Statt den Bürgerinnen einfach so die Einnahmen aus der CO2 Steuer zurückzuzahlen, schlagen wir vor, dieses Gelder gezielt für den Bereich eine sozialverträglichen energetischen Gebäudesanierung einzusetzen. So fördern wir doppelt den Klimaschutz, tun aber auch etwas gegen Energiearmut.
Antrag EPW: | Kapitel 1: Erhalten, was uns erhält: unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | BAG Energie (dort beschlossen am: 08.09.2018) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Modifizierte Übernahme) (Abgelehnt)Erklärung: Die Anträge EP-U-01-121 und EP-U-01-139 werden gemeinsam zur Abstimmung gestellt. Bei Zustimmung entfällt die modifizierte Übernahme EP-U-01-138. |
Eingereicht: | 30.09.2018, 16:42 |
Kommentare
Horst Schiermeyer:
Inhaltlich dieser Änderungsvorschlag auch durchaus sinnvoll. Politisch halte ich die Originalversion aber für besser, denn die Erfahrungen mit der "Ökosteuer" vor 20 Jahren zeigen auch, dass eine allgemeine Steuermehrbelastung mit ökologischer Begründung wahrscheinlich nur dann breit akzeptiert werden wird, wenn das Steueraufkommen auch den gleichen Bevölkerungskreisen zugutekommt.
Die Antragsberatungen haben ja oft den Effekt, dass Widersprüche zwischen verschiedenen Positionen mittels Formelkompromiss "glattgebügelt" werden. Ich empfehle, zu diesem Punkt bewusst eine kontroverse Debatte auf der BDK anzustreben, da dies die Chance deutlich erhöht, dass die mediale Öffentlichkeit die grüne Energiegeldforderung überhaupt wahrnimmt ...