Veranstaltung: | 1. Ordentlicher Diversitätsrat 22 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Vielfaltscent |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Diversitätsrat |
Beschlossen am: | 07.05.2022 |
Eingereicht: | 12.05.2022, 09:48 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Vielfaltscent – für Vielfalt und Gerechtigkeit!
Beschlusstext
Bündnis 90/Die Grünen ist eine Partei, die aus unterschiedlichen emanzipatorischen
Bewegungen zusammengewachsen ist. Die Menschenrechte sind der Kompass unserer Partei.
Feminist*innen, LGBTIQ*-Aktivist*innen, Menschen mit Behinderungen und People of Color haben
diese Partei gegründet und geprägt. Unser gemeinsames Ziel ist es, unsere Strukturen
inklusiver zu gestalten, Neumitglieder einzubinden und gleichberechtigte politische Teilhabe
für alle Menschen zu ermöglichen.
Mit dem Vielfaltsstatut haben wir uns auf den Weg gemacht, unsere Parteistrukturen
inklusiver zu gestalten und Diskriminierung abzubauen. Wir wollen, dass diskriminierte
Gruppen auf allen Ebenen der Partei angemessen repräsentiert sind und ihre Expertise
diskriminierungsfrei einbringen können.
Das bedeutet, dass wir unsere Mitglieder ermächtigen wollen, Politik zu machen und dass wir
für bestehende Hürden sensibilisieren. Die Personalpolitik von Bündnis 90/Die Grünen muss
Diversität fördern. Um dieses Ziel zu verwirklichen, benötigt es auch finanzielle Mittel.
Diese stellt der Vielfaltscent sicher.
Der Umfang des Vielfaltscent wird vom Bundesfinanzrat festgelegt. Über die Einsetzung der
Mittel entscheidet der Diversitätsrat und legt sie dem Bundesfinanzrat zur Kenntnis vor.
Laut Beschluss des Finanzrates wird für das Jahr 2021 ein Vorwegabzug bei der staatlichen
Teilfinanzierung, die vom Bundestag an die Partei ausgezahlt wird, in Höhe von 0,5 Euro pro
Mitglied zum 31.12. des Vorjahres (= 107.307 x 0,50 Euro = 53.653,50 EUR p.a.) einbehalten.
Für die folgenden Jahre wird dieser Betrag auf 1 Euro pro Mitglied (= ca. 107.000 Euro p.a.)
erhöht. Im Herbst 2022 wird der Vielfaltscent evaluiert und der Kostenrahmen für die
folgenden Jahre festgesetzt. Der oder die vielfaltspolitische Sprecher*in des
Bundesvorstandes legt dem Diversitätsrat jährlich eine Ausgabenplanung für den Vielfaltscent
vor. Dieser berät und entscheidet über die Ausgabenplanung.
Es wird jährlich über den Ausgabenstand beim Vielfaltscent unterrichtet.
Bei allen Angeboten ist grundsätzlich eine Co-Finanzierung vorzusehen. Diese kann auch in
Form von Teilnahmebeiträgen, Reisekostenübernahme oder ähnlichem erfolgen.
Die Mittel aus dem Vielfaltscent sind ausgewogenen zwischen den Landesverbänden und den
Ebenen zu verteilen.
Wenn Mittel nicht ausgeschöpft werden, kann die Differenz oder die Umwidmung von Mitteln auf
Antrag bei der*dem Bundeschatzmeister*in und Politischer Geschäftsführer*in an die Partei
für Maßnahmen zur Diversitätsförderung ausgeschüttet werden.
Folgende Kosten können grundsätzlich über den Vielfaltscent bestritten werden. Die jährliche
Ausgabenplanung regelt Näheres.
Sichtbarkeit schaffen!
Wir möchten durch eine gezielte Kampagnenentwicklung, die Sichtbarkeit von Menschen mit
Behinderung, LGBTIQ* und Menschen mit Migrationsgeschichte erhöhen. Durch unterschiedliche
Formate, werden wir die Geschichte der Bewegungen erzählen sowie ihre Forderungen aufzeigen.
Wir wollen dadurch auch die Kraft, die Kompetenz und das Wissen dieser Menschen in unserer
Partei sichtbar machen. Dies betrifft insbesondere auch die Zeiten des Wahlkampfes.
