| Veranstaltung: | 1. Ordentlicher Bundesfrauenrat 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | BAG Frauenpolitik (dort beschlossen am: 17.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 21.03.2026, 14:25 |
V2: Frauenfinanzen – Equal Cash
Antragstext
Eigentlich sind alle Gesetze von Gesetzes wegen geschlechterneutral formuliert.
Jeder*m von uns werden aber sicherlich sofort Beispiele einfallen, bei denen
sich die Gesetzeslage nicht gleichermaßen auf alle Geschlechter auswirkt. Oft
ziehen Frauen finanziell den Kürzeren.
Frauen sind auch heute noch in Deutschland an vielen Stellen strukturell
finanziell benachteiligt, was zum Gender Pay Gap und zum noch viel
dramatischeren Gender-Lifespan-Gap führt. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht,
diese Stellschrauben zu identifizieren und die Weichenstellung so zu ändern,
dass alle Menschen in diesem Land füreinander und für andere Care-Verantwortung
übernehmen können, ohne dass sie davon am Ende finanzielle Nachteile haben.
Dieses Papier ist dazu ein erster – aber gleichwohl schon sehr umfassender –
Aufschlag. Die hier genannten Stellschrauben können direkt so umgesetzt werden,
sofern der politische Wille dazu besteht. Weitere solcher Stellschrauben zu
identifizieren und gerechte Alternativen zu entwickeln und in die Gesetze
einzuarbeiten, bleibt nicht nur unsere Aufgabe, sondern sollte auch bei jedem
neuen Gesetz und bei jeder Gesetzesnovellierung durch eine kompetente externe
Stelle, namentlich die Bundesstiftung Gleichstellung, sichergestellt werden.
Damit wir dem Auftrag aus Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes konsequent und
systematisch immer besser nachkommen: „Der Staat fördert die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die
Beseitigung bestehender Nachteile hin“.
Wir fordern deshalb, Gesetze so zu formulieren oder zu ändern, dass sie keine
stereotypischen, veralteten Rollenbilder bedienen, oder sogar verstärken,
sondern allen Bürger*innen gleichermaßen gerecht werden.
FORDERUNGEN/POSITIONEN
Steuerklassen & Ehegattensplitting
Dass das Ehegattensplitting ein traditionelles Rollenbild zementiert, stellt
schon lange niemand mehr in Frage. Wir wollen das Ehegattensplitting deshalb
nicht nur abschaffen, sondern auch ein anderes Modell vorschlagen.
Da Menschen in Bestandsehen oft schon ihr Leben danach ausgerichtet haben, ein
Ehegattensplitting zu nutzen, wollen wir diese Paare nicht in Schwierigkeiten
bringen. Sie sollen einmalig die Wahl haben.
Wir stellen uns ein Familiensplitting vor, bei dem es darum geht, wie viele
Menschen von dem oder den Einkommen zu versorgen sind. Das heißt: kein Splitting
für Menschen, die niemanden ohne Möglichkeit auf eigenes Einkommen mitversorgen.
Sind Kinder (oder zu Pflegende ohne ausreichendes eigenes Einkommen)
mitzuversorgen, soll die Steuerlast um die Anzahl der mitzuversorgenden Personen
gemindert werden. So hätten auch Paare, die mehrere Menschen mitversorgen mehr
steuerliche Entlastung als Paare mit einem Mitzuversorgenden. Wenn bei den
Mitzuversorgenden die Pflegebedürftigkeit endet, oder eigenes Einkommen oder
Vermögen zur Verfügung steht, oder bei Kindern das Recht auf Kindergeld
entfällt, entfällt auch die Möglichkeit zum Splitting wieder.
Unser Vorschlag lautet also: Das gesamte Lohnsteuerklassensystem (1–6) wird
durch ein Modell „Single“ und „Splitter“ ersetzt. Wobei „Single“ nicht den
Familienstand meint. Auch Eheleute würden dann wieder beide auf dem Niveau eines
Singles besteuert. Andersherum könnten auch nicht verheiratete Eltern splitten
oder Personen, die Kinder zusammen erziehen (Modelle wie Co-Mothering).
