Antrag: | Änderung der Geschäftsordnung des Bundesfrauenrates |
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Antragsteller*in: | Präsidium Bundesfrauenrat (dort beschlossen am: 20.09.2019) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 24.09.2019, 13:15 |
G-01-007: Änderung der Geschäftsordnung des Bundesfrauenrates
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 6 bis 9:
2. Der Frauenrat wählt das Präsidium. Das Präsidium besteht aus der für Frauenpolitik zuständigen VertreterinFrauenpolitischen Sprecherin des Bundesvorstandes und vier weiteren zu wählenden Mitgliedern. Dem Präsidium gehört die Bundesfrauenreferentin mit beratender Stimme an.
Von Zeile 6 bis 9:
2. Der Frauenrat wählt das Präsidium. Das Präsidium besteht aus der für Frauenpolitik zuständigen VertreterinFrauenpolitischen Sprecherin des Bundesvorstandes und vier weiteren zu wählenden Mitgliedern. Dem Präsidium gehört die Bundesfrauenreferentin mit beratender Stimme an.
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