USA auf einen finanzmarktgetriebenen Kapitalismus 
und China auf autoritären Staatskapitalismus setzt, dann müssen wir uns nicht entscheiden, 
sondern darauf eine europäische Antwort geben: mit einem Green New Deal für die sozial-
ökologische Marktwirtschaft.
Europa braucht eine gemeinsame Industriepolitik, deren Kern in der Stärkung der eigenen 
Innovationskraft und der Durchsetzung von fairen Spielregeln für die Wirtschaft liegt – nach 
innen wie nach außen. Ihre Ziele und Instrumente sollen sich an der Notwendigkeit einer 
sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft orientieren. So kann der europäische 
Binnenmarkt, auch aufgrund seiner Größe, zum Leitmarkt für die Welt werden.
Eine Industriestrategie zur Stärkung von Innovation und Nachhaltigkeit
Eine Industriestrategie muss in erster Linie Innovationen in Deutschland und Europa aktiv 
vorantreiben, zum Beispiel durch ordnungspolitische Leitplanken und öffentliche Aufträge, 
welche die Nachfrage nach neuen Technologien stimulieren. Sie soll dabei insbesondere auch 
den ökologischen Wandel der Wirtschaft unterstützen, durch Maßnahmen wie eine langfristige 
Klimaschutzstrategie, einen europaweiten CO2-Mindestpreis, oder die Förderung industrieller 
Leuchtturmprojekte mit dem Ziel, Treibhausgasemissionen in den energieintensiven Branchen 
abzubauen. Finanzmärkte müssen so reguliert werden, dass sich nachhaltige Investitionen 
auszahlen und nicht benachteiligt werden. Auch die europäischen Investitionsprogramme müssen 
auf Nachhaltigkeit getrimmt werden.
Eine Industriestrategie soll auch dafür sorgen, dass europäische Kräfte bei künstlicher 
Intelligenz gebündelt werden und öffentliche Investitionen in europäische Gemeingüter 
getätigt werden, wie in die Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastruktur. 
Rechtswidriger Steuerumgehung und Steuerbetrug erteilen wir eine Absage, denn auch 
Unternehmen müssen sich angemessen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligen. 
Auch gerechte Arbeitsbedingungen, Mindeststandards bei der sozialen Absicherung und eine 
europäische Rückversicherung für die nationalen Arbeitslosenversicherungssysteme müssen Teil 
einer solchen sozial-ökologischen Industriestrategie sein.
Wettbewerbsverzerrungen bekämpfen
Gegenüber staatlich subventionierten Monopolisten aus China und unregulierten 
Digitalkonzernen aus den USA muss eine europäische Industriestrategie fairen Wettbewerb auf 
dem europäischen Markt sicherstellen, zum Beispiel durch eine Weiterentwicklung der Anti-
Dumping- und Anti-Subventionsinstrumente, eine Reform der WTO und eine Schärfung der Regeln 
im Kartellrecht. Auch muss die Europäische Union Wettbewerbsverzerrungen bei öffentlichen 
Aufträgen stärker ahnden können. Ein Weg könnte sein, im Vergaberecht die Möglichkeiten zu 
schaffen, Angebote aus Ländern, die ihre Firmen subventionieren, mit einem Aufschlag zu 
versehen und auch bei Nicht-EU-Bietern hohe Arbeits- und Umweltstandards zu berücksichtigen. 
Mittelfristig sollte das Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität) für Drittstaaten gelten, 
damit es zu gleichen Wettbewerbsbedingungen kommen kann.
Kontrolle über kritische Infrastruktur
Ausländische Direktinvestitionen in Schlüsseltechnologien und kritische Infrastruktur 
sollten besser überwacht werden. Der neue europäische Screening-Mechanismus für 
Direktinvestitionen sollte in die deutsche Außenwirtschaftsordnung integriert und konsequent 
angewandt werden. Denn wenn wir keine Kontrolle mehr über unsere kritische Infrastruktur 
haben, haben wir ein riesiges Sicherheitsproblem, sind abhängig und im schlimmsten Fall 
erpressbar.
Mit Blick auf die konkret anstehende Entscheidung zu 5G halten wir einen Ausschluss von 
Huawei angesichts der chinesischen Rechtslage für unabdingbar. Viele kleinere europäische 
Länder sind abhängig davon, wie Deutschland sich entscheidet. Zwar mag der Ausbau der 
deutschen 5G-Netze durch Huawei kostengünstiger und schneller sein als durch europäische 
Anbieter. In der Abwägung zwischen Fragen der wirtschaftlichen und technologischen Effizienz 
und der außen- und sicherheitspolitischen Dimension einer solchen Entscheidung kommen wir 
aber zu dem Schluss, dass die politische Einflussnahme und die bereits stattfindende 
Spaltung Europas durch China nicht weiter zunehmen darf. Es geht auch darum, die 
sicherheitsrelevante Infrastruktur nicht dem Zugriff eines Konzerns in einem autoritären 
Staat zu überlassen. Und es wird auch über unsere wirtschaftliche Zukunft entscheiden, in 
Europa noch Unternehmen zu haben, die in der Lage sind, die Technologien der Zukunft zu 
bauen. Die Entwicklung von digitalen Standards ist systemrelevant.
Regulatorische Macht für sozial-ökologische Ziele
Auch global sollten wir Europäer*innen Regeln setzen und dazu unser gesamtes europäisches 
Schwergewicht in die Waagschale werfen. Wer in Europa Produkte verkaufen will, muss fair 
produzieren. Die Produktion muss im Einklang mit den Klimazielen von Paris stattfinden. 