Nachweisen könnte man das beispielsweise dadurch, dass die Personen beide das
Sorgerecht haben oder die gleiche Meldeadresse, oder – bei Pflege – die
Anerkennung der Pflegeleistung durch die Pflegekasse. Beim Splitting möchten wir
eine Obergrenze einziehen, die noch ermittelt werden müsste. Es geht darum, dass
Topverdiener*innen auch mit mehreren Mitzuversorgenden zusätzlich zu den
Freibeträgen keine weiteren Steuererleichterungen brauchen. Die Lohnsteuerklasse
6 braucht es in Zeiten nach der Lohnsteuerkarte in Papierform auch nicht mehr.
In die gleiche Richtung geht auch die Mitversicherung von Ehepartner*innen in
der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese wollen wir analog zum
Ehegattensplitting abschaffen. Bestehende Mitversicherungen sollen unverändert
weiterlaufen können. Eine beitragsfreie eigene Versicherung für Menschen in
Elternzeit oder Careverantwortung soll möglich sein.
Alleinerziehende
Mit einem Familiensplitting würde auch die Lohnsteuerklasse 2 automatisch
wegfallen. Die alleinerziehende Person könnte nach dem gleichen Schlüssel
splitten und hätte so auch einen größeren finanziellen Ausgleich, je mehr Kinder
sie zu versorgen hat. Derzeit ist die Steuerersparnis von Stufe 1 auf 2 geringer
als von 1 auf 5 und unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Steuern
Allgemein bleibt beim Thema Steuern die Frage, warum es immer nur um die Steuern
auf die Erwerbsarbeit geht. Effektivere Steuern auf Erbschaften, Aktiengewinne
und Co. würden im Schnitt auch eher mehr von Männern bezahlt als von Frauen. Es
ist ungerecht, wenn Vermögende anteilig weniger Steuern zahlen als Menschen ohne
Vermögen. Dies ist auch ein feministisches Thema, weil immer noch Männer mehr
Vermögen besitzen und erben als Frauen.
Steuerfreibeträge, die einer Person zustehen (aufgrund von eigener
Schwerbehinderung oder beispielsweise durch die Kinderzahl oder durch Pflege von
Angehörigen) und die aufgrund geringfügig bezahlter und/oder aufgrund von Care-
Arbeit in Teilzeit ausgeübter Tätigkeit nicht ausgeschöpft werden können,
sollten als Steuerrückerstattung ausgezahlt werden.
Güterstände
Derzeit gibt es drei gesetzliche Güterstände in Deutschland:
- Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Regelfall)
- Gütertrennung (muss durch einen Ehevertrag vereinbart werden)
- Gütergemeinschaft (muss ebenfalls durch einen Ehevertrag geregelt werden)
Besonders wichtig ist uns, den Automatismus der Zugewinngemeinschaft
abzuschaffen.
Es ist nicht einzusehen, warum Ehepaare, die ein anderes Modell wählen wollen,
teure Notarkosten in Kauf nehmen müssen. Es wäre deshalb sinnvoll, die Frage
schon bei der Bestellung des Aufgebots zu stellen und dann, wie beim
Familiennamen, einzutragen. Dazu würde dann auch eine Beratung durch die
Behörde, beispielsweise mit einem mehrsprachigen Flyer zu den verschiedenen
Varianten und einer Stelle, an die man sich bei Rückfragen wenden kann, gehören.
Darüber hinaus möchten wir ausdrücklich das Modell der
Errungenschaftsgemeinschaft zum Standard für den gesetzlichen Güterstand in der
Ehe machen – also dass dieser automatisch gilt, wenn nichts anderes vereinbart
wurde und auch als Standard kommuniziert wird, denn dieses bietet, anders als
die Zugewinngemeinschaft, den Vorteil, dass während der Ehe das, was seit der
Eheschließung gemeinsam errungen wurde, zu jeder Zeit beiden zusammen gehört –
und nicht nur am Ende einer Ehe Bilanz gezogen wird. Dazu würden dann
beispielsweise auch Rentenansprüche gehören, was i. d. R. ein großer Vorteil für
Frauen wäre, selbst wenn die Ehe niemals geschieden wird.
