Mitmenschen ohne aktives Wahlrecht sind dennoch Mitglieder unserer Gesellschaft, dementsprechend sollte auch ihre Perspektive und ihr Erfahrungsschatz in ein bürgernahes Gremium einfließen.
| Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Mannheim (dort beschlossen am: 22.04.2021) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Angelegt: | 27.04.2021, 13:39 |

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