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            <title>1. Ordentlicher Bundesfrauenrat 2026: Anträge</title>
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                <title>1. Ordentlicher Bundesfrauenrat 2026: Anträge</title>
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                        <title>V6: Motherhood Penalty abbauen: Entgeltfortzahlung bei der Betreuung kranker Kinder </title>
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                        <author>Bundesfrauenrat (dort beschlossen am: 18.04.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wissen, dass Frauen, die sich für Kinder entscheiden, erhebliche finanzielle Einbußen erleiden – die sogenannte Motherhood bzw. Child Penalty. Diese führt zu einem erhöhten Risiko u.a. für finanzielle Abhängigkeit und Altersarmut.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Da Frauen in heteronormativen Paarfamilien immer noch einen Mammutanteil der Care-Arbeit übernehmen, sind sie besonders betroffen, wenn Kinder erkranken. Melden sich erwerbstätige Eltern kranker Kinder „kindkrank“, haben sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch ihre Arbeitgeber*innen, sondern müssen Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Dies beträgt in der Regel 90% ausgefallenen Nettoentgelts, von dem zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Eltern privat versicherter Kinder haben meist keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Warum ist das problematisch?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Soziale Ungleichheit</strong><strong>und Gesundheitsrisiken</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Menschen mit geringem Einkommen können es sich oft nicht leisten, auf einen Teil ihres Einkommens zu verzichten. Sie geraten unter Druck, ihre Kinder so schnell wie möglich wieder zur Kita oder Schule zu schicken. Dies gefährdet die Genesung der Kinder selbst und erhöht das Infektionsrisiko für andere Kinder und Betreuungspersonen. Kurzfristige Einsparungen führen so langfristig zu höheren gesellschaftlichen Kosten durch mehr Ausfälle und ggf. langfristige Folgen für die Gesundheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Unnötige Arztbesuche</strong><strong> und Belastung des Gesundheitssystems</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bereits ab dem ersten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Dadurch müssen kranke Kinder Arztpraxen aufsuchen, obwohl Ruhe und Erholung angezeigt wären – mit dem Risiko zusätzlicher Ansteckungen und zulasten des Gesundheitssystems.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Verstärkung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In heteronormativen Paarfamilien verdienen Väter meist noch mehr als Mütter, unter anderem aufgrund des Gender Pay Gaps sowie ungleich verteilter Elternzeit und Teilzeit. Wird nun ein Kind krank, so ist also der Einkommensverlust durch einen Kinderkrankentag bei Müttern meist geringer. So übernehmen häufig die Mütter die Betreuung kranker Kinder. Dies benachteiligt nicht nur Arbeitgeber*innen, die Frauen einstellen. Insbesondere verstärkt es bestehende Ungleichheiten in Einkommen und Karrierechancen und führt zu einem strukturellen Teufelskreis. Mütter sind durch diese Einkommensunterschiede und die Schere, die sich auftut oft finanziell abhängig und im Falle einer Trennung in einer schlechten Stellung oder können sich gar nicht erst trennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Ungleichbehandlung je nach Versicherungsstatus</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dass Kinder privat versichert sind, bedeutet nicht zwangsläufig, dass beide Elternteile über hohe Einkommen verfügen. Häufig sind Kinder über besserverdienende Elternteile versichert. Für den geringer verdienenden Elternteil können fehlende Leistungen bei Krankheitstagen zu finanzieller Abhängigkeit und Armutsrisiken führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Besondere Belastung für Familien mit erhöhtem</strong><strong>Pflegebedarf</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eltern chronisch kranker oder behinderter Kinder sind hier in besonderem Maße betroffen –</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>insbesondere die vielen pflegenden Alleinerziehenden, die überwiegend FLINTA* sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Klar ist: Die aktuelle Regelung zementiert die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit, die Motherhood Penalty, fördert finanzielle Abhängigkeiten und trägt zum Infektionsgeschehen und damit der Belastung von Kitas, Schulen, Kindern und Eltern bei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir fordern </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei der Betreuung erkrankter Kinder</strong>, analog zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Die Kosten sollen Arbeitgeber*innen nicht belasten, sondern umgelegt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die Abschaffung der verpflichtenden ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag</strong> und eine Angleichung an die Regelungen bei eigener Erkrankung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Eine einheitliche Absicherung aller Eltern</strong>, unabhängig vom Versicherungsstatus des Kindes.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die Ausweitung des Anspruchs über das 12. Lebensjahr hinaus</strong>, auch bei akuten schweren Erkrankungen, Krankenhausaufenthalten und psychischen Erkrankungen, auch wenn kein Pflegegrad vorliegt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die Erhöhung der Kinderkrankentage, insbesondere für Kinder mit Pflegegrad </strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Eine strukturelle Aufwertung und gerechtere Verteilung von Sorgearbeit</strong>, um geschlechtsspezifische Ungleichheiten nachhaltig abzubauen.</li></ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Apr 2026 11:19:13 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V4: Schutz vor digitaler Gewalt wirksam stärken – Geschlechtsspezifische Online-Hetze, Cyberstalking und KI-gestützte Übergriffe bekämpfen</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/schutz-vor-digitaler-gewalt-wirksam-starken-geschlechtsspezifische-o-20158</link>
                        <author>Bundesfrauenrat (dort beschlossen am: 18.04.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitale Gewalt gegen Frauen, Mädchen und queere Personen hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen und eine neue Qualität erreicht. Cyberstalking, koordinierte Hasskampagnen und insbesondere KI-generierte Inhalte wie Deepfake-Pornografie – wie zuletzt im Fall Collien Fernandes sichtbar wurde – sind Ausdruck struktureller, geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie sind kein Randphänomen, sondern gezielte Angriffe auf Selbstbestimmung, Würde und gesellschaftliche Teilhabe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Gewalt bleibt nicht im Digitalen. Sie wirkt unmittelbar in das reale Leben hinein: Sie erzeugt Angst, Einschüchterung und Ohnmacht, sie führt zum Rückzug aus sozialen Räumen, aus öffentlicher Sichtbarkeit und aus politischem Engagement. Besonders betroffen sind Frauen, die sich öffentlich äußern – insbesondere Feministinnen, Journalistinnen und Politikerinnen. Gleichzeitig zeigt sich digitale Gewalt auch im privaten Kontext, etwa im Rahmen von Trennungen oder durch (Ex-)Partner, wo intime Bilder, persönliche Daten oder manipulierte Inhalte gezielt als Mittel der Einschüchterung und Kontrolle eingesetzt werden. Digitale Gewalt wird damit gezielt eingesetzt, um Frauen zum Schweigen zu bringen und sie aus demokratischen Diskursen zu verdrängen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktuelle Zahlen des Bundeskriminalamts zeigen einen deutlichen Anstieg digitaler Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Studien zeigen, dass digitale Gewalt häufig nicht isoliert auftritt, sondern mit weiteren Formen von Gewalt und Bedrohung im analogen Raum einhergeht. Sie verstärkt bestehende Machtverhältnisse und kann Eskalationsdynamiken befördern. All das zeigt: Digitale Gewalt ist kein individuelles Problem, sondern Teil eines strukturellen Gewaltverhältnisses – und damit auch ein Angriff auf die Demokratie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hinzu kommt, dass digitale Gewalt zunehmend Teil organisierter antifeministischer Mobilisierung ist. In sozialen Netzwerken entstehen gezielte Kampagnen, die feministische Stimmen diskreditieren, einschüchtern und aus dem öffentlichen Raum drängen sollen. Diese Dynamiken stehen in engem Zusammenhang mit einem erstarkenden Antifeminismus und rechten Netzwerken, die Gleichstellungspolitik aktiv bekämpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit der rasanten Entwicklung Künstlicher Intelligenz verschärft sich diese Lage weiter. Die massenhafte Erstellung täuschend echter Deepfakes sowie die Generierung sexualisierter Inhalte ohne Einwilligung der Betroffenen eröffnen neue Formen der Gewalt, die durch bestehende Gesetze bislang nicht ausreichend erfasst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Bundesfrauenrat stellt fest: Der digitale Raum ist kein rechtsfreier Raum – und darf es auch nicht sein.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Europäischer Rahmen und nationale Verantwortung</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem Digital Services Act hat die Europäische Union erstmals einen verbindlichen Rahmen geschaffen, um gegen digitale Gewalt und rechtswidrige Inhalte im Netz vorzugehen. Dieser schafft wichtige Instrumente für mehr Transparenz, bessere Beschwerdemöglichkeiten und stärkere Verantwortung von Plattformen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Praxis werden bestehende Lücken sichtbar – insbesondere bei der strafrechtlichen Erfassung neuer Gewaltformen wie KI-generierten Inhalten. In der praktischen Umsetzung in Deutschland zeigt sich, dass diese Instrumente bislang nicht ausreichend greifen. Betroffene stoßen auf schwer zugängliche Meldewege, lange Bearbeitungszeiten und mangelnde Unterstützung. Auch die zuständigen Aufsichtsstrukturen müssen weiter gestärkt werden, um ihren Aufgaben gerecht zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Deshalb fordern wir als Frauenrat von Bündnis 90 / Die Grünen</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>1. Strafrecht modernisieren – digitale Gewalt vollständig erfassen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesfrauenrat fordert die bestehenden strafrechtlichen Regelungen so weiterzuentwickeln, dass digitale Gewalt umfassend und wirksam erfasst wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Straftatbestand des § 184k StGB ist zu erweitern. Der neu gefasste § 184k StGB soll folgende Fälle erfassen: Das unbefugte Herstellen, Übertragen, Gebrauchen und Zugänglichmachen einer Bildaufnahme, die eine andere Person sexualbezogen abbildet. Aber auch nicht einvernehmliche sexualisierte Deep Fakes – also das technische Verändern einer Bild, Ton- oder Videoaufnahme ohne Zustimmung, derart, dass eine Person sexualbezogen abgebildet wird und diese anderen Personen zugänglich gemacht wird, soll strafbar werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch einmalige, aber schwerwiegende digitale Angriffe – etwa die Veröffentlichung persönlicher Daten, gezielte Einschüchterung oder Drohungen mit der Verbreitung intimer Inhalte – müssen klar strafbar sein und konsequenz verfolgt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem ist zu prüfen, inwieweit die bestehenden Straftatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung an die Dynamiken koordinierter digitaler Angriffe angepasst werden können, um massenhafte und orchestrierte Hetzkampagnen wirksam verfolgen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>2. Recht auf Vergessenwerden wirksam durchsetzen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das „Recht auf Vergessenwerden“ muss für Betroffene digitaler Gewalt tatsächlich wirksam werden. Rechtswidrige Inhalte müssen immer nach neuestem Stand der Technik vollständig und dauerhaft gelöscht werden – nicht nur oberflächlich unzugänglich gemacht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu gehört insbesondere, dass Inhalte auch aus Sicherungskopien und Archiven entfernt werden und ihre erneute Verbreitung wirksam verhindert wird. Dort wo das heute noch nicht möglich ist, muss kontinuierlich und mit Nachdruck an Lösungen gearbeitet werden. Die Verantwortung für die Durchsetzung darf nicht länger bei den Betroffenen liegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>3. Umsetzung bestehender Regelungen stärken</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die bestehenden europäischen und nationalen Regelungen zum Schutz vor digitaler Gewalt müssen konsequent umgesetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu gehört insbesondere, dass Aufsichtsbehörden ausreichend ausgestattet werden, um ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können. Betroffene müssen niedrigschwellige, barrierearme und digitale Möglichkeiten erhalten, Anzeige zu erstatten und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören zentrale Anlaufstellen, klare Zuständigkeiten sowie transparente und nachvollziehbare Verfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Plattformbetreiber müssen in die Pflicht genommen werden, rechtswidrige Inhalte schneller und effizienter zu finden und zu löschen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Gewaltschutzrichtlinie muss schnellstmöglich in nationales Recht umgesetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zivilgesellschaftliche Organisationen und Beratungsstellen spielen dabei eine zentrale Rolle und müssen systematisch einbezogen und gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>4. Prävention, Beratung und Qualifizierung ausbauen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitale Gewalt muss als Teil geschlechtsspezifischer Gewalt systematisch in Präventions- und Schutzkonzepte integriert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesfrauenrat fordert daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>bundesweite Aufklärungskampagnen zu digitaler Gewalt, ihren Erscheinungsformen und den bestehenden Schutz- und Hilfsmöglichkeiten,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>den Ausbau niedrigschwelliger, barrierearmer und auch psychologischer Unterstützungs- und Beratungsangebote, die sich auf Betroffene digitaler Gewalt spezialisieren,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung entsprechender Strukturen,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>verpflichtende Schulungen für Polizei, Justiz und Verwaltung, um digitale Gewalt besser zu erkennen, einzuordnen und konsequent zu verfolgen,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>sowie die stärkere Verankerung von Medienkompetenz und Prävention gegen digitale Gewalt in Bildungseinrichtungen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Umsetzung der Istanbul-Konvention muss den digitalen Raum ausdrücklich einbeziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>5. Forschung und Monitoring verstetigen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur wirksamen Bekämpfung digitaler Gewalt ist eine belastbare Datenbasis erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesfrauenrat fordert daher, bestehende Studien und Lagebilder kontinuierlich fortzuführen, weiterzuentwickeln und um qualitative Erkenntnisse zur Wirkung von Schutzmaßnahmen zu ergänzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitale Gewalt ist kein individuelles Problem, sondern ein gezielter Angriff auf Demokratie, Freiheit und gleichberechtigte Teilhabe. Wer Frauen einschüchtert, bedroht oder aus dem digitalen Raum drängt, attackiert die Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Noch immer tragen Betroffene zu oft Angst, Rückzug und Scham – während Täter auf Wegsehen, Lücken im Recht und mangelnde Konsequenzen setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Damit muss Schluss sein. Die Scham muss die Seite wechseln.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesfrauenrat bekräftigt: Ein Leben frei von Gewalt muss auch im digitalen Raum gelten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland muss jetzt handeln – entschlossen, wirksam und im Sinne der Betroffenen: mit konsequenter Umsetzung bestehender Regelungen, gezielter Weiterentwicklung des Rechts, wirksamer Prävention sowie verlässlicher Unterstützung und Schutzstrukturen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Apr 2026 11:18:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V3: Geschlechtsspezifisches Töten sichtbar machen: Femizid als Mordmerkmal in § 211 StGB verankern</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/geschlechtsspezifisches-toten-sichtbar-machen-femizid-als-mordmerkmal-7989</link>
                        <author>Bundesfrauenrat (dort beschlossen am: 18.04.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen setzen sich dafür ein, dass das Strafgesetzbuch um ein neues Mordmerkmal ergänzt wird, das geschlechtsspezifische Beweggründe ausdrücklich benennt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 211 Absatz 2 StGB soll künftig auch Taten erfassen, die aus aus geschlechtsspezifischen Beweggründen, namentlich aus frauenfeindlicher, transfeindlicher oder patriarchaler Motivation, begangen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zwar können Tötungen aus Misogynie, Besitzdenken oder patriarchaler Motivation bereits heute als Mord aus niedrigen Beweggründen eingeordnet werden. In der Praxis werden solche Motive jedoch häufig verkannt oder unzureichend gewürdigt. Ein ausdrückliches Mordmerkmal würde diese strukturellen Zusammenhänge verdeutlichen und die Anwendungspraxis stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit werden Femizide, also die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts oder im Zusammenhang mit patriarchalen Machtstrukturen, sowie andere geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen, etwa an trans, inter oder nicht-binären Personen, ausdrücklich vom Straftatbestand des § 211 StGB erfasst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den Gesetzesmaterialien ist klarzustellen, dass darunter insbesondere Taten fallen, die aus Besitzanspruch, Kontrolle, Misogynie, patriarchalem Machtdenken oder transfeindlicher Motivation begangen werden, oder solche, die im Zusammenhang mit einer Trennung, Zurückweisung oder der Bestrafung weiblicher oder geschlechtlicher Selbstbestimmung stehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus setzen sich Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, dass geschlechtsspezifische Tötungen künftig <strong>auf Grundlage einer einheitlichen gesetzlichen Definition des Begriffs „Femizid“</strong><strong> statistisch gesondert erfasst werden, um die strukturellen Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt sichtbar zu machen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dafür ist die Schaffung einer einheitlichen gesetzlichen Definition des Begriffs „Femizid“ notwendig. Diese Definition soll die Grundlage für eine systematische statistische Erfassung, eine angemessene strafrechtliche Einordnung sowie wirksame Präventions- und Schutzmaßnahmen bilden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen verpflichtend zu patriarchaler Gewalt, geschlechtsspezifischen Motiven, Misogynie und Transfeindlichkeit fortgebildet werden. Die Thematik soll zudem verpflichtend im rechtswissenschaftlichen Studium behandelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht ausreichend geschult sind, geschlechtsspezifische Gewalt zu erkennen und zu bewerten, bleibt jede Gesetzesänderung wirkungslos. Nur eine konsequente Umsetzung in der Rechtsanwendung gewährleistet den tatsächlichen Schutz Betroffener.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Apr 2026 11:12:58 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2 neu: Endlich Ehegattensplitting und kostenlose Mitversicherung in der Krankenversicherung abschaffen</title>
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                        <author>Bundesfrauenrat (dort beschlossen am: 18.04.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Frauen sind auch heute noch in Deutschland an vielen Stellen strukturell finanziell benachteiligt, was zum Gender Pay Gap und zum noch viel gravierenderen Gender-Lifetime-Earning-Gap führt. Als Bündnis 90/ Die Grünen haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Stellschrauben zu identifizieren und die Weichenstellungen so zu ändern, dass alle Menschen trotz Care-Verantwortung finanziell unabhängig sein können. In Debatten zur Zukunft des Sozialstaats stehen in den letzten Wochen nun endlich alte Relikte auf dem Prüfstand. Es besteht die Chance, das Ehegattensplitting abzuschaffen und die zu falschen Anreizen führende “kostenlose” Mitversicherung von Ehepartner*innen in der Krankenversicherung zu beenden. Wir appellieren an die Bundestagsfraktion, die Chance zu nutzen, und sich bei den anstehenden Sozialstaatsreformen für geschlechtergerechte Regelungen einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dass das Ehegattensplitting ein “traditionelles Rollenbild” zementiert, stellt schon lange niemand mehr in Frage. Wir wollen das Ehegattensplitting deshalb nicht nur abschaffen und durch eine Individualbesteuerung ersetzen. Wir wollen auch eine spürbare Entlastung schaffen für Menschen, die in einer Sorgeverpflichtung für Kinder oder Angehörige sind, unabhängig vom Trauschein. Da Menschen in Bestandsehen ihr Leben bereits nach dem Ehegattensplitting ausgerichtet haben, , wollen wir diese Paare nicht in Schwierigkeiten bringen. Sie sollen einmalig die Wahl haben, ihr Steuermodell zu ändern. In die gleiche Richtung geht auch die Mitversicherung von Ehepartner*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese wollen wir analog zum Ehegattensplitting abschaffen, um Fehlanreize zu verhindern. Eine beitragsfreie eigene Versicherung für Eltern mit kleinen Kindern und für pflegende Angehörige muss möglich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Errungenschaftsgemeinschaft in der Ehe zur Norm machen!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das traditionelle Rollenbild rund um die Ehe hat aber noch weitere Regularien hervorgebracht, die Frauen benachteiligen. Daher wollen wir auch den Automatismus der Zugewinngemeinschaft abschaffen und durch die Errungenschaftsgemeinschaft als Standard für den gesetzlichen Güterstand ersetzen. Dies bietet den Vorteil, dass während der Ehe das, was seit der Eheschließung gemeinsam errungen wurde, zu jeder Zeit beiden zusammen gehört – und nicht nur am Ende einer Ehe Bilanz gezogen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktuell müssen Ehepaare, die ein anderes Modell als die Zugewinngemeinschaft wählen wollen, dies extra notariell regeln. Es wäre deshalb sinnvoll, die Frage schon bei der Bestellung des Aufgebots zu klären und dann, wie beim Familiennamen, mit einzutragen. Dazu würde dann auch eine Beratung durch die Behörde, beispielsweise mit einem mehrsprachigen Flyer zu den verschiedenen Varianten, und einer Stelle, an die man sich bei Rückfragen wenden kann, gehören.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu würden dann perspektivisch auch Rentenansprüche gehören, was i. d. R. ein großer Vorteil für Frauen wäre, die in Elternzeit gehen, selbst wenn die Ehe niemals geschieden wird. Rentenpunkte, die während einer bestehenden Ehe oder eingetragenen Partnerschaft erworben werden, sollen nicht erst bei Renteneintritt oder Scheidung aufgeteilt werden, so dass beiden Partner*innen die gleiche Punktzahl gutgeschrieben wird. Dies beseitigt auch Ungerechtigkeiten nach dem Tod einer*s Partners*in. Aktuell ist es so, dass der*die verwitwete Partner*in nur einen Prozentsatz der Rentenpunkte der*des Verstorbenen erhält. Das bedeutet, dass der*die geringer verdienende Ehepartner*in schlechter gestellt wird, wenn der*die Mehrverdienende zuerst stirbt, als es umgekehrt der Fall wäre. Das soll auch für Rentenansprüche aus den anderen Säulen der Fall sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollte es zu einer Scheidung kommen, wird bei der Errungenschaftsgemeinschaft fair aufgeteilt, wie bei einer Zugewinngemeinschaft. Und anders als bei einer Gütergemeinschaft ist das voreheliche Vermögen ausgenommen. Eine Transparenz der finanziellen Verhältnisse des Ehepaares ist in der Errungenschaftsgemeinschaft allerdings bereits während der Ehe jederzeit für beide gegeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen auch unverheirateten Paaren, die zusammen wirtschaften, ermöglichen, sich über das Standesamt zu moderaten Gebühren einen gemeinsamen Güterstand eintragen zu lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Verantwortung endet nicht nach der Scheidung!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die meisten Alleinerziehenden sind Frauen – und entsprechend sind die meisten Unterhaltsverpflichteten Männer. Fatalerweise ist es zum Erlangen des Kindesunterhalts für die Mutter oft ein langer und mühsamer Weg. Ein Unterhaltsvorschuss seitens des Staates muss deshalb schneller und unbürokratischer ausgezahlt werden, und Antragstellende brauchen ausreichend rechtliche Unterstützung. Für Kinder mit einem festgestellten Mehrbedarf an elterlicher Unterstützung, beispielsweise aufgrund einer Behinderung, sollte ein erhöhter Mindestunterhalt festgelegt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch, dass volljährige Kinder verpflichtet sind, den Unterhalt beim Vater selbst anwaltlich und/oder sogar gerichtlich einfordern zu müssen, wenn dieser nicht freiwillig zahlt, ist eine Zumutung für die betroffenen Kinder. Hier braucht es ein anderes Verfahren, das nicht dazu führen darf, dass diese Kinder gegen ein Elternteil klagen müssen, um zu bekommen, was ihnen zusteht. Es braucht hier für volljährige unterhaltspflichtige Kinder andere wirkungsvolle Wege. Zudem kann diese notwendige Vorgehensweise das Verhältnis zwischen Vater und Kind stark belasten. Meistens strecken die Mütter (wenn sie es finanziell können) den Unterhalt selbst vor und bleiben allzu oft auf den zusätzlich erbrachten Unterhaltskosten sitzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Derzeit holt sich der Staat den Unterhaltsvorschuss nur in knapp 20 Prozent der Fälle von den eigentlich zum Unterhalt Verpflichteten zurück. Hier entsteht eine große finanzielle Gerechtigkeitslücke. Die Unterhaltsverpflichteten müssen konsequenter zu Zahlungen herangezogen werden, auf denen sonst die Mutter oder die Solidargemeinschaft sitzen bleiben. Zusätzlich wollen wir die Verjährungsfrist für Unterhaltsnachzahlungen von drei Jahren streichen. Auch durch sie gehen uns als Gesellschaft jährlich Milliarden verloren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Finanzielle Unabhängigkeit für Frauen schaffen!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn wir veraltete Strukturen überwinden und Ehe, Care-Arbeit sowie finanzielle Verantwortung neu denken, schaffen wir einen großen Baustein hin zu finanzieller Gleichstellung. Finanzielle Freiheit schützt nachweislich vor Gewalt, und gerade von Partnerschaftsgewalt sind hauptsächlich Frauen betroffen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die finanzielle Unabhängigkeit für Frauen erreichen. Es ist höchste Zeit für ein modernes Steuer- und Familienrecht.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Apr 2026 11:09:39 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V1 neu: Feministische Führungskompetenz konsequent stärken</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/feministische-fuhrungskompetenz-konsequent-starken-64988</link>
                        <author>Bundesfrauenrat (dort beschlossen am: 18.04.2026)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1bfr26/feministische-fuhrungskompetenz-konsequent-starken-64988</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand wird aufgefordert , soweit möglich, auch in Kooperation mit den Landesvorständen, intersektional feministische Führungskompetenz stärker in der Partei verankern.<br>
Dazu sind folgende Maßnahmen zu ergreifen.<br>
1. Erarbeitung eines Verständnisses von Feminist Leadership<br>
Unter der Federführung des Bundesverbands wird eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der BAG Frauenpolitik und der Präsidien des Bundesfrauen- und Vielfaltsrates eingesetzt, die ein gemeinsames Verständnis von „Feminist Leadership“ für Bündnis 90/Die GRÜNEN entwickelt.<br>
Dabei soll externe Expertise einbezogen werden.<br>
2. Entwicklung von Schulungsangeboten<br>
Auf Grundlage dieses Verständnisses entwickelt der Bundesverband Module und Schulungsangebote zum Thema Feminist Leadership. Diese sollen auch für die Landes- und Kreisverbandsebene adaptierbar sein.<br>
Diese Schulungen richten sich insbesondere an Menschen mit Führungsverantwortung oder solche, die Führungsaufgaben anstreben.<br>
3. Bereitstellung von Ressourcen<br>
Für die Entwicklung und Umsetzung der Inhalte werden die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt, insbesondere zur Einbindung externer Expertise.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollte sich herausstellen, dass das Angebot nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen wird, sollen Maßnahmen entwickelt werden um eine verbindlichere Teilnahme zu erreichen.<br>
Die Arbeitsgruppe präsentiert ihre Ergebnisse auf einem Bundesfrauenrat in 2027</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Apr 2026 11:08:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>E1: Lohngerechtigkeit für Frauen durchsetzen - EU-Entgelttransparenzrichtlinie konsequent umsetzen </title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/lohngerechtigkeit-fur-frauen-durchsetzen-eu-entgelttransparenzrichtl-27000</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1bfr26/lohngerechtigkeit-fur-frauen-durchsetzen-eu-entgelttransparenzrichtl-27000</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach wie vor verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt 16 Prozent weniger als Männer. Was die Entgeltlücke betrifft, gehört Deutschland in der EU zu den Schlusslichtern. Hier muss endlich mehr geschehen. Ein wichtiges Instrument, um diese Ungerechtigkeit zu bekämpfen, ist Lohntransparenz. Denn nur wenn ersichtlich ist, wie die Löhne in einem Unternehmen verteilt sind, kann Lohndiskriminierung nachgewiesen und behoben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um mehr Transparenz zu schaffen, hat die Europäische Union die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verabschiedet. Diese Richtlinie zielt darauf ab, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede durch umfassende Transparenz zu beseitigen. Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die Richtlinie umsetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Folgende Punkte aus der EU-Richtlinie sind von der Bundesregierung endlich umzusetzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Künftige Arbeitgeber*innen müssen in der Pflicht stehen, für Transparenz zu sorgen: Ab 100 Arbeitnehmer*innen müssen Arbeitgeber*innen entgeltbezogene Indikatoren ermitteln, darüber regelmäßig berichten und diese veröffentlichen. Wird dabei eine geschlechtsbezogene Lohnlücke festgestellt, sollen die Arbeitgeber*innen in Zusammenarbeit mit ihren Betriebsräten selbst tätig werden, um diese Lücke zu schließen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zudem sollen Arbeitgeber*innen bei Ausschreibungen verpflichtend Auskunft über die Gehaltsspanne der Stellen geben, so wie es bereits in vielen EU-Ländern üblich ist.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Durchsetzung von Lohngleichheit darf nicht mehr auf einzelne betroffene Personen abgeschoben werden, sondern muss zur strukturellen Aufgabe werden. Das soll auch dank der Prozessstandschaft für gerichtliche Verfahren gelten, mit denen Arbeitnehmer*innen ihre individuellen Rechte durch Verbände geltend machen können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss endlich vollumfänglich umgesetzt werden. Aber Lohntransparenz allein reicht nicht aus. Der Bundesfrauenrat von Bündnis 90/Die Grünen fordert daher die Bundesregierung auf:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Anreize zu schaffen, damit Sorge- und Pflegearbeit gerechter verteilt werden können. Denn viele Frauen wollen mehr arbeiten und viele Männer wollen ihre Sorgeverantwortung stärker wahrnehmen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Außerdem muss die Betreuungsinfrastruktur qualitativ und quantitativ deutlich ausgebaut werden, damit Eltern guten Gewissens erwerbstätig sein können, und gerade Frauen nicht in die Teilzeit- oder Minijobfalle gedrängt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Aber wir sehen auch die Arbeitgeber*innen in der Verantwortung. Zusätzlich zur Transparenz von Lohnstrukturen müssen diese ihre Unternehmen zeitgemäß aufstellen. Das bedeutet, die gläserne Decke aufzubrechen und Frauen auch in Leitungspositionen die gleichen Chancen zu ermöglichen. Mentoring- und Weiterbildungsprogramme für Mitarbeiter*innen sowie Führung in Teilzeit können hier effektive Maßnahmen sein.</li></ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Apr 2026 11:04:14 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>W1: Pflichtdienst für Frauen – echte Gleichberechtigung heißt strukturelle Ungleichheiten abbauen </title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3400</link>
                        <author>Bundesfrauenrat (dort beschlossen am: 18.04.2026)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3400</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Debatte um eine allgemeine Wehr- bzw. Dienstpflicht hat in den vergangenen Monaten erneut Fahrt aufgenommen. In der öffentlichen Diskussion wird dabei vielfach gefordert, eine solche Pflicht aus Gründen der Gleichberechtigung auch auf Frauen auszuweiten, obwohl nach aktueller Rechtslage eine Wehrpflicht auf Grundlage des Grundgesetzes ausschließlich für Männer möglich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der GRÜNE Bundesfrauenrat sieht den Aspekt der Gleichstellung in der aktuellen Debatte nicht ausreichend berücksichtigt. Denn eine formale Gleichbehandlung im Sinne einer Ausweitung der Wehr- und Dienstpflicht auf Frauen greift zu kurz und verkennt die realen gesellschaftlichen Macht- und Ungleichheitsverhältnisse zwischen den Geschlechtern.<br><br>
Der GRÜNE Bundesfrauenrat fordert die Bundestagsfraktion und die Partei Bündnis 90/ Die Grünen auf, bei ihren Diskussionen und Beschlussfassungen zum Thema Dienstpflicht/ Wehrpflicht von Frauen folgende Aspekte zu berücksichtigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Frauen leisten den Großteil unbezahlter Sorgearbeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Frauen tragen immer noch den überwiegenden Anteil unbezahlter Sorgearbeit. Der Gender Care Gap beträgt aktuell 43,4 Prozent. Das bedeutet: Frauen wenden täglich durchschnittlich 76 Minuten mehr Zeit für unbezahlte Care-Arbeit auf als Männer. Während Männer pro Woche knapp 20 Stunden unbezahlte Sorgearbeit leisten, sind es bei Frauen rund 29 Stunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Tätigkeiten umfassen Haushalts- und Gartenarbeit, Pflege und Betreuung von Kindern und Angehörigen, ehrenamtliches Engagement sowie unbezahlte Unterstützung für andere Haushalte – inklusive der dafür notwendigen Wegezeiten und des Mental Loads.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mütter nehmen auch heute noch deutlich häufiger und länger Elternzeit als Väter. Dies hat gravierende Folgen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· Lohnausfälle</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· seltener Aufstiege und Karrieresprünge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· ein anhaltender Gender Pay Gap</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· ein massiver Gender Lifetime Earning Gap</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· ein erheblicher Gender Pension Gap</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Rund 80 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Die ökonomischen Risiken, insbesondere das Risiko von Altersarmut und fehlender eigenständiger Existenzsicherung, sind entsprechend hoch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese strukturelle Mehrbelastung ist Ausdruck einer faktischen gesellschaftlichen Sorgeverpflichtung von Frauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese strukturellen Ungleichheiten bestehen unabhängig von einer möglichen Wehr- oder Dienstpflicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einführung einer Wehr- oder Dienstpflicht für Frauen könnte die Ungerechtigkeiten und diversen Gender-Gaps verstärken und deshalb der aktiven Durchsetzung der Gleichstellung der Frauen im Weg stehen. Geschlechtsspezifische Ungleichheiten bei Sorgearbeit, Einkommen und Karrierechancen könnten sich verschärfen und zusätzliche Lohneinbußen, schlechtere Aufstiegschancen und die Rentenlücke nach sich ziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gleichbehandlung ist nicht automatisch Gleichberechtigung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns ist klar: wer die Gleichstellung ernst meint, muss strukturelle Nachteile abbauen – nicht zusätzliche Belastungen schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Grundgesetz verpflichtet nicht nur zur Gleichbehandlung, sondern ausdrücklich auch zur Beseitigung bestehender Nachteile. Eine Politik, die Frauen trotz nachweislich ungleicher Ausgangsbedingungen mit zusätzlichen staatlichen Pflichten belegt, widerspricht diesem Auftrag.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unsere Position</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der GRÜNE Bundesfrauenrat fordert daher, dass Entscheidungen für oder gegen Dienstpflicht im Bewusstsein getroffen werden, dass zusätzliche verpflichtende Dienste bei weithin bestehenden strukturellen Benachteiligungen von Frauen diese Ungleichheit weiter verschärfen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Statt symbolischer Gleichbehandlung fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· den konsequenten Abbau des Gender Care Gap</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· eine gerechte Verteilung von Sorgearbeit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· eine partnerschaftliche Elternzeitgestaltung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· die Schließung der Entgelt-, Einkommens- und Rentenlücken</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>. die Abschaffung des Ehegatt*innensplittings</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· eine eigenständige Existenzsicherung für alle Frauen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· eine nachhaltige Stärkung sozialer Infrastruktur und öffentlicher Daseinsvorsorge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Echte Gleichberechtigung entsteht nicht durch die Ausweitung staatlicher Pflichten, sondern durch die Überwindung struktureller Benachteiligung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der Frauen selbstbestimmt leben können – frei von Gewalt, frei von Armut. Dazu müssen gesellschaftliche Macht- und Ungleichheitsverhältnisse beseitigt werden. Eine allgemeine Wehr- und Dienstpflicht auch für Frauen könnte dabei kontraproduktiv wirken. Wir fordern beteiligte Akteur*innen und die Bundesregierung dazu auf, diese Position bei der Debatte um eine allgemeine Wehr- und Dienstpflicht zu beachten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Apr 2026 11:02:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>W1: Pflichtdienst für Frauen – echte Gleichberechtigung heißt strukturelle Ungleichheiten abbauen </title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3398</link>
                        <author>Präsidium Bundesfrauenrat (Präsidium)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3398</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Debatte um eine allgemeine Wehr- bzw. Dienstpflicht hat in den vergangenen Monaten erneut Fahrt aufgenommen. In der öffentlichen Diskussion wird dabei vielfach gefordert, eine solche Pflicht aus Gründen der Gleichberechtigung auch auf Frauen auszuweiten, obwohl nach aktueller Rechtslage eine Wehrpflicht auf Grundlage des Grundgesetzes ausschließlich für Männer möglich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der GRÜNE Bundesfrauenrat sieht den Aspekt der Gleichstellung in der aktuellen Debatte nicht ausreichend berücksichtigt. Denn eine formale Gleichbehandlung im Sinne einer Ausweitung der Wehr- und Dienstpflicht auf Frauen greift zu kurz und verkennt die realen gesellschaftlichen Macht- und Ungleichheitsverhältnisse zwischen den Geschlechtern.<br><br>
Der GRÜNE Bundesfrauenrat fordert die Bundestagsfraktion und die Partei Bündnis 90/ Die Grünen auf, bei ihren Diskussionen und Beschlussfassungen zum Thema Dienstpflicht/ Wehrpflicht von Frauen folgende Aspekte zu berücksichtigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Frauen leisten den Großteil unbezahlter Sorgearbeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Frauen tragen immer noch den überwiegenden Anteil unbezahlter Sorgearbeit. Der Gender Care Gap beträgt aktuell 43,4 Prozent. Das bedeutet: Frauen wenden täglich durchschnittlich 76 Minuten mehr Zeit für unbezahlte Care-Arbeit auf als Männer. Während Männer pro Woche knapp 20 Stunden unbezahlte Sorgearbeit leisten, sind es bei Frauen rund 29 Stunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Tätigkeiten umfassen Haushalts- und Gartenarbeit, Pflege und Betreuung von Kindern und Angehörigen, ehrenamtliches Engagement sowie unbezahlte Unterstützung für andere Haushalte – inklusive der dafür notwendigen Wegezeiten und des Mental Loads.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mütter nehmen auch heute noch deutlich häufiger und länger Elternzeit als Väter. Dies hat gravierende Folgen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· Lohnausfälle</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· seltener Aufstiege und Karrieresprünge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· ein anhaltender Gender Pay Gap</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· ein massiver Gender Lifetime Earning Gap</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· ein erheblicher Gender Pension Gap</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Rund 80 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Die ökonomischen Risiken, insbesondere das Risiko von Altersarmut und fehlender eigenständiger Existenzsicherung, sind entsprechend hoch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese strukturelle Mehrbelastung ist Ausdruck einer faktischen gesellschaftlichen Sorgeverpflichtung von Frauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese strukturellen Ungleichheiten bestehen unabhängig von einer möglichen Wehr- oder Dienstpflicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einführung einer Wehr- oder Dienstpflicht für Frauen könnte die Ungerechtigkeiten und diversen Gender-Gaps verstärken und deshalb der aktiven Durchsetzung der Gleichstellung der Frauen im Weg stehen. Geschlechtsspezifische Ungleichheiten bei Sorgearbeit, Einkommen und Karrierechancen könnten sich verschärfen und zusätzliche Lohneinbußen, schlechtere Aufstiegschancen und die Rentenlücke nach sich ziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gleichbehandlung ist nicht automatisch Gleichberechtigung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns ist klar: wer die Gleichstellung ernst meint, muss strukturelle Nachteile abbauen – nicht zusätzliche Belastungen schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Grundgesetz verpflichtet nicht nur zur Gleichbehandlung, sondern ausdrücklich auch zur Beseitigung bestehender Nachteile. Eine Politik, die Frauen trotz nachweislich ungleicher Ausgangsbedingungen mit zusätzlichen staatlichen Pflichten belegt, widerspricht diesem Auftrag.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unsere Position</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der GRÜNE Bundesfrauenrat fordert daher, dass Entscheidungen für oder gegen Dienstpflicht im Bewusstsein getroffen werden, dass zusätzliche verpflichtende Dienste bei weithin bestehenden strukturellen Benachteiligungen von Frauen diese Ungleichheit weiter verschärfen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Statt symbolischer Gleichbehandlung fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· den konsequenten Abbau des Gender Care Gap</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· eine gerechte Verteilung von Sorgearbeit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· eine partnerschaftliche Elternzeitgestaltung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· die Schließung der Entgelt-, Einkommens- und Rentenlücken</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>. die Abschaffung des Ehegatt*innensplittings</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· eine eigenständige Existenzsicherung für alle Frauen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· eine nachhaltige Stärkung sozialer Infrastruktur und öffentlicher Daseinsvorsorge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Echte Gleichberechtigung entsteht nicht durch die Ausweitung staatlicher Pflichten, sondern durch die Überwindung struktureller Benachteiligung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der Frauen selbstbestimmt leben können – frei von Gewalt, frei von Armut. Dazu müssen gesellschaftliche Macht- und Ungleichheitsverhältnisse beseitigt werden. Eine allgemeine Wehr- und Dienstpflicht auch für Frauen könnte dabei kontraproduktiv wirken. Wir fordern beteiligte Akteur*innen und die Bundesregierung dazu auf, diese Position bei der Debatte um eine allgemeine Wehr- und Dienstpflicht zu beachten.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Apr 2026 11:02:06 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>W1: Pflichtdienst für Frauen – echte Gleichberechtigung heißt strukturelle Ungleichheiten abbauen </title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/pflichtdienst-fur-frauen-echte-gleichberechtigung-heisst-strukturelle-48204</link>
