Im Bereich dieses Themenfeldes ist seit 20 Jahren inner wieder von der Stärkung ziviler Fähigkeiten die Rede, zuletzt in den Leitlinien "Krisen verhindern (...)" der Bundesregierung. Das blieb immer völlig unverbindlich. Überfällig ist die Ermittlung der Bedarfe von VN, OSZE, EU und zivilgesellschaftlicher Akteure, die Definition eines nationalen Anspruchsniveaus und daraus abgeleitet für Kernfähigkeiten zivile Planziele auf der Zeitachse. Nur so lässt sich der bisherige Schneckengang in der Entwicklung von Präventionsfähigkeiten beschleunigen. Dieser Aspekt sollte im Grundsatzprogramm als langfristiges und dauerhaftes Ziel fest verankert werden.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Kapitel 8: International zusammenarbeiten |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Frieden und Internationales (beschlossen am: 26.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.I-01-147 |
Eingereicht: | 08.10.2020, 22:52 |
Kommentare