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            <title>2. Bundesfrauenrat 2023: Alles</title>
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                <title>2. Bundesfrauenrat 2023: Alles</title>
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                        <title>FF-01: Beschluss des Bundesfrauenrats zur Frauenhausfinanzierung</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/2bfr23/beschlussentwurf-des-bundesfrauenrats-zur-frauenhau-48361</link>
                        <author>Bundesfrauenrat (dort beschlossen am: 15.09.2023)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gewalt gegen Frauen ist Alltag in Deutschland: Jede Stunde erleben 13 Frauen Gewalt in ihrer Partnerschaft. Jeden Tag versucht ein Mann seine (Ex-)Partnerin umzubringen. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner ermordet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die seit Jahren hohen, sogar steigenden Zahlen zeigen, dass es in Deutschland ein massives strukturelles Problem von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen gibt. Dennoch ist das Hilfesystem für Gewaltbetroffene chronisch unterfinanziert: Viele schutzsuchende Frauen, häufig mit Kindern, finden keine bedarfsgerechte Unterkunft und Unterstützung. So steht bisher bundesweit nur ein Drittel der benötigten Frauenhausplätze zur Verfügung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass jede Frau ein Leben frei von Gewalt führen kann. Konkret heißt das, dass die Umsetzung der Istanbulkonvention ein zentrales Anliegen unserer feministischen Politik ist. Dem strukturellen Problem der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen muss mit verpflichtenden Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen entgegengetreten werden, denn Gewaltschutz ist kein „Nice-to-Have“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es war daher ein wichtiger Erfolg der bündnisgrünen Verhandler*innen erstmals die Einrichtung eines bundeseinheitlichen Rechtsrahmens sowie einer Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung des Schutz- und Hilfesystems im Sinne der Istanbulkonvention im Koalitionsvertrag zu verankern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die grüne Familienministerin hat in ihrem Haus das Thema Gewaltschutz als Priorität für die Legislatur gesetzt. So konnten gemeinsam mit den grünen Verantwortungsträger*innen in Bund und Ländern bereits wichtige Schritte zur Umsetzung der Istanbulkonvention gegangen werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die von der Vorgängerregierung eingelegten Vorbehalte gegen Art. 59 IK, der besonders Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus schützt, sowie gegen Art. 44 werden von der Ampel-Koalition nicht weitergetragen. Damit gilt die Istanbulkonvention in Deutschland endlich ohne Wenn und Aber. Das Innenministerium muss die Gesetzeslage jedoch auch noch anpassen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das BMFSFJ (Grüne) hat eine staatliche Koordinierungsstelle eingerichtet, die nun eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickelt, bei welcher Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen im Mittelpunkt stehen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im Deutschen Institut für Menschenrechte ist eine unabhängige Berichterstattungsstelle eingesetzt, die den Prozess der Umsetzung der Istanbulkonvention stetig überwacht und begleitet.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das bis 2024 laufende Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ wurde vom BMFSFJ in vollständig gesichert und wurde in der Praktikabilität verbessert. Über 2024 hinaus muss dies weiterentwickelt werden. Das ist das erklärte Ziel der grünen Familienministerin.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Familienministerin ist mit dem Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mitten im intensiven Prozess zur bundeseinheitlichen Regelung der Frauenhausfinanzierung, in dem die effektivste und praktikabelste Lösung für das ambitionierte Projekt der Bundesbeteiligung unter Einbezug der Expertise von Ländern, Kommunen und Verbänden erarbeitet wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Halbzeit dieser Legislaturperiode gilt es nun, den bundesweiten Ausbau der Gewaltschutzinfrastruktur weiter voranzutreiben. Als Bundesfrauenrat ist es uns ein Kernanliegen, allen Betroffenen von Gewalt Schutz und Hilfe zu gewährleisten. Um unsere Verantwortungsträger*innen in Bund und Ländern bei der Umsetzung zu unterstützen, fordern wir daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ein möglichst rasches Voranschreiten und Abschluss der Prozesse um einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Frauenhausfinanzierung und Ausbau der Frauengewaltinfrastruktur (Beratungsstellen) mit einer erstmaligen Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung des Hilfesystems.