Veranstaltung: | 43. Bundesdelegiertenkonferenz Leipzig |
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Tagesordnungspunkt: | EP-E Europawahlprogramm (Kapitel 6) |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Bundesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 09.11.2018 |
Eingereicht: | 12.11.2018, 10:25 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Kapitel 6: Ermöglichen, was vor Ort am besten gelingt: Europa der Regionen und Kommunen
Beschlusstext
Die Stärke und Attraktivität der EU liegt in ihrer Vielfalt. Diese Vielfalt wird durch die
europäische Gründungsidee geschützt. Die EU will keine übergeordnete Zentralmacht sein,
sondern Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen zu einem friedlichen und fruchtbaren
Miteinander befähigen. Sie sollen ihre jeweils eigenen demokratischen
Entscheidungsspielräume behalten. Wir wollen, dass auch in Zukunft die politischen
Entscheidungen dort verwirklicht werden, wo sie am besten gelingen: in den Dörfern und
Städten.
Die Kommunen sind das Fundament der Europäischen Union. Hier organisieren die Bürger*innen
ihr Zusammenleben im Alltag, hier wirkt europäische Politik unmittelbar, hier kann der
Grundstein für mehr Europa gelegt werden. Hier findet Europa jeden Tag statt.
Es ist deshalb richtig, dass so viele Entscheidungen wie möglich auf kommunaler Ebene
getroffen werden. Das Subsidiaritätsprinzip – also Entscheidungen möglichst bürgernah zu
treffen – ist die Grundlage für ein erfolgreiches Europa. Das bedeutet aber auch, dass
Europa da unterstützend wirken soll, wo Kommunen an ihre Grenzen stoßen.
Nicht alles in Europa muss gleich gemacht werden. Und nicht jeder Lebensbereich soll
reguliert werden. Der europäische Binnenmarkt ist eine wichtige Errungenschaft, aber die
Umsetzung seiner Wettbewerbsregeln darf nicht dazu führen, dass Kommunen zum Beispiel zur
Privatisierung der öffentlichen Güter gezwungen werden. Ein Ausverkauf öffentlicher Aufgaben
in der Daseinsvorsorge ist mit Grünen Überzeugungen nicht vereinbar. Die Selbstbestimmung
der Regionen und Kommunen muss auch in Zukunft fester Bestandteil eines geeinten Europas
sein.
Wenn EU und Kommune Hand in Hand arbeiten, kann wirklich etwas für die Bürger*innen
verbessert werden. Beispielsweise kümmert die EU sich darum, dass grenzüberschreitender
Verkehr funktioniert, und die Kommune gestaltet den örtlichen Busfahrplan. Diese Prozesse
müssen ineinandergreifen und funktionieren, denn Europa lebt von der Verständigung und dem
Austausch über Grenzen hinweg. So entsteht ein europäisches Gemeinschaftsgefühl. Bereits
jetzt gibt es eine europäische Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Metropolregionen, die
Brücken nicht nur zwischen Ländern und Kommunen entstehen lässt, sondern vor allem auch
zwischen den Menschen.
Der europäische Gedanke verankert sich in den Köpfen der Bürger*innen, wenn sie die Arbeit
der EU in den Kommunen erleben, etwa wenn Straßen oder Gebäude mit Förderprogrammen der EU
errichtet werden. Wir wollen den Kommunen einen einfachen, direkten Zugang zu den
Fördermitteln geben.
6.1 Daseinsvorsorge vor Privatisierung schützen
Eine funktionierende Grundversorgung, also die Bereitstellung von Gütern wie Trinkwasser,
aber auch der Zugang zu kulturellen Einrichtungen und schnellem Internet wie auch die
Verfügbarkeit von öffentlichen Dienstleistungen wie der Feuerwehr bilden die Basis unseres
gesellschaftlichen Zusammenlebens. Wir wollen nicht, dass beispielsweise das gut
funktionierende lokale Wassernetz ein Spekulationsobjekt wird und darunter die
Wasserqualität leidet. Eine funktionierende Daseinsvorsorge sichert die Lebensqualität der
Bürger*innen und trägt zum sozialen Zusammenhalt bei. Es macht einen Unterschied, ob sich
Bürger*innen bei konkreten Problemen an ihre Gemeinde und an ihre gewählten Vertreter*innen
wenden können oder in der Warteschleife einer anonymen Firmenzentrale hängen.
Die Europäische Union hat eine doppelte Bedeutung für Kommunalpolitik. Sie darf die
kommunale Daseinsvorsorge nicht behindern. Es wird aber oft übersehen, dass die EU die
Kommunen auch vor Liberalisierungsdruck schützen kann. Das wollen wir stärken und ausbauen.
Wo Kommunen und Regionen in eigener Verantwortung über Dienstleistungen der Daseinsvorsorge
entscheiden, dürfen ihre Handlungsspielräume nicht eingeschränkt werden. Wir schützen die
öffentliche Daseinsvorsorge vor Deregulierung und Privatisierung. Dies gilt auch bei
Verhandlungen über EU-Handelsabkommen mit anderen Wirtschaftsräumen, wie CETA mit Kanada
oder JEFTA mit Japan. Wir wollen eindeutige Schutzklauseln gegen neue, zusätzliche Risiken,
die soziale Dienstleistungen, die Wasserversorgung oder den Bildungsbereich bedrohen können.
Das größte Risiko geht von möglichen Investoren aus, die aufgrund von Gewinnerwartungen
gegen soziale, gesundheits- oder umweltschützende Standards klagen. Es ist unser Ziel, dass
die Europäische Union klare und umfassende Ausnahmen für die kommunale Daseinsvorsorge und
für öffentliche und soziale Dienstleistungen schafft.
Sozialen Wohnungsbau unterstützen
Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Städten Europas zu einem so knappen Gut geworden, dass
Menschen aus innerstädtischen Quartieren verdrängt werden. Das gefährdet den
gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die EU muss deshalb dazu beitragen, dass Mieten nicht zum
Armutsrisiko wird. Diesem Ziel läuft eine Einschränkung der EU-Kommission von 2011 zuwider,
wonach die Förderung von Sozialwohnungen nur unter ganz bestimmten restriktiven Kriterien
wettbewerbskonform und damit erlaubt ist. Es gibt in den Kommunen aber sehr unterschiedliche
Probleme und Lösungsansätze, die nicht nach einem EU-weiten Schema zu bestimmen sind. Diese
Einschränkung der EU-Kommission wollen wir aufheben. Europa soll sozialen Wohnungsbau
ermöglichen. Er kann zudem aus den Struktur- und Investitionsfonds gefördert werden; die
Europäische Investitionsbank unterstützt bereits mit zinsgünstigen Krediten. Diese Programme
wollen wir ausbauen und den Zugang für die Kommunen einfacher gestalten.
Wasserversorgung schützen
Wir werden uns weiterhin jedem Versuch entgegenstellen, die öffentliche Wasserversorgung zum
Investitionsobjekt für internationale Unternehmen zu machen, wie es zum Beispiel im
Handelsabkommen mit Japan (JEFTA) vereinbart wurde. 2013 konnten wir an der Seite der
Europäischen Bürgerinitiative Right2Water die Liberalisierungspläne der Europäischen
Kommission zurückweisen und eine Ausnahmeregelung für Wasserdienstleistungen im europäischen
Vergaberecht durchsetzen. Damit bleiben die Kommunen und Gemeinden zunächst für die
öffentliche Daseinsvorsorge bei der Wasserversorgung verantwortlich. Im April 2019 wird die
Ausnahmeregelung erneut von der Kommission überprüft. Wir werden uns dafür starkmachen, dass
sie in ihrer jetzigen Form erhalten bleibt.
Energie in Bürgerhand
Bürger*innen, Kommunen und Regionen, aber auch regionale Unternehmen und das Handwerk sind
entscheidende Akteure der Energiewende. Für eine erfolgreiche und bürgernahe europäische
Energie- und Klimapolitik ist ihr Engagement unerlässlich. Wir wollen verhindern, dass die
Chancen allein von Großunternehmen und wenigen finanzstarken Investoren genutzt werden – und
den Menschen in den Dörfern und Städten dann ohne Beteiligung Großprojekte vor die Nase
gesetzt werden. Eine Bürger*innen-Energiewende kann monopolistische und oligopolistische
wirtschaftliche Machtstrukturen aufbrechen und Kooperativen, Genossenschaften sowie Kommunen
und Regionen die Chance eröffnen, selbst über ihre Energieerzeugung zu bestimmen und davon
zu profitieren. So könnten bis 2050 rund 264 Millionen Energiebürger*innen 45 % des
Strombedarfs der EU decken.
