Das Europaparlament fordert für die Richtline zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt die verpflichtende Umsetzung der (aktuell nicht verpflichtenden) Standards laut Istanbul-Konvention. Damit stünde die Bundesregierung gebenüber der EU in der Pflicht, die Schutzplätze erheblich zu erhöhen. DAs würde zu einer starken Verbesserung der Versorgungssituation führen. Die Bundesregierung kann und sollte in diese Forderung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Rat und Parlament unterstützen.
Antrag: | Beschlussentwurf des Bundesfrauenrats zur Frauenhausfinanzierung |
---|---|
Antragsteller*in: | Alexandra Geese (KV Bonn) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 12.09.2023, 15:38 |
Kommentare