Veranstaltung: | 2. Ordentlicher Diversitätsrat 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 11 Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Ami Lanzinger (KV Erding) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Die Bundesgeschäftsstelle erstellt ein Format mit grundsätzlichen Hinweisen zur Social Media Arbeit, in das die im Antrag genannten Punkte einfließen. Zusätzlich soll ein Leitfaden/Handreichung zu Diskriminierungssensibler Sprache unter Leitung des Vielfaltsreferates erstellt werden. |
Eingereicht: | 27.08.2022, 10:33 |
V-01: Grüne Social Media Accounts diskriminierungsfreier gestalten
Antragstext
Social Media ist ein stetig wachsendes, wichtiges Medium für Gesellschaft und Politik. Damit
dieses allerdings auch für alle zugänglich ist, braucht es Engagement vonseiten der
Creators. Die Maßnahmen für inklusiveren Content sind allerdings nicht selbsterklärend und
viele Accounts von Grünen Gruppierungen, Amts- und Mandatsträger*innen werden von Menschen
betreut, die noch keine umfangreiche Erfahrung haben oder schlicht nicht die Kapazität, sich
in Eigenrecherche darüber weiterzubilden.
Daher soll ein Leitfaden erstellt werden, der so vollständig wie möglich, Maßnahmen
aufzählt, wie GRÜNE Accounts barriere- und diskriminierungsfreier gestaltet werden können.
Dabei sollen auch Beispiele genannt werden für die gängigsten Plattformen, darunter YouTube,
Facebook, Twitter, Instagram, TikTok und Messengerdienste wie WhatsApp, Signal, Threema und
Telegram.
Im Leitfaden sollen auch bestehende Hinweise aus Handbüchern, Leitlinien und Guidelines der
Grünen zum Thema Barrierefreiheit, Inklusion und offene/bunte Gesellschaft, die sich auf
Online Content oder Sprache beziehen, eingearbeitet werden.
Unter anderem sollen folgende Kriterien im Leitfaden ausgeführt werden:
Texte gendern mit dem Gendersternchen *
Videos immer mit Untertitel, automatisch erzeugte Untertitel sollen korrigiert werden
Bilder immer mit Alt-Text oder, falls nicht verfügbar, Bildbeschreibung in der Caption
Auf Filter, die für hochsensible, epileptische usw. Personen nicht anschaubar sind,
verzichten oder vorher mit Triggerwarnung (TW) kennzeichnen
Schriftart ohne Serifen, farblich klar abgrenzend vom Hintergrund, mit genug Kontrast,
im Zweifel durch Pflaster/Banner/etc., für klare Lesbarkeit
Keine diskriminierenden, rassistischen, ableistischen, sexistischen oder
queerfeindlichen Begriffe nutzen, hierfür eine Übersicht an nicht zu verwendenden
Begriffen oder Formulierungen und deren Hintergründe zur Verfügung stellen. Die
Übersicht soll dabei vor allem aktuell noch oft verwendete Wörter enthalten und
Alternativen nennen. Sie ist so vollständig wie möglich zu erstellen.
Klare Triggerwarnungen (TW) vor Inhalten mit Transfeindlichkeit, sexualisierter
Gewalt, Rassismus, Wunden usw. mit einer Übersicht, für welche Inhalte TWs notwendig
sind
Klarer Umgang mit Hatespeech in Kommentarspalten, z. B. durch Moderation und community
guidelines
Zugänge sollen möglichst von allen Geräten, egal ob mobil oder PC, aus nutzbar sind
Posts zu Aktion / Aktionstagen, die Sichtbarkeit für marginalisierte Personen schaffen
sollen, z. B. Autism Awareness Day, Trans Day of Visibility etc., müssen mit Einbezug
von Betroffenen erstellt werden. Ist das nicht möglich, können Inhalte von betroffenen
Personen geteilt werden, statt eigen verfasster Posts
Einzelpersonen, wie Amts- und Mandatsträger*innen, sollen Pronomen im Account, wenn
möglich (u. a. bei Instagram), ansonsten in das Profil (Bio) schreiben
Der Leitfaden soll ausgearbeitet werden vom Vielfaltsreferat der
Bundesgeschäftsstelle, mit Einbeziehung von im Bereich Aufklärung aktiven Creators.
Unterstützt werden kann es auch durch eine Umfrage in der Community, beispielsweise
durch Instagram Stories.
Wenn möglich, sollen Workshops für Social Media Beauftragte sowie Amts- und
Mandatsträger*innen angeboten werden, bei denen die praktische Umsetzung gezeigt, Fragen
beantwortet und Input aufgenommen werden kann.
Begründung
Erfolgt mündlich.
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