Selbsterklärend durch den beantragten Ergänzungstext.
Antrag: | Kapitel 5: Demokratie stärken |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Ökologie (beschlossen am: 03.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 03.10.2020, 18:21 |
Antrag: | Kapitel 5: Demokratie stärken |
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Antragsteller*in: | BAG Ökologie (beschlossen am: 03.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 03.10.2020, 18:21 |
gegebenenfalls wirksam zu korrigieren. Vertrauen in den Rechtsstaat setzt wirksame Rechtsdurchsetzung für alle voraus.
(257 neu) Der Staat ist dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verfassungsrechtlich verpflichtet. Die Verpflichtung auf eine starke Nachhaltigkeit muss durch die unmittelbare Bindung des Staates an die international vereinbarten Klimaschutz- und Biodiversitätsziele und -verträge ergänzt werden. Da Verbrechen gegen die Umwelt nicht vor Ländergrenzen Halt machen, ist es im globalen Interesse, dass die internationale Staatengemeinschaft eine Gerichtsbarkeit schafft, die diese Verbrechen unabhängig und grenzüberschreitend verfolgt.
ermöglicht kollektiven Rechtsschutz, schützt Whistleblowing, Verbraucher*innen, Produzent*innen und kleinere Unternehmen effektiv gegen wirtschaftliche Übermacht. Sicherheit in der globalen Umweltkrise verlangt ein Grundrecht auf gesunde Umwelt. Unser Rechtsstaat trägt auch da die Schutzpflicht, wo wir von Umweltrisiken bedroht sind. Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen muss als zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses anerkannt und auch grundgesetzlich garantiert sein.
Selbsterklärend durch den beantragten Ergänzungstext.
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