Menschen in allen Ländern Europas sollen ihren privat erzeugten Strom ins Netz einspeisen
und dafür eine auskömmliche Vergütung erhalten. Sobald die Netze in Europa
grenzüberschreitend ausgebaut sind, soll es so auch möglich werden, dass zum Beispiel
griechische Haushalte mit ihrer Solaranlage Strom nach Deutschland exportieren können.
Verantwortung für den ÖPNV bei den Kommunen
Die Verantwortung für die Organisation des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) soll bei Städten
und Kommunen bleiben. Vorgaben für die Erstellung und Veröffentlichung von Nahverkehrsplänen
helfen den Bürger*innen nicht, und genauso wenig ist es in ihrem Sinne, wenn die
Auftragsvergabe an kommunale Betriebe erschwert wird. Europa sollte sich an dieser Stelle
heraushalten. Verordnungsvorschläge der EU-Kommission zur Liberalisierung und Öffnung des
Marktes für Verkehrsunternehmen aber zielen in eine andere Richtung. Sie nehmen Kommunen und
Regionen dieses wichtige Steuerungselement.
Kommunen und Regionen müssen, zum Beispiel als Betreiber öffentlicher Busbahnhöfe,
entscheiden können, inwieweit privaten Busunternehmen der gleiche Zugang wie öffentlichen
Verkehrsunternehmen gewährt wird. Die Rolle der EU muss sich darauf beschränken, Regeln für
Transparenz und fairen Wettbewerb bei Großprojekten vorzugeben. Im Sinne einer nachhaltigen,
umfassenden örtlichen und regionalen Mobilitätsstrategie, die die Mobilität von Bürger*innen
und den Klimaschutz beachtet, ist eine starke Rolle von Kommunen und Regionen förderlich.
Sparkassen und andere kleine Banken stärken
Unsere mittelständische Wirtschaft braucht regional verwurzelte Banken, welche die
Versorgung ihrer Regionen mit Krediten und Finanzdienstleistungen im Auge haben. Wir Grünen
haben uns im Europaparlament erfolgreich für einfachere Regeln für kleinere, solide Banken
eingesetzt. Wir wollen die europäische Finanzmarktgesetzgebung weiter vereinfachen. Wer über
solides Eigenkapital und ein konservatives Geschäftsmodell verfügt, soll bei Meldepflichten
und laufender Aufsicht entlastet werden. So stärken wir regionale Banken für die Zukunft.
Das europäische Ausschreibungs- und Vergaberecht fördert Transparenz, es stärkt nicht nur
den Binnenmarkt. Das Verfahren hat sich seit der letzten Reform erheblich verbessert und
ermöglicht inzwischen auch die Festlegung von sozialen, ökologischen und ethischen
Kriterien. Das ist ein GRÜNER Erfolg! Es stellt allerdings Kommunen und kleine lokale
Anbieter von Dienstleistungen häufig immer noch vor hohe administrative Herausforderungen
und dient zu oft als Sündenbock. Wir wollen deshalb die Schwellenwerte im Vergaberecht
erhöhen. Außerdem wollen wir die aktive Kommunikation der Regeln und ihrer Chancen durch die
EU verbessern und auch kleinen lokalen Anbietern bei Ausschreibungen mit Hinweisen zu den
rechtlichen Rahmenbedingungen unter die Arme greifen. Auch Schulungen in den
Kommunalverwaltungen können die Steuerungsfähigkeit von Kommunen im Vergabeverfahren
stärken.
Wer GRÜN wählt, stimmt für
- den Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge,
- europäische Unterstützung im sozialen Wohnungsbau,
- den Schutz unseres Trinkwassers vor Privatisierung,
- öffentlichen Nahverkehr in kommunaler Hand.
6.2 Grenzüberschreitend zusammenleben
Das Herz der EU sind ihre Bürgerinnen und Bürger. Städtepartnerschaften zwischen zwei und
mehr Ländern sorgen seit vielen Jahren dafür, dass sich Menschen näherkommen, über
Landesgrenzen hinweg Freundschaften und gemeinsame Projekte entstehen und der europäische
Gedanke mit Leben gefüllt wird. Wir wollen sie stärken, ihre Erneuerung wo nötig
unterstützen und die europäischen Mittel entsprechend ausbauen. Programme und Fonds für
Kleinprojekte, die die unmittelbare Begegnung europäischer Bürger*innen fördern, wie
Erasmus+, Europa für Bürgerinnen und Bürger, Kreatives Europa und der Europäische
Sozialfonds (ESF) eröffnen Menschen aus unterschiedlichen EU-Staaten die Chance zu
gemeinsamen Aktivitäten und Projekten und helfen somit bei der Herausbildung eines
europäischen Gemeinschaftsgefühls.
Für grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind die INTERREG Programme der Europäischen Union
wichtige Instrumente, da sie gemeinsame Herausforderungen von EU-Mitgliedsstaaten und
benachbarten Staaten angehen. Statt einer Kürzung der Mittel, wollen wir die INTERREG-
Programme erweitern und setzen uns dafür ein, dass weiterhin auch Regionen, die keine
direkte Landgrenze zu Nachbarstaaten haben, förderfähig bleiben.
Europa kann und soll die Förderung von Klein- und Begegnungsprojekten mit niedrigschwelligem
Ansatz verstärken. Wir unterstützen den Vorschlag zivilgesellschaftlicher Organisationen und
des Europaparlaments, das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, aus dem sich lokale
Austauschprojekte finanzieren lassen, auf ein Budget von 1 Euro pro Bürger*in aufzustocken
und es damit mehr als zu verdoppeln.
Grenzüberschreitende Metropolregionen (Euregio) und Kommunalverbünde (Eurodistrikte) leben
diese europäische Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene vor. In der Euregio Maas-Rhein, die
sich über die belgische, niederländische und deutsche Grenze hinweg erstreckt, lässt sich
beispielsweise schon heute beobachten, dass Kooperation funktioniert. In vielen konkreten
Alltagsfragen sind Euregios und Eurodistrikte Vorreiter für transnationale Lösungen. Dafür
brauchen sie Flexibilität. Sie sollen beispielsweise in die Lage versetzt werden, die
Trägerschaft von grenzüberschreitenden Einrichtungen wie Kindertagesstätten oder
Gesundheitseinrichtungen zu übernehmen und grenzüberschreitenden öffentlichen Nahverkehr zu
betreiben. Dieses Engagement darf nicht durch unnötige bürokratische Hürden blockiert
werden. Bisher ist es so, dass Behörden für solche transnationalen Projekte eine parallele
Zertifizierung durch die EU sowie die Mitgliedstaaten brauchen. Das wollen wir ändern.
Zudem soll das Prinzip der „einzigen Prüfung“ (Single Audit Principle) angewandt und die
Prüfung von Verwendungsnachweisen in die Hände professioneller Auditstellen vor Ort gelegt
werden. Mit solchen zentralen Anlaufstellen und einer gebündelten Zertifizierung kann Europa
den Verwaltungsaufwand für transnationale Projekte deutlich senken.
Wer GRÜN wählt, stimmt für
- mehr Möglichkeiten im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf regionaler
und kommunaler Ebene,
- weniger Bürokratie bei grenzüberschreitenden Kitas und Gesundheitseinrichtungen.
6.3 Förderpolitik neu ausrichten
Vielen Bürgerinnen und Bürgern offenbart sich die EU durch Förderprogramme, etwa wenn sie in
ihrem Dorf Schilder entdecken, auf denen der Hinweis steht, dass Gebäude und Projekte durch
Mittel der EU finanziert wurden. Ein Drittel des EU-Haushalts, rund 53 Milliarden Euro
allein für 2018, wird für Förderprogramme verwendet, die überwiegend in regionale oder
lokale Projekte fließen. Diese Struktur- und Kohäsionsfonds sind ein Mittel der EU, um
wirtschaftlich schwächere Regionen, beispielsweise durch den Aufbau einer modernen
Infrastruktur, zu unterstützen. Ziel dieser Umverteilung ist der Ausgleich regionaler
Unterschiede und die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, sowohl
innerhalb der Mitgliedstaaten als auch zwischen ihnen. Die Förderpolitik muss die Vielfalt
ländlicher Regionen in Europa abbilden und den Regionen bei der Mittelverwendung möglichst
viel Entscheidungsfreiheit lassen. Die gezielte Stärkung ländlicher Räume ist auch ein
wichtiger Beitrag, den Siedlungsdruck auf die Ballungsräume abzumildern. Regionalfonds
bieten den Regionen die Chance, ihre jeweiligen Herausforderungen zielgerichtet anzugehen.
Eine zentrale Rolle kommt dabei der regionalen Daseinsvorsorge zu, die wir auch in diesem
Aspekt besonders fördern wollen. Wir setzen uns für eine bessere Kombinierbarkeit und
Vereinfachung der bestehenden Fördertöpfe auf europäischer, Bundes-, Länder- und regionaler
Ebene ein.
