Antrag: | Kapitel 8: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | BAG Migration & Flucht (beschlossen am: 07.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.I-01-183 |
Eingereicht: | 08.10.2020, 10:58 |
GSP.I-01-438: Kapitel 8: International zusammenarbeiten
Verfahrensvorschlag zu GSP.I-01-183: Antragstext
Von Zeile 183 bis 185:
(359) Exporte von Waffen und Rüstungsgütern an Diktatoren, menschenrechtsverachtende Regime und in Kriegsgebiete verbieten sich. EsFür die Reduktion von Rüstungsexporten braucht es eine gemeinsame restriktive europäische Rüstungsexportkontrolle mit starken Institutionen und im Einklang mit den EU-Leitlinien für
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 437 bis 441:
politischen Herausforderungen global zu denken und auch lokal dafür Sorge zu tragen, globale Gerechtigkeit zu stärken. Europäische Wirtschafts-, Finanz-, Handels-, Agrar- oder Rüstungsexportpolitik mussund Agrarpolitik müssen konsequent auf ihre sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wirkungen in Drittstaaten überprüft werden und nach dem Pariser Klimaabkommen, den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen sowie den Menschenrechten gestaltet sein. Die europäischen Staaten dürfen die Menschen im globalen Süden durch ihre Wirtschaftspolitik nicht weiter ausbeuten. Rüstungsexporte sowie die Beteiligung an militärischen oder polizeilichen Missionen, um Menschen an der Flucht zu hindern, und die damit einhergehende Verlagerung der europäischen Außengrenze lehnen wir konsequent ab.
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