Es gibt keinen Grund, weshalb das nur für Schlachttiere gelten sollte und andere Tiertransporte nicht auch auf vier Stunden begrenzt werden sollten. Kein Tier in der Landwirtschaft sollte mehr als vier Stunden am Stück lebendig transportiert werden.
Antrag EPW: | Kapitel 1: Erhalten, was uns erhält: unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | BAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 29.09.2018) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: EP-U-01-498 |
Eingereicht: | 05.10.2018, 17:52 |
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