An Polen muss klar und deutlich die Erwartung formuliert werden, sich an geltendes europäisches Recht zu halten – insbesondere, wenn es um die Einhaltung von Menschenrechten geht. Das gilt für die willkürlichen Inhaftierungen von aus der Ukraine fliehenden BPoC, aber auch für die nach wie vor im Grenzgebiet zu Belarus feststeckenden Geflüchteten, die mit illegalen brutalen Push-backs Richtung Belarus ihre Rechte verweigert werden. Diese Schutzsuchenden sind genauso auf der Flucht wie die Menschen aus der Ukraine. Sie sind nicht unsere Feinde, sie sind auch keine Gefahr für die Stabilität in der EU, sie sind keine Waffe und sie werden auch unsere Aufnahmekapazitäten nicht sprengen.
Dringlichkeitsantrag: | Für Frieden in der Ukraine: Putins Angriffskrieg entgegentreten |
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Antragsteller*in: | BAG Migration & Flucht (dort beschlossen am: 29.04.2022) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 29.04.2022, 21:10 |
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Martina Neubauer: