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            <title>1. Ordentlicher Länderrat 2018: Anträge</title>
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                <title>1. Ordentlicher Länderrat 2018: Anträge</title>
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                        <title>V-02 Beschluss: Beschluss: Iran: Nukleardeal erhalten, Syrienpolitik entgegentreten</title>
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                        <author>Länderrat (beschlossen am: 14.04.2018)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die immer wieder aufflammenden Proteste im Iran haben gezeigt, dass die Menschen mit der Lage im Land unzufrieden sind: die Menschenrechtssituation hat sich entgegen der Versprechen von Präsident Rouhani nicht gebessert, ebensowenig wie die wirtschaftliche Lage weiter Teile der Bevölkerung. Intransparenz, Korruption und die Vorherrschaft der Revolutionsgarden blockieren den Wandel zu einer offenen und gerechten Wirtschaft. Die Verwicklung des Landes in zahlreiche Regionalkonflikte, allen voran in Syrien, führen nicht nur zu großem menschlichen Leid in diesen Ländern, sie verschlingt auch immense Ressourcen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Umgang mit dem Iran bleibt angesichts dieser Umstände eine große Herausforderung. Umso wichtiger ist es, dass mit dem Nuklearabkommen das Risiko einer atomaren Bewaffnung der Islamischen Republik auf ein beherrschbares Maß reduziert wurde. Ein atomar bewaffneter Iran würde die konfliktreiche Lage in der Region weiter verschlechtern, birgt die Gefahr eines nuklearen Rüstungswettlaufs und wäre eine Bedrohung für die Sicherheit Israels. Das Nuklearabkommen war ein wichtiger Erfolg der internationalen Diplomatie und eine Stärkung des Nichtverbreitungsregimes für Massenvernichtungswaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir plädieren deshalb an die Bundesregierung, sich im Rahmen der Europäischen Union für einen Erhalt des Abkommens einzusetzen. Europa muss der Regierung Trump gegenüber deutlich machen, dass ein grundloser Bruch des Abkommens ein Zeichen der Schwäche wäre und die politische Glaubwürdigkeit der transatlantischen Partnerschaft schwer beschädigen würde. Für den Fall, dass die Regierung Trump das Abkommen verlässt, muss sich die Europäische Union gemeinsam mit den anderen Signatarstaaten (China, Russland, Frankreich und Großbritannien) für einen Erhalt des Kontrollregimes einsetzen. Im Gegenzug muss sie Maßnahmen ergreifen, die die Wirkung der US-amerikanischen Sekundärsanktionen für europäische Unternehmen minimieren und wirtschaftliche Aktivitäten im erlaubten Rahmen absichern. Die Debatten rund um den Umgang mit dem iranischen Atomprogramm zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, auf eine einheitliche und handlungsfähige europäische Außenpolitik hinzuarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Erhalt des Nuklearabkommens ist aber kein Selbstzweck. Er entbindet Deutschland und Europa nicht davon, der iranischen Regionalpolitik kritisch entgegenzutreten. Ganz im Gegenteil: Die Entwicklungen in Syrien, allen voran die verheerende Kampagne des Assad-Regimes in Ost-Ghouta und die starken Indizien für Giftgasangriffe des Regimes zeigen, dass Europa seine Verantwortung für Sicherheit und Menschenrechte in seiner Nachbarregion endlich deutlich wahrnehmen muss. Dazu gehören vor allem humanitäre Hilfe, um das unermessliche Leid in Syrien zu mindern, und die Dokumentation der unzähligen Kriegsverbrechen, um eine internationale Strafverfolgung sicherzustellen. Auch im Jemen trägt der Iran mit seiner Unterstützung der Houthi-Milizen zu einer weiteren Eskalation des durch die brutale Kriegsführung der saudischen Militärallianz geprägten Kriegs bei. Seine fortgesetzten Drohungen gegen Israel und seine Destabilisierungspolitik durch die Unterstützung von Milizen wie der Hesbollah können wir nicht hinnehmen. Die Bundesregierung muss daher gemeinsam mit ihren Partnern, auch in den USA, an Maßnahmen arbeiten, die die Verantwortlichen für diese Politik im Iran ins Visier nehmen. Wo der Iran mit seinem Raketenprogramm gegen Beschlüsse der Vereinten Nationen verstößt, ist eine klare Antwort der internationalen Gemeinschaft gefordert, an der auch Deutschland mitwirken muss. Ebenso muss die Bundesregierung Lieferung von Dual-Use-Gütern strenger prüfen, damit deutsche Technologie keinen Beitrag zur iranischen Rüstung liefern kann. Bei der aktuellen Überarbeitung der europäischen Dual-Use Verordnung ist eine starke Menschenrechtsklausel daher unverzichtbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Lage der Menschenrechte im Iran ist nach wie vor schlecht. Ohne eine klare Entwicklung hin zu Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Selbstbestimmung kann es keine Normalisierung der Beziehungen mit dem Iran geben. Dies gilt auch für die wirtschaftlichen Beziehungen. Die Bundesregierung muss dies gegenüber ihren iranischen GesprächspartnerInnen deutlich machen. Sie muss all diejenigen, die sich für Freiheitsrechte im Iran einsetzen, nach allen Kräften unterstützen. Dazu gehört auch die „public diplomacy“: Holocaustleugner, Vertreter des Unrechtssystems und Verantwortliche für Menschenrechtsvergehen dürfen durch Vertreter der Bundesregierung nicht aufgewertet und legitimiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Politik gegenüber dem Iran muss Teil einer konstruktiven Regionalpolitik sein. Der schwelende Konflikt zwischen Saudi-Arabien und dem Iran ist für einen Teil der regionalen Probleme verantwortlich. Deutschland muss in seiner Außenpolitik beide Staaten mit gleichem Maß messen. Dazu gehört es aber auch, Saudi-Arabien angesichts seiner Kriegsführung im Jemen und seiner langjährigen Unterstützung für die wahhabitische Ausprägung des Islams ebenso wenig mit Waffen zu beliefern wie den Iran. Es ist unverzichtbar, den Gesprächsfaden mit beiden Seiten aufrechtzuerhalten und zu stärken. Die Kooperation mit der privaten Wirtschaft, der wissenschaftliche Austausch und der zivilgesellschaftliche Dialog sind unverzichtbare Grundlagen für einen langfristigen Wandel. Deutschland kann eine Vermittlerrolle spielen und muss diese Verantwortung gemeinsam mit seinen Partnern annehmen. Die Sicherheit Israels und eine Zwei-Staaten-Regelung des Konflikts mit den Palästinensern gehören dabei zu den unverrückbaren Grundsätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Den Erhalt des Atomdeals mit dem Iran und einen konstruktiven Dialog mit den Partnern in den USA und Europa über ihre Sorgen angesichts des iranischen Raketenprogramms.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Im Falle eines Ausstiegs der USA aus dem Deal eine gemeinsame Initiative der anderen Signatarstaaten zur Erhaltung des Kontrollregimes im Iran.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Ein deutliches Signal der Europäischen Union und gezielte Sanktionen gegen iranische Militärberater und Elitesoldaten der Quds-Brigaden, die die Verbrechen des Assad-Regimes in Syrien unterstützen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Eine europäische Initiative zur Behebung der Krisen in der Region, die sowohl die verheerende iranische Regionalpolitik adressiert wie die aggressive Politik Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate im Jemen und sich als Vermittlerin anbietet, auch im Konflikt zwischen Qatar und den anderen Golfstaaten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Einen deutlichen Einsatz für Menschenrechte im Iran und ein klares Ansprechen von Verstößen statt Rabatten mit der vorgeschobenen Begründung des Atomdeals oder möglicher wirtschaftlicher Interessen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Ein weiterhin klares Bekenntnis zur Sicherheit Israels gegenüber den Drohungen und Destabilisierungsbemühungen des Iran.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 16 Apr 2018 10:16:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-01Beschluss: Beschluss: Kinderrechte im Grundgesetz stärken</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr18/Kinderrechte_im_Grundgesetz_staerken-30047</link>
