Durch die Pränataldiagnostik ist es bereits heute möglich, Schwangerschaften aufgrund bestimmter Eigenschaften oder Vorerkrankungen des Embryos abzubrechen. Eine Ausweitung der bisherigen genetischen Indikation ist abzulehnen. Gesetzeslage ist im Embryonenschutzgesetz (ESchG § 3) das Verbot der Geschlechtswahl.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Kapitel 3: Fortschritt gestalten |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (beschlossen am: 05.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 01.10.2020, 20:04 |
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