Aus verfassungsrechtlichen Gründen sollte auf Formulierungen wie “insbesondere” bei Tatbeständen im Strafgesetzbuch verzichtet werden. Ohne die Anführungszeichen wird deutlicher, dass kein konkreter Formulierungsvorschlag gemacht wird, sondern die Anforderungen an ein neues Mordmerkmal umschrieben werden.
| Antrag: | Geschlechtsspezifisches Töten sichtbar machen: Femizid als Mordmerkmal in § 211 StGB verankern |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Lena Gumnior (KV Verden) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 14.04.2026, 11:19 |