                        <author>Länderrat (beschlossen am: 14.04.2018)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Zwar sind sie Träger der in unserem Grundgesetz verbürgten Grundrechte. Aber an keiner Stelle unseres Grundgesetzes spiegelt sich wider, dass Kinder mit Blick auf Schutz, auf Förderung und auf ihre Beteiligung an allen sie betreffenden Angelegenheiten eigene, von denen der Erwachsenen zu unterscheidende und unabhängige Rechte haben. Deshalb ist es überfällig, die Kinderrechte im Grundgesetz zu stärken und dort ausdrücklich zu benennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen setzen sich schon lange für die Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz ein. 2012 waren wir die erste Fraktion im Deutschen Bundestag überhaupt, die hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. In den Sondierungen für eine Jamaika-Koalition wurde vereinbart, die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz aufzunehmen. Wir unterstützen daher das Vorhaben der Koalition von Union und SPD, ein Kindergrundrecht zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 1992 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, seit dem stagniert jedoch deren Umsetzung. In Rechtsprechung und Verwaltung, im Bereich der Beteiligungsrechte oder bei der Bekämpfung der Kinderarmut werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen nur unzureichend berücksichtigt. Ihre Einhaltung ist meist vom Wohlwollen Erwachsener abhängig. Dabei halten sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch die Grundrechtecharta eindeutig fest, dass die Interessen von Kindern vorrangig zu berücksichtigen sind. Unser Grundgesetz hinkt mit Blick auf die Rechte von Kindern auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinterher, welches Kinder längst als Träger subjektiver Rechte und Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit benannt hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes untersucht die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in regelmäßigen Abständen. Er hat Deutschland wiederholt nahegelegt zu prüfen, ob die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz nicht eine gute Möglichkeit wäre, die Konvention besser umzusetzen. Das ist als deutliche Kritik zu verstehen. Vertragsstaat zu sein heißt nicht, ein vages Versprechen abzugeben. Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention wurde eine völkerrechtlich bindende Verpflichtung für Staat und Gesellschaft eingegangen, nach der das Wohlergehen von Kindern zur Kernaufgabe gehört.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist daher überfällig, dass das Grundgesetz eine starke Subjektstellung von Kindern befördert, ihre Rechte benennt, den Vorrang des Kindeswohls festschreibt und damit Reformen hin zu einer stärkeren Kindeswohlorientierung befördert. Grundlage hierfür muss die UN-Kinderrechtskonvention und deren Artikel 3 sein, der festlegt, dass „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kinder ein Gesichtspunkt [ist], der vorrangig zu berücksichtigen ist“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Da die Koalition von Union und SPD im Bundestag nicht über eine die Verfassung ändernde Mehrheit verfügt und es auch im Bundesrat auf die Unterstützung durch von Grünen regierte bzw. mitregierte Länder ankommen wird, werden wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>aktiv auf Union und SPD zugehen, um bei der Formulierung des Kindergrundrechts sicher zu stellen, dass diese die in der UNKinderrechtskonvention verbürgten Rechte umfasst</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>sicherstellen, dass die zivilgesellschaftlichen Akteure, die die Umsetzung der UNKinderrechtskonvention seit deren Ratifizierung begleiten, eng in den Prozess der Grundgesetzänderung eingebunden sind und ihre Expertise einspeisen können</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>uns weiterhin dafür engagieren, die Kinderrechte in Deutschland bekannt zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass sie den Kindern in Kindertagesstätten, in Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe vermittelt werden.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 16 Apr 2018 10:13:58 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>E-01Beschluss: Beschluss: Wahl der Delegierten zum Rat der EGP</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr18/Wahl_der_Delegierten_zum_Rat_der_EGP-26648</link>
                        <author>Länderrat (beschlossen am: 14.04.2018)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zum Rat (Council) der Europäischen Grünen Partei (EGP) hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt sechs Delegiertenplätze zu besetzen. Wir schlagen dem Länderrat vor, folgende Delegierte und Stellvertreter*innen zu wählen. Die Vorschläge wurden jeweils aus den entsprechenden Gremien und Organen nominiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwei Delegierte des Bundesvorstands:</strong><br>
Annalena Baerbock und Jamila Schäfer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Vier Ersatzdelegierte des Bundesvorstands:</strong><br>
Gesine Agena, Robert Habeck, Michael Kellner und Benedikt Mayer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine Delegierte der BAG Europa:</strong><br>
Sibylle Steffan</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Drei Ersatzdelegierte der BAG Europa:</strong><br>
Jochen Detscher, Friederike Graebert und Christian Beck</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine Delegierte der Grünen Jugend:</strong><br>
Anna Peters</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwei Ersatzdelegierte Grüne Jugend:</strong><br>
Vera Pohl und Julius Rupprecht</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine Delegierte der deutschen Gruppe im Europaparlament:</strong><br>
Terry Reintke</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwei Ersatzdelegierte der deutschen Gruppe im Europaparlament:</strong><br>
Reinhard Bütikofer und Sven Giegold</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine Delegierten der Bundestagsfraktion:</strong><br>
Franziska Brantner</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Vier Ersatzdelegierte der Bundestagsfraktion:</strong><br>
Agnieszka Brugger, Katja Keul, Frithjof Schmidt und Wolfgang Strengmann-Kuhn</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 16 Apr 2018 10:11:04 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F-01 Beschluss: Beschluss: Geschäftsordnung des Parteirats</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr18/Geschaeftsordnung_des_Parteirats-64623</link>
                        <author>Länderrat (beschlossen am: 14.04.2018)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Parteirat berät den Bundesvorstand, koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen, Regierungsmitgliedern und den Landesverbänden zwischen den Sitzungen des Länderrates und plant gemeinsame politische Initiativen. Zur Ausführung seiner Aufgaben kann der Parteirat Beschlüsse fassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Parteirat wird vom Bundesvorstand unter Angabe der Tagesordnung in der Regel fünf Tage vor der Sitzung einberufen. Anträge aus den Reihen des Parteirates zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten sind dem/der Politischen Geschäftsführer*in spätestens sechs Tage vor der Sitzung mitzuteilen. In Eilfällen kann diese Frist unterschritten werden. Zu einer außerordentlichen Sitzung tritt der Parteirat zusammen, wenn ein Fünftel seiner Mitglieder oder der Bundesvorstand dies verlangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Parteivorsitzenden leiten im Regelfall die Sitzungen. Die Parteiöffentlichkeit kann von den Sitzungen ausgeschlossen werden. Der Parteirat kann Gäste einladen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Es gilt eine generelle Redezeitbegrenzung von drei Minuten. Antragsentwürfe werden in der Regel 48 Stunden vor Sitzungsbeginn verschickt und Änderungsvorschläge bis zu Sitzungsbeginn schriftlich eingereicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Beschlüsse fasst der Parteirat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern nicht die Satzung des Bundesverbandes anderes vorschreibt. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Beschlüsse des Parteirates werden protokolliert (Bundesgeschäftsstelle). Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn zwei Wochen nach Verschickung kein Mitglied des Parteirates widersprochen hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Der Parteirat kann Arbeitsgruppen einrichten. Sie sind mit einem bestimmten Auftrag für einen bestimmten Zeitraum zu benennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Im übrigen gilt die Geschäftsordnung der Bundesdelegiertenkonferenz entsprechend.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Lt. § 16 (4) der Bundessatzung bedarf die Geschäftsordnung des Parteirats der Bestätigung durch den Länderrat</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 16 Apr 2018 10:04:27 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GB-01 Beschluss: Ordnung für Onlinebeteiligung</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr18/Ordnung_fuer_Onlinebeteiligung-10108</link>
                        <author>Länderrat (beschlossen am: 14.04.2018)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1lr18/Ordnung_fuer_Onlinebeteiligung-10108</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist eine Partei, deren Entscheidungsprozesse durch repräsentative Gremien gestaltet und abgeschlossen werden. Beteiligung gehört seit jeher zum grünen Selbstverständnis von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Jedem Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll es möglich sein, sich aktiv an den innerparteilichen Prozessen zu beteiligen und mitzubestimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Partizipation und Repräsentation gehören in einer modernen grünen Partei zusammen gedacht. Mit dieser Ordnung beschreiben wir Verfahren und Abläufe von Onlinebeteiligung in der grünen Partei und beschreiben, wo es notwendig erscheint, Rechte und Pflichten der Beteiligten. Dabei gilt der Grundsatz, dass Onlinebeteiligung nicht die bisherigen Verfahren ersetzen, sondern ergänzen soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einer Erprobungsphase bis Ende 2019 soll das Mitgliederbegehren im Rahmen der Erarbeitung des neuen Grundsatzprogramms eingesetzt werden, um dem Bundesvorstand inhaltliche thematische Impulse für die Entwurfserarbeitung geben zu können, die online durch alle Mitglieder kommentiert werden können. Im Rahmen der Erprobung werden wir auch untersuchen, inwieweit es Unterschiede bei der Nutzung dieser Beteiligungsmöglichkeiten zwischen den Geschlechtern gibt, und prüfen, welche Gründe dafür vorhanden sind, um das Ziel einer geschlechtergerechten Nutzung zu erreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Instrumente</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 1 Mitgliederbegehren</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist berechtigt, ein Mitgliederbegehren einzuleiten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Einleitung wie auch die Teilnahme erfolgen über die dafür vorgesehene Onlineplattform im Grünen Netz.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Mit dem Mitgliederbegehren können 50 Mitglieder den Bundesvorstand auffordern, sich mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen und das Ergebnis innerhalb von sechs Wochen auf der Onlineplattform zu veröffentlichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Mitgliederbegehren auf Bundesebene können in Beteiligungsgrün von jedem Mitglied gestartet werden. Ein Begehren steht in der ersten Phase 21 Tage zur Kommentierung für alle Mitglieder zur Verfügung. Es können auch Vorschläge für Textänderungen gemacht werden. Nach Ablauf der ersten Phase soll das Begehren unter Berücksichtigung der Vorschläge überarbeitet werden. Danach schließt sich eine zweite Phase an, in der innerhalb von 21 Tagen für das geänderte Begehren Unterstützung gesammelt werden muss. Dabei muss eine Mindestzahl von 50 Unterstützer*innen gesammelt werden. Es können mehr Unterstützer*innen gesammelt werden. Dabei soll das Geschlechterverhältnis der Unterstützer*innen beim jeweiligen Begehren angezeigt werden. Wird die erforderliche Unterstützung nicht erreicht, werden Begehren als gescheitert gewertet und in der Onlineplattform entsprechend gekennzeichnet. Eine Antwort des Bundesvorstandes ist dann nicht erforderlich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Bundesarbeitsgemeinschaften können Mitgliederbegehren einleiten, wie auch die Möglichkeit eröffnen, dass Mitgliederbegehren an die Bundesarbeitsgemeinschaft gerichtet werden können.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die Gliederungen können für ihre Gliederungsebene ein Mitgliederbegehren einführen. Die Quoren sollen in angemessener Form die Mitgliederzahl berücksichtigen und werden in der Onlineplattform hinterlegt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Gegenstand des Mitgliederbegehrens können alle die jeweilige Gliederung betreffenden organisatorischen und politischen Sachverhalte sein. Das Thema ist als offene Frage zu formulieren und kann begründet werden. Ausgeschlossen sind Sachverhalte, die Persönlichkeitsrechte verletzen. Darüber befinden im Streitfall die Vertrauenspersonen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Weiterhin kann ein Mitgliederbegehren die folgenden Punkte zum Inhalt haben:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Durchführung einer Mitgliederbefragung (§ 2 dieser Ordnung)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Einleitung einer Urabstimmungsinitiative (§ 25 Nr. 2 Alt. 1 der Bundessatzung sowie Urabstimmungsordnung)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Einberufung einer außerordentlichen Bundesversammlung (§ 12 Nr. 6 der Bundessatzung)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gelten entsprechend die weiterführenden Regelungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 2 Mitgliederbefragung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Mitgliederbefragung dient der frühzeitigen Einbeziehung der Parteimitglieder in die Willensbildung der Bundespartei zu relevanten Themen und zur programmatischen Weiterentwicklung. Die Ergebnisse der Umfragen sind keine bindenden Beschlüsse, sondern Teil einer diskursiven Willensbildung innerhalb der Partei.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Der Bundesverband führt in der Regel einmal im Jahr eine Mitgliederbefragung zu einem inhaltlichen Schwerpunktthema durch.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Eine Mitgliederbefragung findet auch auf Begehren von zwei von Hundert der Mitglieder statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Inhalt einer durch Mitgliederbegehren initiierten Mitgliederbefragung ist eine umfangreiche Befragung zu dem durch das Begehren bestimmte Schwerpunktthema. Daneben können weitere Fragen beispielsweise zur allgemeinen politischen Situation, zur Partei oder demografische Fragen gestellt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>In enger Rücksprache mit den Initiator*innen erarbeitet der Bundesvorstand in den ersten 30 Tagen unter Berücksichtigung der Formulierung und Begründung des Begehrens einen Vorschlag für die Befragung. Über den Vorschlag soll Einvernehmen zwischen Vorstand und Initiator*innen erreicht werden. Die Vertrauenspersonen (§ 7) moderieren bei Bedarf den Prozess.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die Teilnahme bei der Mitgliederbefragung erfolgt über eine Onlineplattform, die an das Grüne Netz angebunden ist. Die Identifizierung erfolgt über die grünen Netzdaten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Die Einladung zur Mitgliederbefragung erfolgt per E-Mail an eine in der Mitgliederverwaltung hinterlegte E-Mail-Adresse.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Die über E-Mail nicht erreichbaren Mitglieder sollen in geeigneter Weise informiert werden. Auf Anzeige ist eine schriftliche Beantwortung der Befragung zu ermöglichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Der Bundesvorstand informiert die Mitglieder in Form einer Zusammenfassung über das Ergebnis der Mitgliederbefragung. Dies hat bis spätestens zum Ende des der Umfrage folgenden Jahresquartals zu erfolgen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li>Ein einmal begehrter Sachverhalt kann erst nach Ablauf von zwei Jahren erneut Gegenstand einer Mitgliederbefragung sein. Mit Zustimmung des Vorstands kann davon abgewichen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 3 Vertrauenspersonen für Beteiligung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Ein Parteitag wählt zwei Vertrauenspersonen für Beteiligung für die Dauer von zwei Jahren. Das Vorschlagsrecht für eine der beiden Vertrauenspersonen liegt beim BAG-Sprecher*innenrat, für die andere Vertrauensperson beim Bundesvorstand</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>In Streitfällen über Fragen der Beteiligung von Mitgliedern sind die Vertrauenspersonen vor einer Anrufung des Schiedsgerichts einzubeziehen. Sie sollen zwischen den Parteien mit dem Ziel der Beilegung des Streits moderieren. In Streitfällen bei der Mitgliederbefragung können von den beiden Parteien jeweils eine weitere Vertrauensperson benannt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 4 Weitere Regelungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Das Frauenstatut ist anzuwenden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Bei der Entwicklung und Durchführung von Beteiligungsformaten sind die spezifischen Interessen von Minderheiten auf Anzeige anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Bei den Beteiligungsanwendungen werden nur so viele personenbezogene Daten gesammelt, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Eine Offlinebeteiligung soll ermöglicht werden.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 16 Apr 2018 07:39:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GA-01 Beschluss: „Neue Zeiten. Neue Antworten“ Der Weg zum neuen Grundsatzprogramm </title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr18/Neue_Zeiten__Neue_Antworten_Der_Weg_zum_neuen_Grundsatzprogramm_-52943</link>
                        <author>Länderrat (beschlossen am: 14.04.2018)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Jahr 2020 wird unsere Partei 40 Jahre alt. Unser aktuelles Grundsatzprogramm wird dann fast 20 Jahre alt sein. In dieser Zeit hat sich die Welt gedreht, wohl nicht nur gefühlt immer schneller. Die politische Landschaft hat sich gewandelt. Es wird Zeit, ein neues Kapitel Grün aufzuschlagen. Neue Fragen stellen sich, neue Technologien prägen unser Leben. Zeit, ein neues Grundsatzprogramm zu schreiben, um zu zeigen, wie wir in den neuen Zeiten gestalten wollen. Dabei geht es um neue Themen, aber auch um solche, die wir seit unserer Gründung beackern. Sie erlangen eine immer größere Dringlichkeit, weshalb wir gemeinsam mit Bündnispartnern in der Gesellschaft mehr Durchschlagskraft entfalten wollen. Mit dem Startkonvent beginnt ein spannender Prozess, der davon lebt, dass möglichst viele mitmachen und ihre Ideen einbringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsam Grün voranbringen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit der Debatte über unsere Grundsätze wollen wir die Menschen ansprechen, die Zukunft gestalten wollen – ob nun selbst grünes Mitglied, Unterstützer*in, kritische Begleiter*in oder Bürger*in jenseits parteipolitischer Pfade. Ob in Kommunen und Bundesländern, oder in Europa und darüber hinaus. Wir wollen die Programmarbeit leben, und zwar vor Ort, bei den Menschen, und sie eben nicht im Hinterzimmer verstecken. Dazu setzen wir auf den direkten Austausch – analog wie digital. Der Prozess ist transparent und einbindend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für einen erfolgreichen Prozess zum Grundsatzprogramm setzen wir auf den engen Austausch mit unseren Bündnispartnern. Es ist uns gelungen, die Bündnisse mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden, den Bürgerrechtsbewegungen, den Kirchen, den Akteuren, die sich für eine gerechte Globalisierung einsetzen, den vielen Bäuer*innen, die sich für eine andere Landwirtschaft einsetzen, und dem Handwerk zu stärken. Gleichzeitig pflegen wir einen engen Austausch mit den Gewerkschaften und Wirtschaftsvertreter*innen, die sich schon lange nicht mehr einzelnen Parteien zuordnen. Das zeigt, traditionelle parteipolitische Bindungen sind in der Gesellschaft in Bewegung geraten. Hier bieten wir uns als verantwortungsvoller Partner für die sozial-ökologische Modernisierung des Landes an. Wer bei uns mitmachen will, ist willkommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für eine lebhafte Debatte, welche die Zukunft in den Blick nimmt, brauchen wir unsere BAGen und LAGen als Labore neuer politischer Projekte. Wir brauchen unsere „Kommunalos“, die vor Ort Ideen und Konzepte ganz konkret in lokale Praxis umsetzen. Wir brauchen gut aufgestellte Landes- und Kreisverbände, die Debatten vor Ort führen. Wir brauchen die Grüne Jugend, um Angebote zu machen für die vielen jungen Leute, die Grün unterstützen und an eine bessere Zukunft glauben. Wir brauchen alle unsere Mitglieder, auch diejenigen, die es nicht schaffen, an Gremiensitzungen teilzunehmen, sich aber einbringen wollen für eine lebendige grüne Partei. Wir brauchen unsere Abgeordneten aus den Kreistagen, aus den Landtagen, aus dem Bundestag und Europaparlament, damit sie ihre Ideen und Erfahrungen einbringen. Wir brauchen unsere Bürgermeister*innen und Regierungsmitglieder, damit sie ihre Erfahrungen aus der Exekutive einbringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unter dem Motto „Neue Zeiten. Neue Antworten“ stellen wir den Landes- und Kreisverbänden Materialien und Konzepte zur Verfügung für spannende Debatten- und Programmveranstaltungen. Außerdem bieten wir gezielt Denkwerkstätten mit der Zivilgesellschaft und anderen öffentlichen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur zu den einzelnen Themenbereichen an, die umfassend vorbereitet werden. Mit diesem Blick von außen wollen wir unsere Fragestellung schärfen, Ideen jenseits der ausgetretenen Pfade erarbeiten und neue Lösungswege finden. Um Mitglieder einzubinden, die nicht an Veranstaltungen oder Gremiensitzungen teilnehmen können, werden wir neue Instrumente einsetzen und auf ihre Tauglichkeit hin gemeinsam mit Euch testen. Mit dem mittlerweile bewährten Instrument der Mitgliederbefragung durch den Grünen Monitor, dem neuen Instrument des Mitgliederbegehrens und der Fortentwicklung von Antragsgrün zu Beteiligungsgrün werden wir noch einfacher die direkte Beteiligung ermöglichen. Eine neue Beteiligungsordnung regelt die Verfahren und Abläufe. Der Bundesverband startet, begleitet und unterstützt diese Prozesse. Aber sie werden nur erfolgreich sein, wenn sie in der Breite der Partei genutzt werden. Deshalb setzen wir auf die Landes- und Kreisverbände, wenn es darum geht, die neuen Beteiligungsmöglichkeiten auch einzuführen und zu nutzen. Zusammen beschreiten wir neue Wege und evaluieren nach einer gewissen Zeit gemeinsam, welche davon zum Ziel führen. So können wir neben der programmatischen Arbeit auch unsere Organisation weiterentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Programmprozess</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Startkonvent am 13. und 14. April 2018 ist nur der Anfang einer großen Debatte in der Partei und mit der Gesellschaft. Im Frühjahr 2020 werden wir dann bei einer BDK gemeinsam unser neues Grundsatzprogramm beschließen. Starten wollen wir die Debatte entlang der folgenden sechs Themenbereiche:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Der Mensch in der vom Mensch gemachten Umwelt: </strong>Neue Fragen der Ökologie</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Der Mensch als Kapital oder das Kapital für die Menschen: </strong>Neue Fragen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Der Mensch und die Maschine oder der Mensch als Maschine: </strong>Neue Fragen in der Digitalisierung</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Der Mensch und das Leben:</strong> Neue Fragen in der Wissensgesellschaft und Bioethik</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Der Mensch in einer Welt in Unordnung:</strong> Neue Fragen für Europa, die Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Der Mensch und der Mensch und der Mensch: </strong>Neue Fragen einer vielfältigen Gesellschaft</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bis Ende 2018 wollen wir in allen Ecken der Partei und mit möglichst vielen Menschen außerhalb unserer Partei zu diesen Fragen diskutieren. Dafür werden wir innovative Wege nutzen, damit auch die Meinung von Menschen, die normalerweise nicht mit uns Grünen in Kontakt kommen, in den Prozess einfließen. Auch deren Meinung und Perspektive interessiert uns und soll unseren Debattenprozess bereichern. Dafür werden wir neue Instrumente der Bürgerbeteiligung nutzen. Außerdem wollen wir gemeinsam mit der Grünen Jugend zielgerichtet auf junge Leute zugehen. Dabei geht es uns vor allem darum, Menschen zuzuhören und in alle Ecken der Gesellschaft reinzuhören, um all die relevanten und wichtigen Fragen zu finden, denen sich grüne Politik heute stellen muss. Der Bundesvorstand und der Parteirat werden diese Impulse aus der Partei und der Gesellschaft aufnehmen, bündeln und durch eigene Beiträge die Debatte vorantreiben. In der ersten Jahreshälfte 2018 wird der Bundesvorstand außerdem eine Mitgliederbefragung durchführen, damit alle Mitglieder sich in die Debatte und die Schwerpunktsetzung einbringen können. Außerdem werden wir im Rahmen der BDK im November 2018 offene Debattenräume organisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine vom Bundesvorstand eingesetzte Schreibgruppe wird dann ab Herbst 2018 ihre Arbeit beginnen, um die verschiedenen Impulse, Fragen und Anregungen aufzugreifen, und daraus bis zum Frühjahr 2019 einen ersten Entwurf für das Grundsatzprogramm formulieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einer zweiten Diskussionsphase zwischen Frühjahr und Herbst 2019 werden wir den dann vorliegenden Entwurf der Schreibgruppe innerhalb der Partei auf all ihren Ebenen diskutieren und uns dazu auch aktiv Rückmeldungen aus möglichst vielen Bereichen unserer Gesellschaft holen. Auch in dieser Phase werden Mitgliederbefragungen zu den Inhalten des Entwurfs und die Möglichkeit zu Mitgliederbegehren Teil der Debatte sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Herbst 2019 wird der Bundesvorstand den Entwurf der Schreibgruppe unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse überarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diesen zweiten Programmentwurf wird der Bundesvorstand dann Ende 2019 als Leitantrag zu einer Grundsatzprogramm-BDK im ersten Quartal 2020 vorlegen. Im gewohnten Verfahren können dazu dann Änderungsanträge gestellt werden. Der Schlusspunkt des Prozesses wird unser gemeinsamer Beschluss eines neuen Grundsatzprogramms auf der BDK im ersten Quartal 2020 sein, pünktlich zum 40. Geburtstag unserer Partei, und bereit für neue Antworten in neuen Zeiten.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 14 Apr 2018 11:06:38 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-02: Iran: Nukleardeal erhalten, Syrienpolitik entgegentreten</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr18/motion/560</link>
