Viele Krankenhäuser befinden sich in kirchlicher Trägerschaft. Wer öffentliche Aufgaben – zudem unter öffentlicher Finanzierung – wahrnimmt, muss sich auch an die einschlägigen Gesetze halten, die jedwede Diskriminierung von Menschen verbieten.
| Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG Säkulare Grüne (dort beschlossen am: 26.09.2020) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
| Angelegt: | 05.10.2020, 08:37 |

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