Menschen- und Arbeitsrechte und der Schutz der Umwelt müssen geachtet werden. Dafür braucht 
es Handelsabkommen, die ökologische und soziale Standards gegenüber Handelspartnern 
einklagbar machen und ein Lieferkettengesetz, das Transparenz und menschenrechtliche 
Sorgfaltspflichten für Unternehmen rechtsverbindlich macht. Wir wollen den Einsatz neuer 
Technologien fördern, die die Zwischenstufen im Produktionsprozess nachvollziehbar machen. 
So verhindern wir zum Beispiel, dass bei uns Produkte verkauft werden, deren Vorprodukte mit 
Kinderarbeit in Afrika hergestellt wurden.
Den Euro zur Leitwährung machen
Die wirtschaftliche Stärke Europas wird zentral davon abhängen, ob wir die Währungsunion 
vollenden. Eine Währungsunion ohne makroökonomische Ausgleichsmechanismen kann nicht 
funktionieren. Daher wollen wir eine gemeinsame europäische Fiskalpolitik für die Eurozone, 
die im Abschwung beherzt gegensteuern, die Wirtschaft stabilisieren und europäische 
Gemeingüter finanzieren kann. Diese Fiskalpolitik könnte sich auch über europaweite Steuern 
wie eine Digitalkonzernsteuer, eine Finanztransaktionssteuer oder eine europäische 
Körperschaftsteuer finanzieren. Investitionen des gemeinsamen Haushalts sollten für 
europäische Gemeingüter wie den Klimaschutz, den Ausbau der erneuerbaren Energien, 
Kommunikation und Internet oder die Schieneninfrastruktur eingesetzt werden. Ein 
Eurozonenbudget, das stabilisiert und investiert, sollte mindestens ein Prozent des BIP der 
teilnehmenden Staaten umfassen, um makroökonomisch wirksam zu sein.
Kaum ein Land in der EU profitiert so stark von der gemeinsamen Europäischen Währung. 
Anstatt sich als Exportnation zu feiern, sollte Deutschland zum Wohle und Wohlstand aller 
daher besonders in die Stärkung der Eurozone investieren. Für den Ausbau der paneuropäischen 
Infrastruktur wie zum Beispiel grenzüberschreitender Strom- oder Bahnnetze macht es Sinn, 
gemeinsame europäische Anleihen zu schaffen, über die ein Teil dieser Investitionen im 
Rahmen des EU-Haushalts über Kredite finanziert werden kann. Mit einem großen Markt für 
liquide europäische Anleihen kann es uns gelingen, den Euro zu einer Leitwährung zu machen, 
was den globalen ökonomischen und politischen Einfluss der Union massiv stärken würde.
Den Europäischen Rettungsschirm ESM wollen wir zu einem vollwertigen Europäischen 
Währungsfonds weiterentwickeln, im EU-Recht verankern und der demokratischen Mitbestimmung 
und Kontrolle durch das Europäische Parlament unterwerfen. Wir brauchen eine gemeinsame 
europäische Einlagensicherung. Sie soll als Rückversicherung ausgestaltet sein, damit die 
europäische Sicherung erst eingreift, wenn die nationale überfordert ist. Die deutschen 
Sparkassen und Genossenschaftsbanken können so weiter auf ihre bewährten 
Institutssicherungssysteme setzen.
Für einen Ausgleich von makroökonomischen Ungleichgewichten innerhalb Europas und zur 
Stärkung der europäischen Nachfrage muss Deutschland aktiv seinen überbordenden 
Leistungsbilanzüberschuss reduzieren und den europäischen Partnern mehr Luft zum Atmen 
lassen, und darf nicht zu einer einseitigen und spaltenden Sparpolitik zurückkehren. Um dies 
zu erreichen wollen wir in Deutschland für faire Löhne besonders am unteren Ende der 
Einkommensskala sorgen und die Investitionen hochfahren.
10. Fairer Wettbewerb statt Machtwirtschaft
Wettbewerb ist Grundlage der Marktwirtschaft und Motor des Fortschritts. Ein starkes 
Kartellrecht, das fairen Wettbewerb sichert und die Konzentration wirtschaftlicher Macht 
begrenzt, ist nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für das Funktionieren der 
Demokratie wesentlich. Es hält Märkte offen und sorgt dafür, dass sich die beste Idee 
durchsetzt und nicht stets der Platzhirsch. Fehlt der Wettbewerb, können Monopolisten hohe 
Gewinne auf Kosten der Verbraucher*innen machen und Startups in ihrer Entwicklung behindern. 
Eine exzessive Marktkonzentration geht einher mit der Konzentration von Vermögen und erhöht 
die Ungleichheit. Und wer Märkte kontrolliert, kann auch politische Kontrolle ausüben und 
Spielregeln mitbestimmen.
Das Wettbewerbsrecht braucht ein Update. Digitale Geschäftsmodelle ändern 
Geschäftsbeziehungen und Wettbewerbsdynamik. Nutzer*innen zahlen für viele Dienste im 
Internet nicht mit Geld, sondern mit Daten. Netzwerkeffekte machen einzelne Plattformen zu 
Giganten mit riesigen Datenschätzen. Ihre Marktmacht können sie missbrauchen, um 
Datenschutzbestimmungen abzusenken, Geschäftspartner*innen Preise zu diktieren oder 
Konkurrent*innen auszubooten.