                        <author>Omid Nouripour</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1lr18/motion/560</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die immer wieder aufflammenden Proteste im Iran haben gezeigt, dass die Menschen mit der Lage im Land unzufrieden sind: die Menschenrechtssituation hat sich entgegen der Versprechen von Präsident Rouhani nicht gebessert, ebensowenig wie die wirtschaftliche Lage weiter Teile der Bevölkerung. Intransparenz, Korruption und die Vorherrschaft der Revolutionsgarden blockieren den Wandel zu einer offenen und gerechten Wirtschaft. Die Verwicklung des Landes in zahlreiche Regionalkonflikte, allen voran in Syrien, führen nicht nur zu großem menschlichen Leid in diesen Ländern, sie verschlingt auch immense Ressourcen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Umgang mit dem Iran bleibt angesichts dieser Umstände eine große Herausforderung. Umso wichtiger ist es, dass mit dem Nuklearabkommen das Risiko einer atomaren Bewaffnung der Islamischen Republik auf ein beherrschbares Maß reduziert wurde. Ein atomar bewaffneter Iran würde die konfliktreiche Lage in der Region weiter verschlechtern, birgt die Gefahr eines nuklearen Rüstungswettlaufs und wäre eine Bedrohung für die Sicherheit Israels. Das Nuklearabkommen war ein wichtiger Erfolg der internationalen Diplomatie und eine Stärkung des Nichtverbreitungsregimes für Massenvernichtungswaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir plädieren deshalb an die Bundesregierung, sich im Rahmen der Europäischen Union für einen Erhalt des Abkommens einzusetzen. Europa muss der Regierung Trump gegenüber deutlich machen, dass ein grundloser Bruch des Abkommens ein Zeichen der Schwäche wäre und die politische Glaubwürdigkeit der transatlantischen Partnerschaft schwer beschädigen würde. Für den Fall, dass die Regierung Trump das Abkommen verlässt, muss sich die Europäische Union gemeinsam mit den anderen Signatarstaaten (China, Russland, Frankreich und Großbritannien) für einen Erhalt des Kontrollregimes einsetzen. Im Gegenzug muss sie Maßnahmen ergreifen, die die Wirkung der US-amerikanischen Sekundärsanktionen für europäische Unternehmen minimieren und wirtschaftliche Aktivitäten im erlaubten Rahmen absichern. Die Debatten rund um den Umgang mit dem iranischen Atomprogramm zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, auf eine einheitliche und handlungsfähige europäische Außenpolitik hinzuarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Erhalt des Nuklearabkommens ist aber kein Selbstzweck. Er entbindet Deutschland und Europa nicht davon, der iranischen Regionalpolitik kritisch entgegenzutreten. Ganz im Gegenteil: Die Entwicklungen in Syrien, allen voran die verheerende Kampagne des Assad-Regimes in Ost-Ghouta und die starken Indizien für Giftgasangriffe des Regimes zeigen, dass Europa seine Verantwortung für Sicherheit und Menschenrechte in seiner Nachbarregion endlich deutlich wahrnehmen muss. Dazu gehören vor allem humanitäre Hilfe, um das unermessliche Leid in Syrien zu mindern, und die Dokumentation der unzähligen Kriegsverbrechen, um eine internationale Strafverfolgung sicherzustellen. Auch im Jemen trägt der Iran mit seiner Unterstützung der Houthi-Milizen zu einer weiteren Eskalation des durch die brutale Kriegsführung der saudischen Militärallianz geprägten Kriegs bei. Seine fortgesetzten Drohungen gegen Israel und seine Destabilisierungspolitik durch die Unterstützung von Milizen wie der Hesbollah können wir nicht hinnehmen. Die Bundesregierung muss daher gemeinsam mit ihren Partnern, auch in den USA, an Maßnahmen arbeiten, die die Verantwortlichen für diese Politik im Iran ins Visier nehmen. Wo der Iran mit seinem Raketenprogramm gegen Beschlüsse der Vereinten Nationen verstößt, ist eine klare Antwort der internationalen Gemeinschaft gefordert, an der auch Deutschland mitwirken muss. Ebenso muss die Bundesregierung Lieferung von Dual-Use-Gütern strenger prüfen, damit deutsche Technologie keinen Beitrag zur iranischen Rüstung liefern kann. Bei der aktuellen Überarbeitung der europäischen Dual-Use Verordnung ist eine starke Menschenrechtsklausel daher unverzichtbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Lage der Menschenrechte im Iran ist nach wie vor schlecht. Ohne eine klare Entwicklung hin zu Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Selbstbestimmung kann es keine Normalisierung der Beziehungen mit dem Iran geben. Dies gilt auch für die wirtschaftlichen Beziehungen. Die Bundesregierung muss dies gegenüber ihren iranischen GesprächspartnerInnen deutlich machen. Sie muss all diejenigen, die sich für Freiheitsrechte im Iran einsetzen, nach allen Kräften unterstützen. Dazu gehört auch die „public diplomacy“: Holocaustleugner, Vertreter des Unrechtssystems und Verantwortliche für Menschenrechtsvergehen dürfen durch Vertreter der Bundesregierung nicht aufgewertet und legitimiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Politik gegenüber dem Iran muss Teil einer konstruktiven Regionalpolitik sein. Der schwelende Konflikt zwischen Saudi-Arabien und dem Iran ist für einen Teil der regionalen Probleme verantwortlich. Deutschland muss in seiner Außenpolitik beide Staaten mit gleichem Maß messen. Dazu gehört es aber auch, Saudi-Arabien angesichts seiner Kriegsführung im Jemen und seiner langjährigen Unterstützung für die wahhabitische Ausprägung des Islams ebenso wenig mit Waffen zu beliefern wie den Iran. Es ist unverzichtbar, den Gesprächsfaden mit beiden Seiten aufrechtzuerhalten und zu stärken. Die Kooperation mit der privaten Wirtschaft, der wissenschaftliche Austausch und der zivilgesellschaftliche Dialog sind unverzichtbare Grundlagen für einen langfristigen Wandel. Deutschland kann eine Vermittlerrolle spielen und muss diese Verantwortung gemeinsam mit seinen Partnern annehmen. Die Sicherheit Israels und eine Zwei-Staaten-Regelung des Konflikts mit den Palästinensern gehören dabei zu den unverrückbaren Grundsätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Den Erhalt des Atomdeals mit dem Iran und einen konstruktiven Dialog mit den Partnern in den USA und Europa über ihre Sorgen angesichts des iranischen Raketenprogramms.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Im Falle eines Ausstiegs der USA aus dem Deal eine gemeinsame Initiative der anderen Signatarstaaten zur Erhaltung des Kontrollregimes im Iran.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Ein deutliches Signal der Europäischen Union und gezielte Sanktionen gegen iranische Militärberater und Elitesoldaten der Quds-Brigaden, die die Verbrechen des Assad-Regimes in Syrien unterstützen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Eine europäische Initiative zur Behebung der Krisen in der Region, die sowohl die verheerende iranische Regionalpolitik adressiert wie die aggressive Politik Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate im Jemen und sich als Vermittlerin anbietet, auch im Konflikt zwischen Qatar und den anderen Golfstaaten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Einen deutlichen Einsatz für Menschenrechte im Iran und ein klares Ansprechen von Verstößen statt Rabatten mit der vorgeschobenen Begründung des Atomdeals oder möglicher wirtschaftlicher Interessen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Ein weiterhin klares Bekenntnis zur Sicherheit Israels gegenüber den Drohungen und Destabilisierungsbemühungen des Iran.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung der Dringlichkeit:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch den Giftgaseinsatz in Douma in der vergangenen Woche spitzt sich die Konfrontation der direkt oder indirekt am Syrienkrieg beteiligten Staaten weiter zu. Das birgt die akute Gefahr, dass auch die Spannungen zwischen den USA und Iran steigen, was die Trump-Administration zu einem schnelleren Bruch des – eigentlich inhaltlich unabhängigen – Atomabkommens verleiten könnte. Deswegen ist es dringend geboten, dass wir eine klare Position sowohl zur iranischen Syrienpolitik als auch zum Atomabkommen verabschieden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 11 Apr 2018 21:24:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-01: Kinderrechte im Grundgesetz stärken</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr18/motion/559</link>