Wir treten für ein Europa ein, in dem schwächere Regionen besonders gefördert werden, in dem
es lebendige ländliche Räume gibt, die von und mit der Landwirtschaft leben, und
Naherholungs-, Industrie- oder Dienstleistungsregionen. Europa kann durch seine
Förderpolitik dazu beitragen, dass Jugendliche ihren Heimatort nicht verlassen, ältere und
andere hilfebedürftige Menschen in ihrem Umfeld die Hilfe bekommen, die sie benötigen, und
Bäuerinnen und Bauern im Einklang mit der Natur Landwirtschaft betreiben können. Dafür
brauchen wir eine zielgerichtete Förderung, die sich am sozialen Zusammenhalt, der
Geschlechtergerechtigkeit, an der öffentlichen Infrastruktur und ökologischen Zielsetzungen
orientiert. Wir haben uns in der laufenden Förderperiode erfolgreich dafür eingesetzt, dass
mehr Mittel für diese Schwerpunkte verwendet werden können.
Zugang zu Fördermitteln vereinfachen und entbürokratisieren
Europäische Fördermittel bieten für Kommunen wie auch für Nichtregierungsorganisationen eine
Chance, um zusätzliche, innovative Projekte zu entwickeln. Die Beantragung der Mittel ist
jedoch oft zu kompliziert. Dadurch werden manche Antragsteller abgeschreckt und gute
Projekte nicht verwirklicht. Für die kommende Haushaltsperiode ab 2020 braucht es daher ein
Umsteuern. Der Verwaltungsaufwand der EU-Förderprogramme, insbesondere für Kleinprojekte,
muss erheblich reduziert werden. Bei der Bewilligung und Prüfung von Förderprogrammen sollte
überprüft werden, ob die wesentlichen Ziele des Programms erreicht werden.
Wer GRÜN wählt, stimmt für
- einen vereinfachten Zugang zu EU-Fördermitteln,
- EU-Förderprogramme, die Armut bekämpfen, Natur und Umwelt schützen und den sozialen
Zusammenhalt stärken.
6.4 Städten und Regionen eine Stimme geben
Es ist längst offensichtlich, dass die Umsetzung europäischer Ziele – Umwelt- und
Klimaschutz, nachhaltige Stadtentwicklung, Bildung, Armutsbekämpfung und Integration – nur
mit aktiver Beteiligung der Kommunen und Regionen sowie zivilgesellschaftlichem Engagement
gelingen kann. In vielen Förderprogrammen der EU werden Kommunen unmittelbar einbezogen;
eine transnationale Kooperation auf kommunaler Ebene wird häufig ausdrücklich gefördert.
Dies ist auch sinnvoll, da der Binnenmarkt und andere EU-Politiken den Handlungsrahmen von
Kommunen und Regionen setzen und bestimmen. Trotzdem wird die Frage, ob und wie Kommunen und
Regionen oder auch gemeinnützige Organisationen in formelle europäische
Entscheidungsprozesse einbezogen werden, oft als innerstaatliche Angelegenheit betrachtet.
Dies entspricht aber schon lange nicht mehr ihrer gewachsenen Bedeutung als kulturelle
Bezugsebene. Wir setzen uns dafür ein, dass ihre direkte politische Beteiligung gestärkt
wird. Kommunen und Regionen müssen regelmäßig in Konsultationen, Anhörungen und Feedbacks in
Gesetzgebungsverfahren sowie beim Design von Förderprogrammen, die sie betreffen, einbezogen
werden. So können sie ihre Expertise eigenständig einbringen. Ein wichtiger Hebel besteht
hier auch in der Stärkung der Rechte des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR), der
Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU. Es ist wichtig, dass auch weiterhin
bei der Gestaltung und Vergabe von Förderprogrammen das Partnerschaftsprinzip zur Anwendung
kommt. Durch die gesetzlich sichergestellte Einbindung von lokalen und regionalen Behörden
und Nichtregierungsorganisationen in der europäischen Förderpolitik kann garantiert werden,
dass deren Know-how berücksichtigt wird.
Wer GRÜN wählt, stimmt für
- ein gesichertes Mitspracherecht von Kommunen, Regionen und Nichtregierungs-
organisationen bei europäischen Gesetzgebungsverfahren und Förderprogrammen.