Die Berliner Westafrika-Konferenz von 1884/85 ist nur eines von vielen Beispielen für ein gemeinsames europäisches Kolonialregime, dass seine Hochphase vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hatte. Bei dieser Zusammenkunft europäischer Regierungschefs wurden große Gebiete des afrikanischen Kontinents untereinander aufgeteilt und eine Kolonialpolitik besiegelt, welche die Interessen der jeweiligen europäischen Staaten auf Kosten der kolonisierten Gesellschaften wahren sollte – und die bis heute sowohl in afrikanischen als auch in europäischen Ländern nachwirkt. Selbst die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im März 1957 war noch von spätkolonialen Interessen beeinflusst: In den Römischen Verträgen widmete sich ein eigenständiges Kapitel der Assoziierung der „überseeischen Gebiete“, womit sowohl die gemeinsame Finanzierung anfallender Kosten als auch die gemeinsame Ausbeutung der Rohstoffe der noch vorhandenen Kolonialgebiete verbunden waren.
Bisher gibt es im heutigen Europa lediglich vereinzelt und innerhalb der nationalen Grenzen erinnerungspolitische und -kulturelle Initiativen, um die Kolonialvergangenheit aufzuarbeiten und historische Verantwortung zu übernehmen. Die Aufarbeitung der transnationalen und -kontinentalen europäischen Kolonialgeschichte muss endlich Platz in der europäischen Erinnerungskultur finden. Sie kann nur im engen Austausch und auf Augenhöhe mit den Nachfahren in den Ländern der ehemaligen europäischen Kolonien erfolgen. Dies ist die Grundvoraussetzung für eine Neuordnung der Beziehungen zu den afrikanischen Staaten und anderen ehemaligen Kolonien. Gleiches gilt für die überfällige Provenienzforschung und ggf. Rückgabe von Kulturgütern sowie die Restitution geraubter menschlicher Gebeine. Nur ein postkoloniales Europa kann wirklich für sich reklamieren, Menschenrechte global zu achten und zu verteidigen.
Der Beschluss wurde auch vom KV Friedrichshain-Kreuzberg gefasst,
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