                        <author>Katja Dörner</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1lr18/motion/559</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Zwar sind sie Träger der in unserem Grundgesetz verbürgten Grundrechte. Aber an keiner Stelle unseres Grundgesetzes spiegelt sich wider, dass Kinder mit Blick auf Schutz, auf Förderung und auf ihre Beteiligung an allen sie betreffenden Angelegenheiten eigene, von denen der Erwachsenen zu unterscheidende und unabhängige Rechte haben. Deshalb ist es überfällig, die Kinderrechte im Grundgesetz zu stärken und dort ausdrücklich zu benennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die Grünen setzen sich schon lange für die Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz ein. 2012 waren wir die erste Fraktion im Deutschen Bundestag überhaupt, die hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. In den Sondierungen für eine Jamaika-Koalition wurde vereinbart, die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz aufzunehmen. Wir unterstützen daher das Vorhaben der Koalition von Union und SPD, ein Kindergrundrecht zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 1992 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, seit dem stagniert jedoch deren Umsetzung. In Rechtsprechung und Verwaltung, im Bereich der Beteiligungsrechte oder bei der Bekämpfung der Kinderarmut werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen nur unzureichend berücksichtigt. Ihre Einhaltung ist meist vom Wohlwollen Erwachsener abhängig. Dabei halten sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch die Grundrechtecharta eindeutig fest, dass die Interessen von Kindern vorrangig zu berücksichtigen sind. Unser Grundgesetz hinkt mit Blick auf die Rechte von Kindern auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinterher, welches Kinder längst als Träger subjektiver Rechte und Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit benannt hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes untersucht die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in regelmäßigen Abständen. Er hat Deutschland wiederholt nahegelegt zu prüfen, ob die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz nicht eine gute Möglichkeit wäre, die Konvention besser umzusetzen. Das ist als deutliche Kritik zu verstehen. Vertragsstaat zu sein heißt nicht, ein vages Versprechen abzugeben. Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention wurde eine völkerrechtlich bindende Verpflichtung für Staat und Gesellschaft eingegangen, nach der das Wohlergehen von Kindern zur Kernaufgabe gehört.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist daher überfällig, dass das Grundgesetz eine starke Subjektstellung von Kindern befördert, ihre Rechte benennt, den Vorrang des Kindeswohls festschreibt und damit Reformen hin zu einer stärkeren Kindeswohlorientierung befördert. Grundlage hierfür muss die UN-Kinderrechtskonvention und deren Artikel 3 sein, der festlegt, dass „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kinder ein Gesichtspunkt [ist], der vorrangig zu berücksichtigen ist“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Da die Koalition von Union und SPD im Bundestag nicht über eine die Verfassung ändernde Mehrheit verfügt und es auch im Bundesrat auf die Unterstützung durch von Grünen regierte bzw. mitregierte Länder ankommen wird, werden wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>aktiv auf Union und SPD zugehen, um bei der Formulierung des Kindergrundrechts sicher zu stellen, dass diese die in der UNKinderrechtskonvention verbürgten Rechte umfasst</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>sicherstellen, dass die zivilgesellschaftlichen Akteure, die die Umsetzung der UNKinderrechtskonvention seit deren Ratifizierung begleiten, eng in den Prozess der Grundgesetzänderung eingebunden sind und ihre Expertise einspeisen können</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>uns weiterhin dafür engagieren, die Kinderrechte in Deutschland bekannt zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass sie den Kindern in Kindertagesstätten, in Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe vermittelt werden.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 03 Apr 2018 13:19:11 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F-01: Geschäftsordnung des Parteirats</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr18/motion/558</link>
                        <author>Bundesvorstand - Parteirat (beschlossen am: 29.03.2018)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1lr18/motion/558</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Parteirat berät den Bundesvorstand, koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen, Regierungsmitgliedern und den Landesverbänden zwischen den Sitzungen des Länderrates und plant gemeinsame politische Initiativen. Zur Ausführung seiner Aufgaben kann der Parteirat Beschlüsse fassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Parteirat wird vom Bundesvorstand unter Angabe der Tagesordnung in der Regel fünf Tage vor der Sitzung einberufen. Anträge aus den Reihen des Parteirates zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten sind dem/der Politischen Geschäftsführer*in spätestens sechs Tage vor der Sitzung mitzuteilen. In Eilfällen kann diese Frist unterschritten werden. Zu einer außerordentlichen Sitzung tritt der Parteirat zusammen, wenn ein Fünftel seiner Mitglieder oder der Bundesvorstand dies verlangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Parteivorsitzenden leiten im Regelfall die Sitzungen. Die Parteiöffentlichkeit kann von den Sitzungen ausgeschlossen werden. Der Parteirat kann Gäste einladen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Es gilt eine generelle Redezeitbegrenzung von drei Minuten. Antragsentwürfe werden in der Regel 48 Stunden vor Sitzungsbeginn verschickt und Änderungsvorschläge bis zu Sitzungsbeginn schriftlich eingereicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Beschlüsse fasst der Parteirat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern nicht die Satzung des Bundesverbandes anderes vorschreibt. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Beschlüsse des Parteirates werden protokolliert (Bundesgeschäftsstelle). Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn zwei Wochen nach Verschickung kein Mitglied des Parteirates widersprochen hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Der Parteirat kann Arbeitsgruppen einrichten. Sie sind mit einem bestimmten Auftrag für einen bestimmten Zeitraum zu benennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Im übrigen gilt die Geschäftsordnung der Bundesdelegiertenkonferenz entsprechend.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Lt. § 16 (4) der Bundessatzung bedarf die Geschäftsordnung des Parteirats der Bestätigung durch den Länderrat</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 27 Mar 2018 10:06:07 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>E-01: Wahl der Delegierten zum Rat der EGP</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr18/motion/557</link>
                        <author>Bundesvorstand (beschlossen am: 26.03.2018)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1lr18/motion/557</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zum Rat (Council) der Europäischen Grünen Partei (EGP) hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt sechs Delegiertenplätze zu besetzen. Wir schlagen dem Länderrat vor, folgende Delegierte und Stellvertreter*innen zu wählen. Die Vorschläge wurden jeweils aus den entsprechenden Gremien und Organen nominiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwei Delegierte des Bundesvorstands:</strong><br>
Annalena Baerbock und Jamila Schäfer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Vier Ersatzdelegierte des Bundesvorstands:</strong><br>
Gesine Agena, Robert Habeck, Michael Kellner und Benedikt Mayer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine Delegierte der BAG Europa:</strong><br>
Sibylle Steffan</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Drei Ersatzdelegierte der BAG Europa:</strong><br>
Jochen Detscher, Friederike Graebert und Christian Beck</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine Delegierte der Grünen Jugend:</strong><br>
Anna Peters</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwei Ersatzdelegierte Grüne Jugend:</strong><br>
Vera Pohl und Julius Rupprecht</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine Delegierte der deutschen Gruppe im Europaparlament:</strong><br>
Terry Reintke</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwei Ersatzdelegierte der deutschen Gruppe im Europaparlament:</strong><br>
Reinhard Bütikofer und Sven Giegold</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine Delegierten der Bundestagsfraktion:</strong><br>
Franziska Brantner</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Vier Ersatzdelegierte der Bundestagsfraktion:</strong><br>
Agnieszka Brugger, Katja Keul, Frithjof Schmidt und Wolfgang Strengmann-Kuhn</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 27 Mar 2018 10:00:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GB-01: Ordnung für Onlinebeteiligung</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr18/motion/556</link>
                        <author>Bundesvorstand (beschlossen am: 19.03.2018)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1lr18/motion/556</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist eine Partei, deren Entscheidungsprozesse durch repräsentative Gremien gestaltet und abgeschlossen werden. Beteiligung gehört seit jeher zum grünen Selbstverständnis von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Jedem Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll es möglich sein, sich aktiv an den innerparteilichen Prozessen zu beteiligen und mitzubestimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Partizipation und Repräsentation gehören in einer modernen grünen Partei zusammen gedacht. Mit dieser Ordnung beschreiben wir Verfahren und Abläufe von Onlinebeteiligung in der grünen Partei und beschreiben, wo es notwendig erscheint, Rechte und Pflichten der Beteiligten. Dabei gilt der Grundsatz, dass Onlinebeteiligung nicht die bisherigen Verfahren ersetzen, sondern ergänzen soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einer Erprobungsphase bis Ende 2019 soll das Mitgliederbegehren im Rahmen der Erarbeitung des neuen Grundsatzprogramms eingesetzt werden, um dem Bundesvorstand inhaltliche thematische Impulse für die Entwurfserarbeitung geben zu können, die online durch alle Mitglieder kommentiert werden können. Im Rahmen der Erprobung werden wir auch untersuchen, inwieweit es Unterschiede bei der Nutzung dieser Beteiligungsmöglichkeiten zwischen den Geschlechtern gibt, und prüfen, welche Gründe dafür vorhanden sind, um das Ziel einer geschlechtergerechten Nutzung zu erreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Instrumente</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 1 Mitgliederbegehren</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist berechtigt, ein Mitgliederbegehren einzuleiten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Einleitung wie auch die Teilnahme erfolgen über die dafür vorgesehene Onlineplattform im Grünen Netz.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Mit dem Mitgliederbegehren können 50 Mitglieder den Bundesvorstand auffordern, sich mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen und das Ergebnis innerhalb von sechs Wochen auf der Onlineplattform zu veröffentlichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Mitgliederbegehren auf Bundesebene können in Beteiligungsgrün von jedem Mitglied gestartet werden. Ein Begehren steht in der ersten Phase 21 Tage zur Kommentierung für alle Mitglieder zur Verfügung. Es können auch Vorschläge für Textänderungen gemacht werden. Nach Ablauf der ersten Phase soll das Begehren unter Berücksichtigung der Vorschläge überarbeitet werden. Danach schließt sich eine zweite Phase an, in der innerhalb von 21 Tagen für das geänderte Begehren Unterstützung gesammelt werden muss. Dabei muss eine Mindestzahl von 50 Unterstützer*innen gesammelt werden. Es können mehr Unterstützer*innen gesammelt werden. Dabei soll das Geschlechterverhältnis der Unterstützer*innen beim jeweiligen Begehren angezeigt werden. Wird die erforderliche Unterstützung nicht erreicht, werden Begehren als gescheitert gewertet und in der Onlineplattform entsprechend gekennzeichnet. Eine Antwort des Bundesvorstandes ist dann nicht erforderlich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Bundesarbeitsgemeinschaften können Mitgliederbegehren einleiten, wie auch die Möglichkeit eröffnen, dass Mitgliederbegehren an die Bundesarbeitsgemeinschaft gerichtet werden können.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die Gliederungen können für ihre Gliederungsebene ein Mitgliederbegehren einführen. Die Quoren sollen in angemessener Form die Mitgliederzahl berücksichtigen und werden in der Onlineplattform hinterlegt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Gegenstand des Mitgliederbegehrens können alle die jeweilige Gliederung betreffenden organisatorischen und politischen Sachverhalte sein. Das Thema ist als offene Frage zu formulieren und kann begründet werden. Ausgeschlossen sind Sachverhalte, die Persönlichkeitsrechte verletzen. Darüber befinden im Streitfall die Vertrauenspersonen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Weiterhin kann ein Mitgliederbegehren die folgenden Punkte zum Inhalt haben:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Durchführung einer Mitgliederbefragung (§ 2 dieser Ordnung)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Einleitung einer Urabstimmungsinitiative (§ 25 Nr. 2 Alt. 1 der Bundessatzung sowie Urabstimmungsordnung)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Einberufung einer außerordentlichen Bundesversammlung (§ 12 Nr. 6 der Bundessatzung)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gelten entsprechend die weiterführenden Regelungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 2 Mitgliederbefragung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Mitgliederbefragung dient der frühzeitigen Einbeziehung der Parteimitglieder in die Willensbildung der Bundespartei zu relevanten Themen und zur programmatischen Weiterentwicklung. Die Ergebnisse der Umfragen sind keine bindenden Beschlüsse, sondern Teil einer diskursiven Willensbildung innerhalb der Partei.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Der Bundesverband führt in der Regel einmal im Jahr eine Mitgliederbefragung zu einem inhaltlichen Schwerpunktthema durch.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Eine Mitgliederbefragung findet auch auf Begehren von zwei von Hundert der Mitglieder statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Inhalt einer durch Mitgliederbegehren initiierten Mitgliederbefragung ist eine umfangreiche Befragung zu dem durch das Begehren bestimmte Schwerpunktthema. Daneben können weitere Fragen beispielsweise zur allgemeinen politischen Situation, zur Partei oder demografische Fragen gestellt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>In enger Rücksprache mit den Initiator*innen erarbeitet der Bundesvorstand in den ersten 30 Tagen unter Berücksichtigung der Formulierung und Begründung des Begehrens einen Vorschlag für die Befragung. Über den Vorschlag soll Einvernehmen zwischen Vorstand und Initiator*innen erreicht werden. Die Vertrauenspersonen (§ 7) moderieren bei Bedarf den Prozess.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die Teilnahme bei der Mitgliederbefragung erfolgt über eine Onlineplattform, die an das Grüne Netz angebunden ist. Die Identifizierung erfolgt über die grünen Netzdaten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Die Einladung zur Mitgliederbefragung erfolgt per E-Mail an eine in der Mitgliederverwaltung hinterlegte E-Mail-Adresse.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Die über E-Mail nicht erreichbaren Mitglieder sollen in geeigneter Weise informiert werden. Auf Anzeige ist eine schriftliche Beantwortung der Befragung zu ermöglichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Der Bundesvorstand informiert die Mitglieder in Form einer Zusammenfassung über das Ergebnis der Mitgliederbefragung. Dies hat bis spätestens zum Ende des der Umfrage folgenden Jahresquartals zu erfolgen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li>Ein einmal begehrter Sachverhalt kann erst nach Ablauf von zwei Jahren erneut Gegenstand einer Mitgliederbefragung sein. Mit Zustimmung des Vorstands kann davon abgewichen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 3 Vertrauenspersonen für Beteiligung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Ein Parteitag wählt zwei Vertrauenspersonen für Beteiligung für die Dauer von zwei Jahren. Das Vorschlagsrecht für eine der beiden Vertrauenspersonen liegt beim BAG-Sprecher*innenrat, für die andere Vertrauensperson beim Bundesvorstand</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>In Streitfällen über Fragen der Beteiligung von Mitgliedern sind die Vertrauenspersonen vor einer Anrufung des Schiedsgerichts einzubeziehen. Sie sollen zwischen den Parteien mit dem Ziel der Beilegung des Streits moderieren. In Streitfällen bei der Mitgliederbefragung können von den beiden Parteien jeweils eine weitere Vertrauensperson benannt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 4 Weitere Regelungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Das Frauenstatut ist anzuwenden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Bei der Entwicklung und Durchführung von Beteiligungsformaten sind die spezifischen Interessen von Minderheiten auf Anzeige anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Bei den Beteiligungsanwendungen werden nur so viele personenbezogene Daten gesammelt, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Eine Offlinebeteiligung soll ermöglicht werden.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 23 Mar 2018 08:36:58 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GA-01: „Neue Zeiten. Neue Antworten“ Der Weg zum neuen Grundsatzprogramm </title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr18/motion/554</link>
