| Antrag: | Grundwerte: Die Werte, die uns einen | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Achim Jooß (KV Ortenau) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 9%) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.Z-01-428 | 
| Angelegt: | 28.08.2020, 10:46 | 
GSP.G-01-132: Grundwerte: Die Werte, die uns einen
Verfahrensvorschlag zu GSP.Z-01-428: Antragstext
Von Zeile 427 bis 428 einfügen (GSP.Z-01: Kapitel 4: Zusammen leben):
haben, zu Hause im Kreis der Angehörigen zu sterben. Zusätzlich braucht es genügend Hospizplätze, die auch auf die Bedürfnisse der Sterbenden eingestellt sind. Das Recht auf selbstbestimmtes Leben schließt - nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts - selbstbestimmtes Sterben frei von Druck ein.
Kapitel 4: Zusammen leben
Zusammenhalt in Vielfalt
(165) Offen ist eine Gesellschaft, in der alle Bürger*innen die gleichen Rechte und 
Möglichkeiten haben, die die Unterschiedlichkeit von Menschen und Regionen als Stärke 
begreift und als Wert verteidigt, die soziale Ungleichheit verringern will und den Schutz 
von Minderheiten gewährleistet. Individuelle Freiheit und persönliche Identität werden 
geschützt. Die offene Gesellschaft ist eine gewaltfreie. Ihre Grenzen findet sie in den 
Rechten und Freiheiten der Mitmenschen. Die offene Gesellschaft hinterfragt sich, lernt und 
ist selbstkritisch. Sie beruht auf Bedingungen, die sie selbst nicht schützen kann. Deshalb 
sind der Schutz und die Arbeit für sie eine dauernde politische Aufgabe.
(166) Menschen sind unterschiedlich, aber ihre Rechte und ihre Würde sind gleich. Eine 
vielfältige, diskriminierungsfreie, gleichberechtigte Gesellschaft bedeutet demokratischen 
Fortschritt für alle. Sie entwickelt sich stets weiter und handelt permanent die Regeln 
ihres Zusammenlebens neu aus. In einer pluralistischen Gesellschaft bilden gleichberechtigte 
Individuen aus vielfältigen Perspektiven ein Bündnis für ein gemeinsames Wir zum Schutz und 
zur Förderung von Freiheit und Würde. Das gemeinsame Wir bedeutet Zusammenhalt in Vielfalt.
(167) Das gemeinsame Wir schließt alle ein, die in unserem Land leben. Wir sind 
unterschiedlich, aber uns verbindet Respekt und Akzeptanz allen Menschen gegenüber, 
unabhängig davon, wie sie leben, lieben, glauben und aussehen. Das macht den Reichtum 
unseres „Wir“ aus.
(168) Eine vielfältige und inklusive Gesellschaft ist eine gleichberechtigte – mit gleichen 
Rechten, Zugängen und gleicher Teilhabe. In einer vielfältigen Gesellschaft richtet sich 
Zugehörigkeit nicht danach, wo jemand geboren ist, in welchem Stadtteil jemand wohnt, woher 
die Eltern kommen oder wie viel sie verdienen, wie jemand aussieht, was jemand glaubt oder 
wie der Name klingt.
(169) Diskriminierung trifft nicht alle gleichermaßen, aber sie geht alle gleichermaßen an. 
Eine vielfältige Gesellschaft schützt alle Menschen vor Diskriminierung, Rassismus, 
Antisemitismus und Gewalt – im Alltag, ob subtil oder durch gesellschaftliche Strukturen und 
öffentliche Institutionen.
(170) In Deutschland leben Menschen zusammen, deren Familien bereits seit Generationen hier 
ansässig sind, sowie Menschen, die in jüngerer Zeit eingewandert sind. Hier leben 
Christ*innen, Jüdinnen und Juden, muslimische und nicht religiöse Menschen genauso wie 
Nachkommen von Arbeitsmigrant*innen und von Geflüchteten. Viele bezeichnen sich als 
Deutsche, manche als Neue Deutsche, Schwarze Deutsche, People of Color, Menschen mit Romani-
Hintergrund, Polnisch-Deutsche oder Türkisch-Deutsche und vieles mehr. In einem offenen 
Deutschland werden alle von allen als dazugehörig anerkannt und können sich zugehörig 
fühlen.
(171) Migration prägt und verändert unsere Gesellschaft. Eine vielfältige 
Einwanderungsgesellschaft erfordert die gleichberechtigte politische, soziale und kulturelle 
Teilhabe von Migrant*innen. Sie ist als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern.
(172) Das Staatsbürgerschaftsrecht soll allen Menschen, die hier leben, arbeiten oder zur 
Schule gehen, rechtliche Gleichheit, wirkliche Teilhabe und Zugehörigkeit ermöglichen. Dazu 
gehören die erleichterte und beschleunigte Einbürgerung, die Ermöglichung von doppelter 
Staatsangehörigkeit und die Ausweitung des Geburtsrechts. Menschen, die in Deutschland ihren 
Lebensmittelpunkt haben und Teil dieser Gesellschaft geworden sind, sollen einen 
Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben. Die deutsche Staatsangehörigkeit soll durch Geburt im 
Inland erworben werden können, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt 
in Deutschland hat. Mehrstaatigkeit bildet die Lebensrealität vieler Menschen ab.
(173) Die deutsche Gesellschaft ist religiös und weltanschaulich plural. Eine plurale 
Gesellschaft braucht den Dialog der Religionen und Weltanschauungen. Es geht um die 
Bewahrung und Durchsetzung der Freiheit, das persönliche Leben nach eigenen Lebensentwürfen 
und Wertvorstellungen zu gestalten. Das schließt die Freiheit des religiösen und 
weltanschaulichen Bekenntnisses ebenso ein wie das Recht, nach anderen Vorstellungen zu 
leben. Zu dieser Freiheit gehört auch Religions- und Weltanschauungskritik. Voraussetzung 
für eine Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen ist die uneingeschränkte Anerkennung der 
verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes und die Unabhängigkeit von autokratischen 
Regimen. Die Wahrung der grundrechtlichen Normen und Werte kann durch keine Religion 
relativiert werden.
(174) Die christlichen Kirchen sind Teil und Stütze unserer Gesellschaft. Der säkulare Staat 
muss sich am Neutralitätsprinzip ausrichten. Das bedeutet aber nicht ein Kooperationsverbot 
zwischen Staat und Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften. Das kooperative Modell des 
Staatskirchenrechtes soll zu einem pluralen Religionsverfassungsrecht weiterentwickelt 
werden.
(175) Aktives jüdisches Leben in Deutschland und Europa nach den schrecklichen Erfahrungen 
der Shoa bedeutet eine große Verantwortung für den deutschen Staat und seine Bürger*innen. 
Jüdinnen und Juden in ihrer Selbstentfaltung zu unterstützen sowie ihre Sicherheit und die 
der jüdischen Einrichtungen zu gewährleisten ist eine wichtige Aufgabe für unsere 
Gesellschaft. Sich Antisemitismus in jeder Form entgegenzustellen ist die Verpflichtung 
unseres Rechtsstaates und die immer währende Aufgabe aller Menschen in Deutschland und in 
Europa. Das Existenzrecht und die Sicherheit Israels mit gleichen Rechten für all seine 
Bürger*innen sind unverhandelbar.
(176) Muslim*innen sind nach den Angehörigen der großen christlichen Konfessionen die größte 
religiöse Gruppe in diesem Land. Der Islam gehört damit selbstverständlich zu Deutschland. 
Moscheen und muslimische Gemeinden müssen vor Bedrohungen und Angriffen geschützt, die 
Sicherheit von Muslim*innen muss gewährleistet werden. Antimuslimischen Rassismus zu 
bekämpfen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Das Anliegen vieler Muslim*innen, 
mittelfristig anerkannte und gleichberechtigte Religionsgemeinschaft(en) im Sinne und nach 
den Regeln des Grundgesetzes bilden zu können, verdient Unterstützung. Das Ziel sind 
Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften.
(177) Menschen mit Romani-Hintergrund sind die größte Minderheit in Europa. Sie sind Teil 
der europäischen Geschichte und Gegenwart seit mehr als 600 Jahren und in Deutschland als 
nationale Minderheit anerkannt. Kultur und Sprache sind vom Staat zu schützen und zu 
fördern. Antiziganistische Diskriminierung ist jedoch weit verbreitet und bis in die Mitte 
der Gesellschaft verankert. Sie findet zum Beispiel bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, im 
Bereich Bildung und Gesundheit statt. Dagegen einzutreten ist unsere Verpflichtung. Das 
Erinnern an den lange ignorierten und nicht anerkannten Holocaust an Menschen mit Romani-
Hintergrund in der Zeit des Nationalsozialismus ist unser aller Verantwortung.
(178) Inklusion ist ein Menschenrecht. In einer inklusiven Gesellschaft können alle Menschen 
ohne Angst in ihren Eigenschaften und Lebensformen verschieden sein. In einer inklusiven 
Gesellschaft werden die Rechte von Menschen mit Behinderung und deren gesellschaftliche 
Teilhabe umfassend und wirksam realisiert und geschützt. Die Umsetzung der VN-
Behindertenrechtskonvention in allen Lebensbereichen beendet ausschließende Strukturen. 
Leben mit einer Beeinträchtigung bedeutet besondere Anforderungen zur Selbstbestimmung. 
Menschen mit Behinderung tragen mit ihren Fähigkeiten und Ressourcen zum Gemeinwohl bei.
Feminismus und Geschlechtergleichstellung
(179) Feminismus ist sowohl die Vision einer gleichberechtigten Gesellschaft als auch der 
Weg dorthin. Er verspricht, echte Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen einzulösen – 
rechtlich, kulturell und ökonomisch.
(180) Eine Gesellschaft, in der gleiche Teilhabe für alle Geschlechter Wirklichkeit ist, 
schützt und stärkt die Rechte aller Frauen in ihrer Unterschiedlichkeit und unabhängig von 
Herkunft, Alter, Religion, Behinderung, Sexualität oder Klasse. Deshalb verfolgen wir einen 
Feminismus, der verschiedene Diskriminierungsformen auch in ihrer Verschränkung erkennt und 
an ihrer Beseitigung arbeitet.
(181) Gesellschaftlich vorgegebene Rollenzwänge führen zu ungleichen Chancen und häufig zu 
individuellem Leid. Sexismus behindert Frauen im Job, in der Schule, in der Uni, vor 
Gericht, im Privatleben, in den Medien, im Internet. Menschen aller Geschlechter profitieren 
von der Überwindung feststehender Geschlechterrollen. Menschen benötigen von klein auf 
vielfältige Vorbilder, um sich frei entfalten zu können. Gemeinsam schaffen wir eine 
Gesellschaft, in der alle Menschen frei von einschränkenden Rollenbildern leben können.
(182) Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben muss auch 
für Frauen, Mädchen, trans*, inter* und nicht-binäre Menschen uneingeschränkt gelten. Dieses 
Recht zu realisieren ist Teil einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung. Zu ihr zählen 
auch selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche, die nichts im Strafgesetzbuch verloren haben. 
Menschen mit einer nichtbinären Geschlechtsidentiät haben ausschließlich selbst das Recht, 
ihr Geschlecht zu definieren. Selbstbestimmung setzt einen umfassenden Schutz vor Gewalt 
voraus. Im Sinne der Istanbul-Konvention ist jegliche Form geschlechtsspezifischer, 
körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt konsequent zu bekämpfen.
(183) Frauen sollen in allen Bereichen der Gesellschaft mitbestimmen und Verantwortung 
übernehmen können. Gleichberechtigung bedeutet nicht nur, aber auch mehr Frauen in 
Führungspositionen – in der Politik, in der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft. Wo 
freiwillige Selbstverpflichtung nicht hilft, sind Quoten ein wichtiges Instrument für mehr 
Parität. Sie zielen dabei immer auf eine Welt, in der sie sich selbst überflüssig machen.
(184) Eine offene Gesellschaft ist eine der Geschlechtervielfalt, in der alle Menschen ohne 
Angst verschieden sein können. Freiheit und Würde bedeuten, sich einem Geschlecht zuordnen 
zu können oder auch nicht. Und es bedeutet, die eigene sexuelle Identität selbstbestimmt zu 
finden. Freiheit und Würde bedeuten auch, gemäß der eigenen sexuellen Orientierung die 
Lebensform, die Partnerschaft und das Familienmodell selbst zu wählen und dafür jeweils die 
gleichen Rechte und den gleichen Schutz vom Staat zu erhalten. Antiqueere, homo-, bi- und 
transfeindliche Ressentiments und Diskriminierung sowie Angriffe auf lesbische, schwule, 
bisexuelle, trans*, inter*, nicht-binäre und queere Menschen sind menschenrechtliche 
Verstöße und müssen von der gesamten Gesellschaft klar zurückgewiesen werden.
Stadt und Land, Jung und Alt
(185) Die regionale Vielfalt, die verschiedenen historischen Erfahrungen und 
unterschiedlichen Lebensstile der Menschen machen Deutschland aus. Auch die historische 
Spaltung in Ost und West durch den Kalten Krieg sowie die Verwerfungen nach der 
Wiedervereinigung haben Deutschland geprägt. Unterschiede anzuerkennen, zu schützen und 
zugleich den sozialen Zusammenhalt zu stärken ist unsere Verpflichtung. Es ist Verantwortung 
des Staates, die Lebensbedingungen in sich ökonomisch und strukturell unterschiedlich 
entwickelnden Regionen im gesamten Bundesgebiet und auf allen Ebenen anzugleichen – etwa im 
Verhältnis von ländlichen Gegenden zu Städten, vom Norden zum Süden, von Ost nach West, von 
schrumpfenden zu wachsenden Regionen.
(186) Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist als normative Aufgabe wichtig, aber 
immer schwieriger zu definieren. Während in strukturschwachen Regionen oftmals staatliche 
Institutionen fehlen, sind die Mieten dort meist günstiger. Die Sicherung von gleichwertigen 
Lebensverhältnissen wird nicht durch das gleiche Angebot wie in den Metropolen zu erreichen 
sein, wohl aber durch die Schaffung von Voraussetzungen für kreative, flexible und digitale 
Lösungen. Es geht um eine neue Politik des Ausgleichs zwischen ländlichen Räumen und 
Städten. Dazu dient eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“.
(187) Gute und sichere öffentliche Räume und Institutionen sind Voraussetzungen dafür, dass 
die Gesellschaft zusammenhält. Damit Sicherheit und Gemeinsamkeit möglich werden, garantiert 
der Staat gute Versorgung, Anbindung von ländlichen Regionen und Orte der Begegnung. Zur 
Daseinsvorsorge gehören etwa Breitbandanschlüsse und Mobilfunkversorgung, Frauenhäuser, 
Ärzt*innen sowie Krankenhäuser, Kitas, Jugendhäuser, Musikschulen und Bibliotheken, auch in 
den ländlichen Regionen, Sportplätze und Schwimmbäder in Stadt und Land. So helfen 
öffentliche Räume und Institutionen, Freiheit und Selbstbestimmung zu ermöglichen, 
Chancengleichheit herzustellen und Aufstiegschancen zu schaffen. Sie sind mehr als 
staatliche Daseinsvorsorge, sie sind ein Zusammenspiel von demokratischer Staatlichkeit und 
bürgerschaftlichem Zusammenleben.
(188) Es braucht bessere regionale Wirtschaftskreisläufe. Sie sind nicht nur ökologischer, 
sondern können auch Regionen mit Strukturproblemen helfen. Die regionale 
Wirtschaftsförderung ist so auszurichten, dass regionale Kreisläufe unterstützt werden, vor 
Ort eine gute Infrastruktur vorhanden ist und auch ländliche Regionen verlässlich vernetzt 
und an die Zentren angebunden sind. Dafür braucht es starke regionale Zentren als 
Ankerpunkte in den Regionen, die ein breites Angebot an öffentlichen und kulturellen 
Dienstleistungen vorhalten. Ein Beispiel sind die europäischen Metropolregionen. Bei der 
Ansiedelung von Bildungsinstitutionen, Landes- und Bundesbehörden sollen strukturschwache 
Gebiete besonders berücksichtigt werden.
(189) Die europäischen Gesellschaften sind geprägt durch demographischen Wandel. 
Bevölkerungsverluste und -zuwächse sind sehr ungleich verteilt, vor allem zwischen Stadt und 
Land, und sie prägen unterschiedliche Identitäten und kulturelle Erfahrungen. Gleichwertige 
Lebensverhältnisse herzustellen ist ein verfassungsrechtliches Handlungsziel und Kernaufgabe 
der Politik.
(190) Das gute Zusammenleben aller Generationen und Gerechtigkeit zwischen ihnen wird in 
einer alternden Gesellschaft zentraler. In ihr braucht es neue Formen des Zusammenlebens und 
eine altersgerechte Infrastruktur. Das wirkt Einsamkeit entgegen und stärkt den sozialen 
Zusammenhalt. Im Zentrum sollte nicht nur die Versorgung älterer Menschen stehen, sondern 
auch ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben.
(191) Für viele Menschen ist die Familie das Fundament ihres Zusammenlebens und Glücks. 
Deswegen stehen Familien zu Recht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Familie ist 
da, wo Menschen mit dem Ziel der Dauerhaftigkeit Verantwortung füreinander übernehmen, sich 
umeinander kümmern und füreinander da sind. Familien verdienen Unterstützung. Egal ob mit 
oder ohne Trauschein, ob alleinerziehend oder mit Partner*in, ob gleich- oder 
mehrgeschlechtlich, ob Patchwork oder in Mehr-Eltern-Konstellationen – alle Formen sollen 
rechtlich und sozial abgesichert sein.
(192) Viele Eltern wollen sich Sorge- und Erwerbsarbeit gleichberechtigt aufteilen. Das wird 
möglich durch ein flächendeckendes, zeitlich flexibles und qualitativ hochwertiges 
Betreuungs- und Bildungsangebot, einen Wandel der Arbeitswelt sowie eine Reduzierung der 
Arbeitszeit.
(193) Kinder brauchen die Freiheit, sich zu bewegen, zu spielen und zu lernen, zu lachen und 
zu weinen, zur Freude und zur Wut. Sie haben eigene Rechte. Diese gehören in den Mittelpunkt 
von Politik und Gesellschaft und sind im Grundgesetz eigenständig zu garantieren. Kinder 
sind Expert*innen in eigener Sache und sollten bei den sie betreffenden Angelegenheiten 
beteiligt werden. Ihr Interesse muss Leitlinie in der Ausstattung von öffentlichen Räumen 
und Institutionen sein.
(194) Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf besonderen Schutz und auf 
diskriminierungsfreie Förderung, die über bundesweite Qualitätskriterien für Kitas, Schulen, 
Jugendämter und freie Träger zu garantieren sind. Kinderrechte gehören in alle Curricula für 
Jura, Medizin, Erziehungswissenschaften und Polizei. Kinder müssen bei Entscheidungen 
gehört, ihre Rechte und ihr Wille im Mittelpunkt stehen. Überall, wo mit Kindern umgegangen 
wird, muss Basiswissen über Kinderrechte, insbesondere über Beteiligung, über den Schutz vor 
Kindeswohlgefährdung und vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, zur 
Voraussetzung werden. In Kinderschutzverfahren muss die nötige Qualifikation bei allen 
Beteiligten gesetzlich vorgegeben und tatsächlich gewährleistet sein.
(195) Guter, bezahlbarer Wohnraum für alle ist eine öffentliche Aufgabe. Wohnraum, Grund und 
Boden dürfen keine Spekulationsobjekte sein. Das Recht auf Wohnen soll im Grundgesetz 
verankert werden. Kein Mensch soll ohne Obdach sein oder darf bei der Wohnungssuche wegen 
des Namens, der Herkunft, der sexuellen Identität oder einer Behinderung diskriminiert 
werden. Auch kleine Gewerbetreibende dürfen nicht durch steigende Mieten aus ihren Vierteln 
vertrieben werden. Es braucht ein starkes und soziales Mietrecht, eine gesetzliche 
Begrenzung der Miethöhe und eine Mieter*innen-Mitbestimmung.
(196) Um das Recht auf Wohnen zu verwirklichen, ist ein hoher Bestand an öffentlichem und 
sozial gebundenem Wohnraum nötig. Dort, wo viele Menschen zuziehen, muss in großem Umfang 
gebaut werden. Dabei muss auf nachhaltiges Bauen und eine behutsame Nachverdichtung geachtet 
werden.
(197) Eine lebendige, durchmischte, offene und barrierefreie Stadt der kurzen Wege ist 
Leitbild: Dort leben Junge und Alte sowie Menschen verschiedener Herkunft gern in ihren 
Wohnvierteln, haben es nicht weit zur Arbeit und zum nächsten Sportplatz. Der demographische 
Wandel bringt neue Formen des Zusammenlebens. Ein ausreichender Bestand an barrierefreien 
Wohnungen und Möglichkeiten für ältere Menschen, ein aktives Leben zu führen, sind 
entscheidend.
(198) Sport verbindet. Alte und Junge, Menschen verschiedener Herkunft, mit verschiedenen 
Erfahrungen – auf dem Fußballplatz sind alle gleich. In Deutschland engagieren sich viele 
Millionen Menschen im Sport – in Vereinen und Organisationen – für Fairness, Teamgeist und 
Verantwortung. Im Sport können die Werte einer offenen und solidarischen Gesellschaft gelebt 
und vermittelt werden. Der organisierte Sport ist eine wichtige Stütze der Gesellschaft, 
weil er Werte und Bildung vermittelt und Zusammenhalt schafft. Diese Strukturen zu erhalten 
und zu stärken bedeutet, das friedliche Zusammenleben zu stärken. Auf internationaler Ebene 
leistet der Sport einen wichtigen Beitrag zum Kulturaustausch und zu gegenseitiger 
Begegnung. Sport findet nicht im politischen Vakuum statt. Das bedeutet Verantwortung für 
den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, für den Schutz von Menschenrechten und der Natur, 
aber genauso als wirtschaftlicher Akteur und im Kampf gegen Doping.
(199) Privat übernehmen viele Menschen ehrenamtlich Verantwortung für andere, sei es in 
Familie und Nachbarschaft oder in Vereinen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und 
Initiativen. Das Ehrenamt hat eine konstitutive Rolle in unserer Demokratie und für unser 
Zusammenleben. Dafür braucht es Zeit, Anerkennung und Förderung, die wir als Gesellschaft 
bereitstellen müssen.
(200) Viele Menschen sind motiviert, freiwilligen Einsatz für die Gesellschaft zu bringen. 
Die bestehenden Freiwilligendienste können zu einem neuen gesellschaftlichen 
Generationenprojekt werden, wenn sie ausgebaut und auch für Menschen im Ruhestand geöffnet 
werden, die Erfahrung und Können weiter einbringen wollen. Ein solcher 
„Zivilgesellschaftsdienst“ soll Rentner*innen wie allen jungen Menschen, die ihn ausüben 
wollen, unabhängig vom eigenen Geldbeutel offenstehen.
Kultur und die Künste
(201) Kunst ist frei. Kunst dient niemandem. Sie lässt sich nicht auf ihren materiellen Wert 
reduzieren. Kunst ist vielfältig und deutungsoffen und nie homogen, sie ist dynamisch und 
hybrid und niemals statisch. Kultur und die Künste lassen aus dem Zusammenspiel 
unterschiedlichster Einflüsse und Zusammenhänge Neues entstehen und sind so Motor 
gesellschaftlicher Veränderung. Wir schützen die Freiheit der Kunst und wenden uns dagegen, 
Kunst und Kultur vereinheitlichen zu wollen oder alleinige Deutungshoheit über sie zu 
beanspruchen.
(202) Freie Kultur und Kunst sind eine Grundlage für Demokratie und friedliches 
Zusammenleben. Sie gehören zur Daseinsvorsorge und sind Ausdruck und Anlass individueller 
und gesellschaftlicher Reflexion, persönlichen und kollektiven Erkenntnisgewinns sowie 
persönlicher und kollektiver Entwicklung. Kulturelle Vielfalt sowie Transkulturalität zu 
fördern und zu schützen ist wichtige Aufgabe in der offenen Gesellschaft. Der Zugang zu und 
die Teilhabe an Kultur und den Künsten muss für alle gleich gewährleistet sein, ungeachtet 
der Herkunft. Das gilt für kulturelle Bildung, Kulturinstitutionen und Freiräume 
gleichermaßen. Es gilt für das Erleben ebenso wie für das Schaffen von Kunst. Kultur und 
Sprache nationaler Minderheiten sowie anerkannte Regionalsprachen sind zu schützen und zu 
fördern.
(203) Kultur und Kunst brauchen öffentliche Förderung auf Grundlage transparenter Kriterien, 
Kulturschaffende eine verlässliche und angemessene soziale Absicherung, die freie Szene 
braucht professionelle Rahmenbedingungen, unabhängig von privater und unternehmerischer 
Unterstützung. Dazu gehören auch transparente Strukturen und faire Arbeitsbedingungen in den 
öffentlich geförderten Kultureinrichtungen.
(204) Das Bewusstsein für die Singularität der Verbrechen des Nationalsozialismus als 
universelle Mahnung an die gesamte Menschheit und die daraus folgende historische 
Verantwortung wachzuhalten ist vordringliche Aufgabe deutscher Erinnerungskultur. Es kann 
keinen Schlussstrich geben. Dazu gehört, die Aufarbeitung der NS-Verbrechen fortzuführen und 
Raubkunst an die Eigentümer*innen und ihre Erb*innen zurückzugeben.
(205) Zur Erinnerungskultur gehört das Erinnern an die friedliche Revolution 1989/90 in 
Ostdeutschland sowie die historische Aufarbeitung der Verbrechen des SED-Regimes. Erlittenes 
und begangenes Unrecht dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Erinnerungsstätten und 
Opferberatungen benötigen daher eine auskömmliche Finanzierung. Der Zugang zu den Stasi-
Akten muss weiterhin für Betroffene, für Publizistik und Forschung gewährleistet sein.
(206) Die Erinnerungskultur einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft zeigt sich offen 
für die vielstimmigen Geschichten und Erzählungen sowie die unterschiedlichen historischen 
Erfahrungen der Menschen, die hier leben. Auch die kritische Aufarbeitung der kolonialen 
Vergangenheit und der damit verbundenen Verbrechen muss selbstverständlicher Teil unserer 
Bildungs- und Erinnerungskultur sein. Das ist Voraussetzung für eine Gesellschaft, in der 
Menschen frei von Rassismus leben können.
(207) Deutschlands Kolonialvergangenheit ist auch im Kulturbereich viel zu wenig 
aufgearbeitet. Es braucht eine umfängliche Forschung über die Herkunft von Sammlungsobjekten 
und immateriellen Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, ihre Rückgabe an die 
Herkunftsgesellschaften sowie die Dekolonisierung von Kultureinrichtungen und des 
öffentlichen Raums. Dies kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Nachkommen der ehemals 
Kolonisierten international wie hierzulande geschehen.
(208) Der internationale Austausch im Bereich Kunst, Theater, Musik, Literatur, Film und 
anderer Künste stärkt die Bindung zwischen den Menschen rund um den Globus. Die 
Intensivierung der internationalen Kulturbeziehungen ist ein Beitrag zur Öffnung, zu Frieden 
und zum Schutz von Menschenrechten. Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik übernimmt 
dabei eine wichtige Rolle.
Gesundheit und Pflege
(209) Oberste Aufgabe jeder Gesundheitspolitik ist es, die Würde und Freiheit des Menschen 
auch im Krankheits- und Pflegefall zu wahren und gleichzeitig Krankheiten und 
Gesundheitsrisiken vorzubeugen. Gesundheitsversorgung und Pflege sind zentrale Pfeiler der 
Daseinsvorsorge. Es ist öffentliche Aufgabe, jedem Menschen unabhängig von Alter, Einkommen, 
Geschlecht, Herkunft, sozialer Lage oder Behinderung sowie vom Wohnort und Aufenthaltsstatus 
Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung, die sich an seinen Bedürfnissen 
orientiert, zu garantieren. Die Versorgung muss dem Stand der wissenschaftlichen 
Erkenntnisse entsprechen, den medizinischen Fortschritt berücksichtigen und auch den 
Bedarfen von besonders verletzlichen Personengruppen gerecht werden.
(210) Gute Gesundheitspolitik setzt schon bei der Vermeidung von Erkrankungen und 
Pflegebedürftigkeit an und nimmt dabei auch das psychische und soziale Wohlbefinden in den 
Blick. Prekäre Lebensverhältnisse machen in vielen Fällen krank. Menschen, die in Armut 
leben, haben eine höhere Wahrscheinlichkeit zu erkranken und oft einen schlechteren Zugang 
zum Gesundheitssystem. Bewegungsmöglichkeiten, gesunde Ernährung und saubere Luft müssen 
allen zur Verfügung stehen, um gesund zu bleiben. Prävention, Gesundheitsförderung und 
‑schutz sind deshalb Querschnittsaufgaben, die in allen Politikbereichen verfolgt werden 
müssen. Insbesondere eine gute Sozialpolitik ist Teil einer umfassenden Gesundheitsvorsorge.
(211) Internationale und solidarische Kooperation bei Gesundheitsforschung und beim Aufbau 
guter Gesundheitssysteme ist eine gemeinsame Aufgabe der Weltgemeinschaft. Es braucht 
weltweit Versorgungssicherheit mit zentralen Arzneimitteln und Materialien. Sie müssen auch 
in Europa produziert werden.
(212) Gesundheitsversorgung ist öffentliche Aufgabe. Egal ob bei der freiberuflichen 
Landärztin, dem Medizintechnikunternehmen oder in der staatlichen Uniklinik – sie muss dem 
Menschen und seiner Gesundheit zugutekommen und dient nicht dem Zweck, hohe Renditen zu 
erzielen. Die Planung und Finanzierung des Gesundheitswesens muss am Bedarf der 
Patient*innen ausgerichtet werden. Entscheidend ist nicht, was sich rentiert, sondern was 
notwendig ist. Insbesondere im Krankenhausbereich soll die Gemeinwohlorientierung gestärkt, 
die Benachteiligung öffentlicher Träger beendet, die Trägervielfalt erhalten und der Trend 
hin zur Privatisierung gestoppt werden. Klare politische Vorgaben zur Personalbemessung, 
Behandlungs- und Versorgungsqualität sollen sicherstellen, dass alle Träger gleichermaßen 
zum Nutzen der Patient*innen handeln. Dadurch werden Gewinnausschüttungen von Kliniken 
beschränkt, damit öffentliches und beitragsfinanziertes Geld im System bleibt.
(213) Gleichwertige Lebensverhältnisse bedeuten eine gute Gesundheitsversorgung in der Stadt 
und auf dem Land. Jeder Mensch muss Zugang zu medizinischer und psychotherapeutischer Hilfe 
haben, egal wo er lebt. Dafür müssen die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer 
Versorgung überwunden und Gesundheitsregionen aufgebaut werden, die eine bestmögliche 
Verknüpfung der verschiedenen Versorgungsangebote vor Ort erlauben. Durch ein Stufenmodell 
von der ambulanten und stationären Grundversorgung bis hin zu Spezialkliniken kann die 
Versorgung im ländlichen Raum gestärkt und zeitgleich eine gute Versorgungsqualität 
sichergestellt werden.
(214) Nur ein gut finanziertes Gesundheitssystem kann die Würde der Patient*innen und die 
Rechte der Beschäftigten gleichermaßen schützen. Falsche politische Weichenstellungen und 
der daraus folgende ökonomische Druck haben zu Fehlanreizen zulasten des Patient*innen-
Wohls, Kosteneinsparungen zulasten des Personals und einer falschen Verteilung von Geldern 
geführt. Die Krankenhausfinanzierung muss neu gedacht und auf wohnortunabhängige 
Versorgungssicherheit und -qualität, auf eine gute Bezahlung für Beschäftigte, auf Vorsorge 
und auf Krisenfestigkeit ausgerichtet werden. Kliniken sollen nicht nur nach erbrachter 
Leistung, sondern nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanziert werden. Dafür müssen die 
Fallpauschalen reformiert und um eine strukturelle Finanzierung ergänzt werden. Die 
Investitionsfinanzierung muss durch Bund und Länder gemeinsam verbessert werden. Die 
Versorgungsplanung im Gesundheitssystem soll gestärkt werden. Stationäre und ambulante 
Versorgung sollen zusammen gedacht, geplant und finanziert werden.
(215) Eine bessere Vernetzung, Koordination und Zusammenarbeit über alle Berufsgruppen 
hinweg ist notwendig, um den Bedarfen der Patient*innen in einer älter werdenden 
Gesellschaft besser gerecht zu werden. Eine gut abgestimmte integrierte Versorgung in Form 
von Gesundheitsregionen, in denen Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Pflegekräfte und andere 
Heilberufe sowie ein gut ausgestatteter öffentlicher Gesundheitsdienst Hand in Hand und auf 
Augenhöhe zusammenarbeiten, muss darum zur Regel werden. Dabei helfen eine umfassende 
Versorgungsplanung, Gesundheitsberichterstattung, die Aufwertung und Ausweitung der 
Kompetenzen in Gesundheits- und Pflegefachberufen und eine Stärkung der 
Versorgungsforschung. Heilmittelerbringer*innen und gesundheitsnahe Berufe sind ein 
essenzieller Teil unseres Gesundheitssystems und müssen finanziell besser abgesichert 
werden. Eine Stärkung der professionellen Pflege und der hausärztlichen Versorgung ist 
Voraussetzung für ein gutes Versorgungsnetz in der Fläche.
(216) Die Versorgung durch Hebammen und in Geburtshäusern sowie Kreißsälen muss sowohl in 
ländlichen Regionen als auch in Städten gesichert sein. Die reproduktive Selbstbestimmung 
muss gewährleistet sein, das bedeutet den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln und die 
Sicherstellung von ärztlich vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüchen. Das sind wichtige Teile 
der Gesundheitsversorgung und der Selbstbestimmung von Frauen. Dazu gehört auch die Stärkung 
von Frauengesundheit und geschlechtsspezifischer Medizin in Forschung und Praxis.
(217) Gute Gesundheit und Pflege gibt es nur unter guten Arbeitsbedingungen in allen 
Gesundheitsberufen. Altenpfleger*innen, Krankenpfleger*innen oder Hebammen sind das Rückgrat 
unserer Gesellschaft. In diesem Arbeitsbereich droht permanent die Gefahr von Überlastung 
und Überarbeitung. Sich um andere zu kümmern darf nicht krank machen. Es braucht mehr 
Personal, mehr Lohn und mehr Zeit. Um überhaupt mehr Personal zu gewinnen, muss sich die 
Arbeit mit der Familie vereinbaren lassen und Fortbildung und Aufstiegschancen bieten. Der 
Staat trägt hier auch aufgrund des im Grundgesetz festgeschriebenen Sozialstaatsgebots eine 
besondere Verantwortung.
(218) Digitalisierung und Automatisierung können helfen, Arbeitsabläufe im Gesundheitswesen 
zu vereinfachen und Arbeitsbedingungen zu verbessern, und so dazu beitragen, den 
Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu bekämpfen. Mithilfe der Koordinierung und des 
Abgleichs von Kapazitäten und der Übernahme von unterstützenden Tätigkeiten durch Robotik 
und digitale Hilfsmittel kann mehr Zeit für die persönliche Arbeit mit Patient*innen und 
menschliche Zuwendung gewonnen werden.
(219) Die Chancen der Digitalisierung gilt es sowohl bei der Organisierung der 
Gesundheitsversorgung und im Pflegebereich als auch bei der Verwaltung von Gesundheitsdaten 
und der individuellen Prävention zu nutzen. So wird auch in Zeiten des demographischen 
Wandels ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem erhalten. Aufgrund der Sensibilität von 
Gesundheitsdaten kommt dem Datenschutz dabei eine herausragende Rolle zu. Gerade deshalb 
sollte die Infrastruktur von staatlicher Seite und nicht von privaten Drittanbietern zur 
Verfügung gestellt werden. Gesundheitsdaten inklusive der Patient*innen-Daten werden unter 
Wahrung höchster Datenschutzstandards digital erfasst und der Forschung anonymisiert zur 
Verfügung gestellt. Ihre eigenen Gesundheitsdaten müssen Patient*innen jederzeit zugänglich 
sein.
(220) Solidarisch finanziert können die Herausforderungen der älter werdenden Gesellschaft 
und die Kosten des medizinischen Fortschritts am besten bewältigt werden. Indem alle 
Bevölkerungsgruppen in die Finanzierung über eine Bürgerversicherung einbezogen werden, 
können die Belastungen fair und für alle tragfähig ausgestaltet werden. Gesundheit und 
Pflege muss allen Menschen gleich zur Verfügung stehen. Beim Zugang darf es keinen 
Unterschied nach Einkommen oder Versicherungsstatus geben. Im Falle von Pflegebedürftigkeit 
muss sichergestellt sein, dass alle Menschen die Leistungen erhalten, die sie benötigen, und 
die anfallenden Kosten auch stemmen können. Pflege darf kein Armutsrisiko sein.
(221) Leistungen, die medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und deren Wirksamkeit 
wissenschaftlich erwiesen ist, müssen von der Solidargemeinschaft übernommen werden. Bei 
Medikamenten und Impfstoffen, die etwa der Bekämpfung von Pandemien dienen und durch Patente 
geschützt sind, sind kostengünstige Lizenzen notwendig, um Menschen weltweit versorgen zu 
können. Diese Lizenzen müssen im Zweifel verpflichtend durchgesetzt werden.
(222) Statt um eine Kriminalisierung von Süchtigen und Konsument*innen geht es um 
Prävention, Schadensminimierung, Entkriminalisierung und passgenaue Beratungs- und 
Hilfsangebote. Cannabis sollte legalisiert werden. Eine kontrollierte Abgabe von 
psychoaktiven Substanzen und eine an den gesundheitlichen Risiken orientierte Regulierung 
sind der richtige Weg für wirksamen Jugend- und Gesundheitsschutz, zur Verhinderung von 
Drogentoten und um kriminellen Strukturen und Drogenkriegen die Grundlage zu entziehen.
(223) Menschen sind immer Menschen, niemals „Fälle“, egal ob gesund, krank, pflegebedürftig 
oder eingeschränkt. Patient*innen sind Akteur*innen mit starken Rechten. Sie müssen bei 
relevanten Entscheidungen im Gesundheitswesen mitbestimmen und in entsprechende Gremien 
eingebunden sein. Die Förderung der Gesundheitskompetenz, die Befähigung der Patient*innen 
und unabhängige Gesundheitsberatung sollen zu einem festen Bestandteil unseres 
Gesundheitssystems werden.
(224) Auch im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit haben Menschen das Recht auf ein 
selbstbestimmtes Leben. Menschen, die pflegebedürftig werden, wollen zumeist in ihrem 
gewohnten Umfeld bleiben. Eine dezentrale Pflegestruktur, bei der die Wünsche, die 
Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Betroffenen im Mittelpunkt stehen, ist dafür der 
beste Weg. Deshalb sollen Kommunen mehr Möglichkeiten bekommen, das Angebot an Pflege und 
Betreuung vor Ort zu gestalten. Ziel sind lebenswerte Quartiere für alle Generationen, in 
denen professionelle Pflegeangebote und nachbarschaftliche Initiativen ineinandergreifen und 
diese ältere und pflegebedürftige Menschen sowie pflegende Angehörige unterstützen. 
Pflegende Angehörige verdienen grundsätzlich mehr Unterstützung und bessere 
Rahmenbedingungen. Gute stationäre Pflege gibt es nur, wenn in Pflegeheimen die Bedürfnisse 
und das Wohl der Patient*innen im Mittelpunkt stehen, nicht wenn zu Gunsten von hohen 
Renditen an der Qualität oder an den Beschäftigten gespart wird.
(225) Zu einem Leben in Würde gehört auch ein Sterben in Würde. Eine bedarfsgerechte 
Palliativversorgung in Stadt und Land ist unerlässlich. Auch damit Menschen die Möglichkeit 
haben, zu Hause im Kreis der Angehörigen zu sterben. Zusätzlich braucht es genügend 
Hospizplätze, die auch auf die Bedürfnisse der Sterbenden eingestellt sind. Das Recht auf selbstbestimmtes Leben schließt - nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts - selbstbestimmtes Sterben frei von Druck ein.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 131 bis 133 einfügen:
(27) Menschen begegnen sich als Gleiche – in ihren Rechten und ihrer Würde. Selbst über das eigene Leben und auch über das eigene Sterben bestimmen zu können, macht die Würde und Freiheit eines Menschen aus. Politik hat die Aufgabe, die Freiheit und das Recht zur Selbstbestimmung zu schützen. Sie erkennt
Grundwerte: Die Werte, die uns einen
(1) Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Mensch in seiner Würde und Freiheit. Jeder 
Mensch ist einzigartig und frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Die universellen 
und unteilbaren Menschenrechte sind Anspruch und Maßstab unserer Politik.
(2) Die Werte, die unsere Politik tragen, sind Ökologie, Gerechtigkeit, Selbstbestimmung, 
Demokratie und Frieden. Dieses Fundament bildet für uns die Grundlage für eine solidarische 
Gesellschaft, in der sich die Freiheit der und des Einzelnen auch in der Achtung der Anderen 
als Gleiche sowie in ihrer Würde und Freiheit entfaltet.
(3) Diese Werte, die auf dem Prinzip der Menschenwürde beruhen, ergänzen sich nicht nur, sie 
stehen mitunter auch im Widerstreit. Werteorientierte Politik braucht also Gespräch und 
Streit, Gestaltung und Erneuerung. Nur ein geschlossenes Weltbild kennt keine Widersprüche. 
Eine demokratische Gesellschaft realisiert sich weder in Werte- oder Regellosigkeit noch in 
starren Dogmen, sondern indem das Verhältnis der Werte zueinander immer wieder konkret 
ausverhandelt wird. Das ist grundlegende Voraussetzung für die Legitimität von Politik.
(4) Politik gestaltet die Wirklichkeit im Heute für das Morgen und im Bewusstsein für das 
Gestern. Ohne Woher kein Wohin. Wir blicken nach vorne im Wissen sowohl um die geglückten 
Erfahrungen als auch um die Schuld und das Grauen in unserer Geschichte. Als Europäer*innen 
handeln wir im Bewusstsein einer Verantwortung für globale Gerechtigkeit auf Grundlage der 
Bürger*innen- und Menschenrechte, wie sie sich in der Allgemeinen Erklärung der 
Menschenrechte sowie im Grundgesetz und der EU-Grundrechtecharta manifestieren. Die Lehren 
aus den Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus sind uns Verpflichtung.
(5) Unsere Politik richtet sich an alle Menschen. Wir verstehen uns als Bündnispartei, die 
auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen offen ist für unterschiedliche Erfahrungen, 
Vorstellungen und Ansätze. Sie orientiert sich nicht an der Summe einzelner Interessen oder 
einzelner Gruppen, sondern verbindet verschiedene Interessen zu einer gemeinsamen Vision für 
eine bessere Zukunft. Das kann anstrengend sein, aber nur so entsteht aus den vielen 
verschiedenen Erfahrungen und Ideen Neues.
(6) Jede Zeit hat ihre Aufgabe. Die Aufgabe unserer Zeit ist, eine krisenfeste Gesellschaft 
demokratisch zu gestalten. Dazu sind Wohlstand im Sinne von Klimaneutralität, Vorsorge und 
Gerechtigkeit sowie globale Verantwortung neu zu definieren und die Politik ist darauf 
auszurichten. Um Krisen zu meistern, braucht es Zusammenhalt – in einer Gesellschaft, die 
allen Bürger*innen die gleichen Rechte und Möglichkeiten gewährt, die die 
Unterschiedlichkeit von Menschen und Regionen als Stärke und Wert begreift, die die Rechte 
und Teilhabe von Minderheiten schützt und fördert sowie Spannungen durch Respekt ausgleicht. 
Wir streben nach einem gemeinsamen Wir in einer vielfältigen Gesellschaft.
Ökologie
(7) Die Umwelt des Menschen zu schützen und zu erhalten ist Voraussetzung für ein Leben in 
Würde und Freiheit. Sauberes Wasser und saubere Luft, Artenvielfalt und fruchtbare Böden 
sind notwendige Bedingungen für unsere Entfaltungsfreiheit und Emanzipation. Eine Politik, 
welche die natürlichen Lebensgrundlagen schützt, erhält die Möglichkeit zur Selbstbestimmung 
für uns und künftige Generationen. Das 21. Jahrhundert ist das Zeitalter des Anthropozän. 
Darin ist der Mensch zum entscheidenden Einflussfaktor dafür geworden, wie sich unsere Erde 
verändert. Die Natur braucht uns nicht. Wir brauchen sie.
(8) Das Wissen um die planetaren Grenzen ist Leitlinie unserer Politik. Wir überschreiten 
derzeit durch unser Handeln die ökologischen Belastungsgrenzen in Bereichen wie 
Artenvielfalt, Klimaerhitzung oder Meeresversauerung und gefährden so die Stabilität unseres 
Ökosystems und die Lebensgrundlagen der Menschen. Es ist unsere Aufgabe, uns durch sozialen, 
wirtschaftlichen und technologischen Fortschritt zum Wohle der Menschen so nachhaltig 
weiterzuentwickeln, dass wir unsere Lebensgrundlagen bewahren und den Weg in die ökologische 
Moderne einschlagen.
(9) Wir haben nur diese eine Erde, in ihrer Schönheit und natürlichen Vielfalt. Menschen 
sind nicht die einzigen Lebewesen, die fühlen. Daher ist es Pflicht für uns Menschen, das 
Wohl von Tieren und die gesamte lebendige Natur zu schützen.
(10) Eine intakte Umwelt ist Voraussetzung für Gesundheit. Der Erhalt unserer natürlichen 
Lebensgrundlagen und die Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakrise verhindern massive 
Gesundheitsschäden und schützen im Sinne der Vorsorge die Gesundheit zukünftiger 
Generationen.
(11) Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt. Ziel einer nachhaltigen Entwicklung 
ist auch die ökologische Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Es ist unsere 
Verpflichtung, nachfolgenden Generationen faire Handlungsspielräume und 
Entscheidungsfreiheiten zu ermöglichen.
(12) Die Klimakrise und Zerstörung unserer Lebensgrundlagen verschärft bestehende 
Ungleichheiten und trifft damit insbesondere Frauen. Ökologische Maßnahmen müssen von Frauen 
mitgestaltet werden. Nachhaltigkeit bedeutet auch Geschlechtergerechtigkeit.
(13) Unter der Zerstörung der Natur leiden diejenigen früher und am stärksten, die dazu am 
wenigsten beitragen und ihr am wenigsten entgehen können. Wo reiche Menschen sich noch 
teilweise anpassen können, spüren ärmere die Folgen mit brutaler Härte. Umwelt- und 
Klimapolitik sind eine Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit. Jedoch können ökologische 
Maßnahmen in Widerspruch zu sozialen Interessen geraten. Daher muss ökologische Politik 
soziale Interessen immer miteinbeziehen.
(14) Wir denken Ökologie global. Ein Leben in Würde und Freiheit bedeutet ein Recht aller 
Menschen auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Globale Umweltgerechtigkeit nimmt die 
historische Verantwortung der Industriestaaten für die Zerstörung der Umwelt in den Blick. 
Deshalb sind wir in der Pflicht, die ökologischen und sozialen Kosten unseres Wirtschaftens 
zu reduzieren, statt sie in andere Weltregionen zu verlagern, sowie diejenigen zu 
unterstützen, die schon heute stark von Umweltzerstörungen betroffen sind und das in Zukunft 
noch stärker sein werden.
(15) Eine nachhaltige Wirtschaftsweise schützt nicht nur Lebensgrundlagen, sondern erhöht 
auch Wohlstand und Lebensqualität. Das erfordert eine grundlegende Dekarbonisierung unserer 
Wirtschaft und unserer Lebensweise, für die in den kommenden Jahrzehnten erhebliche 
Investitionen notwendig sind.
(16) Der Weg in die ökologische Moderne sichert Demokratie und Selbstbestimmung für heute 
und für künftige Generationen. Sonst verlieren wir, was wir mit dem Klima schützen: Freiheit 
und Würde. Demokratische Verfahren bringen die Kreativität und den gesellschaftlichen 
Zusammenhalt hervor, die es zur Bewältigung der ökologischen Krisen braucht.
Gerechtigkeit
(17) Die Würde und Freiheit des Menschen werden in einer gerechten und solidarischen 
Gesellschaft verwirklicht. Solidarität schafft gesellschaftlichen Zusammenhalt. 
Gerechtigkeit heißt für uns gleiche und größtmögliche Freiheit für alle. Sie ist die 
Grundlage für ein gutes Leben.
(18) Gerechtigkeit bedeutet mehr als ein Leben ohne Armut. Soziale Gerechtigkeit braucht 
einen starken Sozialstaat, der nicht nur materielle Sicherheit und Teilhabe gewährleistet 
und Menschen vor Armut schützt, sondern die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes, 
glückliches Leben schafft. Jeder hat das Recht auf materielle Sicherheit und soziale 
Teilhabe sowie ein Leben frei von existenzieller Not.
(19) Eine gerechte Gesellschaft ermöglicht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben 
teilzunehmen. Das verlangt starke öffentliche Räume und Institutionen – gute Kitas, 
Kindergärten und Schulen, Hochschulen, Schwimmbäder und Sportplätze, Bibliotheken und 
Theater, einen gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr, Breitbandanschlüsse für alle, gute 
gesundheitliche Versorgung und gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem 
Land. In Zeiten der Individualisierung, in der sich viele Menschen einsam fühlen, sind 
solche Orte von besonderer Bedeutung.
(20) Die Finanzierung einer starken Daseinsvorsorge ist öffentliche Aufgabe.
(21) Gute und diskriminierungsfreie Bildung ist Voraussetzung für Gerechtigkeit. Wir 
brauchen ein ganzheitliches und am Menschen orientiertes Bildungssystem. Das Vertrauen, dass 
wir die Zukunft für uns und die Generationen nach uns ermöglichen und gestalten können, ist 
ein notwendiger Antrieb für gesellschaftlichen Fortschritt.
(22) Eine Gesellschaft ist dann sozial, wenn ihr Wohlstand gerecht verteilt ist. 
Unregulierter Kapitalismus produziert Ungleichheit und Machtkonzentration. Zu große 
Ungleichheit bedroht den Zusammenhalt der Gesellschaft und damit einen Pfeiler der 
Demokratie. Aufgabe von Politik ist es, durch Regulierung, Investitionen und Steuern 
Ungleichheit zu reduzieren und einen Ausgleich zu schaffen. Große Vermögen bringen soziale 
Verpflichtungen mit sich.
(23) Alle Menschen sollen unabhängig vom Geschlecht an der Gesellschaft teilhaben können. 
Gerechtigkeit bedeutet, dass bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Zugang zu Bildung, 
Eigentum und Zeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilt sind.
(24) Ohne die staatliche Garantie für diskriminierungsfreie und gleiche Rechte, Zugänge und 
Teilhabe für alle ist Gerechtigkeit nicht herstellbar. Das heißt auch, dass die Bekämpfung 
von Rassismus und allen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit grundlegende 
Aufgabe von Staat und Gesellschaft ist.
(25) Soziales und ökologisches Wirtschaften schafft Innovation und Fortschritt und trägt so 
zu einer gerechten Gesellschaft bei. Dafür braucht es gemeinsame Regeln, die fairen 
Wettbewerb ermöglichen, die Konzentration von Macht verhindern und Verbraucher*innen-Rechte 
schützen. Eine sozial-ökologische Marktwirtschaft trägt dazu bei, dass Menschen sich 
verwirklichen können, Informationen effektiv genutzt werden, Wohlstand zum Wohle aller 
entsteht und die Versorgung mit grundlegenden Gütern gewährleistet ist.
(26) Um globale Gerechtigkeit zu ermöglichen, muss das Weltwirtschaftssystem ein sozial-
ökologisches werden, das nach demokratischen Regeln organisiert ist und auf der Grundlage 
von Kooperation und Solidarität und nicht auf Dominanz beruht.
Selbstbestimmung
(27) Menschen begegnen sich als Gleiche – in ihren Rechten und ihrer Würde. Selbst über das 
eigene Leben und auch über das eigene Sterben bestimmen zu können, macht die Würde und Freiheit eines Menschen aus. Politik 
hat die Aufgabe, die Freiheit und das Recht zur Selbstbestimmung zu schützen. Sie erkennt 
Unterschiede an und verhindert undemokratische und damit ungerechtfertigte Herrschaft. 
Voraussetzung für Selbstbestimmung, Freiheit und eine freie Entfaltung ist eine 
Gesellschaft, in der weder der soziale Status, das Geschlecht oder die Herkunft noch die 
Religion oder äußere Merkmale noch rassistische Zuschreibungen, das Alter oder eine 
Behinderung noch die sexuelle Orientierung oder die sexuelle Identität einen Einfluss darauf 
haben, wer dazugehört und wer nicht. Freiheit muss gesellschaftlich aktiv ermöglicht werden.
(28) Selbstbestimmtes Leben ist auf soziale, rechtliche, demokratische und ökologische 
Voraussetzungen angewiesen, sonst bleibt es das Privileg weniger. Freie Entfaltung braucht 
eine barrierefreie Infrastruktur, Sicherheit und Schutz vor Gewalt und Kriminalität. 
Informationelle Selbstbestimmung und informationstechnische Sicherheit sind im digitalen 
Zeitalter zu garantieren.
(29) Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ist Voraussetzung für den 
gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die individuelle Selbstbestimmung. Eine inklusive 
Gesellschaft verändert Strukturen und schafft öffentliche Institutionen, die allen Menschen 
offenstehen und allen in ihrer Unterschiedlichkeit und Vielfalt Partizipation ermöglichen.
(30) Selbstbestimmtes Leben setzt wirtschaftliche Freiheit voraus. Die Freiheit, den Beruf 
zu wählen, Verträge zu schließen und ein Gewerbe oder Unternehmen zu gründen, gehört dazu. 
Alle haben das Recht, in einer Gewerkschaft für gute Arbeitsbedingungen und Löhne zu 
kämpfen. Wirtschaftliche Freiheit gewährleistet Eigentumsfreiheit, die sozial verpflichtet.
(31) In einer Welt, in der die Anforderungen an jede*n Einzelne*n steigen, in der alle immer 
schneller, anpassungsfähiger und immer besser sein müssen, darf es auch Schwäche geben. 
Jeder Mensch verdient Wertschätzung und Anerkennung für seine individuellen 
Lebensentscheidungen, solange sie nicht zulasten Dritter gehen. Damit sich alle mit ihren 
Stärken und Schwächen selbstbestimmt entfalten können, braucht es eine solidarische 
Gesellschaft.
(32) Freiheit bedeutet Verantwortung für sich selbst und für andere. Sie fordert Individuen 
und Gesellschaft heraus. Sie verlangt uns allen etwas ab. Freiheit und Selbstbestimmung 
finden ihre Grenze dort, wo durch sie anderen Menschen und zukünftigen Generationen Freiheit 
und Selbstbestimmung genommen werden. Nur demokratische und rechtsstaatliche Verfahren 
können die Einschränkung von Freiheit und Selbstbestimmung legitimieren.
(33) Eine gleichberechtigte Gesellschaft ist eine, in der auch Mädchen und Frauen 
selbstbestimmt über ihr Leben und ihren Körper entscheiden können. Das setzt die 
Emanzipation von Verhältnissen der Unterdrückung und der Gewalt voraus. Wir stehen an der 
Seite von Mädchen und Frauen, die global für ihr Selbstbestimmungsrecht streiten.
(34) Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben eigene Rechte auf Förderung ihrer 
Entwicklung, auf Schutz, Teilhabe, Gehörtwerden und Bildung. Selbstbestimmung ist nur 
möglich, wenn allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen gegeben werden.
Demokratie
(35) Demokratie heißt gleiche politische Freiheit für alle. Die Demokratie lebt von 
Voraussetzungen, die sie selbst nicht garantieren kann. Deshalb braucht sie Demokrat*innen. 
Demokratie steht nie still. Sie entwickelt sich immer weiter. Demokratie ist die Staatsform, 
die zur Selbstkorrektur in der Lage ist.