Rentenpunkte, die während einer bestehenden Ehe oder eingetragenen Partnerschaft
erworben werden, sollen sofort aufgeteilt werden, so dass beiden Paaren die
gleiche Punktzahl gutgeschrieben wird. Dies beseitigt auch Ungerechtigkeiten
nach dem Tod eines Partners. Aktuell ist es nämlich so, dass der verwitwete
Partner nur einen Prozentsatz des Verstorbenen erhält. Das bedeutet, dass der
geringer verdienende Ehepartner schlechter gestellt wird, wenn der
Mehrverdienende zuerst stirbt, als es andersrum der Fall wäre. Das ist
ungerecht!
Das soll auch für Rentenansprüche aus den anderen Säulen der Fall sein.
Bei der Riester-Rente müsste der errechnete Mindestbeitrag für Ehepaare bei
denen eine*r eine Huckepack-Riester-Rente hat für beide Partner zusammen
ermittelt und dann durch zwei geteilt werden, so dass in beide Verträge gleich
viel einbezahlt werden soll ohne den Anspruch auf Zulagen zu verlieren.
Sollte es zu einer Scheidung kommen, wird bei der Errungenschaftsgemeinschaft
fair aufgeteilt, wie bei einer Zugewinngemeinschaft. Und anders als bei einer
Gütergemeinschaft ist das voreheliche Vermögen ausgenommen. Eine Transparenz der
finanziellen Verhältnisse des Ehepaares ist in der Errungenschaftsgemeinschaft
jederzeit für beide gegeben. Im Falle der Scheidung kann die automatische
Teilung der Rente auf Antrag überprüft und bei unbilliger Härte korrigiert oder
auf Wunsch kann darauf auch verzichtet werden.
Wir wollen auch unverheirateten Paaren, die zusammen wirtschaften, ermöglichen,
sich über das Standesamt zu moderaten Gebühren einen gemeinsamen Güterstand
eintragen zu lassen. Auch hier sind teure Notarkosten nicht einzusehen.
Elternzeit
Die Frage: „Wer nimmt Elternzeit?“ wird meistens immer noch beantwortet mit:
„Die Mutter“, also hauptsächlich, und der Vater nimmt bisher kaum mehr als die
zwei „Vätermonate“, deren Bezahlung sonst verfallen würde. Diese Monate heißen
eigentlich Partnermonate, aber „Vätermonate“ macht klar, wie sie
gesellschaftlich gesehen werden. Oft werden diese Monate dann noch parallel zu
denen der Mutter genommen, und man fährt in Urlaub. Wir halten das für den
falschen Ansatz und wollen den Paaren einen Bonus gewähren, die sich die
Elternzeit einigermaßen paritätisch aufteilen und das höchstens in den ersten
beiden Monaten des erweiterten Wochenbetts gleichzeitig. Wir wollen damit einen
Anreiz schaffen, dass beide Elternteile erleben, dass sie allein für die Kinder
sorgen können.
So ein Bonus könnte beispielsweise sein, dass das Elterngeld von 65 % des
Nettoeinkommens auf 100 % bei paritätischer Aufteilung hochgesetzt wird (bei
Alleinerziehenden dann automatisch). Andere Länder wie Norwegen oder Estland tun
das längst bzw. zahlen es grundsätzlich 100 % aus, und hier nehmen auch sehr
viel mehr Väter mehr Monate.
Bei Alleinerziehenden oder Müttern, die sich noch in der Schule, der Ausbildung
oder dem Studium befinden, sollte es die Möglichkeit geben, dass eine andere
erwachsene Bezugsperson Elternzeit (oder einen Teil davon) nimmt.
Derzeit gilt beim Elterngeld immer noch der Deckel von 1.800 €, der 2007
eingeführt wurde. Auch dieser muss deutlich gehoben werden, um gutverdienenden
Vätern das Argument zu nehmen, dass die Familie sich die Elternzeit der Mutter
nicht leisten kann. Inflationsbereinigt wären das dann um die 2.400 € als Deckel
und mindestens 400 € als Sockel.
Um die Betreuung mehrerer kleiner Kinder besser regeln zu können, ist es
sinnvoll, bei der Geburt eines weiteren Kindes zusätzlich zu den Monaten am
Anfang weitere Geschwistermonate gleichzeitig nehmen zu können, um den Start in
die wachsende Familie zu erleichtern.
Insgesamt sollten die betreuenden Personen bei paritätischer Betreuung bis zu 16
Monate Elternzeit nehmen können, um auch die Eingewöhnung in die Krippe und
gleichzeitige Elternzeit während des erweiterten Wochenbettes mit abdecken zu
können. Falls es Geschwisterkinder unter 3 Jahren gibt, die noch keine Betreuung
besuchen, sollten zusätzliche 4 Monate möglich sein, die auch parallel genommen
werden können.
Im Übrigen brauchen auch Väter einen wirksamen Kündigungsschutz, der schon ab
der Schwangerschaft gelten sollte. Ansonsten droht Vätern die Kündigung in der
Babyzeit, falls sie ankündigen, Elternzeit nehmen zu wollen. Dieses dürfen sie
aber noch nicht sofort nach der Geburt tun, wenn sie die letzten Monate nehmen
wollen.
Frauen und Schwangerschaft in der Wissenschaft bzw. während einer Promotion
Viel zu viele Frauen brechen ihre Promotionen oder ihre Karrieren in der
Wissenschaft wegen Vereinbarkeitsproblemen ab. Damit geht der Wissenschaft ein
immenses Potenzial verloren. Dies wollen wir ändern. Dafür sind einige erste
Schritte folgende: Bei der Berechnung des Elterngeldes sollen
Doktorandenstipendien und ähnliche einkommenssteuerfreien Einkommen wie ein
Nettolohn angerechnet werden und die Promotion während der Zeit des
Elterngeldbezuges unterbrochen werden können. Auch soll bei Krankheit während
eines Stipendienbezugs Krankengeld gezahlt werden und dies soll ebenso berechnet
werden, als ob das Stipendium der Nettolohn wäre, und die Zeit hinten an die
Promotion drangehängt werden. Wenn schwangere Frauen ein Forschungsstipendium
oder Doktorandenstipendium beziehen oder befristete Verträge in der Wissenschaft
haben, die vor der Geburt auslaufen, soll die Zeit zwischen Vertragsende und
Geburt bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden.
Selbstständige Mütter
Auch für selbstständige Mütter muss es einen bezahlten Mutterschutz geben.
Unterhalt
Die meisten Alleinerziehenden sind Frauen – und entsprechend sind die meisten
Unterhaltsverpflichteten Männer. Leider ist es zum Unterhalt für die Kinder für
die Mutter oft ein langer und mühsamer Weg. Ein Unterhaltsvorschuss muss deshalb
schneller und unbürokratischer ausgezahlt werden, und Antragstellende brauchen
ausreichend rechtliche Unterstützung. Für Kinder mit einem festgestellten
Mehrbedarf an elterlicher Unterstützung, beispielsweise aufgrund einer
Behinderung, sollte ein erhöhter Mindestunterhalt festgelegt werden.
Derzeit holt sich der Staat den Unterhaltsvorschuss nur in knapp 20 % der Fälle
von den eigentlich zum Unterhalt Verpflichteten zurück. Hier entsteht eine große
Gerechtigkeitslücke. Die Unterhaltsverpflichteten müssen konsequenter zu
Zahlungen herangezogen werden, auf denen sonst die Solidargemeinschaft sitzen
bleibt. Zusätzlich wollen wir die Verjährungsfrist von 3 Jahren streichen. Auch
durch sie gehen uns als Gesellschaft jährlich Milliarden verloren.
