Veranstaltung: | 2. Bundesfrauenrat 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | Tagesordnung * Formalia |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundesfrauenrat |
Beschlossen am: | 18.10.2019 |
Eingereicht: | 22.10.2019, 15:39 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Geschäftsordnung des Bundesfrauenrates
Beschlusstext
Geschäftsordnung Bundesfrauenrat vom 27.10.2007
1. Der Frauenrat trifft sich in der Regel mindestens zweimal jährlich. Er wird vom
Bundesvorstand mit einer Ladungsfrist von drei Wochen einberufen. Zu weiteren Sitzungen mit
einer verkürzten Ladungsfrist von zwei Wochen tritt der Frauenrat zusammen, wenn ein Fünftel
der Delegierten oder der Bundesvorstand es verlangen.
2. Der Frauenrat wählt das Präsidium. Das Präsidium besteht aus der Frauenpolitischen
Sprecherin des Bundesvorstandes und vier weiteren zu wählenden Mitgliedern. Dem Präsidium
gehört die Bundesfrauenreferentin mit beratender Stimme an.
Das Präsidium leitet die Sitzungen und schlägt die Tagesordnung vor. Es wird für zwei Jahre
gewählt. Das Präsidium ist zusammen mit der Bundesfrauenreferentin verantwortlich für die
Weitergabe von Informationen zwischen Präsidium und allen Delegierten.
Verantwortlich für die politische Vorbereitung des Frauenrates ist das Präsidium in
Abstimmung mit dem Bundesvorstand, für die organisatorische Vor- und Nachbereitung die
Bundesgeschäftsstelle.
3. (1) Alle Anträge und Resolutionen sind schriftlich in der Regel, mindestens vierzehn Tage
vor der Sitzung beim Präsidium einzureichen. Spätestens sieben Tage vor dem Frauenrat
sollten die Anträge an die Delegierten verschickt werden. Die Anträge werden nach Prüfung
der Formalia, umgehend online veröffentlicht. Antragsberechtigt sind die Delegierten des
Frauenrates sowie der Bundesvorstand.
(2) Bei Initiativanträgen kann in dringenden Fällen diese Frist auf Antrag von mindestens
fünf Delegierten des Frauenrates unterschritten werden. Eine derartige Dringlichkeit liegt
nur dann vor, wenn das Ereignis auf das sich der Dringlichkeitsantrag bezieht, nach
Antragsschluss eingetreten ist. Alle Initiativanträge müssen spätestens zu Beginn des
Frauenrates dem Präsidium vorliegen.
(3) Änderungsanträge sind schriftlich, bzw. über das Antragstool 24 Std. vor Beginn der
Sitzung einzubringen. Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen.
(4) Geschäftsordnungsanträge sind sofort zu behandeln.
4. Der Frauenrat kann aus seiner Mitte Arbeitsgruppen einrichten. Sie sind mit einem
konkreten Auftrag für einen bestimmten Zeitraum zu benennen.
5. Das Beschlussprotokoll wird von der Bundesgeschäftsstelle erstellt. Das Protokoll gilt
als genehmigt, wenn vier Wochen nach Verschickung kein Widerspruch erfolgt.
6. Im übrigen gilt die Geschäftsordnung der Bundesdelegiertenkonferenz entsprechend.
7. Damit alle Mitglieder ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen können, müssen alle
Versammlungsorte behindertengerecht barrierefrei sein, das heißt, auch das Podium muss für
alle stufenlos erreichbar sein. Auf vorhergehenden schriftlichen Antrag ist Gehörlosen bei
Bedarf ein Gebärdendolmetscher zu stellen und blinden oder sehbehinderten Menschen ist eine
gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
8. Für alle Veranstaltungen des Bundesfrauenrates wird eine Kinderbetreuung angeboten –
hierauf wird in der Einladung hingewiesen. Es ist eine rechtzeitige Anmeldung bei der
Bundesfrauenreferentin notwendig.
Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft