| Antrag: | Motherhood Penalty abbauen: Entgeltfortzahlung bei der Betreuung kranker Kinder |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Theda de Morais Dourado (KV Düsseldorf) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 18.04.2026, 14:36 |
V6-054: Motherhood Penalty abbauen: Entgeltfortzahlung bei der Betreuung kranker Kinder
Von Zeile 53 bis 54 einfügen:
- analog zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Die Kosten sollen Arbeitgeber*innen nicht belasten, sondern umgelegt werden.
Wir wissen, dass Frauen, die sich für Kinder entscheiden, erhebliche finanzielle
Einbußen erleiden – die sogenannte Motherhood bzw. Child Penalty. Diese führt zu
einem erhöhten Risiko u.a. für finanzielle Abhängigkeit und Altersarmut.
Da Frauen in heteronormativen Paarfamilien immer noch einen Mammutanteil der
Care-Arbeit übernehmen, sind sie besonders betroffen, wenn Kinder erkranken.
Melden sich erwerbstätige Eltern kranker Kinder „kindkrank“, haben sie keinen
Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch ihre Arbeitgeber*innen, sondern müssen
Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
Dies beträgt in der Regel 90% ausgefallenen Nettoentgelts, von dem zusätzlich
Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Eltern privat versicherter Kinder
haben meist keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Warum ist das problematisch?
- Soziale Ungleichheitund Gesundheitsrisiken
Menschen mit geringem Einkommen können es sich oft nicht leisten, auf einen Teil
ihres Einkommens zu verzichten. Sie geraten unter Druck, ihre Kinder so schnell
wie möglich wieder zur Kita oder Schule zu schicken. Dies gefährdet die Genesung
der Kinder selbst und erhöht das Infektionsrisiko für andere Kinder und
Betreuungspersonen. Kurzfristige Einsparungen führen so langfristig zu höheren
gesellschaftlichen Kosten durch mehr Ausfälle und ggf. langfristige Folgen für
die Gesundheit.
- Unnötige Arztbesuche und Belastung des Gesundheitssystems
Bereits ab dem ersten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung
erforderlich. Dadurch müssen kranke Kinder Arztpraxen aufsuchen, obwohl Ruhe und
Erholung angezeigt wären – mit dem Risiko zusätzlicher Ansteckungen und zulasten
des Gesundheitssystems.
- Verstärkung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten
In heteronormativen Paarfamilien verdienen Väter meist noch mehr als Mütter,
unter anderem aufgrund des Gender Pay Gaps sowie ungleich verteilter Elternzeit
und Teilzeit. Wird nun ein Kind krank, so ist also der Einkommensverlust durch
einen Kinderkrankentag bei Müttern meist geringer. So übernehmen häufig die
Mütter die Betreuung kranker Kinder. Dies verstärkt bestehende Ungleichheiten in
Einkommen und Karrierechancen und führt zu einem strukturellen Teufelskreis.
Mütter sind durch diese Einkommensunterschiede und die Schere, die sich auftut
oft finanziell abhängig und im Falle einer Trennung in einer schlechten Stellung
oder können sich gar nicht erst trennen.
- Ungleichbehandlung je nach Versicherungsstatus
Dass Kinder privat versichert sind, bedeutet nicht zwangsläufig, dass beide
Elternteile über hohe Einkommen verfügen. Häufig sind Kinder über
besserverdienende Elternteile versichert. Für den geringer verdienenden
Elternteil können fehlende Leistungen bei Krankheitstagen zu finanzieller
Abhängigkeit und Armutsrisiken führen.
- Besondere Belastung für Familien mit erhöhtemPflegebedarf
Eltern chronisch kranker oder behinderter Kinder sind hier in besonderem Maße
betroffen –
insbesondere die vielen pflegenden Alleinerziehenden, die überwiegend FLINTA*
sind.
Klar ist: Die aktuelle Regelung zementiert die ungleiche Verteilung von
Sorgearbeit, die Motherhood Penalty, fördert finanzielle Abhängigkeiten und
trägt zum Infektionsgeschehen und damit der Belastung von Kitas, Schulen,
Kindern und Eltern bei.
Wir fordern
- Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei der Betreuung erkrankter Kinder,
analog zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem
Entgeltfortzahlungsgesetz. Die Kosten sollen Arbeitgeber*innen nicht belasten, sondern umgelegt werden.
- Die Abschaffung der verpflichtenden ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten
Krankheitstag und eine Angleichung an die Regelungen bei eigener
Erkrankung.
- Eine einheitliche Absicherung aller Eltern, unabhängig vom
Versicherungsstatus des Kindes.
- Die Ausweitung des Anspruchs über das 12. Lebensjahr hinaus, auch bei
akuten schweren Erkrankungen, Krankenhausaufenthalten und psychischen
Erkrankungen, auch wenn kein Pflegegrad vorliegt.
- Die Erhöhung der Kinderkrankentage, insbesondere für Kinder mit Pflegegrad
- Eine strukturelle Aufwertung und gerechtere Verteilung von Sorgearbeit, um
geschlechtsspezifische Ungleichheiten nachhaltig abzubauen.
