G-01NEU2: Geschäftsordnung
Veranstaltung: | 2. Ordentlicher Diversitätsrat 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 1 Formalia |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Pegah Edalatian |
Eingereicht: | 13.09.2022, 10:27 |
Antragshistorie: |
Veranstaltung: | 2. Ordentlicher Diversitätsrat 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 1 Formalia |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Pegah Edalatian |
Eingereicht: | 13.09.2022, 10:27 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Die Geschäftsordnung des Diversitätsrates ist wie folgt zu ändern:
Geschäftsordnung Diversitätsrat
§1 Allgemeines
§2 Präsidium
§3 Tagesordnung
§4 Anträge
§5 Beschlussfähigkeit
§6 Arbeitsgruppen
§7 Öffentlichkeit
§8 Redebeiträge
§9 Barrierefreiheit und Partizipation
§10. Schlussbestimmung
Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft. Die Geschäftsordnung kann durch
den Diversitätsrat mit absoluter Mehrheit in offener Abstimmung geändert werden.
Damit der Diversitätsrat die Wahl eines Präsidiums durchführen kann, ist die Änderung der Geschäftsordnung vom 26.06.2021 notwendig. Die neue Geschäftsordnung regelt die Wahl des Präsidiums und seine Aufgaben. Zusätzlich wurden Bestimmungen zu Anträgen, Beschlussfähigkeit und Redebeiträgen hinzugefügt und präzisiert.
Geschäftsordnung Diversitätsrat
1. Der Diversitätsrat trifft sich in der Regel mindestens zweimal jährlich. Er
wird vom Bundesvorstand mit einer Ladungsfrist von drei Wochen einberufen. Zu
weiteren Sitzungen mit einer verkürzten Ladungsfrist von zwei Wochen tritt der
Diversitätsrat zusammen, wenn ein Fünftel der Delegierten oder der
Bundesvorstand es verlangen.
2. Der*die vielfaltspolitische Sprecher*in und der*die Vielfaltsreferent*in
leiten die Sitzungen und schlagen die Tagesordnung vor und sind verantwortlich
für die Weitergabe von Informationen an alle Delegierten. Verantwortlich für die
politische Vorbereitung des Diversitätsrates ist der*die vielfaltspolitische
Sprecher*in, für die organisatorische Vor- und Nachbereitung die
Bundesgeschäftsstelle.
3. (1) Alle Anträge und Resolutionen sind schriftlich in der Regel, mindestens
vierzehn Tage vor der Sitzung einzureichen. Spätestens sieben Tage vor dem
Diversitätsrat sollten die Anträge an die Delegierten verschickt werden. Die
Anträge werden nach Prüfung der Formalia, umgehend online veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind die Delegierten des Diversitätsrats sowie der
Bundesvorstand.
(2) Bei Initiativanträgen kann in dringenden Fällen diese Frist auf Antrag von
mindestens fünf Delegierten des Diversitätsrats unterschritten werden. Eine
derartige Dringlichkeit liegt nur dann vor, wenn das Ereignis auf das sich der
Dringlichkeitsantrag bezieht, nach Antragsschluss eingetreten ist. Alle
Initiativanträge müssen spätestens zu Beginn des Diversitätsrats vorliegen.
(3) Änderungsanträge sind schriftlich, bzw. über das Antragstool 24 Std. vor
Beginn der Sitzung einzubringen. Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst
abzustimmen.
(4) Geschäftsordnungsanträge sind sofort zu behandeln.
4. Der Diversitätsrat kann aus seiner Mitte Arbeitsgruppen einrichten. Sie sind
mit einem konkreten Auftrag für einen bestimmten Zeitraum zu benennen.
5. Das Beschlussprotokoll wird von der Bundesgeschäftsstelle erstellt. Das
Protokoll gilt als genehmigt, wenn vier Wochen nach Verschickung kein
Widerspruch erfolgt.
6. Der Diversitätsrat tagt in der Regel parteiöffentlich. Auf Antrag kann die
Öffentlichkeit mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden.
7. Damit alle Mitglieder ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen können, müssen
alle Versammlungen barrierefrei durchgeführt werden. Bei Präsenzveranstaltungen
mit einem Podium muss dieses für alle barrierefrei nutzbar sein inklusive einem
barrierefreien höhenverstellbarem Redepult. Auf vorhergehenden Antrag ist
Gehörlosen oder Schwerhörigen bei Bedarf Gebärdensprachdolmetschung oder
Schriftdolmetschung zu stellen; blinden oder sehbehinderten Menschen ist eine
gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Die Bundesgeschäftsstelle sorgt bei der Auswahl der Tagungsorte für eine faire
geographische Verteilung, um den Delegierten aus allen Landesverbänden gleiche
Partizipationsmöglichkeiten zu geben. Tagungszeiten- und Räume sollen sozial
nicht ausschließen. Für niederschwellige Sitzungen, zum Beispiel auch für
Arbeitsgruppen, können Online-Konferenzen angesetzt werden.
Bei Veranstaltungen des Diversitätsrats, wird darauf geachtet, dass die
Referent*innen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.
8. Für alle Veranstaltungen des Diversitätsrates wird eine Kinderbetreuung
angeboten –hierauf wird in der Einladung hingewiesen. Es ist eine rechtzeitige
Anmeldung bei der Vielfaltsreferentin notwendig.
9. Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.