Seit etlichen Wahlprogrammen auf Landes-, Bundes und Europaebene werden unsere ÄA zur privaten Haltung von exotischen Tieren (modifiziert) angenommen, trotzdem enthält jeder Programmentwurf erneut das pauschale Verbot von Wildfängen.
In Absprache mit Annalena Baerbock, beim letzten Europawahlprogramm in der Antragskommission für uns zuständig, wurde z.B. die Modifizierung so formuliert:
„Die EU muss sich stärker für den internationalen Artenschutz engagieren. Daher wollen wir die Instrumente internationaler Artenschutzabkommen (z. B. CITES) stärken und zielgerichteter sowie schneller anwenden. Für Arten, die selbst in zoologischen Gärten nicht art- und anspruchsgemäß gehalten werden können, wollen wir den Import beenden."
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