                        <author>Bundesvorstand (beschlossen am: 14.03.2018)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1lr18/motion/554</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Jahr 2020 wird unsere Partei 40 Jahre alt. Unser aktuelles Grundsatzprogramm wird dann fast 20 Jahre alt sein. In dieser Zeit hat sich die Welt gedreht, wohl nicht nur gefühlt immer schneller. Die politische Landschaft hat sich gewandelt. Es wird Zeit, ein neues Kapitel Grün aufzuschlagen. Neue Fragen stellen sich, neue Technologien prägen unser Leben. Zeit, ein neues Grundsatzprogramm zu schreiben, um zu zeigen, wie wir in den neuen Zeiten gestalten wollen. Dabei geht es um neue Themen, aber auch um solche, die wir seit unserer Gründung beackern. Sie erlangen eine immer größere Dringlichkeit, weshalb wir gemeinsam mit Bündnispartnern in der Gesellschaft mehr Durchschlagskraft entfalten wollen. Mit dem Startkonvent beginnt ein spannender Prozess, der davon lebt, dass möglichst viele mitmachen und ihre Ideen einbringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsam Grün voranbringen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit der Debatte über unsere Grundsätze wollen wir die Menschen ansprechen, die Zukunft gestalten wollen – ob nun selbst grünes Mitglied, Unterstützer*in, kritische Begleiter*in oder Bürger*in jenseits parteipolitischer Pfade. Ob in Kommunen und Bundesländern, oder in Europa und darüber hinaus. Wir wollen die Programmarbeit leben, und zwar vor Ort, bei den Menschen, und sie eben nicht im Hinterzimmer verstecken. Dazu setzen wir auf den direkten Austausch – analog wie digital. Der Prozess ist transparent und einbindend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für einen erfolgreichen Prozess zum Grundsatzprogramm setzen wir auf den engen Austausch mit unseren Bündnispartnern. Es ist uns gelungen, die Bündnisse mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden, den Bürgerrechtsbewegungen, den Kirchen, den Akteuren, die sich für eine gerechte Globalisierung einsetzen, den vielen Bäuer*innen, die sich für eine andere Landwirtschaft einsetzen, und dem Handwerk zu stärken. Gleichzeitig pflegen wir einen engen Austausch mit den Gewerkschaften und Wirtschaftsvertreter*innen, die sich schon lange nicht mehr einzelnen Parteien zuordnen. Das zeigt, traditionelle parteipolitische Bindungen sind in der Gesellschaft in Bewegung geraten. Hier bieten wir uns als verantwortungsvoller Partner für die sozial-ökologische Modernisierung des Landes an. Wer bei uns mitmachen will, ist willkommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für eine lebhafte Debatte, welche die Zukunft in den Blick nimmt, brauchen wir unsere BAGen und LAGen als Labore neuer politischer Projekte. Wir brauchen unsere „Kommunalos“, die vor Ort Ideen und Konzepte ganz konkret in lokale Praxis umsetzen. Wir brauchen gut aufgestellte Landes- und Kreisverbände, die Debatten vor Ort führen. Wir brauchen die Grüne Jugend, um Angebote zu machen für die vielen jungen Leute, die Grün unterstützen und an eine bessere Zukunft glauben. Wir brauchen alle unsere Mitglieder, auch diejenigen, die es nicht schaffen, an Gremiensitzungen teilzunehmen, sich aber einbringen wollen für eine lebendige grüne Partei. Wir brauchen unsere Abgeordneten aus den Kreistagen, aus den Landtagen, aus dem Bundestag und Europaparlament, damit sie ihre Ideen und Erfahrungen einbringen. Wir brauchen unsere Bürgermeister*innen und Regierungsmitglieder, damit sie ihre Erfahrungen aus der Exekutive einbringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unter dem Motto „Neue Zeiten. Neue Antworten“ stellen wir den Landes- und Kreisverbänden Materialien und Konzepte zur Verfügung für spannende Debatten- und Programmveranstaltungen. Außerdem bieten wir gezielt Denkwerkstätten mit der Zivilgesellschaft und anderen öffentlichen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur zu den einzelnen Themenbereichen an, die umfassend vorbereitet werden. Mit diesem Blick von außen wollen wir unsere Fragestellung schärfen, Ideen jenseits der ausgetretenen Pfade erarbeiten und neue Lösungswege finden. Um Mitglieder einzubinden, die nicht an Veranstaltungen oder Gremiensitzungen teilnehmen können, werden wir neue Instrumente einsetzen und auf ihre Tauglichkeit hin gemeinsam mit Euch testen. Mit dem mittlerweile bewährten Instrument der Mitgliederbefragung durch den Grünen Monitor, dem neuen Instrument des Mitgliederbegehrens und der Fortentwicklung von Antragsgrün zu Beteiligungsgrün werden wir noch einfacher die direkte Beteiligung ermöglichen. Eine neue Beteiligungsordnung regelt die Verfahren und Abläufe. Der Bundesverband startet, begleitet und unterstützt diese Prozesse. Aber sie werden nur erfolgreich sein, wenn sie in der Breite der Partei genutzt werden. Deshalb setzen wir auf die Landes- und Kreisverbände, wenn es darum geht, die neuen Beteiligungsmöglichkeiten auch einzuführen und zu nutzen. Zusammen beschreiten wir neue Wege und evaluieren nach einer gewissen Zeit gemeinsam, welche davon zum Ziel führen. So können wir neben der programmatischen Arbeit auch unsere Organisation weiterentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Programmprozess</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Startkonvent am 13. und 14. April 2018 ist nur der Anfang einer großen Debatte in der Partei und mit der Gesellschaft. Im Frühjahr 2020 werden wir dann bei einer BDK gemeinsam unser neues Grundsatzprogramm beschließen. Starten wollen wir die Debatte entlang der folgenden sechs Themenbereiche:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Der Mensch in der vom Mensch gemachten Umwelt: </strong>Neue Fragen der Ökologie</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Der Mensch als Kapital oder das Kapital für die Menschen: </strong>Neue Fragen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong>Der Mensch und die Maschine oder der Mensch als Maschine: </strong>Neue Fragen in der Digitalisierung</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><strong>Der Mensch und das Leben:</strong> Neue Fragen in der Wissensgesellschaft und Bioethik</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><strong>Der Mensch in einer Welt in Unordnung:</strong> Neue Fragen für Europa, die Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><strong>Der Mensch und der Mensch und der Mensch: </strong>Neue Fragen einer vielfältigen Gesellschaft</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bis Ende 2018 wollen wir in allen Ecken der Partei und mit möglichst vielen Menschen außerhalb unserer Partei zu diesen Fragen diskutieren. Dafür werden wir innovative Wege nutzen, damit auch die Meinung von Menschen, die normalerweise nicht mit uns Grünen in Kontakt kommen, in den Prozess einfließen. Auch deren Meinung und Perspektive interessiert uns und soll unseren Debattenprozess bereichern. Dafür werden wir neue Instrumente der Bürgerbeteiligung nutzen. Außerdem wollen wir gemeinsam mit der Grünen Jugend zielgerichtet auf junge Leute zugehen. Dabei geht es uns vor allem darum, Menschen zuzuhören und in alle Ecken der Gesellschaft reinzuhören, um all die relevanten und wichtigen Fragen zu finden, denen sich grüne Politik heute stellen muss. Der Bundesvorstand und der Parteirat werden diese Impulse aus der Partei und der Gesellschaft aufnehmen, bündeln und durch eigene Beiträge die Debatte vorantreiben. In der ersten Jahreshälfte 2018 wird der Bundesvorstand außerdem eine Mitgliederbefragung durchführen, damit alle Mitglieder sich in die Debatte und die Schwerpunktsetzung einbringen können. Außerdem werden wir im Rahmen der BDK im November 2018 offene Debattenräume organisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine vom Bundesvorstand eingesetzte Schreibgruppe wird dann ab Herbst 2018 ihre Arbeit beginnen, um die verschiedenen Impulse, Fragen und Anregungen aufzugreifen, und daraus bis zum Frühjahr 2019 einen ersten Entwurf für das Grundsatzprogramm formulieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einer zweiten Diskussionsphase zwischen Frühjahr und Herbst 2019 werden wir den dann vorliegenden Entwurf der Schreibgruppe innerhalb der Partei auf all ihren Ebenen diskutieren und uns dazu auch aktiv Rückmeldungen aus möglichst vielen Bereichen unserer Gesellschaft holen. Auch in dieser Phase werden Mitgliederbefragungen zu den Inhalten des Entwurfs und die Möglichkeit zu Mitgliederbegehren Teil der Debatte sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Herbst 2019 wird der Bundesvorstand den Entwurf der Schreibgruppe unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse überarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diesen zweiten Programmentwurf wird der Bundesvorstand dann Ende 2019 als Leitantrag zu einer Grundsatzprogramm-BDK im ersten Quartal 2020 vorlegen. Im gewohnten Verfahren können dazu dann Änderungsanträge gestellt werden. Der Schlusspunkt des Prozesses wird unser gemeinsamer Beschluss eines neuen Grundsatzprogramms auf der BDK im ersten Quartal 2020 sein, pünktlich zum 40. Geburtstag unserer Partei, und bereit für neue Antworten in neuen Zeiten.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 14 Mar 2018 14:39:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>T-01: Tagesordnung</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/1lr18/Tagesordnung-46917</link>
                        <author>Bundesvorstand (beschlossen am: 12.03.2018)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/1lr18/Tagesordnung-46917</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>TOP 1 Tagesordnung - Formalia<br>
- GO Parteirat</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>TOP 2 Grundsatzprogramm<br>
- Antrag: Ablauf Grundsatzprogrammprozess<br>
- Antrag: Beteiligungsordnung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>TOP 3 Beschluss EGP-Delegierte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>TOP 4 Verschiedenes</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 13 Mar 2018 09:21:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>