Die Koalitionsfraktionen haben im Bundestag bereits eine längere Entfristung des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes, nämlich bis Ende 2019, eingebracht. Deshalb fordern wir eine Entfristung darüber hinaus. Die Anerkennung nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen ist einfacher als nach dem Opferentschädigungsgesetz, weshalb wir diesen Weg vorschlagen.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | "Den DDR-Dopingopfern weiterhin zur Seite stehen – Das Hilfegesetz des Bundes entfristen und an einer dauerhaften Rentenlösung arbeiten!" |
---|---|
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 15.10.2018) |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 12.10.2018, 12:00 |
Kommentare