                        <author>Bundesfrauenrat (dort beschlossen am: 18.04.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Debatte um eine allgemeine Wehr- bzw. Dienstpflicht hat in den vergangenen Monaten erneut Fahrt aufgenommen. In der öffentlichen Diskussion wird dabei vielfach gefordert, eine solche Pflicht aus Gründen der Gleichberechtigung auch auf Frauen auszuweiten, obwohl nach aktueller Rechtslage eine Wehrpflicht auf Grundlage des Grundgesetzes ausschließlich für Männer möglich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der GRÜNE Bundesfrauenrat sieht den Aspekt der Gleichstellung in der aktuellen Debatte nicht ausreichend berücksichtigt. Denn eine formale Gleichbehandlung im Sinne einer Ausweitung der Wehr- und Dienstpflicht auf Frauen greift zu kurz und verkennt die realen gesellschaftlichen Macht- und Ungleichheitsverhältnisse zwischen den Geschlechtern.<br><br>
Der GRÜNE Bundesfrauenrat fordert die Bundestagsfraktion und die Partei Bündnis 90/ Die Grünen auf, bei ihren Diskussionen und Beschlussfassungen zum Thema Dienstpflicht/ Wehrpflicht von Frauen folgende Aspekte zu berücksichtigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Frauen leisten den Großteil unbezahlter Sorgearbeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Frauen tragen immer noch den überwiegenden Anteil unbezahlter Sorgearbeit. Der Gender Care Gap beträgt aktuell 43,4 Prozent. Das bedeutet: Frauen wenden täglich durchschnittlich 76 Minuten mehr Zeit für unbezahlte Care-Arbeit auf als Männer. Während Männer pro Woche knapp 20 Stunden unbezahlte Sorgearbeit leisten, sind es bei Frauen rund 29 Stunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Tätigkeiten umfassen Haushalts- und Gartenarbeit, Pflege und Betreuung von Kindern und Angehörigen, ehrenamtliches Engagement sowie unbezahlte Unterstützung für andere Haushalte – inklusive der dafür notwendigen Wegezeiten und des Mental Loads.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mütter nehmen auch heute noch deutlich häufiger und länger Elternzeit als Väter. Dies hat gravierende Folgen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· Lohnausfälle</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· seltener Aufstiege und Karrieresprünge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· ein anhaltender Gender Pay Gap</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· ein massiver Gender Lifetime Earning Gap</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· ein erheblicher Gender Pension Gap</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Rund 80 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Die ökonomischen Risiken, insbesondere das Risiko von Altersarmut und fehlender eigenständiger Existenzsicherung, sind entsprechend hoch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese strukturelle Mehrbelastung ist Ausdruck einer faktischen gesellschaftlichen Sorgeverpflichtung von Frauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese strukturellen Ungleichheiten bestehen unabhängig von einer möglichen Wehr- oder Dienstpflicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einführung einer Wehr- oder Dienstpflicht für Frauen könnte die Ungerechtigkeiten und diversen Gender-Gaps verstärken und deshalb der aktiven Durchsetzung der Gleichstellung der Frauen im Weg stehen. Geschlechtsspezifische Ungleichheiten bei Sorgearbeit, Einkommen und Karrierechancen könnten sich verschärfen und zusätzliche Lohneinbußen, schlechtere Aufstiegschancen und die Rentenlücke nach sich ziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gleichbehandlung ist nicht automatisch Gleichberechtigung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns ist klar: wer die Gleichstellung ernst meint, muss strukturelle Nachteile abbauen – nicht zusätzliche Belastungen schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Grundgesetz verpflichtet nicht nur zur Gleichbehandlung, sondern ausdrücklich auch zur Beseitigung bestehender Nachteile. Eine Politik, die Frauen trotz nachweislich ungleicher Ausgangsbedingungen mit zusätzlichen staatlichen Pflichten belegt, widerspricht diesem Auftrag.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unsere Position</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der GRÜNE Bundesfrauenrat fordert daher, dass Entscheidungen für oder gegen Dienstpflicht nur im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischen Mehrbelastungen für Frauen getroffen werden, die eine Dienstpflicht für Frauen bedeuten würden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig bleibt das Ziel bestehen, eine tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. Erst auf dieser Grundlage kann perspektivisch eine gleichmäßige Verpflichtung aller Geschlechter geprüft werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um das zu erreichen, fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· den konsequenten Abbau des Gender Care Gap</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· eine gerechte Verteilung von Sorgearbeit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· eine partnerschaftliche Elternzeitgestaltung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· die Schließung der Entgelt-, Einkommens- und Rentenlücken</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>. die Abschaffung des Ehegatt*innensplittings</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· eine eigenständige Existenzsicherung für alle Frauen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· eine nachhaltige Stärkung sozialer Infrastruktur und öffentlicher Daseinsvorsorge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Echte Gleichberechtigung entsteht nicht durch die Ausweitung staatlicher Pflichten, sondern durch die Überwindung struktureller Benachteiligung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der Frauen selbstbestimmt leben können – frei von Gewalt, frei von Armut. Dazu müssen gesellschaftliche Macht- und Ungleichheitsverhältnisse beseitigt werden. Eine allgemeine Wehr- und Dienstpflicht auch für Frauen könnte dabei kontraproduktiv wirken. Wir fordern beteiligte Akteur*innen und die Bundesregierung dazu auf, diese Position bei der Debatte um eine allgemeine Wehr- und Dienstpflicht zu beachten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Apr 2026 10:58:32 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>J1: Nur Ja heißt Ja - für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht  </title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/nur-ja-heisst-ja-fur-ein-konsensbasiertes-sexualstrafrecht-44693</link>
                        <author>Bundesfrauenrat (dort beschlossen am: 20.04.2026)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1bfr26/nur-ja-heisst-ja-fur-ein-konsensbasiertes-sexualstrafrecht-44693</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne kämpfen seit jeher für die Selbstbestimmung von Frauen und gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Gemeinsam mit vielen engagierten Feminist*innen haben wir dafür gekämpft, dass der heute geltende Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Gesetz verankert wurde. Das war ein Meilenstein in Sachen sexueller Selbstbestimmung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jedoch ist es längst Zeit, weiterzudenken. Sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Rechte sind immer noch keine Selbstverständlichkeit, sondern stehen derzeit weltweit unter Druck. Dem stellen wir uns entgegen. Die immer noch bestehenden Schutzlücken müssen endlich geschlossen werden. Neue Daten zeigen: Nur rund drei Prozent aller Fälle sexualisierter Gewalt werden überhaupt angezeigt. Das ist ein mehr als alarmierendes Signal. Das ist ein klarer Auftrag: Die Einführung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ für alle Menschen ist längst überfällig. Jede sexuelle Handlung ohne die ausdrückliche Zustimmung der anderen Person muss strafbar sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit der derzeitigen Rechtslage droht Deutschland zum Schlusslicht in Europa zu werden: 14 EU-Staaten haben ihr Sexualstrafrecht bereits hin zu einem konsensbasierten Sexualstrafrecht reformiert. Das aktuelle deutsche Recht verlagert die Verantwortung auf die Betroffenen. Sie müssen darlegen, wie sie sich zur Wehr gesetzt haben. Fälle, in denen Betroffene sich nicht wehren können, weil sie aus Panik in eine Schockstarre geraten, werden nicht vom derzeitigen Tatbestand des § 177 StGB erfasst. Die Betroffenen müssen zudem das Geschehene genau darlegen. Die Täter hingegen können schweigen – und tragen kaum Verantwortung. Das ist ein Zustand, den wir nicht länger akzeptieren dürfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Den Opfern wird zurzeit unterschwellig vermittelt, sie hätten die Tat verhindern können, wenn sie sich deutlicher gewehrt oder klar „Nein“ gesagt hätten. Hier liegt eine Verantwortungsverlagerung vom Täter auf das Opfer vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aber Menschen in Bedrohungs- und Gewaltsituationen reagieren unterschiedlich. Schockstarre, Schweigen, ambivalentes Verhalten oder Passivität sind verbreitete Schutzreaktionen und dürfen nicht länger als Einverständnis gewertet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesfrauenrat von Bündnis 90/Die Grünen fordert daher eine Reform des Sexualstrafrechts hin zum „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip. Eine anstehende Reform muss daher folgende Aspekte umsetzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Alle sexuellen Handlungen setzen die Zustimmung aller Beteiligten voraus. Die Zustimmung muss freiwillig, vorab ausdrücklich oder konkludent erteilt und jederzeit widerrufbar sein.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sexuelle Handlungen gelten als strafbar, wenn sie unter Schockstarre erfolgen oder wenn eine Meinungsänderung ignoriert wird. Das gilt auch bei Schwierigkeiten der Willenserkennung, bei Stealthing (ohne Zustimmung während des Geschlechtsverkehrs heimlich das Kondom entfernen) sowie bei Personen mit eingeschränkter Willensbildung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine Zustimmung kann verbal erfolgen, sie kann sich jedoch auch aus eindeutigen Handlungen ergeben, die den ausdrücklichen Willen zur Teilnahme an der sexuellen Handlung zeigen.</li></ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Apr 2026 10:54:19 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V1 neu: Feministische Führungskompetenz konsequent stärken</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3392</link>
                        <author>Leni Walmroth (KV Koblenz)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3392</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand wird aufgefordert , soweit möglich, auch in Kooperation mit den Landesvorständen, intersektional feministische Führungskompetenz stärker in der Partei verankern.<br>
Dazu sind folgende Maßnahmen zu ergreifen.<br>
1. Erarbeitung eines Verständnisses von Feminist Leadership<br>
Unter der Federführung des Bundesverbands wird eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der BAG Frauenpolitik und der Präsidien des Bundesfrauen- und Vielfaltsrates eingesetzt, die ein gemeinsames Verständnis von „Feminist Leadership“ für Bündnis 90/Die GRÜNEN entwickelt.<br>
Dabei soll externe Expertise einbezogen werden.<br>
2. Entwicklung von Schulungsangeboten<br>
Auf Grundlage dieses Verständnisses entwickelt der Bundesverband Module und Schulungsangebote zum Thema Feminist Leadership. Diese sollen auch für die Landes- und Kreisverbandsebene adaptierbar sein.<br>
Diese Schulungen richten sich insbesondere an Menschen mit Führungsverantwortung oder solche, die Führungsaufgaben anstreben.<br>
3. Bereitstellung von Ressourcen<br>
Für die Entwicklung und Umsetzung der Inhalte werden die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt, insbesondere zur Einbindung externer Expertise.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollte sich herausstellen, dass das Angebot nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen wird, sollen Maßnahmen entwickelt werden um eine verbindlichere Teilnahme zu erreichen.<br>
Die Arbeitsgruppe präsentiert ihre Ergebnisse auf einem Bundesfrauenrat in 2027</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 17 Apr 2026 09:37:58 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2 neu: V2 neu: Endlich Ehegattensplitting und kostenlose Mitversicherung in der Krankenversicherung abschaffen</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3391</link>
                        <author>Mareike Engels (KV Hamburg-Altona)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3391</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Frauen sind auch heute noch in Deutschland an vielen Stellen strukturell finanziell benachteiligt, was zum Gender Pay Gap und zum noch viel gravierenderen Gender-Lifetime-Earning-Gap führt. Als Bündnis 90/ Die Grünen haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Stellschrauben zu identifizieren und die Weichenstellungen so zu ändern, dass alle Menschen trotz Care-Verantwortung finanziell unabhängig sein können. In Debatten zur Zukunft des Sozialstaats stehen in den letzten Wochen nun endlich alte Relikte auf dem Prüfstand. Es besteht die Chance, das Ehegattensplitting abzuschaffen und die zu falschen Anreizen führende “kostenlose” Mitversicherung von Ehepartner*innen in der Krankenversicherung zu beenden. Wir appellieren an die Bundestagsfraktion, die Chance zu nutzen, und sich bei den anstehenden Sozialstaatsreformen für geschlechtergerechte Regelungen einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dass das Ehegattensplitting ein “traditionelles Rollenbild” zementiert, stellt schon lange niemand mehr in Frage. Wir wollen das Ehegattensplitting deshalb nicht nur abschaffen und durch eine Individualbesteuerung ersetzen. Wir wollen auch eine spürbare Entlastung schaffen für Menschen, die in einer Sorgeverpflichtung für Kinder oder Angehörige sind, unabhängig vom Trauschein. Da Menschen in Bestandsehen ihr Leben bereits nach dem Ehegattensplitting ausgerichtet haben, , wollen wir diese Paare nicht in Schwierigkeiten bringen. Sie sollen einmalig die Wahl haben, ihr Steuermodell zu ändern. In die gleiche Richtung geht auch die Mitversicherung von Ehepartner*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese wollen wir analog zum Ehegattensplitting abschaffen, um Fehlanreize zu verhindern. Eine beitragsfreie eigene Versicherung für Eltern mit kleinen Kindern und für pflegende Angehörige muss möglich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Errungenschaftsgemeinschaft in der Ehe zur Norm machen!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das traditionelle Rollenbild rund um die Ehe hat aber noch weitere Regularien hervorgebracht, die Frauen benachteiligen. Daher wollen wir auch den Automatismus der Zugewinngemeinschaft abschaffen und durch die Errungenschaftsgemeinschaft als Standard für den gesetzlichen Güterstand ersetzen. Dies bietet den Vorteil, dass während der Ehe das, was seit der Eheschließung gemeinsam errungen wurde, zu jeder Zeit beiden zusammen gehört – und nicht nur am Ende einer Ehe Bilanz gezogen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktuell müssen Ehepaare, die ein anderes Modell als die Zugewinngemeinschaft wählen wollen, dies extra notariell regeln. Es wäre deshalb sinnvoll, die Frage schon bei der Bestellung des Aufgebots zu klären und dann, wie beim Familiennamen, mit einzutragen. Dazu würde dann auch eine Beratung durch die Behörde, beispielsweise mit einem mehrsprachigen Flyer zu den verschiedenen Varianten, und einer Stelle, an die man sich bei Rückfragen wenden kann, gehören.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu würden dann perspektivisch auch Rentenansprüche gehören, was i. d. R. ein großer Vorteil für Frauen wäre, die in Elternzeit gehen, selbst wenn die Ehe niemals geschieden wird. Rentenpunkte, die während einer bestehenden Ehe oder eingetragenen Partnerschaft erworben werden, sollen nicht erst bei Renteneintritt oder Scheidung aufgeteilt werden, so dass beiden Partner*innen die gleiche Punktzahl gutgeschrieben wird. Dies beseitigt auch Ungerechtigkeiten nach dem Tod einer*s Partners*in. Aktuell ist es so, dass der*die verwitwete Partner*in nur einen Prozentsatz der Rentenpunkte der*des Verstorbenen erhält. Das bedeutet, dass der*die geringer verdienende Ehepartner*in schlechter gestellt wird, wenn der*die Mehrverdienende zuerst stirbt, als es umgekehrt der Fall wäre. Das soll auch für Rentenansprüche aus den anderen Säulen der Fall sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollte es zu einer Scheidung kommen, wird bei der Errungenschaftsgemeinschaft fair aufgeteilt, wie bei einer Zugewinngemeinschaft. Und anders als bei einer Gütergemeinschaft ist das voreheliche Vermögen ausgenommen. Eine Transparenz der finanziellen Verhältnisse des Ehepaares ist in der Errungenschaftsgemeinschaft allerdings bereits während der Ehe jederzeit für beide gegeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen auch unverheirateten Paaren, die zusammen wirtschaften, ermöglichen, sich über das Standesamt zu moderaten Gebühren einen gemeinsamen Güterstand eintragen zu lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Verantwortung endet nicht nach der Scheidung!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die meisten Alleinerziehenden sind Frauen – und entsprechend sind die meisten Unterhaltsverpflichteten Männer. Fatalerweise ist es zum Erlangen des Kindesunterhalts für die Mutter oft ein langer und mühsamer Weg. Ein Unterhaltsvorschuss seitens des Staates muss deshalb schneller und unbürokratischer ausgezahlt werden, und Antragstellende brauchen ausreichend rechtliche Unterstützung. Für Kinder mit einem festgestellten Mehrbedarf an elterlicher Unterstützung, beispielsweise aufgrund einer Behinderung, sollte ein erhöhter Mindestunterhalt festgelegt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch, dass volljährige Kinder verpflichtet sind, den Unterhalt beim Vater selbst anwaltlich und/oder sogar gerichtlich einfordern zu müssen, wenn dieser nicht freiwillig zahlt, ist eine Zumutung für die betroffenen Kinder. Hier braucht es ein anderes Verfahren, das nicht dazu führen darf, dass diese Kinder gegen ein Elternteil klagen müssen, um zu bekommen, was ihnen zusteht. Es braucht hier für volljährige unterhaltspflichtige Kinder andere wirkungsvolle Wege. Zudem kann diese notwendige Vorgehensweise das Verhältnis zwischen Vater und Kind stark belasten. Meistens strecken die Mütter (wenn sie es finanziell können) den Unterhalt selbst vor und bleiben allzu oft auf den zusätzlich erbrachten Unterhaltskosten sitzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Derzeit holt sich der Staat den Unterhaltsvorschuss nur in knapp 20 Prozent der Fälle von den eigentlich zum Unterhalt Verpflichteten zurück. Hier entsteht eine große finanzielle Gerechtigkeitslücke. Die Unterhaltsverpflichteten müssen konsequenter zu Zahlungen herangezogen werden, auf denen sonst die Mutter oder die Solidargemeinschaft sitzen bleiben. Zusätzlich wollen wir die Verjährungsfrist für Unterhaltsnachzahlungen von drei Jahren streichen. Auch durch sie gehen uns als Gesellschaft jährlich Milliarden verloren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Finanzielle Unabhängigkeit für Frauen schaffen!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn wir veraltete Strukturen überwinden und Ehe, Care-Arbeit sowie finanzielle Verantwortung neu denken, schaffen wir einen großen Baustein hin zu finanzieller Gleichstellung. Finanzielle Freiheit schützt nachweislich vor Gewalt, und gerade von Partnerschaftsgewalt sind hauptsächlich Frauen betroffen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die finanzielle Unabhängigkeit für Frauen erreichen. Es ist höchste Zeit für ein modernes Steuer- und Familienrecht.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 16 Apr 2026 21:10:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V7: Weiterentwicklung des Frauenstatuts im Sinne eines inklusiven FLINTA* -Verständnisses</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/weiterentwicklung-des-frauenstatuts-im-sinne-eines-inklusiven-flinta-26812</link>
                        <author>Aylin Zara Krüger (KV München)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1bfr26/weiterentwicklung-des-frauenstatuts-im-sinne-eines-inklusiven-flinta-26812</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Bundesfrauenrat möge beschließen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesfrauenrat von Bündnis 90/Die Grünen stellt fest, dass die bestehenden Regelungen des Frauenstatuts einen zentralen Bestandteil grüner Gleichstellungspolitik darstellen und maßgeblich zur Stärkung von Frauen in politischen Strukturen beigetragen haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Geschlechtervielfalt sowie gesellschaftlicher Entwicklungen beschließt der Bundesfrauenrat:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Der Bundesvorstand wird beauftragt, das Frauenstatut unter Einbeziehung externer wissenschaftlicher Expertise sowie betroffener Perspektiven dahingehend weiterzuentwickeln, dass es den Schutz- und Empowermentanspruch für alle von patriarchaler Diskriminierung und Gewalt betroffenen Geschlechter strukturell abbildet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Dabei ist insbesondere zu prüfen und konzeptionell auszuarbeiten, inwiefern die Einführung eines FLINTA*-Verständnisses (Frauen, Lesben, inter-, nichtbinäre, trans- und agender Personen) geeignet ist, die bestehenden Zielsetzungen des Frauenstatuts konsequent weiterzuführen und zu stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Die Ergebnisse sind dem Bundesfrauenrat mit konkreten Vorschlägen zur Beschlussfassung vorzulegen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Frauenstatut von Bündnis 90/Die Grünen ist historisch Ausdruck eines macht- und herrschaftskritischen Feminismus, der strukturelle Ungleichheiten nicht nur beschreibt, sondern aktiv abbaut. Es ist damit nicht lediglich ein Instrument der Repräsentation, sondern ein wirksames Mittel zur Intervention in patriarchale Machtverhältnisse.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Anspruch verpflichtet zur kontinuierlichen Weiterentwicklung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>1. Zunahme patriarchaler Dynamiken und Gewaltverhältnisse</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen zeigen eine zunehmende Polarisierung entlang von Geschlechterlinien, insbesondere in jüngeren Generationen. Studien aus der politischen Sozialisationsforschung und Geschlechtersoziologie weisen darauf hin, dass junge Männer vermehrt autoritäre und antifeministische Positionen vertreten, während junge Frauen überdurchschnittlich progressive und egalitäre Haltungen einnehmen.Diese Divergenz ist nicht lediglich Ausdruck unterschiedlicher politischer Präferenzen, sondern verweist auf eine Reaktivierung patriarchaler Ordnungsvorstellungen. Sozialpsychologisch lässt sich dies u. a. durch Bedrohungswahrnehmungen tradierter Männlichkeitsbilder erklären (vgl. „precarious manhood“-Theorie), die in Situationen wahrgenommener Statusverluste verstärkt zu Abwehrreaktionen und aggressiven Verhaltensweisen führen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Empirisch zeigt sich dies auch in der Persistenz und teilweise Zunahme geschlechtsbasierter Gewalt, die sich nicht auf den privaten Raum beschränkt, sondern in institutionelle und politische Kontexte hineinwirkt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>2. Parteistrukturen als Teil gesellschaftlicher Machtverhältnisse</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Politische Organisationen sind keine von gesellschaftlichen Dynamiken isolierten Räume. Vielmehr reproduzieren sich bestehende Machtverhältnisse auch innerhalb progressiver Institutionen – wenn auch in veränderter Form.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daraus folgt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Schutzauftrag feministischer Strukturen endet nicht an Parteigrenzen. Vielmehr müssen innerparteiliche Regelwerke aktiv auf sich wandelnde gesellschaftliche Bedingungen reagieren. Ein statisches Verständnis von Schutzkategorien läuft Gefahr, Ausschlüsse zu reproduzieren, die dem eigenen emanzipatorischen Anspruch widersprechen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>3. Geschlechtervielfalt als gleichstellungspolitische Realität</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Publikation der Bundesstiftung Gleichstellung zu Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungspolitik zeigt deutlich, dass geschlechtliche Vielfalt eine empirische und soziale Realität ist, die in institutionellen Regelwerken bislang häufig unzureichend berücksichtigt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zentrale Erkenntnisse sind:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>- Diskriminierung und Gewalt betreffen nicht ausschließlich Frauen im engeren Sinne, sondern auch trans-, inter-, nichtbinäre und agender Personen in spezifischer und teilweise erhöhter Intensität</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>- Gleichstellungspolitik, die ausschließlich binär operiert, verfehlt Teile ihrer Zielgruppe</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>- Inklusive Ansätze erhöhen nachweislich Schutzwirkung, Teilhabe und institutionelle Legitimität</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aus einer intersektionalen Perspektive (Crenshaw) wird zudem deutlich, dass sich verschiedene Diskriminierungsformen überlagern und verstärken können. Ein feministisches Schutzkonzept muss daher mehrdimensional angelegt sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>4. Feministischer Anspruch: Schutz und Empowerment für alle Betroffenen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der normative Kern grüner Gleichstellungspolitik ist nicht die Verteidigung bestehender Kategorien, sondern die Überwindung von Herrschaftsverhältnissen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn patriarchale Gewalt und Diskriminierung nicht ausschließlich Frauen betreffen, sondern alle Personen, die von normativen Geschlechterordnungen abweichen oder innerhalb dieser marginalisiert werden, ergibt sich daraus zwingend:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein wirksames Schutz- und Empowermentinstrument muss alle Betroffenen einbeziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der FLINTA*-Begriff bietet hierfür eine analytisch wie politisch anschlussfähige Kategorie. Er erweitert bestehende feministische Perspektiven, ohne deren historische Errungenschaften zu negieren, und ermöglicht gleichzeitig eine präzisere Adressierung von Macht- und Diskriminierungsverhältnissen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>5. Bündnis 90/Die Grünen als Vorreiterin der Gleichstellungspolitik</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bündnis 90/Die Grünen haben in der Vergangenheit wiederholt gezeigt, dass sie gesellschaftliche Entwicklungen nicht nur nachvollziehen, sondern aktiv gestalten. Das Frauenstatut selbst war ein solcher innovativer Schritt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Weiterentwicklung hin zu einem inklusiven Verständnis stellt keine Abkehr, sondern die konsequente Fortführung dieses Anspruchs dar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade in Zeiten zunehmender antifeministischer Mobilisierung kommt progressiven Parteien eine besondere Verantwortung zu: nicht defensiv zu reagieren, sondern offensiv emanzipatorische Politik weiterzudenken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>6. Schlussfolgerung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die dargestellten Entwicklungen führen zu einer klaren politischen Konsequenz:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>- Patriarchale Gewalt und Diskriminierung nehmen zu und verändern ihre Erscheinungsformen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>- Sie wirken in gesellschaftliche und parteiinterne Strukturen hinein</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>- Ein wirksamer Schutz- und Empowermentanspruch muss alle Betroffenen umfassen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die strukturelle Weiterentwicklung des Frauenstatuts im Sinne eines FLINTA*-Verständnisses ist daher kein optionaler Schritt, sondern eine notwendige Anpassung an gesellschaftliche Realität und den eigenen normativen Anspruch.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 Apr 2026 12:38:34 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V5: Sexualisierte Gewalt konsequent bekämpfen – innerparteilich und politisch</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/sexualisierte-gewalt-konsequent-bekampfen-innerparteilich-und-politi-52662</link>
                        <author>Katharina Meixner (KV Frankfurt)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1bfr26/sexualisierte-gewalt-konsequent-bekampfen-innerparteilich-und-politi-52662</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen öffentlichen Debatten – unter anderem angestoßen durch Beiträge von Collien Fernandes und Dr. Zoe Mayer – machen deutlich, wie groß der Handlungsbedarf im Kontext sexualisierter Gewalt in der Gesellschaft ist. Wir solidarisieren uns ausdrücklich mit Collien Fernandes, Dr. Zoe Mayer und allen Betroffenen sexualisierter Gewalt. Die Sichtbarmachung dieser Erfahrungen ist keine „Schmutzkampagne“, sondern ein notwendiger Schritt hin zu Aufarbeitung, Transparenz und struktureller Veränderung. Anders als Bundeskanzler Friedrich Merz sind wir nicht der Auffassung, dass sexualisierte Gewalt durch Migration verursacht wird. Im Gegenteil: die Studienlage zeigt, dass Gewalt unabhängig von sozioökonomischer Schicht, Nationalität, Religion, Alter etc. auftritt. Ein verbindendes Merkmal lässt sich dennoch ausmachen: Die überwiegende Mehrheit der Täter ist männlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als feministische Partei ist es unser Anspruch, Diskriminierung und Ungleichbehandlung aktiv entgegenzuwirken. FLINTA*’s sowie andere marginalisierte Gruppen machen nach wie vor andere und häufiger diskriminierende Erfahrungen als Jungen und Männer. Deshalb ist es notwendig, die eigenen Strukturen kontinuierlich kritisch zu hinterfragen und zu verändern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig zeigen die aktuellen Debatten auch erhebliche politische und gesetzgeberische Lücken, insbesondere im Bereich digitaler sexualisierter Gewalt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesfrauenrat stellt sich daher ausdrücklich hinter die Forderungen zahlreicher Feminist*innen, Aktivist*innen und Politiker*innen, die von Düzen Tekkal, Kristina Lunz, Ricarda Lang initiiert wurden und einen umfassenden politischen Aktionsplan gegen sexualisierte Gewalt fordern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher beschließt der Bundesfrauenrat:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><span class="underline"><strong>I. Innerparteiliche Maßnahmen</strong></span></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p><strong>Erhebung von Erfahrungen innerhalb der Partei</strong><br>
Die Bundesgeschäftsstelle wird beauftragt, eine anonyme, niedrigschwellige Online-Umfrage unter allen Mitgliedern durchzuführen, um Erfahrungen mit Sexismus, Diskriminierung und sexualisierter Gewalt innerhalb der Partei systematisch zu erfassen. Diese Umfrage soll in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p><strong>Auswertung und Transparenz</strong><br>
Die Ergebnisse der Umfrage werden anonymisiert ausgewertet und in geeigneter Form veröffentlicht, um Problemlagen sichtbar zu machen und Handlungsbedarfe abzuleiten.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p><strong>Weiterentwicklung des Ombudskonzepts</strong><br>
Die Erkenntnisse aus der Umfrage fließen verbindlich in die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Ombudskonzepts ein. Dabei sind insbesondere unabhängige, vertrauenswürdige und niedrigschwellige Anlaufstellen sicherzustellen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p><strong>Sensibilisierung und politische Bildung</strong><br>
Parteigliederungen sowie Mandatsträger*innen auf allen politischen Ebenen werden aufgefordert, öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungsformate zum Thema sexualisierte Gewalt in der Politik durchzuführen, um Sensibilisierung zu fördern und konkrete Gegenmaßnahmen zu entwickeln.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><strong>Verpflichtende Workshops für Amts- und Mandatsträger*innen</strong><br>
Amts- und Mandatsträger*innen sollen verpflichtend an Workshops zum Thema Gewalt, Machtsmissbrauch und Diskriminierung teilnehmen, um diesen Phänomenen frühzeitig vorzubeugen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><span class="underline"><strong>II. Politische Forderungen gegen sexualisierte Gewalt</strong></span></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesfrauenrat positioniert sich klar an der Seite der Forderungen eines umfassenden Aktionsplans gegen sexualisierte Gewalt und setzt sich auf allen politischen Ebenen für deren Umsetzung ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu gehören:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Strafbarkeit von Erstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes sowie konsequente Plattformregulierung</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Einführung eines digitalen Gewaltschutzgesetzes mit wirksamen Betroffenenrechten</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>“Ja heißt Ja” konsequent im Sexualstrafrecht verankern</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Nationale Strategie zur Bekämpfung männlicher Gewalt</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Spezialisierte Justiz, Polizei, Schutzstrukturen und verbindliches Monitoring</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>Klare Regulierungen für Plattformen</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>Einführung eines Straftatbestands “Femizid” im Strafgesetzbuch</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><p>Konsequente Umsetzung internationaler Verpflichtungen</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li><p>Strafbarkeit der Erstellung und Verbreitung voyeuristischer Aufnahmen</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li><p>Sofortige Einberufung eines Treffens mit der Bundesregierung</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="https://weact.campact.de/petitions/in-solidaritat-mit-collien-fernandes-10-forderungen-an-die-bundesregierung?source=rawlink&amp;utm_medium=recommendation&amp;utm_source=rawlink&amp;share=6cb40472-d2ba-45b8-bc9c-81e24e25f777">https://weact.campact.de/petitions/in-solidaritat-mit-collien-fernandes-10-forderungen-an-die-bundesregierung?source=rawlink&amp;utm_medium=recommendation&amp;utm_source=rawlink&amp;share=6cb40472-d2ba-45b8-bc9c-81e24e25f777</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Sexualisierte Gewalt ist ein strukturelles Problem, das sich durch alle gesellschaftlichen Bereiche zieht und daher auch durch politische Parteien. Innerparteiliche Machtstrukturen, Abhängigkeiten und fehlende niedrigschwellige Beschwerdewege können dazu beitragen, dass Übergriffe nicht gemeldet oder nicht ausreichend aufgearbeitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichzeitig verschärfen digitale Technologien die Problematik erheblich. Insbesondere KI-gestützte Anwendungen ermöglichen neue Formen sexualisierter Gewalt, etwa durch Deepfakes oder bildbasierte Übergriffe, die bislang rechtlich unzureichend erfasst sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Kombination aus innerparteilicher Aufarbeitung und klarer politischer Positionierung ist daher notwendig. Nur wenn wir sowohl unsere eigenen Strukturen verbessern als auch gesellschaftlich für wirksame Maßnahmen eintreten, können wir unserem Anspruch als feministische Partei gerecht werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 03 Apr 2026 21:12:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V6: Motherhood Penalty abbauen: Entgeltfortzahlung bei der Betreuung kranker Kinder </title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3388</link>
                        <author>Theda de Morais Dourado (KV Düsseldorf)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3388</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wissen, dass Frauen, die sich für Kinder entscheiden, erhebliche finanzielle Einbußen erleiden – die sogenannte Motherhood bzw. Child Penalty. Diese führt zu einem erhöhten Risiko u.a. für finanzielle Abhängigkeit und Altersarmut.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Da Frauen in heteronormativen Paarfamilien immer noch einen Mammutanteil der Care-Arbeit übernehmen, sind sie besonders betroffen, wenn Kinder erkranken. Melden sich erwerbstätige Eltern kranker Kinder „kindkrank“, haben sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch ihre Arbeitgeber*innen, sondern müssen Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Dies beträgt in der Regel 90% ausgefallenen Nettoentgelts, von dem zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Eltern privat versicherter Kinder haben meist keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Warum ist das problematisch?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Soziale Ungleichheit</strong><strong>und Gesundheitsrisiken</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Menschen mit geringem Einkommen können es sich oft nicht leisten, auf einen Teil ihres Einkommens zu verzichten. Sie geraten unter Druck, ihre Kinder so schnell wie möglich wieder zur Kita oder Schule zu schicken. Dies gefährdet die Genesung der Kinder selbst und erhöht das Infektionsrisiko für andere Kinder und Betreuungspersonen. Kurzfristige Einsparungen führen so langfristig zu höheren gesellschaftlichen Kosten durch mehr Ausfälle und ggf. langfristige Folgen für die Gesundheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Unnötige Arztbesuche</strong><strong> und Belastung des Gesundheitssystems</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bereits ab dem ersten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Dadurch müssen kranke Kinder Arztpraxen aufsuchen, obwohl Ruhe und Erholung angezeigt wären – mit dem Risiko zusätzlicher Ansteckungen und zulasten des Gesundheitssystems.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Verstärkung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In heteronormativen Paarfamilien verdienen Väter meist noch mehr als Mütter, unter anderem aufgrund des Gender Pay Gaps sowie ungleich verteilter Elternzeit und Teilzeit. Wird nun ein Kind krank, so ist also der Einkommensverlust durch einen Kinderkrankentag bei Müttern meist geringer. So übernehmen häufig die Mütter die Betreuung kranker Kinder. Dies verstärkt bestehende Ungleichheiten in Einkommen und Karrierechancen und führt zu einem strukturellen Teufelskreis. Mütter sind durch diese Einkommensunterschiede und die Schere, die sich auftut oft finanziell abhängig und im Falle einer Trennung in einer schlechten Stellung oder können sich gar nicht erst trennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Ungleichbehandlung je nach Versicherungsstatus</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dass Kinder privat versichert sind, bedeutet nicht zwangsläufig, dass beide Elternteile über hohe Einkommen verfügen. Häufig sind Kinder über besserverdienende Elternteile versichert. Für den geringer verdienenden Elternteil können fehlende Leistungen bei Krankheitstagen zu finanzieller Abhängigkeit und Armutsrisiken führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Besondere Belastung für Familien mit erhöhtem</strong><strong>Pflegebedarf</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eltern chronisch kranker oder behinderter Kinder sind hier in besonderem Maße betroffen –</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>insbesondere die vielen pflegenden Alleinerziehenden, die überwiegend FLINTA* sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Klar ist: Die aktuelle Regelung zementiert die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit, die Motherhood Penalty, fördert finanzielle Abhängigkeiten und trägt zum Infektionsgeschehen und damit der Belastung von Kitas, Schulen, Kindern und Eltern bei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir fordern </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei der Betreuung erkrankter Kinder</strong>, analog zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die Abschaffung der verpflichtenden ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag</strong> und eine Angleichung an die Regelungen bei eigener Erkrankung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Eine einheitliche Absicherung aller Eltern</strong>, unabhängig vom Versicherungsstatus des Kindes.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die Ausweitung des Anspruchs über das 12. Lebensjahr hinaus</strong>, auch bei akuten schweren Erkrankungen, Krankenhausaufenthalten und psychischen Erkrankungen, auch wenn kein Pflegegrad vorliegt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die Erhöhung der Kinderkrankentage, insbesondere für Kinder mit Pflegegrad </strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Eine strukturelle Aufwertung und gerechtere Verteilung von Sorgearbeit</strong>, um geschlechtsspezifische Ungleichheiten nachhaltig abzubauen.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 02 Apr 2026 23:08:48 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>W1: Pflichtdienst für Frauen – echte Gleichberechtigung heißt strukturelle Ungleichheiten abbauen </title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3386</link>
                        <author>Präsidium Bundesfrauenrat (Präsidium)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3386</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Debatte um eine allgemeine Wehr- bzw. Dienstpflicht hat in den vergangenen Monaten erneut Fahrt aufgenommen. In der öffentlichen Diskussion wird dabei vielfach gefordert, eine solche Pflicht aus Gründen der Gleichberechtigung auch auf Frauen auszuweiten, obwohl nach aktueller Rechtslage eine Wehrpflicht auf Grundlage des Grundgesetzes ausschließlich für Männer möglich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der GRÜNE Bundesfrauenrat sieht den Aspekt der Gleichstellung in der aktuellen Debatte nicht ausreichend berücksichtigt. Denn eine formale Gleichbehandlung im Sinne einer Ausweitung der Wehr- und Dienstpflicht auf Frauen greift zu kurz und verkennt die realen gesellschaftlichen Macht- und Ungleichheitsverhältnisse zwischen den Geschlechtern.<br><br>
Der GRÜNE Bundesfrauenrat fordert die Bundestagsfraktion und die Partei Bündnis 90/ Die Grünen auf, bei ihren Diskussionen und Beschlussfassungen zum Thema Dienstpflicht/ Wehrpflicht von Frauen folgende Aspekte zu berücksichtigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Frauen leisten den Großteil unbezahlter Sorgearbeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Frauen tragen immer noch den überwiegenden Anteil unbezahlter Sorgearbeit. Der Gender Care Gap beträgt aktuell 43,4 Prozent. Das bedeutet: Frauen wenden täglich durchschnittlich 76 Minuten mehr Zeit für unbezahlte Care-Arbeit auf als Männer. Während Männer pro Woche knapp 20 Stunden unbezahlte Sorgearbeit leisten, sind es bei Frauen rund 29 Stunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Tätigkeiten umfassen Haushalts- und Gartenarbeit, Pflege und Betreuung von Kindern und Angehörigen, ehrenamtliches Engagement sowie unbezahlte Unterstützung für andere Haushalte – inklusive der dafür notwendigen Wegezeiten und des Mental Loads.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mütter nehmen auch heute noch deutlich häufiger und länger Elternzeit als Väter. Dies hat gravierende Folgen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· Lohnausfälle</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· seltener Aufstiege und Karrieresprünge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· ein anhaltender Gender Pay Gap</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· ein massiver Gender Lifetime Earning Gap</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· ein erheblicher Gender Pension Gap</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Rund 80 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Die ökonomischen Risiken, insbesondere das Risiko von Altersarmut und fehlender eigenständiger Existenzsicherung, sind entsprechend hoch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese strukturelle Mehrbelastung ist Ausdruck einer faktischen gesellschaftlichen Sorgeverpflichtung von Frauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese strukturellen Ungleichheiten bestehen unabhängig von einer möglichen Wehr- oder Dienstpflicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einführung einer Wehr- oder Dienstpflicht für Frauen könnte die Ungerechtigkeiten und diversen Gender-Gaps verstärken und deshalb der aktiven Durchsetzung der Gleichstellung der Frauen im Weg stehen. Geschlechtsspezifische Ungleichheiten bei Sorgearbeit, Einkommen und Karrierechancen könnten sich verschärfen und zusätzliche Lohneinbußen, schlechtere Aufstiegschancen und die Rentenlücke nach sich ziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gleichbehandlung ist nicht automatisch Gleichberechtigung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns ist klar: wer die Gleichstellung ernst meint, muss strukturelle Nachteile abbauen – nicht zusätzliche Belastungen schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Grundgesetz verpflichtet nicht nur zur Gleichbehandlung, sondern ausdrücklich auch zur Beseitigung bestehender Nachteile. Eine Politik, die Frauen trotz nachweislich ungleicher Ausgangsbedingungen mit zusätzlichen staatlichen Pflichten belegt, widerspricht diesem Auftrag.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unsere Position</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der GRÜNE Bundesfrauenrat fordert daher, dass Entscheidungen für oder gegen Dienstpflicht nur im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischen Mehrbelastungen für Frauen getroffen werden, die eine Dienstpflicht für Frauen bedeuten würden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Statt symbolischer Gleichbehandlung fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· den konsequenten Abbau des Gender Care Gap</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· eine gerechte Verteilung von Sorgearbeit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· eine partnerschaftliche Elternzeitgestaltung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· die Schließung der Entgelt-, Einkommens- und Rentenlücken</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>. die Abschaffung des Ehegatt*innensplittings</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· eine eigenständige Existenzsicherung für alle Frauen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· eine nachhaltige Stärkung sozialer Infrastruktur und öffentlicher Daseinsvorsorge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Echte Gleichberechtigung entsteht nicht durch die Ausweitung staatlicher Pflichten, sondern durch die Überwindung struktureller Benachteiligung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der Frauen selbstbestimmt leben können – frei von Gewalt, frei von Armut. Dazu müssen gesellschaftliche Macht- und Ungleichheitsverhältnisse beseitigt werden. Eine allgemeine Wehr- und Dienstpflicht auch für Frauen könnte dabei kontraproduktiv wirken. Wir fordern beteiligte Akteur*innen und die Bundesregierung dazu auf, diese Position bei der Debatte um eine allgemeine Wehr- und Dienstpflicht zu beachten.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 02 Apr 2026 13:13:39 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>E1: Lohngerechtigkeit für Frauen durchsetzen - EU-Entgelttransparenzrichtlinie konsequent umsetzen </title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3385</link>
                        <author>Ulle Schauws (Bundestagsfraktion)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3385</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach wie vor verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt 16 Prozent weniger als Männer. Was die Entgeltlücke betrifft, gehört Deutschland in der EU zu den Schlusslichtern. Hier muss endlich mehr geschehen. Ein wichtiges Instrument, um diese Ungerechtigkeit zu bekämpfen, ist Lohntransparenz. Denn nur wenn ersichtlich ist, wie die Löhne in einem Unternehmen verteilt sind, kann Lohndiskriminierung nachgewiesen und behoben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um mehr Transparenz zu schaffen, hat die Europäische Union die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verabschiedet. Diese Richtlinie zielt darauf ab, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede durch umfassende Transparenz zu beseitigen. Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die Richtlinie umsetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Folgende Punkte aus der EU-Richtlinie sind von der Bundesregierung endlich umzusetzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Künftige Arbeitgeber*innen müssen in der Pflicht stehen, für Transparenz zu sorgen: Ab 100 Arbeitnehmer*innen müssen Arbeitgeber*innen entgeltbezogene Indikatoren ermitteln, darüber regelmäßig berichten und diese veröffentlichen. Wird dabei eine geschlechtsbezogene Lohnlücke festgestellt, sollen die Arbeitgeber*innen in Zusammenarbeit mit ihren Betriebsräten selbst tätig werden, um diese Lücke zu schließen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zudem sollen Arbeitgeber*innen bei Ausschreibungen verpflichtend Auskunft über die Gehaltsspanne der Stellen geben, so wie es bereits in vielen EU-Ländern üblich ist.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Durchsetzung von Lohngleichheit darf nicht mehr auf einzelne betroffene Personen abgeschoben werden, sondern muss zur strukturellen Aufgabe werden. Das soll auch dank der Prozessstandschaft für gerichtliche Verfahren gelten, mit denen Arbeitnehmer*innen ihre individuellen Rechte durch Verbände geltend machen können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss endlich vollumfänglich umgesetzt werden. Aber Lohntransparenz allein reicht nicht aus. Der Bundesfrauenrat von Bündnis 90/Die Grünen fordert daher die Bundesregierung auf:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Anreize zu schaffen, damit Sorge- und Pflegearbeit gerechter verteilt werden können. Denn viele Frauen wollen mehr arbeiten und viele Männer wollen ihre Sorgeverantwortung stärker wahrnehmen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Außerdem muss die Betreuungsinfrastruktur qualitativ und quantitativ deutlich ausgebaut werden, damit Eltern guten Gewissens erwerbstätig sein können, und gerade Frauen nicht in die Teilzeit- oder Minijobfalle gedrängt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Aber wir sehen auch die Arbeitgeber*innen in der Verantwortung. Zusätzlich zur Transparenz von Lohnstrukturen müssen diese ihre Unternehmen zeitgemäß aufstellen. Das bedeutet, die gläserne Decke aufzubrechen und Frauen auch in Leitungspositionen die gleichen Chancen zu ermöglichen. Mentoring- und Weiterbildungsprogramme für Mitarbeiter*innen sowie Führung in Teilzeit können hier effektive Maßnahmen sein.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die konsequente Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und echte Gleichstellung am Arbeitsmarkt sind zentrale Schritte zur Schließung des Gender Pay Gaps. Nur wer den Gender Pay Gap reduziert, kann Altersarmut, von der insbesondere Frauen betroffen sind, wirksam bekämpfen. Lohngerechtigkeit ist dabei ein wesentlicher Baustein wirtschaftlicher Eigenständigkeit – und diese ist eine entscheidende Voraussetzung, um wirtschaftliche Gewalt gegen Frauen nachhaltig zu bekämpfen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 01 Apr 2026 14:05:52 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>J1: Nur Ja heißt Ja - für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht  </title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3384</link>
                        <author>Lena Gumnior (Bundestagsfraktion), Ulle Schauws (Bundestagsfraktion)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3384</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne kämpfen seit jeher für die Selbstbestimmung von Frauen und gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Gemeinsam mit vielen engagierten Feminist*innen haben wir dafür gekämpft, dass der heute geltende Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Gesetz verankert wurde. Das war ein Meilenstein in Sachen sexueller Selbstbestimmung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jedoch ist es längst Zeit, weiterzudenken. Sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Rechte sind immer noch keine Selbstverständlichkeit, sondern stehen derzeit weltweit unter Druck. Dem stellen wir uns entgegen. Die immer noch bestehenden Schutzlücken müssen endlich geschlossen werden. Neue Daten zeigen: Nur rund drei Prozent aller Fälle sexualisierter Gewalt werden überhaupt angezeigt. Das ist ein mehr als alarmierendes Signal. Das ist ein klarer Auftrag: Die Einführung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ für alle Menschen ist längst überfällig. Jede sexuelle Handlung ohne die ausdrückliche Zustimmung der anderen Person muss strafbar sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit der derzeitigen Rechtslage droht Deutschland zum Schlusslicht in Europa zu werden: 14 EU-Staaten haben ihr Sexualstrafrecht bereits hin zu einem konsensbasierten Sexualstrafrecht reformiert. Das aktuelle deutsche Recht verlagert die Verantwortung auf die Betroffenen. Sie müssen darlegen, wie sie sich zur Wehr gesetzt haben. Fälle, in denen Betroffene sich nicht wehren können, weil sie aus Panik in eine Schockstarre geraten, werden nicht vom derzeitigen Tatbestand des § 177 StGB erfasst. Die Betroffenen müssen zudem das Geschehene genau darlegen. Die Täter hingegen können schweigen – und tragen kaum Verantwortung. Das ist ein Zustand, den wir nicht länger akzeptieren dürfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Den Opfern wird zurzeit unterschwellig vermittelt, sie hätten die Tat verhindern können, wenn sie sich deutlicher gewehrt oder klar „Nein“ gesagt hätten. Hier liegt eine Verantwortungsverlagerung vom Täter auf das Opfer vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aber Menschen in Bedrohungs- und Gewaltsituationen reagieren unterschiedlich. Schockstarre, Schweigen, ambivalentes Verhalten oder Passivität sind verbreitete Schutzreaktionen und dürfen nicht länger als Einverständnis gewertet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesfrauenrat von Bündnis 90/Die Grünen fordert daher eine Reform des Sexualstrafrechts hin zum „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip. Eine anstehende Reform muss daher folgende Aspekte umsetzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Alle sexuellen Handlungen setzen die Zustimmung aller Beteiligten voraus. Die Zustimmung muss freiwillig, vorab ausdrücklich oder konkludent erteilt und jederzeit widerrufbar sein.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sexuelle Handlungen gelten als strafbar, wenn sie unter Schockstarre erfolgen oder wenn eine Meinungsänderung ignoriert wird. Das gilt auch bei Schwierigkeiten der Willenserkennung, bei Stealthing (ohne Zustimmung während des Geschlechtsverkehrs heimlich das Kondom entfernen) sowie bei Personen mit eingeschränkter Willensbildung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine Zustimmung kann verbal erfolgen, sie kann sich jedoch auch aus eindeutigen Handlungen ergeben, die den ausdrücklichen Willen zur Teilnahme an der sexuellen Handlung zeigen.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine „Ja heißt Ja“-Regelung ermöglicht es, ein breiteres Spektrum sexualisierter Gewalt strafrechtlich zu erfassen und damit mehr Täter zur Verantwortung zu ziehen. Sie berücksichtigt insbesondere Situationen, in denen Betroffene sexuelle Handlungen ablehnen, sich jedoch aus Angst, Überforderung oder Schock passiv verhalten. Zudem setzt eine solche Reform endlich die Vorgaben der Istanbul-Konvention konsequent um. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Staaten, alle nicht‑einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen.<br>
In der Praxis führt die „Nein heißt Nein“-Regelung dazu, dass Betroffene vor Gericht nachweisen müssen, dass sie sich aktiv gewehrt, verbal widersprochen oder aufgrund bestimmter Umstände keinen eigenen Willen äußern konnten. Um die strafrechtliche Verantwortung eindeutig den Tätern zuzuweisen und dem gesellschaftlichen Verständnis von Konsens zu entsprechen, ist eine Reform nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ erforderlich. Danach muss der Täter darlegen, worin die Zustimmung des Opfers zur sexuellen Handlung bestand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine “Nur Ja heißt Ja”-Regelung würde auch unter Strafe stellen, wenn Täter ignorieren, dass Opfer ihre Meinung zu einer sexuellen Handlung ändern oder die eingeschränkte Willensbildungsfähigkeit des Opfers ausnutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus kann eine „Ja heißt Ja“-Regelung zu einem weiteren gesellschaftlichen Umdenken beitragen. Noch immer spiegelt sich in der aktuellen Rechtslage das stereotype Bild des aktiven männlichen Sexualpartners und der passiven weiblichen Sexualpartnerin wider. Passives oder ablehnendes Verhalten von Frauen wird viel zu häufig nicht als klare Ablehnung wahrgenommen. Stattdessen wird es zu oft als „sich zieren“ interpretiert. Wenn Frauen ihren Widerstand später aufgeben, wird dies dann fälschlicherweise als Zeichen gedeutet, dass sie eigentlich von Anfang an einverstanden gewesen sind. Der Satz „Wenn eine Frau nein sagt, meint sie eigentlich ja“ ist ein sexistischer Spruch, der ein “nein” als Zustimmung oder nicht ernstzunehmende Willensäußerung versteht. Vielmehr wird es als Ausdruck eines „Sich-Zierens“ bewertet und die Aufgabe des Gegenwillens schließlich als Offenbarung eines bereits zuvor bestehenden „wahren“ Willens gesehen. Die patriarchale Vorstellung von Sexualität herrscht in unserer Gesellschaft und im Sexualstrafrecht weiterhin vor. Es wird längst Zeit, dies zu ändern.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 31 Mar 2026 15:27:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V4: Schutz vor digitaler Gewalt wirksam stärken – Geschlechtsspezifische Online-Hetze, Cyberstalking und KI-gestützte Übergriffe bekämpfen</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3383</link>
