Veranstaltung: | 1. Ordentlicher Diversitätsrat 22 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Bericht aus den Arbeitsgruppen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Diversitätsrat |
Beschlossen am: | 06.05.2022 |
Eingereicht: | 11.05.2022, 13:58 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Einführung eines Train-The-Trainer Programmes
Beschlusstext
„Durch kritische Selbstreflexion auf allen Ebenen wollen wir Wissen und Bewusstsein über
bestehende oder mögliche Diskriminierungsmechanismen – gerade auch mehrdimensional wirkende
– in unserer Partei verankern und diese Mechanismen abbauen.“ – so haben wir es in unserem
Vielfaltsstatut formuliert.
Wir stellen fest, dass es auf allen Ebenen unserer Partei Bedarf gibt Formate wie
Antidiskriminierungstrainings anzubieten und zu verstetigen.
Um diesem Ziel gerecht zu werden, benötigt es entsprechende Formate, die sicherstellen, dass
Amts- und Funktionsträger*innen, sowie hauptamtlich Angestellte, ein Bewusstsein über
unterschiedliche Diskriminierungsformen erlangen, um eine diskriminierungsarme Parteikultur-
und Struktur zu schaffen.
Viele unserer Mitglieder bringen bereits Expertise im Bereich Antidiskriminierung mit. Das
möchten wir nutzen und fördern. Damit fördern wir auch eine positive Parteikultur.
Der Diversitätsrat fordert den Bundesvorstand deshalb auf, ein „Train-The-Trainer Programm
Antidiskriminierung“ zu entwickeln.
In einem ersten Durchlauf soll aus jedem Landesverband eine Person eine Ausbildung zum
Antidiskriminierungstrainer*in erhalten. Die Ausbildung ist durch erfahrene
Antidiskriminierungstrainer*innen zu gestalten. Durch die Ausbildung sollen die
Teilnehmenden befähigt werden, selbst Antidiskriminierungstrainings in ihren Landesverbänden
durchzuführen. Nach Abschluss der Ausbildung verpflichten sich die Teilnehmenden eine
Mindestanzahl an Trainings kostenlos zu geben. Nach einem ersten Durchlauf wird das Format
durch die vielfaltspolitische Sprecherin und die Vielfaltsreferentin evaluiert. Es ist
anzustreben das Train-The-Trainer Programm auch in den nächsten Jahren weiterzuführen.
Die Finanzierung der Ausbildung soll durch die Mittel des Vielfaltscentes und einer Co-
Finanzierung durch die Landesverbände erfolgen.
Die vielfaltspolitische Sprecherin erarbeitet gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Weiterbildung
und Empowerment ein Konzept zur Durchführung des Formates (Anbieter, Dauer, Kriterien zur
Auswahl der zu schulenden Personen etc.). Der Diversitätsrat ist über die Entwicklung des
Konzeptes zu informieren.