Auch, dass volljährige Kinder den Unterhalt gerichtlich beim Vater einfordern
müssen, wenn dieser nicht freiwillig zahlt, ist eine Zumutung für die Kinder.
Hier braucht es ein anderes Verfahren, was nicht dazu führt, dass die Kinder
gegen ein Elternteil klagen müssen, und dass sie trotzdem bekommen, was ihnen
zusteht. Außerdem belastet dies das Verhältnis von Vater und Kind. Kinder müssen
nur einmal nachweisen, dass sie den Vater nicht belangen können, weil sein
Aufenthaltsort unbekannt ist.
Meistens strecken dann die Mütter (wenn sie es finanziell können) den Unterhalt
selbst vor und bleiben allzu oft auf den Unterhaltskosten sitzen. Wir erwarten
auch hier ein härteres Durchgreifen vom Staat.
Witwen- und (Halb)waisenrente
Ähnliche Probleme wie beim Unterhalt können auch dann auftreten, wenn ein
Elternteil stirbt. Eine Halbwaisenrente und besonders eine Waisenrente müssen
automatisch und sehr zeitnah vom Staat gezahlt werden.
Darüber hinaus wollen wir die Anrechnung von Arbeitseinkommen bei Witwenrenten
komplett abschaffen. Aufstockungen von Waisenrenten auf den Mindestunterhalt
sollen zukünftig automatisch erfolgen und nicht jährlich neu beantragt werden
müssen.
Kinderbetreuung
Das Recht auf einen KiTa-Platz und der ab 2028 geplante Rechtsanspruch auf
kostenlosen Ganztag an Grundschulen sind wichtige Fortschritte. Jedoch ist auch
hier noch viel Luft nach oben, und wenn das mit der Betreuung nicht
funktioniert, bleiben in der Regel die Mütter zu Hause, stecken beruflich
zurück, und die Väter werden in die Ernährerrolle gedrängt.
So muss zum Beispiel, analog zum Ganztag an Grundschulen, auch in der KiTa und
in der Krippe bundesweit die Betreuung und Bildung der Kinder für mindestens 9
Stunden (damit es auch Alleinerziehenden ermöglicht wird, Vollzeit zu arbeiten
und, denn mit Hol- und Bringzeiten reichen 8 Stunden oft nicht) täglich
kostenfrei für die Eltern sein, inklusive einer gesunden, kostenfreien
Verpflegung mit warmem Mittagessen, qualitativ hochwertiger Betreuung mit einem
guten Betreuungsschlüssel, Sport und viel Zeit an der frischen Luft. Auch
Tagespflegepersonen sollen so finanziert werden können und brauchen eine
verlässliche Absicherung durch die Jugendämter.
Außerdem ist eine Flexibilisierung von KiTa-Zeiten notwendig, gerade für Eltern,
die im „Blaulichtbereich“ arbeiten, in Krankenhäusern oder in anderen Branchen,
in denen sich die Arbeitszeiten nicht den klassischen KiTa-Zeiten anpassen
lassen. Dies würde dazu beitragen, dass Fachkräfte auch als Eltern im Beruf
bleiben können und den Familien eine weitere Betreuungsform zur Überbrückung
ersparen.
Grundsätzlich ist eine kostenlose Kinderbetreuung ab der Krippe anzustreben.
Das Problem der langen Schließzeiten der Schulen mit 12 Wochen Ferien pro Jahr
wird sich mit der Einführung des Ganztages an Grundschulen mit Ferienbetreuung
und dann nur noch vier Wochen erlaubter Schließzeit endlich lösen.
Im niedersächsischen Hannover gibt es mit dem städtischen „Fluxx“
Notfallbetreuung – auch im eigenen Haus – durch ehrenamtlich tätige pädagogische
Personen im Ruhestand (gegen Aufwandsentschädigung) für Fälle, in denen Care-
Arbeit und Beruf kollidieren. Dieses Erfolgsmodell könnte in ähnlicher Form
bundesweit ausgerollt werden.
Ein gesundes, warmes Mittagessen sollte in jeder KiTa und Ganztagsschule
kostenfrei für alle Kinder gestellt werden, auch für Kinder mit
Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Allergien, Zöliakie oder anderen
Autoimmunerkrankungen.
Zusätzliche Kinderbetreuungskosten sollten sowohl für KiTa, Tagespflege oder
private Betreuung besser von der Steuer absetzbar sein. Die Absetzbarkeit von
Kinderbetreuungskosten sollte breit in der Mitte gelten und genutzt werden
können, damit sich zum Beispiel das Aufstocken von Stunden auch netto wirklich
lohnt – selbst in der aktuellen Steuerklasse 5. Daher wollen wir
Kinderbetreuungskosten bis zu 9.800 € im Jahr von der Steuer erstattet bekommen
können.
Kinderkrankentage
Für Kinderkrankentage muss es eine volle Entlohnung geben. Wir fordern, diese
analog zur U1-Erstattung bei eigener Krankheit zu zahlen. Auch hier können
Anreize geschaffen werden, wenn Kinderkrankheitstage von den Eltern paritätisch
genommen werden. Ähnlich wie beim Elterngeld könnte man den alten Satz
beibehalten und die 100 % nur an Eltern auszahlen, die übers Jahr gesehen
einigermaßen paritätisch kranke Kinder betreuen oder alleinerziehend sind. Die
Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen sollte deutlich entbürokratisiert werden.
Vielfach nehmen Eltern Urlaubstage, weil es so umständlich ist, das
Kinderkrankengeld zu erhalten. Darüber hinaus soll es möglich sein, dass das
erwerbsarbeitende Elternteil Krankheitstage (oder anteilige Krankheitszeiten)
nehmen kann, wenn das andere Elternteil erkrankt, dass zu Hause ist, und dadurch
die Gewährung eines Kindes nicht oder nicht vollständig (also außerhalb der
Betreuungszeiten) gewährleisten kann.
Pflege
Ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird zu Hause von
Angehörigen gepflegt, meistens von Frauen. Für Pflegezeiten sollte eine Regelung
für Lohnersatz und Kündigungsschutzzeiten ähnlich dem Elterngeld / Elterngeld in
Teilzeit erarbeitet werden.
Tariferfahrungsstufen
In vielen Tarifverträgen ist vorgesehen, dass die Erfahrungsstufe (die dann mit
einer besseren Bezahlung einhergeht) nach einer Auszeit vom Job zurückgesetzt
wird. Das ist bei langen beruflichen Pausen vielleicht sinnvoll, aber es muss
gesetzlich Ausnahmen geben, wenn jemand wegen Schwangerschaft, Elternzeit oder
Pflege von Angehörigen über längere Zeiträume ausfällt. Ansonsten werden es
immer wieder die Frauen und Mütter sein, die es nicht schaffen, sich in der
Erfahrungsstufe in gleichem Maße wie die Männer hochzuarbeiten. Der Verlust der
Erfahrungsstufe und das Zurücksetzen in Stufe 1 bedeutet für die
Arbeitnehmer*innen nicht nur akut einen Verdienstausfall, sondern dieser setzt
sich bis ins Rentenalter fort und schlägt sich in der Höhe der Rente nieder.
Entgelttransparenzgesetz
Wir fordern eine Entgelttransparenz auch für kleine Unternehmen. Und
grundsätzlich muss, nach luxemburgischem Modell die Beweislast umgekehrt werden.
Arbeitgeber*innen müssen nachweisen, dass es für gleich Arbeit gleiche Bezahlung
gibt. Zuwiderhandlungen müssen nicht nur hingenommen, sondern auch sanktioniert
werden. Dazu kann sicherlich auch die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie ihren
Beitrag leisten.
Finanzielle Bildung
Finanzielle Bildung tut sicherlich allen gut. Wir fordern deshalb, spätestens in
Klasse 9 allen Schüler*innen einen fundierten Einblick zu geben in die oben
beschriebenen Themen und zusätzlich in die Themen der Vermögensbildung, die
eigene finanzielle Absicherung bis ins Rentenalter, die Gefahren von Multilevel-
Marketing, die Gründe für den Gender-Pay-Gap und ähnliche Themen. Im Übrigen
sollten wir uns Gedanken machen, ob wir als Wertmarke immer mit dem Gender-Pay-
Gap arbeiten wollen oder lieber mit dem wesentlich höheren, schockierenderen und
realistischeren Gender-Lifespan-Gap, der das gesamte Einkommen über das gesamte
Leben betrachtet, inklusive der kleineren Renten, die durch weniger Einkommen
jetzt entstehen.
Zeitpolitik
Hier geht es um sehr viel mehr als um Arbeitszeiten, aber eben auch um
Arbeitszeiten. Die meisten Menschen im Erwerbsleben wünschen sich eine
Arbeitszeit von 30–35 Stunden pro Woche. Dies würde es ihnen ermöglichen, mehr
Zeit für Care-Arbeit, Freizeit oder Ehrenamt zu haben und somit grundlegend zu
einer entstressteren Gesellschaft beitragen.
Altersarmut
Altersarmut ist keine Randerscheinung mehr und betrifft besonders Frauen. 70 %
der Bezieher*innen der Grundrente sind Frauen. Der Gender Pension Gap liegt in
Deutschland bei 46 % – und ist damit deutlich höher als im OECD-Durchschnitt.
Altersarmut ist also auch ein massives Gerechtigkeitsproblem zwischen den
Geschlechtern.
Ursachen sind politisch gemacht:
- Fehlende Betreuungs- und Pflegestrukturen zwingen vor allem Frauen zu
Erwerbsunterbrechungen.
- Teilzeitarbeit und prekäre Beschäftigung sind immer noch überwiegend
weiblich – und führen direkt zu niedrigeren Einkommen und
Rentenansprüchen.
- Ehegattensplitting und andere steuerliche Fehlanreize verfestigen
Abhängigkeiten, statt eigenständige Existenzsicherung zu fördern.
- Care-Arbeit wird nach wie vor unzureichend anerkannt und nicht ausreichend
in der Alterssicherung berücksichtigt.
Das Ergebnis: Millionen Menschen haben trotz lebenslanger Arbeit keine sichere
Rente.
Wir fordern deshalb:
- Eine armutsfeste Grundrente nach dem Vorbild der Niederlande – als
verlässliche Basis für alle.
- Ausbau guter Kinderbetreuung und Pflegeangebote – damit Care-Arbeit nicht
länger Karriere- und Einkommensfalle bleibt.
- Volle Anerkennung von Sorgearbeit in der Rente, inklusive Eltern- und
Pflegezeiten.
- Gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit – auch und gerade in den
frauendominierten Branchen.
- Abschaffung des Ehegattensplittings und Einführung echter individueller
Besteuerung.
- Stärkung der Altersvorsorge jenseits der Grundsicherung.
- Geschlechtersensible Arbeitsmarktpolitik mit individueller Weiterbildung,
guter Beratung und gezielter Förderung für den Zugang zu sicheren Jobs und
Führungspositionen.
Altersarmut ist kein Naturgesetz – sie ist das Ergebnis falscher Politik. Wir
haben es in der Hand, sie zu überwinden. Wer ein Leben lang gearbeitet, gepflegt
und gesorgt hat, darf im Alter nicht in Armut fallen.
Grundsatz
Damit solche Ungleichheiten nicht wieder entstehen sind alle Gesetze bei einer
turnusmäßigen Novellierung durch eine externe Stelle, namentlich die
Bundesstiftung Gleichstellung auf Genderaspekte zu prüfen und ggf. entsprechend
abzuändern werden. Auch bei der Erarbeitung soll eine Überprüfung der
Genderaspekte durch die Stiftung Gleichstellung verpflichtend sein – und sofern
durch die Stiftung Aspekte identifiziert werden, die der Gleichstellung der
Geschlechter entgegenstehen, müssen diese vor Einbringung der Gesetze
geschlechtergerecht geändert werden. Die Stiftung Gleichstellung kann hierfür
alternative Lösungswege vorschlagen.