                        <author>Bianca Pircher (KV Nürnberg-Land)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3383</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitale Gewalt gegen Frauen, Mädchen und queere Personen hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen und eine neue Qualität erreicht. Cyberstalking, koordinierte Hasskampagnen und insbesondere KI-generierte Inhalte wie Deepfake-Pornografie – wie zuletzt im Fall Collien Fernandes sichtbar wurde – sind Ausdruck struktureller, geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie sind kein Randphänomen, sondern gezielte Angriffe auf Selbstbestimmung, Würde und gesellschaftliche Teilhabe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Gewalt bleibt nicht im Digitalen. Sie wirkt unmittelbar in das reale Leben hinein: Sie erzeugt Angst, Einschüchterung und Ohnmacht, sie führt zum Rückzug aus sozialen Räumen, aus öffentlicher Sichtbarkeit und aus politischem Engagement. Besonders betroffen sind Frauen, die sich öffentlich äußern – insbesondere Feministinnen, Journalistinnen und Politikerinnen. Gleichzeitig zeigt sich digitale Gewalt auch im privaten Kontext, etwa im Rahmen von Trennungen oder durch (Ex-)Partner, wo intime Bilder, persönliche Daten oder manipulierte Inhalte gezielt als Mittel der Einschüchterung und Kontrolle eingesetzt werden. Digitale Gewalt wird damit gezielt eingesetzt, um Frauen zum Schweigen zu bringen und sie aus demokratischen Diskursen zu verdrängen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktuelle Zahlen des Bundeskriminalamts zeigen einen deutlichen Anstieg digitaler Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Studien zeigen, dass digitale Gewalt häufig nicht isoliert auftritt, sondern mit weiteren Formen von Gewalt und Bedrohung im analogen Raum einhergeht. Sie verstärkt bestehende Machtverhältnisse und kann Eskalationsdynamiken befördern. All das zeigt: Digitale Gewalt ist kein individuelles Problem, sondern Teil eines strukturellen Gewaltverhältnisses – und damit auch ein Angriff auf die Demokratie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hinzu kommt, dass digitale Gewalt zunehmend Teil organisierter antifeministischer Mobilisierung ist. In sozialen Netzwerken entstehen gezielte Kampagnen, die feministische Stimmen diskreditieren, einschüchtern und aus dem öffentlichen Raum drängen sollen. Diese Dynamiken stehen in engem Zusammenhang mit einem erstarkenden Antifeminismus und rechten Netzwerken, die Gleichstellungspolitik aktiv bekämpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit der rasanten Entwicklung Künstlicher Intelligenz verschärft sich diese Lage weiter. Die massenhafte Erstellung täuschend echter Deepfakes sowie die Generierung sexualisierter Inhalte ohne Einwilligung der Betroffenen eröffnen neue Formen der Gewalt, die durch bestehende Gesetze bislang nicht ausreichend erfasst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Bundesfrauenrat stellt fest: Der digitale Raum ist kein rechtsfreier Raum – und darf es auch nicht sein.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Europäischer Rahmen und nationale Verantwortung</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem Digital Services Act hat die Europäische Union erstmals einen verbindlichen Rahmen geschaffen, um gegen digitale Gewalt und rechtswidrige Inhalte im Netz vorzugehen. Dieser schafft wichtige Instrumente für mehr Transparenz, bessere Beschwerdemöglichkeiten und stärkere Verantwortung von Plattformen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Praxis werden bestehende Lücken sichtbar – insbesondere bei der strafrechtlichen Erfassung neuer Gewaltformen wie KI-generierten Inhalten. In der praktischen Umsetzung in Deutschland zeigt sich, dass diese Instrumente bislang nicht ausreichend greifen. Betroffene stoßen auf schwer zugängliche Meldewege, lange Bearbeitungszeiten und mangelnde Unterstützung. Auch die zuständigen Aufsichtsstrukturen müssen weiter gestärkt werden, um ihren Aufgaben gerecht zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Deshalb fordern wir als Frauenrat von Bündnis 90 / Die Grünen</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>1. Strafrecht modernisieren – digitale Gewalt vollständig erfassen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesfrauenrat fordert die bestehenden strafrechtlichen Regelungen so weiterzuentwickeln, dass digitale Gewalt umfassend und wirksam erfasst wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Straftatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) ist so zu erweitern, dass auch künstlich erzeugte oder manipulierte Bild- und Videoaufnahmen – insbesondere Deepfakes – ausdrücklich erfasst werden. Strafbar müssen die Herstellung, Verbreitung und der Besitz solcher Inhalte sein, wenn sie ohne Einwilligung der betroffenen Person erfolgen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn täuschend echte Inhalte erzeugt werden, die Betroffenen Aussagen, Handlungen oder Situationen zuschreiben, die nie stattgefunden haben, und geeignet sind, deren Ruf, Sicherheit oder gesellschaftliche Teilhabe zu beeinträchtigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus ist die bestehende Regelung zur Nachstellung (§ 238 StGB) so weiterzuentwickeln, dass digitale Gewalt realitätsgerecht abgebildet wird. Auch einmalige, aber schwerwiegende digitale Angriffe – etwa die Veröffentlichung persönlicher Daten, gezielte Einschüchterung oder Drohungen mit der Verbreitung intimer Inhalte – müssen klar strafbar sein und konsequenz verfolgt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem ist zu prüfen, inwieweit die bestehenden Straftatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung an die Dynamiken koordinierter digitaler Angriffe angepasst werden können, um massenhafte und orchestrierte Hetzkampagnen wirksam verfolgen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>2. Recht auf Vergessenwerden wirksam durchsetzen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das „Recht auf Vergessenwerden“ muss für Betroffene digitaler Gewalt tatsächlich wirksam werden. Rechtswidrige Inhalte müssen vollständig und dauerhaft gelöscht werden – nicht nur oberflächlich unzugänglich gemacht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu gehört insbesondere, dass Inhalte auch aus Sicherungskopien und Archiven entfernt werden und ihre erneute Verbreitung wirksam verhindert wird. Die Verantwortung für die Durchsetzung darf nicht länger bei den Betroffenen liegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>3. Umsetzung bestehender Regelungen stärken</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die bestehenden europäischen und nationalen Regelungen zum Schutz vor digitaler Gewalt müssen konsequent umgesetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu gehört insbesondere, dass Aufsichtsbehörden ausreichend ausgestattet werden, um ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können. Betroffene müssen niedrigschwellige, barrierearme und digitale Möglichkeiten erhalten, Anzeige zu erstatten und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören zentrale Anlaufstellen, klare Zuständigkeiten sowie transparente und nachvollziehbare Verfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zivilgesellschaftliche Organisationen und Beratungsstellen spielen dabei eine zentrale Rolle und müssen systematisch einbezogen und gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>4. Prävention, Beratung und Qualifizierung ausbauen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitale Gewalt muss als Teil geschlechtsspezifischer Gewalt systematisch in Präventions- und Schutzkonzepte integriert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesfrauenrat fordert daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>bundesweite Aufklärungskampagnen zu digitaler Gewalt, ihren Erscheinungsformen und den bestehenden Schutz- und Hilfsmöglichkeiten,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>den Ausbau niedrigschwelliger, barrierearmer und auch psychologischer Unterstützungs- und Beratungsangebote, die sich auf Betroffene digitaler Gewalt spezialisieren,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung entsprechender Strukturen,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>verpflichtende Schulungen für Polizei, Justiz und Verwaltung, um digitale Gewalt besser zu erkennen, einzuordnen und konsequent zu verfolgen,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>sowie die stärkere Verankerung von Medienkompetenz und Prävention gegen digitale Gewalt in Bildungseinrichtungen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Umsetzung der Istanbul-Konvention muss den digitalen Raum ausdrücklich einbeziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>5. Forschung und Monitoring verstetigen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur wirksamen Bekämpfung digitaler Gewalt ist eine belastbare Datenbasis erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesfrauenrat fordert daher, bestehende Studien und Lagebilder kontinuierlich fortzuführen, weiterzuentwickeln und um qualitative Erkenntnisse zur Wirkung von Schutzmaßnahmen zu ergänzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitale Gewalt ist kein individuelles Problem, sondern ein gezielter Angriff auf Demokratie, Freiheit und gleichberechtigte Teilhabe. Wer Frauen einschüchtert, bedroht oder aus dem digitalen Raum drängt, attackiert die Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Noch immer tragen Betroffene zu oft Angst, Rückzug und Scham – während Täter auf Wegsehen, Lücken im Recht und mangelnde Konsequenzen setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Damit muss Schluss sein. Die Scham muss die Seite wechseln.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesfrauenrat bekräftigt: Ein Leben frei von Gewalt muss auch im digitalen Raum gelten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland muss jetzt handeln – entschlossen, wirksam und im Sinne der Betroffenen: mit konsequenter Umsetzung bestehender Regelungen, gezielter Weiterentwicklung des Rechts, wirksamer Prävention sowie verlässlicher Unterstützung und Schutzstrukturen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 25 Mar 2026 15:02:38 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V3: Geschlechtsspezifisches Töten sichtbar machen: Femizid als Mordmerkmal in § 211 StGB verankern</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3382</link>
                        <author>Yasmin Vadood (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1bfr26/motion/3382</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen setzen sich dafür ein, dass das Strafgesetzbuch um ein neues Mordmerkmal ergänzt wird, das geschlechtsspezifische Beweggründe ausdrücklich benennt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 211 Absatz 2 StGB soll künftig auch Taten erfassen, die „aus geschlechtsspezifischen Beweggründen, insbesondere aus frauenfeindlicher, transfeindlicher oder patriarchaler Motivation“ begangen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zwar können Tötungen aus Misogynie, Besitzdenken oder patriarchaler Motivation bereits heute als Mord aus niedrigen Beweggründen eingeordnet werden. In der Praxis werden solche Motive jedoch häufig verkannt oder unzureichend gewürdigt. Ein ausdrückliches Mordmerkmal würde diese strukturellen Zusammenhänge verdeutlichen und die Anwendungspraxis stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit werden Femizide, also die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts oder im Zusammenhang mit patriarchalen Machtstrukturen, sowie andere geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen, etwa an trans, inter oder nicht-binären Personen, ausdrücklich als Fälle niedriger Beweggründe klargestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den Gesetzesmaterialien ist klarzustellen, dass darunter insbesondere Taten fallen, die aus Besitzanspruch, Kontrolle, Misogynie, patriarchalem Machtdenken oder transfeindlicher Motivation begangen werden, oder solche, die im Zusammenhang mit einer Trennung, Zurückweisung oder der Bestrafung weiblicher oder geschlechtlicher Selbstbestimmung stehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus setzen sich Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, dass geschlechtsspezifische Tötungen künftig statistisch gesondert erfasst werden, um die strukturellen Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt sichtbar zu machen. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen verpflichtend zu patriarchaler Gewalt, geschlechtsspezifischen Motiven, Misogynie und Transfeindlichkeit fortgebildet werden. Die Thematik soll zudem verpflichtend im rechtswissenschaftlichen Studium behandelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht ausreichend geschult sind, geschlechtsspezifische Gewalt zu erkennen und zu bewerten, bleibt jede Gesetzesänderung wirkungslos. Nur eine konsequente Umsetzung in der Rechtsanwendung gewährleistet den tatsächlichen Schutz Betroffener.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Deutschland wird nahezu jeden dritten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Laut dem BKA-Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ (2023) waren 938 Frauen und Mädchen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten, darunter 360 getötete Frauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Taten sind Ausdruck patriarchaler Gewaltverhältnisse, nicht individueller Konflikte. Sie beruhen auf Besitzdenken, Kontrollverhalten und dem Anspruch, über das Leben und die Freiheit von Frauen zu verfügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch trans, inter und nicht-binäre Menschen sind überdurchschnittlich häufig von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Ihre Tötungen entspringen denselben patriarchalen und misogynen Strukturen, die Frauenfeindlichkeit und Transfeindlichkeit miteinander verbinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das deutsche Strafrecht nennt geschlechtsspezifische Beweggründe bislang nicht ausdrücklich, auch wenn solche Motive bereits unter das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe fallen können. In der gerichtlichen Praxis werden geschlechtsspezifische Tatmotive bislang uneinheitlich berücksichtigt, sodass die strukturelle Dimension solcher Taten häufig nicht sichtbar wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, geschlechtsspezifische Motive bei der Strafverfolgung ausdrücklich zu berücksichtigen (vgl. Art. 3 Buchst. d und Art. 46 lit. a Istanbul-Konvention, Europarats-Übereinkommen Nr. 210 vom 11. Mai 2011). Gleiches ergibt sich aus der CEDAW-Konvention (Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, BGBl. II Nr. 17 vom 03. Mai 1985, S. 647 ff.) sowie den Empfehlungen des GREVIO-Ausschusses, der Deutschland nachdrücklich auffordert, geschlechtsspezifische Tatmotive insbesondere bei Tötungsdelikten systematisch zu erfassen und bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (GREVIO-Inf (2022) 21, Rn. 60, 275 ff., Appendix I Nr. 50). Eine Ergänzung des Mordtatbestands um geschlechtsspezifische Beweggründe würde diese Verpflichtungen umsetzen und die strafrechtliche Bewertung geschlechtsspezifischer Gewalt systematisch schärfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine ausdrückliche Benennung geschlechtsspezifischer Beweggründe hätte zudem über die juristische Dimension hinaus eine wichtige symbolische und gesellschaftliche Wirkung. Sie würde deutlich machen, dass solche Taten keine „Familiendramen“ sind, sondern Ausdruck patriarchaler Machtverhältnisse. Damit würde das Strafrecht dazu beitragen, geschlechtsspezifische Gewalt als strukturelles Problem sichtbar zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit dieser Reform wird das Strafrecht feministisch und inklusiv weiterentwickelt. Es benennt, was bislang verschleiert wurde: dass geschlechtsspezifisches Töten Ausdruck von Macht, Kontrolle und strukturellem Hass ist und dass es alle betrifft, die aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Geschlechtsidentität Ziel solcher Gewalt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein modernes Strafrecht darf nicht neutral gegenüber Ungleichheit bleiben. Es muss sichtbar machen, wo patriarchale Gewalt Leben kostet und dafür sorgen, dass niemand aufgrund seines Geschlechts oder seiner Geschlechtsidentität um sein Leben fürchten muss.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 23 Mar 2026 20:10:42 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>