Veranstaltung: | 43. Bundesdelegiertenkonferenz Leipzig |
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Tagesordnungspunkt: | T Tagesordnung - Formalia |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 02.11.2018) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 02.11.2018, 12:15 |
WO-01 neu: Wahlordnung zur Aufstellung der Bundesliste zu den Europawahlen 2019
Antragstext
Die Bundesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
1. Die Aufstellung der Bundesliste zu den Europawahlen ist geheim und erfolgt in zwei
Schritten.
Zunächst führt die Versammlung ein Meinungsbild zur Aufstellung der Europaliste mit Hilfe
eines elektronischen Abstimmungssystems durch. An dem Meinungsbild dürfen alle Delegierten
der Bundesdelegiertenkonferenz teilnehmen.
Anschließend findet eine schriftliche Schlussabstimmung über die gesamte Europaliste im
Sinne des Wahlgesetzes statt. Stimmberechtigt sind bei der Schlussabstimmung nur Delegierte,
die wahlberechtigt im Sinne des Wahlgesetzes sind und deren Identität überprüft werden kann
(gültiger Personalausweis oder Reisepass). Unionsbürger*innen müssen zusätzlich eine
eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass sie in der Bundesrepublik eine Wohnung
innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten (rechtliche Voraussetzung).
2. Zu einem Wahlgang bei der Erstellung des Meinungsbildes sind alle Personen zugelassen,
die nach Aufforderung durch das Präsidium und rechtzeitig vor Beginn der Wahl bei der
technischen Antragskommission ihre Kandidatur angemeldet haben und für die Europawahl passiv
wahlberechtigt sind. Das Präsidium verkündet den Bewerbungsschluss für diesen Wahlgang. Nach
Bekanntgabe des Bewerbungsschlusses für einen Wahlgang durch das Präsidium ist eine
Kandidatur für diesen Platz nicht mehr möglich.
Die Kandidat*innenvorstellung erfolgt auf den jeweilig zu vergebenden Listenplätzen in
alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen.
3. Alle Kandidat*innen für die Europaliste haben eine Vorstellungszeit von max. 6 Minuten.
In der Fragerunde haben sie zusätzlich max. 4 Minuten zur Beantwortung eingereichter Fragen.
Fragen an die Kandidat*innen müssen schriftlich eingereicht werden. Es werden maximal 3
Fragen pro Kandidat*in ausgelost und vom Präsidium verlesen. Kandidat*innen für Listenplatz
1 und 2 bekommen abweichend 10 Minuten Vorstellungszeit.
4. Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor und können nur einmal Fragen beantworten,
und zwar vor der Wahl des Listenplatzes, für den sie zuerst antreten. Für die Wahlen am 11.
November 2018 erhalten Kandidat*innen, die bereits am 10. November 2018 angetreten waren,
die Möglichkeit zu einer Kurzvorstellung von einer Minute.
5. Auf allen ungeraden Plätzen können entsprechend des Frauenstatuts nur Frauen antreten.
6. Insgesamt werden bis zu 40 Listenplätze gewählt. Die Wahlen am Samstag, den 10. November
erfolgen in Einzelwahl. Die Wahlen am Sonntag, den 11. November erfolgen in verbundener
Einzelwahl.
Einzelwahl Listenplätze
7. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Kommt eine solche Entscheidung auch im 2. Wahlgang nicht zustande, findet im 3. Wahlgang
eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten des 2. Wahlganges statt. Hierbei
entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen
gültigen Stimmen erhalten, scheiden aus den weiteren Wahlgängen aus.
Verbundene Einzelwahl Listenplätze
8. Es werden jeweils bis zu fünf Plätze im Block gewählt. Zunächst werden die Frauenplätze,
danach die offenen Plätze gewählt. Es können jeweils bis zu fünf Stimmen abgegeben werden
oder mit Nein oder Enthaltung gestimmt werden.
Im ersten und zweiten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50 % der abgegebenen gültigen
Stimmen erhält. Die Platzierung auf der Liste erfolgt nach Reihenfolge der Wahl und
Anzahlder erreichten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen
gültigen Stimmen erhalten, scheiden aus den weiteren Wahlgängen aus.
9. Wird ein oder mehrere Platz im ersten Wahlgang nicht besetzt, folgt ein zweiter Wahlgang.
Es können jeweils so viele Stimmen abgegeben werden, wie Plätze noch zu besetzen sind oder
mit Nein oder Enthaltung gestimmt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Platzierung auf der Liste erfolgt nach Reihenfolge
der Wahl und Anzahl der erreichten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
10. Wird ein Platz oder mehrere Plätze im zweiten Wahlgang wieder nicht besetzt, folgt ein
dritter Wahlgang. Hier gilt die Reihenfolge der Stimmergebnisse. Gewählt ist, wer die
relative Mehrheit der Ja-Stimmen erhält. Es muss jedoch ein Mindestquorum von 25 Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erreicht werden Sollten auch hier ein bzw. mehrere Plätze nicht
gewählt werden, wird ein neuer erster Wahlgang eröffnet.
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