Eine zentrale Herausforderung im Kampf gegen Femizide ist bislang das Fehlen einer einheitlichen und allgemein anerkannten Definition des Begriffs. Ohne eine solche Definition werden geschlechtsspezifische Tötungen nicht umfassend und konsistent erfasst; bestimmte Tatkontexte und strukturelle Zusammenhänge bleiben unsichtbar.
Erst eine klare gesetzliche Definition schafft die Grundlage für eine systematische statistische Erfassung, eine angemessene strafrechtliche Einordnung und die Entwicklung gezielter Präventions- und Schutzmaßnahmen. Ein gemeinsames Verständnis ist zudem wichtig, um die Verharmlosung solcher Taten als „Beziehungstaten“ oder „Familiendramen“ zurückzudrängen.