(36) Demokratie ist mehr als die Herrschaft der Mehrheit, denn sie garantiert den Schutz von 
Menschen-, Freiheits- und Minderheitenrechten auf Grundlage eines liberalen Rechtsstaates. 
Auch die wehrhafte Demokratie braucht Bürger*innen, die sie aktiv verteidigen und ihr immer 
wieder neue Kraft geben. Das ist der beste Schutz gegen die Zerstörung von innen.
(37) In einer Demokratie eignen sich Menschen ihre Zukunft gemeinsam an und verwandeln 
äußeres Geschehen in gemeinsame Entscheidungen. Demokratie ist anstrengend. Sie braucht 
respektvollen Streit genauso wie den Kompromiss. Demokratie braucht Freiheit, sie muss 
Bürger*innen- und Menschenrechte garantieren und ist sogleich an soziale Voraussetzungen und 
Solidarität gebunden.
(38) Gewaltenteilung und ein starker Rechtsstaat tragen eine demokratische Gesellschaft. Der 
Rechtsstaat verankert das Gewaltmonopol des Staates und hegt es ein.
(39) Wir stehen für eine inklusive, vielfältige Demokratie. In einer diverser werdenden 
Gesellschaft, in der vielfältige Perspektiven zusammenkommen und sich Gehör verschaffen, 
sehen wir die Aufgabe, Unterschiede anzuerkennen, Nachteile auszugleichen und 
Gleichberechtigung zu schaffen. Das ist die Grundlage für die wechselseitige Anerkennung als 
Gleiche in einer vielfältigen Gesellschaft. Demokratie ermöglicht ein gesellschaftliches 
Wir, das nicht in Partikularinteressen auseinanderfällt. Sie wird reicher durch den Respekt 
vor verschiedenen Erfahrungen.
(40) Allen Geschlechtern kommt in der Demokratie gleiche Gestaltungs- und Entscheidungsmacht 
zu. Um Frauen an allen demokratischen Prozessen gleichberechtigt zu beteiligen, braucht es 
Parität sowie Lebensbedingungen, die allen ermöglichen, Erwerbs- und Sorgearbeit sowie 
gesellschaftliche und politische Arbeit zu vereinbaren.
(41) Demokratie ist eine öffentliche Angelegenheit. Der demokratische Meinungsstreit braucht 
eine starke und lebendige Zivilgesellschaft, Engagement und Bürger*innen-Beteiligung, starke 
und freie Medien, Kultur und Wissenschaft sowie gute Bildungseinrichtungen. Für die offene 
Auseinandersetzung nach klaren Regeln braucht Demokratie immer wieder Innovationen und 
Parteien, in denen sich Menschen zusammenfinden, um Meinungen zu bündeln und sich mit 
Programmen und Haltungen der öffentlichen Debatte und der Entscheidung zu stellen.
(42) Demokratie ist darauf angewiesen, dass sich Menschen einmischen und repräsentiert 
sehen. Demokratie braucht Zugänge und auch direkte Beteiligung, um die unterschiedlichen 
Perspektiven und Positionen in den demokratischen Prozess einbringen zu können.
(43) Demokratie beruht auf nachvollziehbaren Entscheidungswegen und auf Transparenz über 
Einflussnahme – etwa durch Unternehmen, Lobbyismus oder andere Staaten. Ein zu starker 
Einfluss bestimmter Gruppen und ökonomischer Interessen untergräbt die Eigenständigkeit und 
Glaubwürdigkeit politischen Handelns und muss eingegrenzt werden.
(44) Der Schutz, die Förderung und die Gewährleistung der Menschenrechte sind konstitutiv 
für die Demokratie.
(45) Der Föderalismus in Deutschland ist eine Lehre aus dem düstersten Kapitel unserer 
Geschichte und verhindert zentralstaatliche Übergriffe auf die Bürger*innen-Rechte. Er 
verpflichtet zur Kooperation. Das Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen sichert 
demokratische und soziale Stabilität. Es stärkt vielfältige Regionen und sorgt für eine 
nahbare, ansprechbare Politik. Im Streben nach gleichwertigen Lebensverhältnissen tragen 
Bund und Länder gemeinsame Verantwortung.
(46) Die europäische Integration ist konstitutiv – sie zu einer Föderalen Europäischen 
Republik ökologisch, sozial und demokratisch weiterzuentwickeln ist Voraussetzung und Teil 
einer demokratischen Gestaltung globaler Fragen.
Frieden
(47) Gelebte Freiheit und garantierte Würde benötigen Frieden. Das Zusammenleben der 
Menschen fußt auf der Fähigkeit, Konflikte gewaltfrei und friedlich zu lösen und die 
Menschenrechte aller zu wahren. Wo Gewalt friedliche Politik verneint, können Menschenrechte 
und Gewaltfreiheit in Konflikt geraten. Wir setzen auf die Mittel der Politik, die dem Geist 
der Kooperation in globaler Verantwortung entsprechen.
(48) Würde, Freiheit und Gleichheit ergeben sich aus der Universalität und Unteilbarkeit der 
Menschenrechte. Die verbrieften Menschenrechte sind nicht verhandelbar – weder gegenüber 
machtpolitischen oder wirtschaftlichen Interessen noch gegenüber einem kulturellen 
Relativismus. Die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Dies zu gewährleisten ist 
Verpflichtung nationaler und internationaler Politik. Wir tragen als internationale 
Gemeinschaft Verantwortung, gegen schwerste Menschenrechtsverletzungen und Völkermord im 
Rahmen der Vereinten Nationen vorzugehen.
(49) Gewaltfreiheit ist mehr als die Nichtanwendung physischer Gewalt, Frieden mehr als die 
Abwesenheit von Krieg. Kooperation, Dialog, demokratischer Ausgleich von Interessen und die 
Stärke des Rechts, genauso Multilateralismus, internationale Partnerschaft und europäische 
Einigung sind der Weg, um globale Herausforderungen, vor denen die Menschheit als Ganzes 
steht, zu bewältigen.
(50) Frauenrechte sind Menschenrechte. Die Verwirklichung von Frauenrechten, der Schutz vor 
geschlechtsspezifischer Gewalt, Verfolgung und Diskriminierung sowie eine aktive Mädchen- 
und Frauenförderung in allen Bereichen sollen die internationale Politik leiten.
(51) Das vereinigte Europa ist ein einzigartiges Friedensprojekt. Gegen einen autoritären 
Nationalismus ist das Versprechen der europäischen Einigung auf Frieden, Freiheit, 
Solidarität und Stabilität wichtiger Anker multilateraler und menschenrechtsorientierter 
Politik in der Welt.
(52) Humanitäre Verantwortung und internationale Solidarität bestimmen unser politisches 
Handeln. Unser Ziel ist eine weltweite Ordnung mit internationalen Institutionen. Sie soll 
Frieden, Gerechtigkeit und Freiheit sichern, Armut verringern, den gleichberechtigten Zugang 
zu globalen Gemeingütern ermöglichen, Demokratie fördern, die gleichberechtigte Teilhabe von 
Frauen und Minderheitengruppen garantieren, die verbrieften Menschenrechte aller 
Migrant*innen und das Klima schützen, wie es in den Zielen für nachhaltige Entwicklung der 
Vereinten Nationen vereinbart ist.
weitere Antragsteller*innen
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Jessica Mroß (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Dislo Benjamin Harter (KV Ortenau)
- Enrico Wolfgang Schandl (KV Ortenau)
- Karsten Kolb (KV Ortenau)
- Timm Schulze (KV Bamberg-Stadt)
- Marcel Ernst (KV Göttingen)
- Frank Schellenberger (KV Odenwald)
- Christian Schorr (KV Havelland)
- Christian Stettin (KV Wetterau)
- Benedikt Clemens Mader (KV Erlangen-Stadt)
- Norbert Hense (KV Ortenau)
- Benjamin Braatz (KV Düren)
- Karl-Heinz Trick (KV Ortenau)
- Clara Käßner (KV Halle)
- Michael Jahn (KV Esslingen)
- Kurt Uhlemann (KV Chemnitz)
- Philipp Schmagold (KV Kiel)
- Gerrit Alino Prange (KV Potsdam)
- Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Philipp Lang (KV Stuttgart)
- Sylvia Dorn (KV Ortenau)

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