RESÜMEE
Wir haben in der BAG eine umfassende feministische Analyse der aktuellen Finanz-
und Sozialpolitik entwickelt und konkrete Forderungen zur strukturellen
Gleichstellung von Frauen erarbeitet. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass
bestehende Gesetze oft geschlechterneutral formuliert, in der Praxis jedoch
nicht geschlechtergerecht wirken.
Frauen sind an vielen Stellen noch immer strukturell finanziell benachteiligt –
sei es im Steuerrecht, im Unterhaltssystem oder bei der Kinderbetreuung.
Ein zentrales Thema ist die Reform des Steuerklassensystems. Statt einer
steuerlichen Bevorzugung von (klassisch aufgeteilten) Ehepaaren wird ein
Familiensplitting vorgeschlagen, das die tatsächliche Versorgungsverantwortung
für Kinder oder Pflegebedürftige berücksichtigt – unabhängig von Familienstand
oder Geschlecht. Auch Alleinerziehende sollen dadurch stärker entlastet werden.
Im Bereich Güterrecht wird Wahlfreiheit mehrerer Optionen und die Einführung
eines neuen, faireren Modells – der Errungenschaftsgemeinschaft – als Standard
empfohlen, das während der Ehe erarbeitetes Vermögen beiden Partner*innen
anteilig zuordnet. Auch nicht verheiratete Paare sollen die Möglichkeit
erhalten, ihren Güterstand offiziell zu regeln – ohne hohe Notarkosten.
Die Elternzeit soll gerechter zwischen den Geschlechtern aufgeteilt werden,
unter anderem durch finanzielle Anreize wie 100 % Elterngeld bei nahezu
paritätischer Aufteilung. Auch Selbstständige sollen in den Mutterschutz
einbezogen werden. Kinderbetreuung muss ab der Krippe bundesweit kostenfrei,
flächendeckend und flexibel zugänglich sein um allen Eltern, die dies wünschen,
die Vollzeitberufstätigkeit zu ermöglichen, inklusive Mittagessen und
Sonderkostformen, qualitativ hochwertiger Betreuung mit Hausaufgabenhilfe, Sport
und viel Bewegung an der frischen Luft. Für Eltern mit unregelmäßigen
Arbeitszeiten muss es institutionelle Möglichkeiten der Kinderbetreuung geben,
die darauf ausgelegt sind, auch diesen Eltern – die beispielsweise im
systemrelevanten Blaulichtbereich arbeiten – die Vereinbarkeit von
Vollzeittätigkeit und Elternschaft ermöglicht wird.
Weitere Forderungen betreffen einen vereinfachten Zugang zum
Unterhaltsvorschuss, automatische und gerechte Regelungen bei Waisen- und
Witwenrenten, Verbesserungen bei Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen, die
gesetzliche Sicherung von Erfahrungsstufen nach Elternzeit, Verbesserungen die
die Vereinbarkeit für Frauen in der Wissenschaft betreffen, sowie eine
verstärkte finanzielle Bildung in Schulen.
Nicht zuletzt wird eine breitere Diskussion über Zeitpolitik gefordert:
Arbeitszeitverkürzung auf 30–35 Stunden pro Woche soll mehr Raum für Care-
Arbeit, Ehrenamt und Erholung schaffen – ein wesentlicher Schritt hin zu einer
geschlechtergerechten Gesellschaft.
Besonders wichtig ist, dass alle neuen Gesetze und alle Gesetzesnovellierung auf
Gender-Aspekte geprüft werden sollen – durch die Bundesstiftung Gleichstellung –
um sicherzustellen, dass wir nicht neue Ungerechtigkeiten schaffen oder
perpetuieren.
Für ein Land, in dem jede*r ihr volles Potenzial entfalten kann und die für
unsere Gesellschaft essenzielle Care-Arbeit angemessen gewürdigt und entlohnt
wird und niemandem dadurch Nachteile entstehen, dass sie oder er sich um andere
kümmert.