Wir wollen marktbeherrschende digitale Plattformen streng regulieren. Wenn sie anderen 
Firmen den Marktzugang verwehren oder absurde Konditionen verlangen, müssen die 
Kartellbehörden hart dagegen vorgehen. Damit die europäische Wettbewerbspolitik den 
Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird, brauchen wir ein eigenständiges, 
europäisches Kartellamt mit angemessenen Mitteln und Personal. Dieses Kartellamt soll auch 
als europäische Digitalaufsicht fungieren, die natürliche digitale Monopole und Oligopole 
regulieren kann.
Heute muss die Kartellaufsicht den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nachweisen, 
um ein Unternehmen entflechten zu können. Das ist in der Regel kaum möglich. Wir treten 
daher dafür ein, dass Unternehmen auch unabhängig von einem Missbrauch aufgespalten werden 
können, wenn ihre Marktmacht zu groß und zum Problem für Wirtschaft und Gesellschaft wird. 
Das Facebook-Monopol ist beispielsweise so ein Fall. Wir wollen Instagram, Facebook und 
WhatsApp wieder entflechten. Indem wir die Grundsätze der Interoperabilität, wie sie heute 
bei Telefon, SMS und Mail selbstverständlich sind, auf Messenger-Dienste übertragen, wollen 
wir den Markteintritt neuer Anbieter erleichtern und den Wettbewerb um die besten 
Datenschutzbestimmungen entfachen.
Wir Grüne wollen, dass das Wettbewerbsrecht im Sinne der europäischen Verträge angewandt 
wird. Umweltschutz und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung müssen dabei 
berücksichtigt werden. Die Fusionen von Bayer und Monsanto sowie weiterer Agrochemiekonzerne 
sind zum Beispiel nicht nur für den Wettbewerb problematisch, sondern auch für die Umwelt. 
Fehlende Sortenvielfalt, Pestizideinsatz und Artensterben sind die Folgen.
Wer fairen Wettbewerb will, muss Foulspieler*innen vom Platz stellen. Der Abgasskandal hat 
einmal mehr gezeigt, wie Unternehmen versuchen, fairen Wettbewerb durch Betrug zu umgehen. 
Wir Grüne wollen solch gemeinwohlschädliches Verhalten strikt ahnden. Wir wollen eine 
gesetzliche Regelung, welche die bessere Verfolgung und Sanktionierung von Straftaten 
ermöglicht, die aus Unternehmen heraus begangen werden. Dabei muss der Staat seine Rolle als 
fairer Schiedsrichter auch wahrnehmen. Der Abgasskandal ist auch ein Beispiel dafür, dass er 
das nicht immer tut – denn er wurde erst durch die jahrelange Kumpanei von Autoindustrie, 
Aufsichtsbehörden und Politik möglich. Und um den Einfluss von Lobbyist*innen und 
Interessengruppen auf den Bundestag offenzulegen, wollen wir ein verpflichtendes 
öffentliches Lobbyregister einrichten.
Bisher gibt es in Deutschland und Europa keine finanziellen Entschädigungen für die vom 
Dieselskandal Betroffenen. Für Einzelne ist es oft viel zu schwer, das geltende Recht auch 
zur Geltung zu bringen. So weigern sich etwa Fluggesellschaften, Entschädigungsansprüchen 
nachzukommen. Auch auf unseren Druck hin ist es gelungen, in Deutschland erstmals 
Musterfeststellungsklagen zu ermöglich. Sie sind aber unzureichend, denn immer noch muss 
jede* Betroffene einzeln klagen. Daher wollen wir endlich Gruppenklagen ermöglichen, um das 
Prozessrisiko auf viele Schultern zu verteilen.
11. Faire Welthandels- und Währungsordnung schaffen
Uns geht es um eine Re-Regulierung der Globalisierung. Die vergangenen Jahre haben gezeigt: 
Eine unregulierte Globalisierung führt zur Ausbeutung von Menschen und Umwelt und 
beschleunigt die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen. Die Wohlstandsgewinne aus 
internationalem Handel sind ungleich verteilt. Rechtsextremisten und Nationalisten benutzen 
die berechtigte Kritik an einer neoliberalen Globalisierung, um einen Rückfall in den 
Nationalismus zu propagieren. Das ist die falsche Antwort. Wir stellen eine freiheitliche 
und weltoffene Antwort dagegen. Richtig genutzt kann eine gute Handelspolitik Umweltschutz, 
Klimaschutz, Menschenrechte, Arbeitnehmer*innenrechte und Wirtschaftsinteressen in Balance 
bringen. Und so die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhalten, im globalen Süden 
Gerechtigkeit schaffen und Demokratieverdrossenheit bekämpfen.
Doch hierfür brauchen wir eine Neuausrichtung der EU Handelspolitik. Das Mercosur-Abkommen, 
das die EU unter anderem mit Brasilien abschließen will, ist das letzte fatale Beispiel 
einer Agenda, die Liberalisierung, Deregulierung und hochproblematische 
Konzernschiedsgerichte in den Mittelpunkt von Verträgen wie schon bei TTIP, CETA oder JEFTA 
stellt, jedoch keine effektiven Schutzmechanismen für Klima, Umwelt, Menschenrechte, 
Arbeitnehmer*innen und Verbraucher*innen enthält. Der brennende Amazonas führt uns diese 
fatale Logik mehr als deutlich vor Augen, denn die zwischen der EU und den Mercosur-Staaten 
vereinbarten Handelserleichterungen für Soja und Rindfleisch wirken für den Regenwald wie 
ein Brandbeschleuniger. Wir wollen deshalb einen Importstopp von Agrarprodukten aus 
gerodeten Gebieten des Amazonas sowie von Palmöl aus dem indonesischen Regenwald. 
Mittlerweile wird auch immer mehr europäischen Regierungen klar, dass die 
Nachhaltigkeitsklauseln im Abkommen zahnlos sind und für das Klima, den Regenwald und die 
dort heimischen Indigenen keinen ausreichenden Schutz bieten, da es keinen wirkungsvollen 
Sanktionsmechanismus gibt, durch den Handelserleichterungen zurückgenommen werden könnten.
Wir Grüne lehnen dieses Abkommen wie auch CETA und JEFTA in ihrer bisherigen Form ab, denn 
trotz einzelner Verbesserungen erfüllen sie die Bedingungen an fairen Handel nicht. 
Stattdessen ist es an der Zeit für ein Bündnis für fairen Handel – aufbauend auf den 
Korrekturen, die es nach der umfassenden Kritik gerade auch der Zivilgesellschaft bereits 
gegeben hat und die auch einige europäische Regierungen zum Umdenken gebracht haben.
Die EU sollte dabei nicht wie bisher auf ein Sammelsurium bilateraler Handelsverträge 
setzen, sondern auf einen gemeinsamen plurilateralen Vertrag all derjenigen Staaten, die 
bereit sind, Handel fair, offen und ökologisch sowie die Globalisierung gerecht zu 
gestalten. Der Fokus muss auf diskriminierungsfreien Marktzugängen und Zollerleichterungen 
liegen. Starke Regeln für faire Märkte gehören dabei zum Kern des Abkommens. Das beinhaltet 
zentrale internationale Abkommen wie die ILO-Kernarbeitsnormen oder das Pariser 
Klimaschutzabkommen. Handelserleichterungen könnten somit auch wieder aufgehoben werden, 
wenn ein Handelspartner zum Beispiel den Klimavertrag von Paris aufkündigt oder dessen Ziele 
nicht einhält. Das gleiche gilt für den Verstoß gegen Menschenrechte und auch für die Nicht-
Einhaltung von Mindeststandards für Umwelt und Arbeit.
Das Vorsorgeprinzip wollen wir zum Schutz von Umwelt und Verbraucher*innen für alle Teile 
von Handelsverträgen geltend machen. Parlamente dürfen durch Regeln zur regulatorischen 
Zusammenarbeit in Handelsabkommen nicht umgangen oder geschwächt werden. Faire 
Handelspolitik lässt den Staaten, Regionen und Kommunen Freiräume, um Dienstleistungen so zu 
organisieren und zu regulieren, wie sie das für richtig halten.
Statt einseitiger Sonderklagerechte für private Investoren (ISDS/ICS) setzen wir uns für 
einen ständigen internationalen Handelsgerichtshof ein, vor dem auch Betroffene klagen 
können, wenn Unternehmen gegen grundlegende Menschenrechte, Sozial- oder Umweltstandards 
verstoßen.
Lieferkettengesetz einführen
Damit Menschenrechte und Umwelt in internationalen Lieferketten nicht länger unter die Räder 
geraten, wollen wir gesetzliche Regeln zu Transparenz und Sorgfaltspflichten für Unternehmen 
einführen. Das beinhaltet, dass die EU nachvollziehbare entwaldungsfreie Lieferketten 
verbindlich durchsetzt. So kann bei Bruch von internationalen Verträgen und Verpflichtungen 
ein Importstopp von Agrarprodukten wie zum Beispiel für Soja und Rindfleisch aus gerodeten 
Gebieten des Amazonas verhängt werden. In der öffentlichen Beschaffung sollte Deutschland 
mit gutem Beispiel voran gehen und nur noch Produkte aus nachweislich entwaldungsfreien 
Lieferketten einkaufen.
Und wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich endlich aktiv am Prozess der 
Vereinten Nationen zur Erreichung eines völkerrechtlichen Abkommens (UN Binding Treaty 
Prozess) beteiligt, mit dem transnationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen für 
Menschenrechtsverstöße zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Handel nicht auf Kosten der Ärmsten
Handel ist ein wichtiger Motor von Entwicklung, wenn er läuft. Damit er aber anspringt, kann 
es nötig sein, einzelne Sektoren durch Handelsbarrieren zu schützen, bis sie konkurrenzfähig 
sind. Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) sind dafür kontraproduktiv. Wir wollen 
Entwicklungsländern genügend Raum lassen, durch Zölle und Quoten ihre Märkte zu schützen. 
Gleichzeitig fordern wir, dass die EU ihre Zölle auf verarbeitete Produkte aus 
Entwicklungsländern senkt oder abschafft, um die Produktion vor Ort zu fördern. Wir wollen 
die regionale Integration von Entwicklungsländern fördern. Und wir bevorzugen die 
Welthandelsorganisation und multilaterale Abkommen gegenüber bilateralen Handelsabkommen, da 
die Interessen insbesondere ärmerer Länder ansonsten drohen, unter die Räder zu geraten.
Entwicklungschancen für rohstofffördernde Länder
Bei Gewinnung, Verarbeitung und Nutzung von Bodenschätzen geht es auch um 
Entwicklungschancen für die rohstofffördernden Länder. Der überproportionale Verbrauch von 
Rohstoffen in den Industrieländern gibt uns nicht das Recht auf überproportionalen Zugang. 
Nur eine faire Verteilung gewährleistet auch eine langfristig friedliche Zukunft. Daher 
setzen wir auf internationale und kooperative Lösungsansätze. Häufig geht der Abbau von 
Rohstoffen mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen einher. Die EU-Verordnung zu 
Konfliktmineralien tritt 2021 in Kraft und ist ein wichtiger Schritt, um den schlimmsten 
Verbrechen Einhalt zu gebieten. Wir setzen uns dafür ein, die Verordnung auszuweiten, denn 
bisher sind nur vereinzelte Rohstoffe abgedeckt. Gleichzeitig ergeben sich auch Vorteile, 
wenn der Zugang zu und der Handel mit Rohstoffen stabil und langfristig ist. Voraussetzung 
dafür ist, dass die menschenrechtlichen, sicherheits-, umwelt- und demokratiepolitischen 
Konsequenzen mitberücksichtigt und dafür jeweils Standards geschaffen werden. Diese müssen 
auf verschiedenen Ebenen ansetzen: im Herkunftsland, bei Investor*innen und Unternehmen, im 
Verbraucherland und auf internationaler Ebene.
Sichere und stabile Weltwährungsordnung schaffen
Nachdem in den 1970er Jahren das internationale Währungssystem „Bretton Woods“ aufgekündigt 
wurde – es regelte die internationalen Finanz- und Wechselkursbeziehungen – waren die 
Staaten nicht bereit, eine neue gemeinsame Ordnung zu etablieren. Stattdessen ließen die 
großen Industrienationen ihre Wechselkurse weitgehend frei schwanken und die internationalen 
Finanzinstitutionen setzten sich für einen unbeschränkten internationalen Kapital- und 
Finanzverkehr ein. Regelmäßige Währungs- und Finanzkrisen haben seitdem die Welt erschüttert 
und vor allem weniger entwickelte Länder wurden durch spekulative Kapitalflüsse in ihrer 
Entwicklung immer wieder zurückgeworfen. Gleichzeitig sind die globalen 
Handelsungleichgewichte explodiert und stellen einen neuen Herd der Instabilität dar. Wir 
wollen international im Rahmen der G20 eine Diskussion über ein neues System stabilisierter 
Wechselkurse anregen. In der Überzeugung, dass wir so Spekulation eindämmen, Entwicklung und 
Handel fördern und Handelsungleichgewichte abbauen könnten.
Für die ärmsten Länder der Welt ist die öffentliche Entwicklungsfinanzierung zentral. Wir 
streben eine Weltwährungsordnung an, die es nicht nur den wohlhabenden Ländern ermöglicht, 
langfristige Investitionen auch langfristig und damit verlässlich zu finanzieren. Dafür 
müssen kurzfristige, spekulative Finanzströme reguliert, verteuert und notfalls auch 
verboten werden. Wir müssen uns gegen spekulative Attacken auf Staaten und ihre Währungen 
absichern. Dafür braucht es globale öffentliche Institutionen. Hier sind aber keine 
kurzfristigen Erfolge zu erwarten. Um dennoch schnell zu einer Veränderung zu kommen, wollen 
wir, dass die Europäische Zentralbank die Auswirkungen ihrer Politik auf Entwicklungsländer 
berücksichtigt und diese unterstützt. Entwicklungsländern, die durch ungerechtfertigte 
Währungsspekulationen unter Druck geraten, soll sie zur Seite springen können, sofern es mit 
den geldpolitischen Zielen vereinbar ist. Hierfür könnten zum Beispiel Devisenswap-
Vereinbarungen oder Art. 219 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 
(AEUV) zur Festlegung von Wechselkurspolitiken genutzt werden.
Die multilateralen Finanzinstitutionen IWF und Weltbank können beim Erreichen der globalen 
Nachhaltigkeitsziele (SDGs) und dem weltweiten sozial-ökologischen Umbau eine entscheidende 
Rolle spielen. Dafür müssen sie ihren Ankündigungen Taten folgen lassen und endlich den 
Menschen dienen. Dazu gehört derzeit ganz konkret ihr Engagement konsequent am Pariser 
Klimaabkommen auszurichten. Wir dürfen sie nicht aus der Verantwortung entlassen, selbst zu 
einer stabilen, nachhaltigen und armutsmindernden globalen Finanzarchitektur beizutragen.
12. Stabile Finanzmärkte und sichere Anlagen
Banken und Finanzmärkte sollen dazu dienen, Bürgerinnen und Bürger attraktive 
Sparmöglichkeiten anzubieten und Investitionen zu finanzieren. Mit geeigneten Regulierungen 
und einer umfassenden Finanztransaktionssteuer wollen wir reine Spekulationsgeschäfte und 
vor allem den Hochfrequenzhandel unattraktiv machen. Lokal agierende kleine und mittelgroße 
Banken in Deutschland, und immer stärker auch wieder im Rest der EU, stellen für die meisten 
Firmen die Kreditversorgung sicher. Deshalb wollen wir das Lokalbankenprinzip in ganz Europa 
verankern. Öffentliche Banken sind dem Gemeinwohl in besonderer Weise verpflichtet. 
Sparkassen sollen daher Gemeinwohlberichte erstellen und transparenter werden, was die 
Offenlegung von Gehältern angeht.
Mit einem Regulierungssystem aus klaren, harten aber deutlich weniger komplexen Regeln 
werden kleine Banken entlastet. Unsere Schuldenbremse für Banken – eine ungewichtete 
Eigenkapitalquote von zehn Prozent – stellt sicher, dass genügend Sicherheitspolster 
vorhanden sind. Großbanken müssen kleiner werden. Durch ein effektives Trennbankensystem, 
hohe Eigenkapitalanforderungen und eine vollendete Bankenunion werden sie nicht mehr das 
Finanzsystem gefährden können. Die Rettung von Banken mit Geld der Steuerzahler*innen gehört 
dann der Vergangenheit an.
Mit den Möglichkeiten der Digitalisierung können neue Akteure auf den Finanzmärkten 
entstehen bzw. wachsen. Sie machen für viele den Finanz- und Zahlungsverkehr einfacher und 
schneller und bieten neue Anlagemöglichkeiten. Wir wollen hier klare Wettbewerbsregeln 
schaffen, in welchen weder Banken noch große Tech-Unternehmen ihre dominante Stellung nutzen 
können, um unliebsame Konkurrenten und Innovationen zu behindern. Die Einführung eines E-
Euros bietet Chancen beim Zahlungsverkehr und für neue innovative Dienstleistungen. Diese 
von den Zentralbanken des Eurosystems eingeführte elektronische Währung soll auch vielen 
Menschen im Alltag als einfaches, sicheres und bequemes Zahlungsmittel dienen. Privates Geld 
wie etwa der von Facebook geplante Libra hingegen würde kein Problem lösen, aber potentiell 
viele neue schaffen. Eine Verdrängung kleiner Unternehmen über die Währung eines Konzerns, 
die Anhäufung von Zahlungsverkehrsdaten bei einem Unternehmen mit ohnehin schon 
problematischer Datenmacht und die Aushöhlung des staatlichen Geld- und Währungsmonopols 
lehnen wir ab und werden Libra nicht zulassen.
Versicherungen und Pensionsfonds stecken derzeit in finanziellen Problemen, weil sich ihre 
Zinserwartungen nicht erfüllt haben. Die große Koalition hat widerholt Maßnahmen 
eingeläutet, um die Krise der Versicherer einseitig auf Kosten der Kunden zu lösen. Diese 
Politik lehnen wir entschieden ab. Wir werden im Falle einer Schieflage einer Versicherung 
eine faire Lastenverteilung zwischen den Eigentümer der Unternehmen und der Kunden 
gewährleisten. Das Volumen des Sicherungsfonds Protektor ist im Falle einer Krise viel zu 
gering. Um Abhilfe zu schaffen, muss das Volumen des Fonds deutlich erhöht werden. Auch 
sollte ein europäisches Rückversicherungssystem eingeführt werden. Außerdem werden wir es 
nicht mehr gestatten, dass die Unternehmen Versicherungsverträge ohne die Zustimmung des 
Kunden weiterverkaufen.
Die Finanzberatung muss sich grundlegend wandeln. Durch Provisionen kommt es heute dazu, 
dass Anleger*innen nicht die passenden Produkte empfohlen werden, sondern die mit den 
höchsten Provisionen. Mit dem schrittweisen Übergang zur Honorarberatung – der Kunde zahlt 
die Beratung also nicht mehr indirekt über die Provision, sondern direkt an die Berater*in, 
dafür ist das Produkt dann günstiger – wird sich die Qualität der Beratung verbessern und 
sich das Berufsbild der Berater*innen wandeln.
Ein Bürgerfonds für stabile und rentable Anlagemöglichkeiten
Damit die Bevölkerung in Deutschland mehr von den volkswirtschaftlichen Gewinnen der 
Wirtschaft profitieren kann, schlagen wir die Errichtung eines Bürgerfonds vor. Er soll all 
den Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligung an Wohlstandsgewinnen sichern, deren Einkommen 
zu klein sind, um selbst Vermögen in Aktien, Immobilien oder anderen Werten anzusparen. In 
den Bürgerfonds zahlt jede Bürger*in automatisch einen bestimmten Teil seines Einkommens 
ein. So stellen wir für den Fonds eine hohe Anlagesumme sicher und senken damit die 
Verwaltungskosten. Wer aber andere Formen der Anlage bevorzugt, kann der Einzahlung in den 
Bürgerfonds einfach widersprechen (Opt-out). Um Fehler von Riester zu vermeiden, wird der 
Fonds keine Zinsgarantien gewähren, weil sie die Rendite mindern. Sicherheit werden wir 
stattdessen über eine breit gefächerte, diversifizierte, nachhaltige und langfristige 
Anlagestrategie gewährleisten. Der Bürgerfonds bietet also Menschen, die kleine Ersparnisse 
haben, eine risikoarme und vor allem extrem preiswerte Anlageform. Auch die Wirtschaft wird 
von diesem Fonds profitieren. Denn es tritt ein gewünschter Nebeneffekt ein: Das Kapital ist 
nicht von einer kurzfristigen Renditeerwartung getrieben, sondern einer nachhaltigen 
Anlageentwicklung verpflichtet.
13. Gemeinwohlorientierte Unternehmen stärken
Viele Unternehmen engagieren sich für ökologische und soziale Ziele. Immer mehr Unternehmen 
schreiben diese gesellschaftlichen Ziele parallel zum wirtschaftlichen Erfolg verbindlich 
fest. Diese ökonomische Bürger*innenbewegung werden wir systematisch stärken. Unser Ziel ist 
eine Gründungswelle neuer Genossenschaften und Sozialunternehmen.
Öffentliche Finanzierungsprogramme der Wirtschaftsförderung, Informationsangebote für 
Gründer*innen und Beratungsangebote für Unternehmen werden wir systematisch für alle 
Unternehmungen öffnen. So wollen wir auch Genossenschaften, Social Startups und Vereine 
stärken, die wirtschaftlich aktiv sind.
Die Unternehmen der sozialen und solidarischen Ökonomie brauchen attraktive Rechtsformen. 
