Das ist eine sehr sinnvolle NABU-Forderung, hier nachlesbar:
„Schaffung von ökologischen Vorrangflächen (z.B. Blühstreifen, Hecken, Feldlerchenfenster, Extensivgrünland oder Streuobstwiesen) auf jedem landwirtschaftlichen Betrieb im Umfang von 10 Prozent der Betriebsfläche.“
(…)
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/vogelschutz/nabu-grundsatzprogramm-vogelschutz.pdf
Kommentare
Claudio Wasmer:
Manfred Cuntz:
Elisabeth Simpfendoerfer-Paul: