Änderungen von V-08 zu V-08 Beschluss (vorl.)
Ursprüngliche Version: | V-08 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.10.2019, 14:51 |
Neue Version: | V-08 Beschluss (vorl.) |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 17.11.2019, 05:11 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 10 bis 11 einfügen:
Das Prinzip der EU-Direktzahlungen, Flächenbesitz zu belohnen, hat die Entwicklung der Pachtpreise in Deutschland zusätzlich befeuert. Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft weist zurecht darauf hin, dass ein beträchtlicher Anteil der EU-Direktzahlungen nicht bei (pachtenden) Bäuer*innen verbleibt, sondern an Bodeneigentümer*innen durchgereicht wird. Auch deswegen sind EU-Flächenprämien für uns nicht zukunftsfähig.
Von Zeile 62 bis 65:
werden. Dabei sind der niedersächsische und der Sachsen-Anhalter Gesetzentwurf eine gute Grundlage. Diese Gesetze sollten den Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen über einen Prioritätenkatalog definierenan ökologisch-sozialen Kriterien knüpfen . Dabei könnten beispielsweise ortsansässige bäuerliche und ökologisch wirtschaftende Betriebe, die eigenverantwortlich den Hof führen, bevorzugt werden gegenüber