Eine vereinfachte, allgemeinverständliche Mustersatzung für Genossenschaften wollen wir in 
Zusammenarbeit mit den Genossenschaftsverbänden breit zugänglich machen. Kleine 
Genossenschaften werden wir von einschlägigen Auflagen des Handelsrechts entlasten. Die 
Überarbeitung der Rechtsformen soll ermöglichen, dass Unternehmen der solidarischen Ökonomie 
sichtbarer werden und dadurch in Deutschland und in Europa besser vertreten sind. 
Sozialgenossenschaften sollen künftig nicht mehr durch ein faktisches Kombinationsverbot von 
bezahlter und ehrenamtlicher Arbeit behindert werden. In eine gesetzliche Reserve 
eingestellte Gewinne wollen wir von der Körperschafts- und Gewerbesteuer freistellen. So 
stärken wir die Eigenkapitalbasis und Investitionsfähigkeit von Genossenschaften. Auf 
europäischer Ebene setzen wir uns für ein Label von Produkten aus der sozialen und 
solidarischen Ökonomie ein. Wer keinen Gewinn machen will, ist auf eine günstige 
Finanzierung angewiesen. Wir wollen Sozialunternehmen diese bereitstellen, zum Beispiel über 
Kreditprogramme der öffentlichen Förderbanken.
Zugleich gilt es, den Bürgerenergiegenossenschaften die regulativen Fesseln abzunehmen, 
damit sie wieder zu kraftvollen Akteuren der Energiewende werden. Wir wollen die EU-
Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt so wirtschaftsfreundlich in deutsches Recht 
übersetzen, dass die Bürgerenergie umfassend gestärkt wird. Beim Mieterstrom wollen wir 
hinderliche Preisvorgaben abschaffen, um dezentrale Investitionen in Erneuerbare zu 
ermöglichen.
Viele Unternehmen engagieren sich im Rahmen der Gemeinwohlökonomie. Wir wollen, dass auch 
Unternehmen im Bundesbesitz Gemeinwohlbilanzen erstellen. Die Gemeinwohlbilanzen wollen wir 
im europäischen und deutschen Recht verankern. Auch heutige gewinnorientierte Rechtsformen 
wie die Aktiengesellschaft sollen sich per Mehrheitsbeschluss künftig andere Ziele geben 
können als die Maximierung des Profits, ohne dass sie dem Risiko ausgesetzt sind, dass 
Minderheitsgesellschafter dagegen klagen.
14. Investitionen solide und gerecht finanzieren
Wir wollen die öffentlichen Investitionen deutlich steigern. Ein Land, in dem jede achte der 
insgesamt 40.000 Brücken marode ist, das weniger Geld in Bildung steckt als fast all seine 
Nachbarländer, das für seine Funklöcher berüchtigt ist statt berühmt für seine Smartphones, 
ein solches Land lebt von vergänglicher Substanz. Es wird dauern, die politischen Vorzeichen 
auf Vernunft zu drehen. Umso wichtiger ist es, jetzt damit zu beginnen. Investitionen 
schaffen öffentliche Güter. Sie kosten Geld, aber wenn in das Richtige, Zukunftsfähige 
investiert wird, schaffen sie Wohlstand. Jede Ausgabe, die der Staat so tätigt, führt in der 
Wirtschaft zu Einnahmen und es werden Jobs geschaffen. Für einen Euro, den wir klug 
investieren, kann unsere Wirtschaftsleistung um deutlich mehr als einen Euro steigen.
Wir wollen diese Investitionen finanzieren, indem wir Fehlanreize abstellen, Gelder 
umschichten und gezielt Investitionen über Kredite ermöglichen. Wir unterscheiden dabei 
zwischen einmaligen Investitionen und dauerhaften Ausgaben. Diese dauerhaften Ausgaben zum 
Beispiel für Bildung und Gerechtigkeit sind für den sozialen Ausgleich und den Zusammenhalt 
der Gesellschaft essenziell. Diese dauerhaften Ausgaben wollen wir durch laufende 
Steuereinnahmen, eine gerechtere Besteuerung von Vermögen und die Bekämpfung von 
Steuerbetrug und -umgehung gegenfinanzieren.
Bisher scheitern Investitionsprogramme auch an mangelnden Kapazitäten in der Bauwirtschaft 
oder in den Planungsabteilungen des öffentlichen Dienstes. Unsere Investitionspolitik ist 
deshalb verlässlich und langfristig angelegt, so dass sowohl die private Bauwirtschaft als 
auch der öffentliche Dienst wieder mehr Kapazitäten aufbauen können. Wir investieren 
dauerhaft und nachhaltig.
Investitionsgesellschaften gründen
Viele Investitionen schaffen werthaltige Wirtschaftsgüter, mit denen sich Einnahmen erzielen 
lassen. Eine Stromleitung erzielt Einnahmen durch den durchgeleiteten Strom. Das gleiche 
gilt analog für Ladeinfrastruktur für Elektroautos, Breitband für Internet und vieles 
andere. Um diese Investitionen effizient durchzuführen, werden wir sie jeweils in 
öffentlichen Investitionsgesellschaften bündeln, darüber finanzieren und stringent managen. 
Damit werden wir nachhaltige Werte für die nächste Generation schaffen, die sich auch 
wirtschaftlich rechnen, insbesondere in Zeiten von Nullzinsen, ja mitunter sogar negativer 
Zinsen.
Die grundgesetzlichen Regelungen zur Schuldenbremse sehen vor, dass die Verschuldung von 
öffentlichen Gesellschaften wie zum Beispiel der Bahn, Wohnungsbaugesellschaften oder 
öffentlichen Krankenhäusern nicht auf die Schuldenbremse angerechnet werden. Das gleiche 
gilt für die neu zu gründenden Investitionsgesellschaften. Daher werden wir sie aus dem 
Investitionsfonds mit genügend Eigenkapital ausstatten, damit sie sich wie jedes private 
Unternehmen auch am Finanzmarkt selbst zusätzliches Kapital besorgen können. Der Bund gibt 
für diese Kreditaufnahme eine Staatsgarantie. So könnte der Bund zum Beispiel eine 
Ladesäulengesellschaft neu gründen, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für 
Wohnungsneubau und Gebäudesanierung eine Kreditaufnahme erlauben und die Verschuldungsgrenze 
bei der Deutsche Bahn erhöhen. Good Governance und demokratische Beteiligung sollen für 
Transparenz und Kontrolle sorgen. Die Regierung muss steuern können und für Parlament und 
Öffentlichkeit müssen Entscheidungen und Mittelverwendung transparent sein. Die 
Privatisierung dieser Gesellschaften wollen wir dauerhaft ausschließen, damit öffentliches 
Vermögen auch öffentlich bleibt.
Die Begrenzung der Staatsschulden mit Investitionen in Infrastruktur kombinieren
Es war richtig, dass sich Deutschland Regeln gegeben hat, die dafür sorgen, dass es nicht zu 
exzessiver Verschuldung der öffentlichen Hand kommt. Sie haben – gemeinsam mit der 
Geldpolitik der Europäischen Zentralbank – geholfen, die Verschuldung einzudämmen. In 
Deutschland ist die Schuldenquote so von 80 Prozent auf unter 60 Prozent der 
Wirtschaftsleistung zurückgegangen. An diesem Erfolg wollen wir festhalten.
Aber nicht nur Schulden im Haushalt sind Schulden. Wenn wir jetzt nicht in Bildung, 
Innovation und Forschung sowie in Maßnahmen zum Klimaschutz investieren, verspielen wir 
unseren zukünftigen Wohlstand. Außerdem würden die Finanzmärkte, die immer auch sichere 
Anlagemöglichkeiten wie Staatsanleihen brauchen, bei einem immer geringeren Schuldenstand 
nicht mehr stabil funktionieren, weil ihnen sichere Anlagemöglichkeiten fehlen. Wir wollen 
daher die Schuldenbremse im Rahmen der europäischen Stabilitätskriterien weiterentwickeln 
und sie mit einer verbindlichen Investitionsregel verknüpfen. Wenn der Bund mehr investiert 
als sein Vermögen an Wert verliert – wenn er also neue Werte schafft – soll dies auch durch 
die Platzierung von neuen Anleihen finanziert werden können. Die öffentlichen Investitionen 
sollen mindestens so hoch sein, dass sich das öffentliche Vermögen nach Abnutzung und 
Wertverlusten mindestens im Gleichklang mit der Wirtschaftsleistung bewegt.
Diese Möglichkeit ist für Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben daran gebunden, 
dass die öffentliche Schuldenquote unterhalb der Maastricht-Marke von 60 Prozent des BIP 
liegt und das strukturelle Defizit maximal ein Prozent der Wirtschaftsleistung beträgt. 
Durch diese Beschränkungen würde auch durch die vorgeschlagene Möglichkeit zusätzlicher 
Investitionen die Schuldenquote weiter auf unter 40 Prozent fallen. Das gilt umso mehr, als 
dadurch zusätzliche Nachfrage und damit wirtschaftliche Entwicklung entsteht. Gerade im 
Falle eines bevorstehenden Abschwungs halten wir diese Möglichkeit für sinnvoller als etwa 
pauschale Steuererhöhungen oder Ausgabenkürzungen, denn diese würden den Abschwung noch 
verschärfen. Das wäre das Gegenteil einer nachhaltigen Finanzpolitik.
Durch unseren Vorschlag dürfte der Bund im Durchschnitt etwa 35 Milliarden Euro pro Jahr 
Kredite aufnehmen. Diese Gelder wollen wir in einen Bundesinvestitionsfonds überführen, der 
als Sondervermögen im Bundeshaushalt nicht der Jährlichkeit des Haushalts unterliegt. Er 
kann dann zweckgebunden investieren und auch eine stärkere antizyklische Wirkung entfalten. 
Um den Investitionsfonds abzusichern und sauber zu implementieren, streben wir eine Änderung 
des Grundgesetzes an.
Für eine optimale Steuerung von Staatsschulden und Investitionen erhalten Länder und 
Kommunen einen verbindlich vereinbarten Anteil aus den Mitteln des Bundes-Investitionsfonds, 
an dem alle Länder partizipieren und selbst entscheiden können, für welchen der vorgegebenen 
investiven Zwecke sie die Mittel einsetzen. Die Schuldenbremse für die Länder (null 
Verschuldung in Zeiten der Normalkonjunktur) soll beibehalten werden.
Es ist richtig, dass die Maastricht-Kriterien die Staatsverschuldung auch auf europäischer 
Ebene begrenzen. Bei der anstehenden Reform wollen wir die Anreize für staatliche 
Investitionen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts verbessern. Zum Beispiel indem 
Investitionsausgaben bei der Berechnung der Defizitquoten ähnlich wie private Investitionen 
über mehrere Jahre abgeschrieben werden können. Damit stärken wir öffentliche Investitionen 
gerade in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs.
1 Wir beschreiben im Antrag „Handeln – und zwar jetzt“ ausführlich unseren Maßnahmenplan für 
einen radikal realistischen und sektorenübergreifenden Klimaschutz.

Kommentare