Geschlechterbinarität wird in Gremien und Dokumenten häufig vorausgesetzt. Das verhindert die Teilhabe Aller. Allerdings gehen Diskussionen und Maßnahmen in der Debatte häufig in die Richtung, die 50-Plus-Quote, die das Frauenstatut von Bündnis 90/Die Grünen vorsieht, aufzuheben. Gerade die gesellschaftliche Realität zeigt, dass die 50-Plus-Quote im Sinne eines Prozesse anstoßenden und Teilhabe sichernden Instruments nach wie vor notwendig ist. Derzeit ist die Umsetzung des Bundesfrauenrats in zahlreichenden Gremien leider keine Realität.
Wichtig ist, dass die Gleichbehandlung von INTA*-Personen und die Gleichbehandlung von Frauen und Lesben nicht gegeneinander ausgespielt werden. Deshalb braucht es eine Quote mit drei Elementen und der folgenden Reihenfolge: Frauenplatz, TINA-Platz, offener Platz. Und deshalb sollten Lesben nicht aus dem Begriff „FINTA*“ getilgt werden. (s.a. https://berlin.antragsgruen.de/LDK24-1/finta-vollversammlung-und-finta-konferenz-17128/79443]). Der vorliegende Änderungsantrag legt zudem den Begriff „INTA*-Personen“ nahe.
Antrag: | Bündnisgrüne FINTA*-Listen - Zeitgemäße Geschlechtergerechtigkeit bei der Quotierung durchsetzen |
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Antragsteller*in: | Dominique Schirmer (KV Freiburg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: V-01-009 |
Eingereicht: | 09.09.2024, 14:19 |
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