Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Kreisverband Friedrichshain-Kreuzberg (beschlossen am: 22.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 24.09.2020, 11:04 |
GSP.Z-01-203: Kapitel 4: Zusammen leben
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 202 bis 203 einfügen:
Voraussetzung werden. In Kinderschutzverfahren muss die nötige Qualifikation bei allen Beteiligten gesetzlich vorgegeben und tatsächlich gewährleistet sein. Regionale Netzwerke gegen jegliche, insbesondere auch sexualisierte Gewalt gegen Kinder müssen flächendeckend aufgebaut und gesichert werden. Sie ermöglichen ein stimmiges Miteinander von Jugendämtern, unabhängigen Fachberatungsstellen und anderen Bereichen der sozialen Arbeit, der Bildung und der Erziehung. Dazu gehören Standards für Prävention, Personalausstattung, Fortbildungen sowie für Beratung und Therapie, die selbstverständlich eine gute Finanzierung voraussetzen.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 202 bis 203 einfügen:
Voraussetzung werden. In Kinderschutzverfahren muss die nötige Qualifikation bei allen Beteiligten gesetzlich vorgegeben und tatsächlich gewährleistet sein. Für eine effektive Präventionsstruktur zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch von Kindern braucht es eine gut ausgestattete Finanzierung der Jugendämter und Beratungsstellen.
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