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Den bedarfsgerechten Ausbau der Gewaltschutzinfrastruktur, insbesondere unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfe vulnerabler Gruppen wie etwa Frauen mit Behinderung, queere Menschen oder geflüchteter Frauen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die bessere rechtliche Absicherung des Gewaltschutzes im Umgangs- und Sorgerecht und eine Verbesserung der Regelung im Aufenthaltsrecht für gewaltbetroffene Migrantinnen und geflüchtete Frauen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die flächendeckende Bereitstellung von medizinischer Akutversorgung nach Vergewaltigung im Sinne der Istanbulkonvention, insbesondere die Behebung der Regelungslücken im Bereich der Finanzierung von Vertraulicher Spurensicherung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir begrüßen den Bericht des Europarlaments zur neuen Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt und insbesondere die verpflichtende Umsetzung der in der Istanbul-Konvention festgeschriebenen Standards für Schutzplätze und Beratungsstellen, Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Standards in den Verhandlungen zwischen Parlament und Rat zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Bundesfrauenrat von Bündnis ‘90/Die Grünen setzen wir uns schon lange und mit Vehemenz dafür ein, dass Gewaltschutz selbstverständlicher Bestandteil in einer Demokratie ist und darum als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen verankert wird. Dem strukturellen Problem geschlechtsspezifischer Gewalt muss endlich mit strukturellen politischen Antworten begegnet werden. Denn ein Leben ohne von Gewalt ist ein Menschenrecht!</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 19 Sep 2023 13:05:42 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>FF-01-058: Beschlussentwurf des Bundesfrauenrats zur Frauenhausfinanzierung</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/2bfr23/motion/2388/amendment/15963</link>
                        <author>Alexandra Geese (KV Bonn)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/2bfr23/motion/2388/amendment/15963</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_502_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 58 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wir begrüßen den Bericht des Europarlaments zur neuen Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt und insbesondere die verpflichtende Umsetzung der in der Istanbul-Konvention festgeschriebenen Standards für Schutzplätze und Beratungsstellen, Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Standards in den Verhandlungen zwischen Parlament und Rat zu unterstützen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Das Europaparlament fordert für die Richtline zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt die verpflichtende Umsetzung der (aktuell nicht verpflichtenden) Standards laut Istanbul-Konvention. Damit stünde die Bundesregierung gebenüber der EU in der Pflicht, die Schutzplätze erheblich zu erhöhen. DAs würde zu einer starken Verbesserung der Versorgungssituation führen. Die Bundesregierung kann und sollte in diese Forderung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Rat und Parlament unterstützen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 12 Sep 2023 15:38:37 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>T-01: Vorschlag zur Tagesordnung</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/2bfr23/vorschlag-zur-tagesordnung-55124</link>
                        <author>Präsidium des Bundesfrauenrates (dort beschlossen am: 22.08.2023)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/2bfr23/vorschlag-zur-tagesordnung-55124</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>18:00 Uhr Ankommen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>TO 18:30 Uhr Begrüßung und Formalia</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>EWP Europawahlprogramm Ricarda Lang, Bundesvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin und Claudia Schlenker, Bundesfrauenreferentin</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>FF Frauenhausfinanzierung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I Ein Jahr feministische Proteste im Iran. Wann kommt die Revolution?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BFK BFK Besuch</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>V Verschiedenes</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ende gegen 20:30 Uhr</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Möglichkeit des sozialen Abendprogramms am Tagungsort.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 05 Sep 2023 12:52:48 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>FF-01: Beschlussentwurf des Bundesfrauenrats zur Frauenhausfinanzierung</title>
                        <link>https://antraege.gruene.de/2bfr23/motion/2388</link>
                        <author>Präsidium des Bundesfrauenrats (dort beschlossen am: 01.09.2023)</author>
                        <guid>https://antraege.gruene.de/2bfr23/motion/2388</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gewalt gegen Frauen ist Alltag in Deutschland: Jede Stunde erleben 13 Frauen Gewalt in ihrer Partnerschaft. Jeden Tag versucht ein Mann seine (Ex-)Partnerin umzubringen. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner ermordet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die seit Jahren hohen, sogar steigenden Zahlen zeigen, dass es in Deutschland ein massives strukturelles Problem von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen gibt. Dennoch ist das Hilfesystem für Gewaltbetroffene chronisch unterfinanziert: Viele schutzsuchende Frauen, häufig mit Kindern, finden keine bedarfsgerechte Unterkunft und Unterstützung. So steht bisher bundesweit nur ein Drittel der benötigten Frauenhausplätze zur Verfügung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass jede Frau ein Leben frei von Gewalt führen kann. Konkret heißt das, dass die Umsetzung der Istanbulkonvention ein zentrales Anliegen unserer feministischen Politik ist. Dem strukturellen Problem der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen muss mit verpflichtenden Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen entgegengetreten werden, denn Gewaltschutz ist kein „Nice-to-Have“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es war daher ein wichtiger Erfolg der bündnisgrünen Verhandler*innen erstmals die Einrichtung eines bundeseinheitlichen Rechtsrahmens sowie einer Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung des Schutz- und Hilfesystems im Sinne der Istanbulkonvention im Koalitionsvertrag zu verankern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die grüne Familienministerin hat in ihrem Haus das Thema Gewaltschutz als Priorität für die Legislatur gesetzt. So konnten gemeinsam mit den grünen Verantwortungsträger*innen in Bund und Ländern bereits wichtige Schritte zur Umsetzung der Istanbulkonvention gegangen werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die von der Vorgängerregierung eingelegten Vorbehalte gegen Art. 59 IK, der besonders Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus schützt, sowie gegen Art. 44 werden von der Ampel-Koalition nicht weitergetragen. Damit gilt die Istanbulkonvention in Deutschland endlich ohne Wenn und Aber. Das Innenministerium muss die Gesetzeslage jedoch auch noch anpassen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das BMFSFJ (Grüne) hat eine staatliche Koordinierungsstelle eingerichtet, die nun eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickelt, bei welcher Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen im Mittelpunkt stehen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im Deutschen Institut für Menschenrechte ist eine unabhängige Berichterstattungsstelle eingesetzt, die den Prozess der Umsetzung der Istanbulkonvention stetig überwacht und begleitet.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das bis 2024 laufende Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ wurde vom BMFSFJ in vollständig gesichert und wurde in der Praktikabilität verbessert. Über 2024 hinaus muss dies weiterentwickelt werden. Das ist das erklärte Ziel der grünen Familienministerin.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Familienministerin ist mit dem Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mitten im intensiven Prozess zur bundeseinheitlichen Regelung der Frauenhausfinanzierung, in dem die effektivste und praktikabelste Lösung für das ambitionierte Projekt der Bundesbeteiligung unter Einbezug der Expertise von Ländern, Kommunen und Verbänden erarbeitet wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Halbzeit dieser Legislaturperiode gilt es nun, den bundesweiten Ausbau der Gewaltschutzinfrastruktur weiter voranzutreiben. Als Bundesfrauenrat ist es uns ein Kernanliegen, allen Betroffenen von Gewalt Schutz und Hilfe zu gewährleisten. Um unsere Verantwortungsträger*innen in Bund und Ländern bei der Umsetzung zu unterstützen, fordern wir daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ein möglichst rasches Voranschreiten und Abschluss der Prozesse um einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Frauenhausfinanzierung und Ausbau der Frauengewaltinfrastruktur (Beratungsstellen) mit einer erstmaligen Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung des Hilfesystems.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Den bedarfsgerechten Ausbau der Gewaltschutzinfrastruktur, insbesondere unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfe vulnerabler Gruppen wie etwa Frauen mit Behinderung, queere Menschen oder geflüchteter Frauen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die bessere rechtliche Absicherung des Gewaltschutzes im Umgangs- und Sorgerecht und eine Verbesserung der Regelung im Aufenthaltsrecht für gewaltbetroffene Migrantinnen und geflüchtete Frauen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die flächendeckende Bereitstellung von medizinischer Akutversorgung nach Vergewaltigung im Sinne der Istanbulkonvention, insbesondere die Behebung der Regelungslücken im Bereich der Finanzierung von Vertraulicher Spurensicherung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Bundesfrauenrat von Bündnis ‘90/Die Grünen setzen wir uns schon lange und mit Vehemenz dafür ein, dass Gewaltschutz selbstverständlicher Bestandteil in einer Demokratie ist und darum als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen verankert wird. Dem strukturellen Problem geschlechtsspezifischer Gewalt muss endlich mit strukturellen politischen Antworten begegnet werden. Denn ein Leben ohne von Gewalt ist ein Menschenrecht!</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 05 Sep 2023 10:43:59 +0200</pubDate>
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