Änderungen von A - 01NEU zu A-01-endgueltig
Ursprüngliche Version: | A - 01NEU |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 10.05.2020, 09:36 |
Neue Version: | A-01-endgueltig |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 24.06.2020, 08:00 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 1 bis 3:
Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Hilfe und Schutz bei Gewaltbetroffenheit ist eine staatliche Verpflichtung. Die TäterTäter*innen sind überwiegend männlich und häufig bekannt. Es sind die Partner und Ex-Partner der Frauen. Die
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Krisen zeigen, dass die potentielle Gefahr der Gewaltausübung in angespannten Zeiten steigt. Das Social dDistancing verursacht bei vielen Menschen Stress, Enge, Existenzängste oder Einsamkeit. Mit der Beschränkung auf den häuslichen Raum verschärft die Gefährdungslage für
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- Bund, Länder und Kommunen müssen die auskömmliche Finanzierung für Beratungsstellen, Notrufe und Interventionsstellen sicherstellen.
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- Finanzierungszusage der Länder und Kommunen für zusätzliche dezentrale (Not-) Unterkünfte für von Gewalt betroffene Frauen, Kinder und andere vulnerable Gruppen.
[Zeilenumbruch]
Von Zeile 68 bis 69 löschen:
- telefonischer Beratung und die Anschaffung technischer Software und Telefon-Ausrüstungen zur Verfügung gestellt werden.
[Zeilenumbruch]
Von Zeile 71 bis 72 löschen:
- Einnahmeausfälle und das Wegbrechen der Eigenmittel der Frauenhilfeinfrastuktur zu kompensieren.
[Zeilenumbruch]