Antrag: | Kapitel 8: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | BAG Migration & Flucht (beschlossen am: 07.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.I-01-424 |
Eingereicht: | 08.10.2020, 10:43 |
GSP.I-01-418: Kapitel 8: International zusammenarbeiten
Verfahrensvorschlag zu GSP.I-01-424: Antragstext
Von Zeile 418 bis 424:
(397) Rechtsstaatliche, schnellezügige und geordnete Verfahren ermöglichen die Wahrnehmung der menschenrechtlichen und humanitären Verantwortung der EU. Der Zugang zu individuellen Asylrechtsverfahren muss in den Mitgliedsstaaten der EU gewährleistet sein. Abschottung ist nicht nur inhuman, sondern führt zu Chaos. Rechtsstaatlich und europäisch kontrollierte EU-Außengrenzen, eine zuverlässige Registrierung – perspektivisch überund erste Checks durch eine eigene europäische Asylbehörde –, humane Unterkünfte sowie ein einheitliches europäisches Asylsystem, das die Verantwortung innerhalb der EU fair verteilt, sind die Grundlagen einer gemeinsamen EU-Asylpolitik. Grenzen sind nur rechtsstaatlich geschütztkontrolliert, wenn Menschenrechte an diesen Grenzen geschützt werden und eine Möglichkeit zur Einreise existiert.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 418 bis 424:
(397) Rechtsstaatliche, schnelle und geordnete Verfahren ermöglichen die Wahrnehmung der menschenrechtlichen und humanitären Verantwortung der EU. Abschottung ist nicht nur inhuman, sondern führt zu Chaos. Rechtsstaatlich kontrollierte EU-Außengrenzen, eine zuverlässige Registrierung – perspektivisch über eine eigene europäische Asylbehörde – sowie ein einheitliches europäisches Asylsystem, das die Verantwortung innerhalb der EU fair verteilt, sind die Grundlagen einer gemeinsamen EU-Asylpolitik. Grenzen sind nur rechtsstaatlich geschützt(397) Die Würde und Freiheit des Individuums gilt auch für Menschen auf der Flucht. Der Zugang zum individuellen Asylrecht in Europa muss gewährleistet sein. Den Flüchtlingsschutz auf Drittstaaten zu verlagern und sich so der menschenrechtlichen Verpflichtung zu entziehen, widerspricht unserem Anspruch an eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik sowie unserer humanitären und historischen Verantwortung. Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet den Zugang zu rechtsstaatlichen, fairen und geordneten Verfahren zu garantieren und menschenrechtlich und humanitär zu handeln. Abschottung, abgesperrte Massenlager in der EU, Transitzonen und europäische Außenlager in Drittstaaten sind nicht nur inhuman, sondern führen zu Chaos, treten die Menschenrechte mit Füßen und schaffen zusätzliches Leid. Ein einheitliches europäisches Asylsystem, das die Verantwortung zur Aufnahme innerhalb der EU fair verteilt, ist Grundlage einer gemeinsamen EU Asylpolitik. Grenzen sind nur rechtsstaatlich kontrolliert, wenn Menschenrechte an diesen Grenzen geschützt werden.
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