Schulungen:
Mit Schulungsangeboten wollen wir einerseits das Wissen über Diskriminierung auf allen
Ebenen der Partei verankern und andererseits Menschen aus diskriminierten Gruppen dazu
ermächtigen politische Ämter und Mandate zu übernehmen. Folgende Formate sind denkbar:
„Train the Trainer Antidiskriminierungstraining“
Der Bundesverband macht ein Angebot zur Ausbildung von Multiplikator*innen in den
Landesverbänden. Die Multiplikator*innen werden befähigt, ihr Wissen über
Diskriminierungsmechanismen in ihren Gliederungen zu verankern und
Antidiskriminierungstrainings durchzuführen. So stellen wir sicher, dass das Wissen über
Diskriminierung in unserer Partei verankert wird und binden die Expertise unserer Mitglieder
gezielt ein.
Personalentwicklung
Es werden Angebote zur Vermittlung von Kompetenzen der diversitätssensiblen Personalführung
gemacht. Somit professionalisieren wir unsere Personalführung auf Bundes- Landes- und
Kreisverbandsebene und stellen sicher, das beispielsweise. Bewerbungsverfahren
diskriminierungsfrei durchgeführt werden.
Empowerment
Menschen mit Diskriminierungserfahrung wollen wir dazu ermächtigen, Politik zu machen. Sie
haben mit deutlich mehr Widerständen zu kämpfen, sowohl in der Partei als auch in der
Gesellschaft. Mit Coachings und Schulungen wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass
Menschen mit Diskriminierungserfahrungen dabei unterstützt werden. Gleichzeitig braucht es
Empowermentangebote bei denen sich Menschen mit Diskriminierungserfahrungen austauschen
können. Dies wollen wir auch finanziell unterstützen.
Workshops - Sommerakademie
Für Personen mit Diskriminierungserfahrung können auch Schulungen im Redenschreiben,
Redenhalten und in Social-Media-Kompetenz durchgeführt werden. Analog zum
Frauenkommunikationskongress wollen wir ein ähnliches Angebot für Menschen mit
Diskriminierungserfahrungen machen.
Schulungen und Beratung für Bundes- Landes und Kreisverbandsvorsitzende, Sprecher*innen der
BAGen, Schiedsgericht, vielfaltspolitische Sprecher*in und Vielfaltsreferent*innen
Um Diskriminierungen abzubauen, sind regelmäßige Schulungen wichtig. Die Personen, die in
unserer Partei an den entscheidenden Stellen agieren, brauchen ebenfalls Schulungsformate,
um ggf. bestehende Wissenslücken zu schließen und das Vielfaltsstatut bestmöglich
umzusetzen. Wir werden sicherstellen, dass sich vielfaltspolitische Sprecher*innen und
Referent*innen zu den Themenbereichen Antidiskriminierung, Antirassismus, LGBTIQ*-
Feindlichkeit, Behindertenfeindlichkeit und Klassismus stetig fortbilden.
Gleichzeitig wollen wir die Beschäftigten auf Bundes-, Landes- und Kreisverbandsebene mit
speziellen Schulungsangeboten befähigen, das Vielfaltsstatut umzusetzen. Hier sind
insbesondere Trainings zur Vermittlung von Basiswissen aber auch spezielle Trainings wie
beispielsweise diskriminierungssensible Öffentlichkeits- und Pressearbeit denkbar.
Evaluierung – Externe Beratung
Die Umsetzung des Vielfaltsstatuts wird extern evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluierung
sind die Grundlage, um die Wirksamkeit des Statuts zu erfassen und notwendige Korrekturen
durchzuführen. Kosten die für die externe wissenschaftliche Beratung anfallen, können durch
den Vielfaltscent finanziert werden.
Aktionstopf
In einem Aktionstopf werden wir den Kreis- und Landesverbänden, sowie den Gremien der Partei
jedes Jahr 25.000 € für Aktionen, Veranstaltungen, Weiterbildungen etc. zur Verfügung
stellen, die die Ziele des Statuts stärken sollen. Eine gewählte Kommission vom
Diversitätsrat, wählt einmal im Jahr die zu finanzierenden Aktionen aus. Die Kommission
besteht aus 6 Mitgliedern. Die vielfaltspolitische Sprecher*in ist qua Amt Mitglied. Der
Diversitätsrat ist über die Auswahl der Aktionen zu informieren. Die Aktionen werden zu 80%
bezuschusst, maximal jedoch mit 5000 Euro.
Die Mittel aus dem Aktionstopf sind ausgewogen für kostengünstige und kostenintensivere
Aktionen zu vergeben. Die Kommission achtet auf eine gerechte Verteilung der Mittel, damit
auch kleinere Vorhaben finanziert werden können.