Vielfalt allein ist in der gesellschaftlichen Beschreibung ein unzureichender Begriff und sagt nichts aus über die gesellschaftliche Gestaltung. Wesentlich weitergehend ist die inklusive Gesellschaft. Diese Ausrichtung haben wir bereits auf der BDK 2011 in Kiel beschlossen. Zugleich ist die inklusive Gesellschaft bereits durch politische Vereinbarungen in unserer Gesellschaft als Ziel postuliert. Eine Reduzierung auf eine vielfältige Gesellschaft allein wird den gesellschaftlichen Erwartungen und unseren eigenen Beschlüssen und Zielsetzungen überhaupt nicht mehr gerecht
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | KV Münster (beschlossen am: 03.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.Z-01-002-3 |
Eingereicht: | 03.10.2020, 21:25 |
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